Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Prinz-Friedrich-Straße 3
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Prinz-Friedrich-Straße 3. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik vor. Die vorläufigen Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 55.000 Euro.
Die Maßnahme ist technisch erforderlich, da der betreffende Straßenabschnitt zwischen zwei bereits beleuchteten Abschnitten liegt. Eine Beleuchtung ist gemäß der DIN-Norm EN 13201 zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in ein Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da durch die Umstellung auf LED-Technik Energie eingespart wird. Zwar führt der Bezug von Ökoststrom zu keiner unmittelbaren Reduktion der städtischen Treibhausbilanz, die Auswirkungen auf den Klimaschutz werden jedoch gesamtheitlich als positiv bewertet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 11.06.2026kein Ergebnis hinterlegt