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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Modernisierung Steeler Straße: 5.BA Erneuerung von Rosestraße bis Steele S-Bahnhof und barrierefreier Neu- und Umbau der Haltestellen Stadtgarten und Holbecks HofZur Vorlage · 0524/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0524/2026/6 sieht die Modernisierung der Steeler Straße im Bereich zwischen der Rosestraße und dem S-Bahnhof Steele vor. Das Projekt umfasst die Erneuerung von Schienen, Fahrleitungen und der Straßenoberfläche durch die Ruhrbahn GmbH, die Stadtwerke Essen sowie das Amt für Straßen und Verkehr. Zudem ist der barrierefreie Umbau der Haltestelle Stadtgarten sowie der Neubau der Haltestelle Holbecks Hof mit einer Bahnsteiglänge von etwa 40 Metern geplant. Im Zuge dieser Umgestaltung entfallen 30 öffentliche Stellplätze. Die Verkehrsbelastung durch den motorisierten Individualverkehr wird auf rund 1.500 Kfz pro Stunde beziffert.
Der geplante Baubeginn ist für den Sommer 2028 vorgesehen, wobei die Dauer der Maßnahmen auf etwa ein Jahr geschätzt wird. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 16,8 Millionen Euro brutto. Davon entfallen etwa 11,1 Millionen Euro auf die Kosten der Ruhrbahn GmbH für die Gleiserneuerung und den barrierefreien Ausbau der Haltestellen. Der städtische Anteil für den Straßenbau, technische Anlagen und Begrünung beträgt circa 5,7 Millionen Euro. Die Planungskosten werden auf 381.000 Euro durch ein externes Ingenieurbüro sowie 140.000 Euro durch die Stadt Essen veranschlagt.
Es wird vorgeschlagen, dass die Bezirksvertretung VII keine Bedenken gegen die Planung erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Planung beschließt sowie die Verwaltung mit der Herbeiführung der Baureife beauftragt. Ein Finanzierungsantrag nach dem ÖPNV-Gesetz soll im Jahr 2027 gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung)
- 3.Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fahrbahnerneuerung Steeler Straße von Hollestraße bis Markgrafenstraße"Zur Vorlage · 0861/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fahrbahnerneuerung der Steeler Straße im Abschnitt zwischen Hollestraße und Markgrafenstraße beschließen. Das Vorhaben umfasst die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn sowie der Straßenentwässerungseinrichtungen mit Gesamtkosten von 3.940.000 Euro. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt, um die Immissionswerte an der angrenzenden Bebauung zu senken. Zudem werden Fußgängerquerungen barrierefrei mit Bodenindikatoren ausgestattet und die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Steeler Straße/Leopoldstraße modernisiert.
Im Bereich der Haltestelle „Wasserturm“ sind der barrierefreie Umbau der Bussteige 3 und 4 für den Nachtexpress sowie Anpassungen im Rahmen der Gleiserneuerung durch die Ruhrbahn GmbH vorgesehen. Die Arbeiten sollen zeitlich mit den Maßnahmen der Ruhrbahn abgestimmt werden, um die Belastung für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Während der Bauphase ist eine Verkehrsführung auf die jeweils gegenüberliegende Fahrspur geplant, sodass der Verkehr in beide Richtungen weitgehend aufrechterhalten werden kann.
Der Baubeginn ist für Dezember 2026 oder Januar 2027 vorgesehen, wobei die Gesamtdauer etwa sechs Monate beträgt. Zur Finanzierung des Projekts wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel sowie einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2026 beantragt.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 4.Buswendeanlage Heisingen (Lanfermannfähre / Stemmering) Stadtbezirk: VIII, Stadtteil: HeisingenZur Vorlage · 0170/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0170/2026/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Erweiterung der Buswendeanlage Heisingen im Stadtbezirk VIII zur Umsetzung des Nahverkehrsplans der Stadt Essen. Das Projekt umfasst den Ausbau auf vier barrierefreie Bussteige für die Linien 145 und 153 sowie die Errichtung einer Mobilitätsstation mit Fahrradboxen und einer WC-Anlage. Das Plangebiet erstreckt sich über eine Fläche von etwa 8.000 m² an der Lanfermannfähre und dem Stemmering.
Im Rahmen der Vorplanung wurden 15 verschiedene Varianten untersucht. Als Vorzugsvariante wurde die Variante 4.1 Nord identifiziert, da diese verkehrliche Aspekte, Umweltbelange und Kostenersparnis kombiniert und Lärmschutzanforderungen gegenüber der Wohnbebauung berücksichtigt. Die geplante Variante sieht die Schaffung einer Dreiecksinsel mit drei barrierefreien Bussteigen für die Linien 145, 153 und NE7 vor. Die Verkehrsführung ist für den motorisierten Individualverkehr als Einbahnstraße mit Geschwindigkeitsreduzierung geplant, während der Radverkehr in beide Richtungen geführt werden kann. Zudem entstehen 19 Stellplätze, darunter zwei für Car-Sharing sowie Flächen für den Erhalt von Parkplätzen, wovon vier mit E-Ladesäulen ausgestattet werden können.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf circa 6,6 Millionen Euro brutto. Für Ingenieurleistungen wurden bereits 309.000 Euro beschlossen. Der Zeitplan sieht die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahr 2026 vor, wobei ein Projektabschluss zwischen Ende 2027 und Anfang 2028 angestrebt wird. Die bauliche Umsetzung ist für das Jahr 2029 vorgesehen. Ein Förderantrag gemäß § 12 ÖPNVG durch die Stadt Essen ist geplant. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Fortführung der Planung auf Basis der gewählten Variante beauftragen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 4.1TOP: Buswendeanlage Heisingen (Lanfermannfähre / Stemmering) Hier: Errichtung von StellplätzenZur Vorlage · 1063/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Planung der Buswendeanlage Heisingen im Bereich Lanfermannfähre/Stemmering gestellt. Der Antrag, der sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung VIII richtet, fordert die Stadtverwaltung auf, im Rahmen der laufenden Planungen verschiedene Aspekte der Stellplatzgestaltung zu prüfen.
Konkret soll untersucht werden, ob und in welcher Form die Anzahl der öffentlichen Stellplätze im Plangebiet moderat optimiert werden kann. Dabei sollen die planerische Grundkonzeption, die Barrierefreiheit sowie die Belange des Fuß- und Radverkehrs berücksichtigt werden. Auch die Qualität der Grün- und Freiflächen soll dabei gewahrt bleiben.
Des Weiteren wird eine Prüfung der Flächen für stationsgebundene Mobilitätsangebote beantragt. Die Verwaltung soll untersuchen, ob diese Angebote standortbezogen angepasst werden können und in welchem Umfang sie an der vorgesehenen Stelle sinnvoll sowie bedarfsgerecht umsetzbar sind. Ein weiterer Bestandteil der Anfrage ist die Bewertung, ob die geplante Flächenaufteilung im Verhältnis zum örtlichen Parkraumbedarf angemessen ist.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 5.Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.3 Friedrichstraße"Zur Vorlage · 0837/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den dritten Bauabschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards, konkret für die Maßnahme „BA 3.3 Friedrichstraße“, wird eine Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten beantragt. Die Kosten sollen von bisher 2.341.000 EUR um 1.490.000 EUR auf insgesamt 3.831.000 EUR steigen. Zudem ist für das Jahr 2026 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 690.000 EUR vorgesehen.
Die Kostensteigerung wird durch verschiedene Faktoren begründet. Aufgrund neuer bergbaulicher Unterlagen sind zusätzliche Ingenieurleistungen erforderlich geworden. Ein bisher nicht berücksichtigter Lüftungsschacht des A40-Tunnels macht eine Umplanung notwendig. Des Weiteren sind weitere Gutachten für die Erstellung des Bebauungsplanes sowie Untersuchungen zu altbergbaulichen Themen und geotechnische Leistungen nahe der Brücke notwendig. Erkenntnisse aus dem vorangegangenen Bauabschnitt 3.1 haben zudem den Bedarf an zusätzlichen bergbaulichen Leistungen und Kampfmitteluntersuchungen erhöht.
Die Deckung der überplanmäßigen Mittel für 2026 soll durch die Umwidmung von Mitteln aus anderen Projekten erfolgen, konkret aus der Erschließung der Bullmannaue sowie der Erneuerung der Fürstäbtissinstrasse, da sich deren Baubeginn verschoben hat. Die Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen können auch ohne vorliegende Bewilligung zuschussunschädlich vergeben werden, wobei mit dem Eingang von Fördermitteln ab 2028 gerechnet wird.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 6.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Radweg Imkerweg"Zur Vorlage · 0851/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Radweg Imkerweg“. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Fahrbahn sowie des Fuß- und Radwegs, um das Radhauptroutennetz der Stadt Essen weiter auszubauen und bestehende Lücken zu schließen. Die Maßnahme ist für den Alltags- und Freizeitradverkehr von Bedeutung.
Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf 500.000 Euro. Da die Maßnahme im Haushalt 2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, sollen die Mittel außerplanmäßig aus dem Projekt „Lückenschluss Radwegenetz“ bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt über das Projekt 5.660708.
Durch die Erneuerung der Fahrbahndecke und des Weges soll die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Das Vorhaben ist Teil der Umsetzung des Radentscheids und zielt darauf ab, den Anteil des Umweltverbundes im Sinne des Modal-Split-Ziels auf 75 Prozent zu erhöhen. Eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz wird durch die Förderung des Radverkehrs und die damit verbundene Reduzierung von Kfz-Fahrten erwartet.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 7.Sachstand Umsetzungsstrategie RadEntscheid - umgesetzte Maßnahmen 2025 und Ausblick auf 2026Zur Vorlage · 0434/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Umsetzungsstrategie des RadEntscheids dokumentiert den Fortschritt der Maßnahmen zum Stichtag 31. Dezember 2025 sowie den Ausblick auf das Jahr 2026. Im Jahr 2025 wurden rund 1,09 Millionen Euro für Planungs- und Baumaßnahmen des Amtes für Straßen und Verkehr verausgabt. Zu den realisierten Maßnahmen gehörten die Inbetriebnahme von 28 Fahrradboxen sowie die Schaffung von 612 Fahrradabstellplätzen in Wohnquartieren und an Schulen sowie sechs Plätzen für Lastenräder. Im Bereich Personal sind sechs Stellen vakant, die durch externe Ingenieurbüros ergänzt werden.
Für das Jahr 2026 sind verschiedene Erneuerungen von Geh- und Radwegverbindungen sowie die Aufwertung von Knotenpunkten in der Huttropstraße, Moltkestraße, Wilhelm-Nieswandt-Allee und Richard-Wagner-Straße geplant. Zudem sollen 14 Einbahnstraßen geöffnet werden. Die Planung der Abstellanlagen sieht für 2026 die Realisierung von 500 Plätzen in Fahrradparkhäusern oder Boxen, 350 überdachten Plätzen an Bahnhöfen, 650 Plätzen an Schulen und in Wohnquartieren sowie 70 Plätzen für Lastenräder vor. Die Grün und Pflege GmbH plant zudem den Radweg Rhein-Herne-Kanal, den Emscherweg IGA und die Grugatrasse.
Die Kostenplanung umfasst unter anderem 600.000 Euro für die Verbindung Flandernstraße/Zinkstraße–Heegstraße sowie 250.000 Euro für die ehemalige Bahntrasse Gladbecker Straße/Pielsticker Straße. Eine Klimaprüfung stuft die Maßnahmen als positiv ein, da die Vermeidung von Kfz-Fahrten den CO2-Ausstoß der Baumaßnahmen kompensiert. Ziel des Maßnahmenpakets ist die Reduktion des Kraftfahrzeugverkehrs von 55 Prozent im Jahr 2019 auf 25 Prozent ab dem Jahr 2035. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 8.Baumbeeterneuerung und Nachpflanzung nach RisikobaumfällungZur Vorlage · 0849/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität befasst sich mit der Erneuerung von Baumbeeten sowie der Nachpflanzung nach der Fällung von Risiko-Bäumen. Die Verwaltung plant, ab dem Jahr 2027 eine separate Jahresausschreibung zur Erbringung dieser Leistungen durchzuführen.
Bisher erfolgte die Erneuerung von Baumbeeten im Rahmen der allgemeinen Straßeninstandsetzung. Aufgrund personeller Kapazitäten konnten jährlich lediglich etwa 40 bis 50 Standorte saniert werden, während ein jährlicher Bedarf von rund 100 Baumbeeten besteht. Dies hat zu einem Rückstand von etwa 200 sanierungsbedürftigen Standorten geführt. Durch die organisatorische Entkopplung von der allgemeinen Straßeninstandsetzung sollen künftig jährlich etwa 100 Baumbeete erneuert werden, um den Rückstau innerhalb von drei bis fünf Jahren bei insgesamt 300 bis 500 Standorten abzubauen.
Die Erweiterung der Beete nach FLL-Mindeststandards mit einem Wurzelraum von 12 m³ verursacht Kosten von etwa 10.000 Euro pro Standort. Für die Umsetzung ist im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027/2028 eine zusätzliche jährliche Budgetierung in Höhe von einer Million Euro vorgesehen. Der Ausschuss soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 9.Änderung der Geschäftsverteilung hier: Zuordnung des Fachbereiches 01-09 / Kommunales Integrationszentrum vom Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zum Geschäftsbereich 5 Information über organisatorische VeränderungenZur Vorlage · 0778/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0778/2026/OB wird eine Änderung der Geschäftsverteilung innerhalb der Essener Stadtverwaltung beantragt. Kernstück der Umstrukturierung ist die Verlagerung des Fachbereichs 01-09 (Kommunales Integrationszentrum Essen) aus dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters in den Geschäftsbereich 5. Dieser erhält durch die Maßnahme die neue Bezeichnung „Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration“ und der betroffene Fachbereich die neue Nummer 05-01. Die Umsetzung soll zum 1. Juni 2026 erfolgen.
Zusätzlich sind weitere organisatorische Anpassungen vorgesehen. Die Zuständigkeit für die Gebäudereinigung sowie das Personal der Reinigungskräfte sollen vom Fachbereich 11 in den Fachbereich 60 überführt werden. Im Bereich der Vergabe ist eine Zentralisierung der Vergabestellen der Fachbereiche 67, 66 und 60 im Fachbereich 60 geplant. Zudem wird die Aufteilung der Baufeldfreimachung aus dem Fachbereich 66 auf die Bereiche Hochbau und Tiefbau angestrebt. Eine Prüfung zur zukünftigen Zuordnung der Schulhausmeister ist ebenfalls vorgesehen.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Verwaltung mittels Organisationsverfügungen unter Einbeziehung der Verwaltungsgremien und des Personalrates. Der Abschluss der Maßnahmen ist für Ende 2026 vorgesehen. Die personellen Auswirkungen betreffen verschiedene Ebenen der Sachbearbeitung und Sachgebietsleitung in den Geschäftsbereichen des Oberbürgermeisters, der Fachbereiche 11, 40, 60 sowie des Amtes für Straßen und Verkehr sowie Grün und Pflege. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz der Vorlage fiel positiv aus.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.Dahlhauser Straße FGÜ, Franz Sales WerkstättenZur Vorlage · 0655/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
An der Dahlhauser Straße im Bereich der Franz Sales Werkstätten soll ein neuer Fußgängerüberweg errichtet werden. Die Planung sieht vor, östlich der Kreuzung mit dem Von-Ossietzky-Ring und dem Weg am Berge einen Zebrastreifen anzulegen. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit und Erreichbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu erhöhen, die die Bushaltestelle „Essen Hörsterfeld“ nutzen, um zur Arbeitsstätte zu gelangen. Derzeit müssen Fußgänger mehrere Mittelinseln sowie den Weg am Berge queren.
Der neue Überweg wird barrierefrei nach DIN 32984 gestaltet und mit taktilen Bodenindikatoren für sehbehinderte Menschen ausgestattet. Zur Begründung der Maßnahme wurde im Rahmen der Verkehrsplanung ein rechnerisches Verkehrsaufkommen von etwa 10.100 Kraftfahrzeugen pro Tag zugrunde gelegt, um die längeren Reaktionszeiten der betroffenen Personengruppen zu berücksichtigen.
Die Umsetzung ist für den Herbst 2026 vorgesehen, wobei mit einer Bauzeit von etwa vier Wochen zu rechnen ist. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 75.000 Euro. Die Maßnahme wurde bereits mit der Leitung der Werkstätte abgestimmt. Während die Bezirksvertretung VII keine Bedenken gegen die Planung erhebt und der Inklusionsbeirat die Pläne zur Kenntnis nimmt, soll der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Umsetzung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 28.05.2026 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.Aufstellung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude Rüttenscheider Str. 49 in Essen-SüdviertelZur Vorlage · 0961/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Zustimmung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie in Essen-Südviertel gebeten. Der Inhaber des Restaurants „Pizza Essen“ in der Rüttenscheider Straße 49 beantragt, eine öffentliche Parkplatzfläche vor seinem Lokal zu nutzen. Die geplante Fläche umfasst eine Größe von zwei mal sechs Metern, wodurch ein bewirtschafteter Stellplatz entfällt.
Die Nutzung soll jährlich im Zeitraum vom ersten März bis zum einunddreißigsten Oktober stattfinden. Dabei ist ein Sicherheitsabstand von 30 Zentimetern zum Fahrbahnrand einzuhalten sowie eine massive Absperrung zum Schutz der Gäste vor befahrbaren Flächen vorzunehmen. Von der Aufstellung sind keine Behindertenparkplätze, Ladezonen oder Parkflächen für Elektrofahrzeuge betroffen.
Nach Prüfung durch die Verwaltung erfüllt der Antrag die geltenden Kriterien des Konzepts zur Nutzung von Parkplatzflächen für Außengastronomie hinsichtlich der Öffnungszeiten und Ruhetage. Die Verwaltung sieht daher keine Einwände gegen die Erteilung der Erlaubnis. Für das laufende Jahr ist zunächst eine befristete Genehmigung vorgesehen. Sollten im Nutzungszeitraum keine berechtigten Beschwerden oder Verstöße gegen Auflagen auftreten, ist die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis ab dem Folgejahr geplant. Die Bezirksvertretung I wird über den Vorgang informiert.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 12.Aufstellung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude Rüttenscheider Str. 22 in Essen-SüdviertelZur Vorlage · 0963/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Zustimmung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie im Essener Stadtteil Südviertel gebeten. Der Inhaber des Restaurants „ÓNL“ in der Rüttenscheider Straße 22 beantragt, eine öffentliche Parkplatzfläche vor seinem Lokal zu nutzen. Die geplante Fläche von 4,00 Metern mal 6,00 Metern würde den Wegfall von zwei Stellplätzen zur Folge haben.
Die Nutzung soll jährlich im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober erfolgen. Zur Einhaltung der Sicherheit ist ein Abstand von 0,30 Metern zum Fahrbahnrand sowie eine massive Absperrung zu den angrenzenden befahrbaren Flächen vorzusehen. Davon unberührt bleiben Behindertenparkplätze, Ladezonen sowie Parkflächen für Elektrofahrzeuge.
Die Verwaltung hat die Voraussetzungen geprüft und stellt fest, dass die Kriterien zur Nutzung von Parkplatzflächen für Außengastronomie, insbesondere hinsichtlich der Öffnungszeiten und Ruhetage, erfüllt sind. Es bestehen daher keine Bedenken gegen die Erteilung der Erlaubnis. Für das laufende Jahr ist zunächst eine befristete Genehmigung vorgesehen. Sofern im Nutzungszeitraum keine berechtigten Beschwerden oder Auflagenverstöße auftreten, soll ab dem nächsten Jahr eine unbefristete Erlaubnis erteilt werden. Die Bezirksvertretung I wird über den Sachverhalt informiert.
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- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 13.Durchführung von Beleuchtungsmaßnahmen
- 13.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Prinz-Friedrich-Straße 3Zur Vorlage · 0759/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Prinz-Friedrich-Straße 3. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik vor. Die vorläufigen Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 55.000 Euro.
Die Maßnahme ist technisch erforderlich, da der betreffende Straßenabschnitt zwischen zwei bereits beleuchteten Abschnitten liegt. Eine Beleuchtung ist gemäß der DIN-Norm EN 13201 zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in ein Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da durch die Umstellung auf LED-Technik Energie eingespart wird. Zwar führt der Bezug von Ökoststrom zu keiner unmittelbaren Reduktion der städtischen Treibhausbilanz, die Auswirkungen auf den Klimaschutz werden jedoch gesamtheitlich als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 13.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Isinger Tor von Grenoblestraße bis HumannstraßeZur Vorlage · 0964/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme am Isinger Tor, welche den Abschnitt von der Grenoblestraße bis zur Humannstraße umfasst. Das Vorhaben beinhaltet den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die vorläufigen Gesamtkosten für diese Maßnahme werden auf 194.000 Euro geschätzt.
Die Notwendigkeit des Projekts ergibt sich aus der Tatsache, dass die aktuelle Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Da die alten Leuchten innerhalb der EU nicht mehr hergestellt oder importiert werden dürfen und die bestehenden Masten nicht mehr standsicher sind, ist ein Austausch erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Finanzierung ist das Vorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für ab diesem Zeitpunkt beschlossene Maßnahmen jedoch ein Verbot der Beitragserhebung durch die Kommune; die entsprechenden Einnahmeausfälle werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Anpassung des § 8a KAG entfallen zudem die bisher verpflichtende Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 13.3Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Kringsgat von Schulstraße bis WilhelmstraßeZur Vorlage · 0976/2026/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Kringsgat im Abschnitt zwischen Schulstraße und Wilhelmstraße beschließen. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Hintergrund des Projekts ist, dass die bestehende Anlage nicht mehr den aktuellen DIN-Normen entspricht und die alten Leuchtmittel aufgrund von EU-weiten Importbeschränkungen nicht mehr verfügbar sind. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde zur Umsetzung der Beleuchtung ist bereits erfolgt.
Die vorläufigen Kosten für das Bauvorhaben werden auf 104.000 Euro geschätzt. Das Projekt ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen aus Beiträgen für nach diesem Datum beschlossene Maßnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz werden infolge der eingesparten Energiemengen als positiv eingestuft.
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- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 13.4Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Deilbachbrücke von Kupferdreher Straße bis DeilbachuferZur Vorlage · 0971/2026/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme an der Deilbachbrücke im Abschnitt von der Kupferdreher Straße bis zum Deilbachufer. Das Vorhaben sieht den Austausch der bestehenden Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik vor. Die Maßnahme ist erforderlich, da die vorhandenen Leuchten aufgrund von EU-weiten Herstellungs- und Importbeschränkungen nicht mehr verfügbar sind und die Masten keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweisen. Durch die Anpassung an aktuelle Normen soll die Verkehrssicherheit sichergestellt werden.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 64.000 Euro, zuzüglich kalkulatorischer Zinsen in Höhe von etwa 1.184 Euro. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Da für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezogen wird, entsteht zwar keine unmittelbare Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch führt der geringere Stromverbrauch durch die LED-Technik zu einer positiven Auswirkung auf den Klimaschutz.
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- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- [1.]Aufstellung einer Außengastronomie auf der Parkplatzfläche vor dem Gebäude Rüttenscheider Str. 236, 45131 EssenZur Vorlage · 1008/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie in der Rüttenscheider Straße 236. Ein neuer Betreiber des dortigen Ladenlokals beantragt, Tische und Stühle auf einer öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude aufzustellen. Die betroffene Fläche umfasst etwa zwei Meter Breite und fünf einhalb Meter Länge, wodurch ein bewirtschafteter Stellplatz entfallen würde.
Die Nutzung basiert auf einem Konzept des Essener Rates zur Verwendung von Parkflächen für die Gastronomie. Dieses schreibt vor, dass maximal zwei Stellplätze genutzt werden dürfen und der Zeitraum zwischen dem ersten März und dem 31. Oktober liegt. Zudem müssen die Betriebe über die Mittagszeit geöffnet haben. Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und festgestellt, dass die geltenden Kriterien erfüllt sind. Es bestehen keine Bedenken gegen die Errichtung, sofern ein Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand eingehalten und eine Absperrung zum Schutz der Gäste vorgenommen wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Sondernutzungserlaubnis zunächst auf das Jahr 2026 zu befristen. Bei Einhaltung der Auflagen und ohne berechtigte Beschwerden kann im Anschluss eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden. Aufgrund der Einstufung der Rüttenscheider Straße als Hauptverkehrsstraße ist die Zustimmung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität erforderlich. Die Bezirksvertretung II wird über den Vorgang in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- [1.1]Aufstellung einer Außengastronomie auf der Parkplatzfläche und der Gehwegfläche vor dem Gebäude Rüttenscheider Str. 211, 45131 EssenZur Vorlage · 1012/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Erteilung einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie in der Rüttenscheider Straße 211. Der Antrag des neuen Betreibers sieht vor, Tische und Stühle sowohl auf einer öffentlichen Parkplatzfläche als auch auf dem angrenzenden Gehweg aufzustellen. Die Erlaubnis soll zunächst für das Jahr 2026 gelten.
Die Nutzung der Parkplatzfläche umfasst eine Fläche von etwa 2,00 mal 5,50 Metern, wodurch ein Stellplatz entfällt. Die Aufstellung muss den geltenden Kriterien der Stadt Essen entsprechen, die unter anderem Öffnungszeiten während der Mittagszeit sowie einen Zeitraum von März bis Oktober festlegen. Zudem sind ein Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand von 0,30 Metern sowie eine massive Absperrung zur Verkehrssicherung vorgeschrieben. Bei einer regelkonformen Nutzung ohne Beschwerden kann nach Ablauf der Befristung eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden.
Für die Gehwegfläche ist eine Fläche von etwa 2,00 mal 7,50 Metern vorgesehen, wobei eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr erhalten bleibt. Die beteiligten Fachdienststellen haben keine Einwände gegen die Nutzung der Gehwegfläche erhoben. Die Bezirksvertretung II hat gegenüber der Nutzung des Gehwegs keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- [2.]Verkehrsanlagenplanung innere Erschließung Emil Emscher, Bauabschnitt E4Zur Vorlage · 1002/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Planung der inneren Erschließung des Bauabschnitts E4 im Gebiet Emil Emscher liegt zur Entscheidung vor. Im Rahmen des interkommunalen Projekts „Freiheit Emscher“ beabsichtigt die Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH, das Areal als Gewerbefläche zu erschließen. Die Verkehrsplanung für diesen Abschnitt sieht vor, dass die Bezirksvertretung V die Planung beschließt und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme gemeinsam mit der Entwicklungsgesellschaft zur Baureife zu bringen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Planung zur Kenntnis.
Die geplanten inneren Erschließungsstraßen sollen eine Querschnittsbreite von 16,50 Metern aufweisen. Diese umfasst eine Fahrbahn von 6,50 Metern sowie beidseitig angelegte Gehwege und Grünstreifen mit einer Breite von jeweils 2,50 Metern. Die Grünstreifen werden mit Bäumen bepflanzt und enthalten unter anderem 20 Parkplätze für Pkw, wovon sechs mit Lademöglichkeiten ausgestattet sein sollen. Zudem sind Abstellanlagen für bis zu 82 Fahrräder, vier Lastenräder sowie E-Scooter-Stellplätze vorgesehen. Die Errichtung der Verkehrsanlagen ist für den Zeitraum zwischen 2026 und 2028 geplant. Da die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz erst durch spätere Bauabschnitte erfolgt, wird vorerst eine temporäre Baustraße errichtet. Die Kosten für die erstmalige Herstellung der Anlagen werden von der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH getragen, sodass für das Amt für Straßen und Verkehr keine Kosten entstehen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- [3.]Einrichtung der Bushaltestelle „Evonik Tor 3“Zur Vorlage · 0937/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Zum Fahrplanwechsel am 14. Juni 202<0xC2>6 wird die Bushaltestelle „Evonik Tor 3“ neu eingerichtet. Im Zuge einer Anpassung der Linienführung der Buslinien 154 und 155 werden diese künftig über die Gerlingstraße geführt, um den Evonik-Standort direkt zu erschließen. Die Maßnahme ist Bestandteil einer Neuordnung des Essener Busnetzes sowie der Einstellung der Linie E93. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks I werden über diese Einrichtung in Kenntnis gesetzt.
Die Umsetzung umfasst bauliche und verkehrsrechtliche Änderungen in der Gerlingstraße und der Straße Eiserne Hand. In Fahrtrichtung Stoppenberg wird der bestehende Haltestellenstandort auf eine Länge von 30 Metern erweitert, wodurch drei Parkplätze entfallen. Für die Fahrtrichtung Innenstadt wird ein neuer Standort neu angelegt, was den Wegfall von fünf weiteren Stellplätzen zur Folge hat. Zudem wird das Halteverbot in der Straße Eiserne Hand vor den Hausnummern 29 und 31 verlängert, um ein sicheres Linksabbiegen der Busse in die Elisenstraße zu ermöglichen. Insgesamt entfallen durch die Maßnahme etwa zehn Parkplätze im unmittelbaren Umfeld.
Die Kosten für die Ausstattung der Haltestelle werden von der Ruhrbahn GmbH getragen, während das Amt für Straßen und Verkehr die Markierungsarbeiten übernimmt. Die Umsetzung soll rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel erfolgen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- [4.]Martin-Luther-Straße / Münchener Straße - Umsetzung der StraßenbeschleunigungsmaßnahmeZur Vorlage · 0887/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
An der Kreuzung Martin-Luther-Straße und Münchener Straße im Essener Stadtteil Holsterhausen ist eine verkehrstechnische Umgestaltung geplant. Ziel der Maßnahme ist die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere der Straßenbahnlinie 106, sowie die Anpassung der Radverkehrsführung.
Im Rahmen der Umsetzung soll der Umbau einer Lichtsignalanlage erfolgen. Dabei wird im Bereich der Martin-Luther-Straße aus Richtung Hobeisenbrücke der linke Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Durch eine neue Ampelschaltung sollen Straßenbahnen bevorzugt in den Knotenpunkt einfahren, um Konflikte mit dem Autoverkehr zu reduzieren. Die Verkehrsführung im Bereich der Münchener Straße wird ebenfalls angepasst: Für den Radverkehr wird ein indirektes Linksabbiegen ermöglicht, während ein Teil des bestehenden Radwegs im Seitenraum zurückgebaut wird, um eine einheitliche Führung zu schaffen. Zudem werden die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger durch taktile Leitelemente und akustische Signale barrierefrei ausgebaut.
Der Baubeginn ist für Juli 2026 vorgesehen, wobei die Bauzeit auf etwa einen Monat geschätzt wird. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 180.000 Euro. Davon entfallen etwa 90.000 Euro auf den Neubau der Lichtsignalanlage und weitere 90.000 Euro auf Markierungsarbeiten sowie die Installation taktiler Pflasterelemente. Die Bezirksvertretung III sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden über die Planung in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 14.1Parkregelungen im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0845/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0845/2026 einen Antrag zur Neuregelung des Parkens im öffentlichen Raum eingebracht. Der Vorschlag sieht vor, das Abstellen bestimmter Fahrzeugtypen in Gebieten mit hohem Parkdruck zu untersagen. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge mit einer Länge von über fünf Metern sowie Anhänger, Wohnmobile, Caravans, Lkw und Kleintransporter. Als Gebiete mit hohem Parkdruck werden bestehende und künftige Bewohnerparkzonen sowie durch städtische Zählungen ermittelte Flächen definiert.
Für Fahrzeuge, die für einen konkreten Einsatz vor Ort notwendig sind, etwa durch Handwerksbetriebe oder Paketdienste, sollen Ausnahmeregelungen gelten. Der Antrag sieht zudem vor, dass die Berechtigung für bereits ausgestellte Bewohnerparkausweise für die betroffenen Fahrzeuggruppen mit Ablauf des aktuellen Zeitraums endet. Die Begründung der Fraktion verweist auf den Platzbedarf dieser Fahrzeuge und mögliche Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit an Kreuzungen. Als Referenz werden Regelungen in anderen Kommunen wie Köln oder Münster angeführt. Der Antrag wird zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen sowie zur Empfehlung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung)
- 15.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- 16.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Verschiedenes