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Vorlage

Aufstellung einer Außengastronomie auf der Parkplatzfläche vor dem Gebäude Rüttenscheider Str. 236, 45131 Essen

1008/2026/6 11.06.2026 Geschäftsbereich 6

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie in der Rüttenscheider Straße 236. Ein neuer Betreiber des dortigen Ladenlokals beantragt, Tische und Stühle auf einer öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude aufzustellen. Die betroffene Fläche umfasst etwa zwei Meter Breite und fünf einhalb Meter Länge, wodurch ein bewirtschafteter Stellplatz entfallen würde.

Die Nutzung basiert auf einem Konzept des Essener Rates zur Verwendung von Parkflächen für die Gastronomie. Dieses schreibt vor, dass maximal zwei Stellplätze genutzt werden dürfen und der Zeitraum zwischen dem ersten März und dem 31. Oktober liegt. Zudem müssen die Betriebe über die Mittagszeit geöffnet haben. Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und festgestellt, dass die geltenden Kriterien erfüllt sind. Es bestehen keine Bedenken gegen die Errichtung, sofern ein Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand eingehalten und eine Absperrung zum Schutz der Gäste vorgenommen wird.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Sondernutzungserlaubnis zunächst auf das Jahr 2026 zu befristen. Bei Einhaltung der Auflagen und ohne berechtigte Beschwerden kann im Anschluss eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden. Aufgrund der Einstufung der Rüttenscheider Straße als Hauptverkehrsstraße ist die Zustimmung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität erforderlich. Die Bezirksvertretung II wird über den Vorgang in Kenntnis gesetzt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge