Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Deilbachbrücke von Kupferdreher Straße bis Deilbachufer
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme an der Deilbachbrücke im Abschnitt von der Kupferdreher Straße bis zum Deilbachufer. Das Vorhaben sieht den Austausch der bestehenden Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik vor. Die Maßnahme ist erforderlich, da die vorhandenen Leuchten aufgrund von EU-weiten Herstellungs- und Importbeschränkungen nicht mehr verfügbar sind und die Masten keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweisen. Durch die Anpassung an aktuelle Normen soll die Verkehrssicherheit sichergestellt werden.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 64.000 Euro, zuzüglich kalkulatorischer Zinsen in Höhe von etwa 1.184 Euro. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Da für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezogen wird, entsteht zwar keine unmittelbare Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch führt der geringere Stromverbrauch durch die LED-Technik zu einer positiven Auswirkung auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026kein Ergebnis hinterlegt