Aufstellung einer Außengastronomie auf der Parkplatzfläche und der Gehwegfläche vor dem Gebäude Rüttenscheider Str. 211, 45131 Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Erteilung einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie in der Rüttenscheider Straße 211. Der Antrag des neuen Betreibers sieht vor, Tische und Stühle sowohl auf einer öffentlichen Parkplatzfläche als auch auf dem angrenzenden Gehweg aufzustellen. Die Erlaubnis soll zunächst für das Jahr 2026 gelten.
Die Nutzung der Parkplatzfläche umfasst eine Fläche von etwa 2,00 mal 5,50 Metern, wodurch ein Stellplatz entfällt. Die Aufstellung muss den geltenden Kriterien der Stadt Essen entsprechen, die unter anderem Öffnungszeiten während der Mittagszeit sowie einen Zeitraum von März bis Oktober festlegen. Zudem sind ein Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand von 0,30 Metern sowie eine massive Absperrung zur Verkehrssicherung vorgeschrieben. Bei einer regelkonformen Nutzung ohne Beschwerden kann nach Ablauf der Befristung eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden.
Für die Gehwegfläche ist eine Fläche von etwa 2,00 mal 7,50 Metern vorgesehen, wobei eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr erhalten bleibt. Die beteiligten Fachdienststellen haben keine Einwände gegen die Nutzung der Gehwegfläche erhoben. Die Bezirksvertretung II hat gegenüber der Nutzung des Gehwegs keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026kein Ergebnis hinterlegt