Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr im Bereich der Johanniskirchstraße ab der Kreuzung Wolbeckstraße bis zur Altenessener Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V wird über die Prüfung eines Durchfahrtsverbots für den Schwerlastverkehr im Bereich der Johanniskirchstraße informiert. Das Anliegen, das auf einen Antrag aus dem Jahr 2020 zurückgeht, fordert eine Beschränkung von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zwischen der Kreuzung Wolbeckstraße und der Altenessener Straße, um Schäden an Absperrpollern und Fahrzeugen durch Navigationsfehler zu verhindern.
Bei einem Ortstermin im April 2026 mit Vertretern der Polizei, der Verkehrsbehörde und des Straßenbaulastträgers wurde die Situation bewertet. Die Polizei gab an, dass seit 2024 keine LKW-bedingten Unfälle in diesem Abschnitt verzeichnet wurden und somit keine Notwendigkeit für eine Tonnagebeschränkung besteht. Der Straßenbaulastträger sieht ebenfalls von einer Anordnung ab, da eine mögliche Verdrängung des Verkehrs in Nebenstraßen befürchtet wird.
Eine Verkehrszählung aus dem Jahr 2025 ergab, dass Fahrzeuge über 6,4 Meter etwa 10 Prozent des Verkehrsaufkommens ausmachen, was jedoch keinen direkten Rückschluss auf die Gewichtsklasse zulässt. Das Amt für Straßen und Verkehr stellte fest, dass keine zwingende Notwendigkeit im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung vorliegt, da keine besondere Gefahrenlage oder außergewöhnliche örtliche Verhältnisse erkennbar sind. Die bestehenden Regelungen werden als ausreichend bewertet.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026Kenntnis genommen