Sparkasse Essen a) Entlastung der Organe der Sparkasse Essen für das Geschäftsjahr 2025 b) Verwendung des Jahresabschlusses gemäß § 24 und § 25 SpkG NRW c) Bestimmung der Zeitungen für den Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses
1050/2026/OB · Vorlage · 08.07.2026 · Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
▶ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über den Jahresabschluss der Sparkasse Essen für das Geschäftsjahr 2025. Die vorliegende Vorlage sieht vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 sowie den dazugehörigen Lagebericht zur Kenntnis zu nehmen. Der Abschluss wurde von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Vorlage beinhaltet den Antrag, den Verwaltungsrat und den Vorstand der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten. Von der Beratung und Beschlussfassung sind dabei jene Mitglieder des Rates ausgeschlossen, die im Jahr 2025 gleichzeitig Organfunktionen bei der Sparkasse Essen ausübten.
Hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses wird auf Vorschlag des Verwaltungsrates vorgeschlagen, einen Nettobetrag von 4.690.323,98 Euro an den Träger auszuschütten, was einem Bruttobetrag von 5.572.110,47 Euro entspricht. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 6.437.385,84 Euro soll in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden. Zudem ist vorgesehen, den Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger, auf der Homepage der Sparkasse sowie in den Lokalteilen der NRZ und WAZ zu veröffentlichen.
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