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TOP 23: Änderungsantrag: Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen Arbeiten hier: Aktivierung von Asylbewerbern und Transferleistungsempfängern zu gemeinnützigen Arbeiten

1193/2026/EBB-FDP 08.07.2026 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) · verwiesen

✦ KI-Zusammenfassung

Die EBB/FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag eingebracht, der die Verwaltung beauftragen soll, ein Konzept zur Nutzung gesetzlicher Möglichkeiten für gemeinnützige Arbeiten durch arbeitsfähige Asylbewerber und Transferleistungsberechtigte zu erarbeiten. Die Umsetzung soll in Zusammenarbeit mit den zuständigen Leistungsträgern erfolgen.

Ziel des Vorhabens ist es, den Betroffenen eine verlässliche Tagesstruktur sowie die Förderung von Sprachkenntnissen und beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen und gleichzeitig einen Beitrag für das Gemeinwesen zu leisten. Als potenzielle Tätigkeitsfelder werden unter anderem die Reinigung öffentlicher Plätze und Parks, die Pflege von Grünanlagen, die Unterstützung in städtischen Einrichtungen sowie einfache Aufgaben bei den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE) aufgeführt. Die Maßnahmen sollen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stattfinden und dürfen reguläre Beschäftigungsverhältnisse nicht ersetzen oder beeinträchtigen.

Bei der Konzeption soll die Verwaltung bewährte Praxisbeispiele aus anderen Landkreisen, wie etwa aus Görlitz oder Bautzen, auswerten. Ein Bericht über die Ergebnisse der Prüfung sowie konkrete Handlungsempfehlungen einschließlich einer Bewertung der organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Auswirkungen sollen dem Rat der Stadt Essen bis zum 30. November 2026 vorliegen.

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