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Geofencing für Leih-E-Scooter – mehr Sicherheit in Fußgängerzonen und hoch frequentierten Bereichen

1268/2026/EBB-FDP 02.09.2026 Geschäftsbereich 3

🟡 In Beratung Nächste Station: 02.09.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (5. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die EBB/FDP-Fraktion hat einen Antrag mit der Nummer 1268/2026/EBB-FDP gestellt, der die Einführung von GPS-gestütztem Geofencing für gewerbliche Leih-E-Scooter in Essen vorsieht. Die Verwaltung soll dazu angehalten werden, gemeinsam mit den Anbietern von Sharing-Systemen digitale Zonen einzurichten, die zwischen Sperr- und Langsamfahrzonen unterscheiden.

In den als Sperrzonen definierten Bereichen, wie etwa der Kettwiger Straße, der Limbecker Straße und dem Kennedyplatz, soll das Befahren mit Leih-E-Scootern technisch vollständig unterbunden werden. In ausgewiesenen Langsamfahrzonen, die sensible Bereiche wie Schulen, Kindertagesstätten, Bahnhöfe oder Haltestellen umfassen, soll die Geschwindigkeit der Fahrzeuge automatisch auf ein Maß von etwa 6 km/h begrenzt werden. Als Pilotprojekt sollen die Kettwiger Straße inklusive der angrenzenden Fußgängerzonen sowie der Kennedyplatz als Sperrzonen fungieren.

Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Fachausschüssen bis zum Ende des ersten Quartals 2027 über die Umsetzung und die Abstimmung mit den Anbietern zu berichten. Bis zur technischen Realisierung der Geofencing-Technik sollen der Kommunale Ordnungsdienst sowie die zuständigen Ordnungsbehörden die Kontrollen der bestehenden Verkehrsregeln, insbesondere in Fußgängerzonen, intensivieren und Verstöße verfolgen. Der Antrag bezieht sich ausschließlich auf gewerbliche Leih-E-Scooter; private E-Scooter sind nicht von dieser Regelung betroffen.

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