Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen (OBV) hier: Maßnahmen zur Minimierung der Brandgefahr in Grillzonen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant eine Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (OBV), um die bestehende Verordnung vom 11. Juli 2025 zu ersetzen und um zwei neue Regelungen zu erweitern. Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Einführung eines räumlich begrenzten Verbots jeglicher Form der Bettelei im unmittelbaren Umfeld von Außengastronomien.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, konkrete Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Während bereits Verbote gegen aggressives Betteln oder Betteln mit Kindern und Tieren bestehen, wird die neue Regelung durch die Zunahme von Konfliktsituationen in Gastronomiebereichen motiviert. Laut Vorlage führt das gezielte Aufsuchen von Außengastronomien durch bettelnde Personen zu einer Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gäste sowie zu einer Störung der Ausübung der Sondernutzungserlaubnisse durch die Gastronomen. Das Verbot soll sich auf einen Umkreis von fünf Metern um die Außenbereiche der Gastronomie erstrecken.
Zusätzlich ist die Neuaufnahme des Graslandfeuerindex in der Verordnung vorgesehen. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Änderung der Verordnung beschließt, während die relevanten Ausschüsse für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz beratend mitwirken. Die Bezirksvertretungen sind zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 08.09.2026anstehend
- 02.09.2026anstehend
- 02.09.2026anstehend