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Vorlage

Entsendung von stimmrechtslosen Mitgliedern in den Aufsichtsrat der GSE gGmbH

1414/2026/OB 16.09.2026 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟡 In Beratung Nächste Station: 16.09.2026 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll zwei Ratsmitglieder als stimmrechtslose Mitglieder in den Aufsichtsrat der GSE gGmbH entsenden. Die Entsendung erfolgt für den verbleibenden Zeitraum der laufenden Wahlperiode von 2025 bis 2030.

Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der GSE gGmbH, die in der Gesellschafterversammlung am 12. August 2026 beschlossen und mit der Eintragung im Handelsregister am 17. August 2026 wirksam wurde. Zuvor hatte der Rat am 10. Dezember 2025 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages befürwortet, die es Ratsfraktionen ermöglicht, stimmrechtslose Mitglieder zu benennen, sofern diese Fraktionen nicht bereits durch stimmberechtigte Mitglieder im Aufsichtsrat vertreten sind.

Nach der Neufassung des Gesellschaftsvertrages können nun die Fraktionen Die Linke sowie die EBB/FDP jeweils ein stimmrechtsloses Mitglied benennen, das vom Rat entsandt wird. Diese Mitglieder unterliegen denselben Rechten und Pflichten wie die stimmberechtigten Aufsichtsratsmitglieder, mit Ausnahme des Stimmrechts. Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat aus Vertretern der CDU, SPD, der Grünen, der AfD sowie aus Vertretern der Arbeitnehmerschaft und der Verwaltung zusammen.

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