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Vorlage

Entsendung von Mitgliedern in die Mitgliederversammlung der Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk Essen e.V.

1444/2026/OB 16.09.2026 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟡 In Beratung Nächste Station: 16.09.2026 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll im Rahmen der Sitzung am 16. September 2026 über die Entsendung von zwei Mitgliedern in die Mitgliederversammlung der Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk Essen e.V. entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die bisherigen Vertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d’Hondt) für eine sechsjährige Amtszeit ab Oktober 2026 neu zu bestimmen.

Die rechtliche Grundlage für die Besetzung bildet das Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen sowie die Satzung der Veranstaltergemeinschaft. Demnach sind zwei Mitglieder durch den Rat zu benennen, wobei eine paritätische Besetzung mit ebenso vielen Frauen wie Männern sichergestellt sein muss. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig, vertreten die Interessen der Allgemeinheit und dürfen nicht den Stellen angehören, die sie selbst bestimmen. Zudem müssen sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Verbreitungsgebiet haben.

Die aktuelle Besetzung der Mitgliederversammlung endet zum Teil im September 2026. Während die Amtszeit eines Ratsmitglieds der SPD am 27. September 2026 ausläuft, endet die Amtszeit eines Ratsmitglieds der CDU am 17. September 2026. Da die Bestätigung des Nachfolgers für das Mandat der CDU aufgrund terminlicher Gründe noch aussteht, bittet die Veranstaltergemeinschaft um eine erneute Benennung. Der Rat kann die Nachfolge entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags der Fraktionen oder durch Listenwahl beschließen.

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