Bürgerbegehren "Verkehrspolitische Leitlinien" hier: Ergänzende Feststellungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, ergänzend zum Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage DS 1258/2026/OB Feststellungen zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Verkehrspolitische Leitlinien“ zu treffen. Der Antrag sieht vor, dass der Rat bestimmte Erwägungen als Bestandteil der Begründung für die Entscheidung über die Zulässigkeit übernimmt.
Gegenstand der Erwägungen ist die Darstellung des aufzuhebenden Ratsbeschlusses vom 25.03.2026. Laut Antrag werden wesentliche Regelungen des betreffenden Beschlusses im Bürgerbegehren nicht erwähnt, obwohl eine vollständige Aufhebung diese Inhalte mit einschließen würde. Dies betrifft insbesondere das Verkehrskonzept für den Essener Norden, die Umsetzung der Parkzone 4 am Baldeneysee sowie die Verkehrsführung auf der Rüttenscheider Straße. Die Fraktionen führen an, dass durch diese Auslassung die wesentliche Tragweite der verlangten Gesamtaufhebung auf der Unterschriftenliste nicht hinreichend vermittelt wird, was eine unvollständige Darstellung der Entscheidungsgrundlagen gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 GO NRW darstelle.
Der Rat hält an dem Vorschlag der Verwaltungsvorlage zur Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens fest. Als Begründung wird ein rechtlicher Mangel hinsichtlich der Anforderungen an die Darstellung wesentlicher Entscheidungsgrundlagen angeführt. Die Entscheidung beruht dabei auf der unvollständigen Begründung des Bürgerbegehrens und nicht auf einer politischen Bewertung des bürgerschaftlichen Engagements. Es wird zudem darauf verwiesen, dass die am 25.03.2026 beschlossenen verkehrspolitischen Leitlinien als Rahmen für die Mobilitätsentwicklung dienen und nicht im Widerspruch zu den Zielen des Bürgerbegehrens hinsichtlich der Verkehrssicherheit stehen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026kein Ergebnis hinterlegt
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