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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 35 über die Sitzung des Kulturausschusses vom 07.05.2025
- 2.Anträge
- 3.Bericht der Volkshochschule Essen 2024Zur Vorlage · 0780/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In seiner Sitzung am 3. Juni 2025 befasst sich der Kulturausschuss mit dem Tätigkeitsbericht der Volkshochschule Essen für das Jahr 2024. Die vorliegende Vorlage des Kulturamtes sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht offiziell zur Kenntnis nimmt.
Der Bericht dient als Dokumentation der Aktivitäten der Volkshochschule im vergangenen Kalenderjahr. Er beinhaltet eine Übersicht über die verschiedenen Unterrichtsangebote sowie die durchgeführten Programme und Projekte der Einrichtung. Neben der Darstellung des operativen Betriebs umfasst das Dokument zudem Informationen zu den Planungen für die Zukunft sowie statistische Auswertungen zur institutionellen Entwicklung.
Die Vorlage, die von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet wurde, bietet eine Zusammenfassung der wesentlichen Entwicklungen der Volkshochschule Essen im Zeitraum 2024. Weitere Einzelheiten zu den Inhalten des Berichts sind dem entsprechenden Anhang der Vorlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Fortführung von Integrations- und Berufssprachkursen an der Volkshochschule hier: Einrichtung von 17 MehrstellenZur Vorlage · 0555/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, 17 neue Planstellen im Stellenplan der Volkshochschule (VHS) Essen einzurichten. Ziel ist die dauerhafte Sicherung von Integrations- und Berufssprachkursen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert werden. Bisher wurden diese Kurse durch Honorarkräfte durchgeführt. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum sogenannten „Herrenberg-Urteil“ besteht jedoch eine rechtliche Unsicherheit bezüglich der Einordnung dieser Tätigkeiten als abhängige Beschäftigung, was Risiken bei der Sozialversicherungspflicht mit sich bringen kann.
Um eine rechtssichere Grundlage für die Integrationsarbeit zu schaffen, sollen die Stellen auf der Entgeltgruppe E 11 TVöD festgesetzt werden. Die kalkulierten Personalkosten belaufen sich auf etwa 1.446.800 Euro. Die Finanzierung soll durch verringerte Honorarausgaben, Erstattungen des Bundes sowie durch die laufende Budgetbewirtschaftung erfolgen. Zusätzlich werden jährliche Kosten von rund 14.500 Euro für IT-Dienstleistungen veranschlagt. Der Beschlussvorschlag wird in den zuständigen Ausschüssen für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Kulturausschuss beraten, bevor der Rat der Stadt Essen im Juni 2025 eine Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.AFolkwang Dekade 2022 | 2032: Bericht zum Pilotprojekt [#realitycheckkultur] 2024Zur Vorlage · 0781/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss hat den Bericht zum Pilotprojekt „[#realitycheckkultur] 2024“ zur Kenntnis genommen. Das Projekt, das im Rahmen der Folkwang Dekade 2022–2032 durchgeführt wurde, entstand aus einer Zusammenarbeit zwischen dem Kulturamt und STUDIO WUNDERMATERIAL. Ziel war es, die Kommunikation zwischen kulturellen Einrichtungen und jungen Menschen zu fördern, um Barrieren abzubauen und die Zukunftsfähigkeit der Kulturorte zu stärken.
Im Zeitraum von Juli 2024 bis Februar 2025 fungierte ein Beratungsteam aus zwölf jungen Erwachsenen als Experten für die Stadtentwicklung. Die Gruppe beratete drei ausgewählte Kulturorte: das GRENDTheater, die Philharmonie Essen und die Stiftung Zollverein. Durch Workshops und Ortsbegehungen wurden spezifische Handlungsempfehlungen erarbeitet, die aufgrund ihrer Vertraulichkeit nur den jeweiligen Institutionen zur Verfügung gestellt werden. Das Projekt beinhaltete zudem die Einbindung der Deaf Community unter Einsatz von Gebärdendolmetschenden.
Der Bericht verweist auf Erkenntnisse aus dem Marketing und der Projektsteuerung, wie etwa die Wirksamkeit von QR-Codes und Social-Media-Werbung. Für zukünftige Durchläufe wird eine Anpassung der Teamgröße aufgrund budgetärer Rahmenbedingungen angeregt. Die zweite Ausgabe des Projekts, „[#realitycheckkultur]25“, soll am 11. August 2025 mit Fokus auf den Stadtbezirk V starten.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft: KURTI – das Fördernetzwerk und Portal hier: Umsetzung in 2025Zur Vorlage · 0504/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Umsetzung des Fördernetzwerks und Portals für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Essen, KURTI, für das Jahr 2025 liegt vor. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die finanzielle Situation von kulturell und kreativ tätigen Personen zu verbessern sowie das Start-up-Ökosystem im Stadtgebiet zu stärken.
Im Zuge der bisherigen Umsetzung wurde im Jahr 2024 eine zusätzliche Stelle im Team KURTI geschaffen. Mit der Position des Nightlife Koordinators (NiKO) wird die Nachtkultur und -ökonomie in der Essener Innenstadt, insbesondere in der City Nord, adressiert. Ziel dieser Funktion ist die Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung der Akteure sowie die Förderung der Belebung des Stadtzentrums.
Das Angebot von Team KURTI richtet sich neben Gründern, Selbstständigen und Kleinunternehmen auf Empfehlung des Beirats nun verstärkt auch an Schüler, Auszubildende und Studierende der entsprechenden Berufsfelder. Der Bericht wird den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt, um die Umsetzung der im Rat definierten Handlungsfelder zu dokumentieren.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Institutionelle Förderung des Kulturamtes 2025 - Neu- und ErhöhungsanträgeZur Vorlage · 0348/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Essen wird über die Gewährung zusätzlicher Fördermittel im Rahmen der institutionellen Förderung des Kulturamtes für das Jahr 2025 entscheiden. Laut einer Vorlage von Beigeordnetem Al Ghusain wird vorgeschlagen, Neu- und Erhöhungsanträge in Höhe von insgesamt 175.353,52 Euro zu bewilligen.
Die bereits laufend bewilligten institutionellen Förderungen belaufen sich auf 2.812.451,36 Euro. Dem Haushalt 2025 stehen für diesen Bereich insgesamt 2.988.650,00 Euro zur Verfügung, was vor Berücksichtigung neuer Anträge ein freies Budget von 176.198,64 Euro ergibt. Für das Jahr 2025 liegen jedoch zusätzliche Neu- und Erhöhungsanträge über eine Gesamtsumme von 279.427,52 Euro vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die beantragten Mittel in Höhe von 175.353,52 Euro an die entsprechenden Vereine und Träger zu verteilen. Die Zuwendungen sollen per Bescheid gewährt und zunächst für das Jahr 2025 ausgezahlt werden. Die Vorlage führt aus, dass diese Zuschüsse einen wesentlichen Finanzierungsbeitrag für die Institutionen darstellen und für den Aufrechterhalt des Betriebs notwendig sind.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Vergabe von Ateliers im Atelierhaus an der Viehoferstraße 38-52Zur Vorlage · 0777/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Essen entscheidet am 3. Juni 2025 über die Neuvergabe von vier Ateliers im Atelierhaus an der Viehoferstraße 38-52. Die Räumlichkeiten werden durch die Stadt Essen gefördert, wobei das Kulturamt bei der Verwaltung durch den Kunsthaus Essen e.V. unterstützt wird.
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung des Kunsthaus Essen e.V. bewarben sich bis zum 23. April 2025 insgesamt 15 Personen aus dem Bereich der bildenden Kunst, darunter Studierende und junge Kulturarbeitende. Eine Jury, bestehend aus Kathili Bruns, Sven Dirkmann und Marita Bullmann, hat die Bewerbungen geprüft und eine Empfehlung für die Besetzung der freien Plätze erarbeitet. Die Auswahl basierte auf Kriterien wie dem Nachweis künstlerischer Tätigkeit, einer Einschreibung an einer Kunsthochschule sowie der Repräsentation unterschiedlicher künstlerischer Ansätze.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Vergabe der vier Atelierräume an vier ausgewählte Personen vor. Die Empfehlungen umfassen einen Künstler mit Schwerpunkt auf Fotografie, Text und Installation, eine Künstlerin und Kuratorin mit Fokus auf Video- und Fotomedien, eine interdisziplinäre Künstlerin sowie eine Studentin der Fotografie.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig mit Änderungen beschlossen
Ergebnis: einstimmig mit Änderungen beschlossen - 8.Regionale Kulturförderung aus GFG-Mitteln des LVR hier: Anträge an den LVR für das Jahr 2026Zur Vorlage · 0790/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Kulturausschuss der Stadt Essen wird über die regionale Kulturförderung aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für das Jahr 2026 beraten. Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0790/2025/4 behandelt die Anträge auf Zuwendung von Fördermitteln, welche den Bereich der Mitgliedskörperschaft Essen betreffen.
Für das Förderjahr 2026 wurden insgesamt zehn Anträge an den LVR weitergeleitet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kulturausschuss diese Anträge zur Kenntnis nimmt. Die in der Vorlage enthaltenen Informationen dienen der Information über die beantragten Zuwendungen aus dem Bereich der regionalen Kulturförderung. Die Details zu den einzelnen Anträgen sind der Anlage des Dokuments zu entnehmen. Die Unterlagen wurden von Beigeordnetem Al Ghusain vorgelegt.
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- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.ANeueinrichtung der Online-Plattform für Kulturelle Bildung „Musenkuss“ für die Stadt EssenZur Vorlage · 0596/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss wird über die Neueinrichtung und den Betrieb der Online-Plattform für Kulturelle Bildung „Musenkuss“ sowie über die Mitgliedschaft im Kommunalen Musenkuss-Netzwerk entscheiden. Die Plattform soll Angebote und Informationen zur kulturellen Bildung in Essen bündeln und als digitales Serviceangebot die kommunale Vernetzung unterstützen. Durch den Beitritt zum bestehenden Netzwerk, dem bereits die Städte Düsseldorf, Köln und München angehören, sollen der Wissenstransfer und der Austausch mit anderen Kommunen gefördert werden.
Die Kooperation zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen Jugend, Schule und Kultur zu verbessern und die Sichtbarkeit von Förderprogrammen sowie Ansprechpartnern zu erhöhen. Das Portal soll Institutionen wie Schulen oder Kitas dabei unterstützen, passende Angebote und Künstler zu finden, während Anbieter durch die Plattform eine zentrale Möglichkeit zur Darstellung ihrer Leistungen erhalten. Die Verwaltung der Plattform soll durch die Übernahme von Verwaltungsaufgaben durch die Stadt Düsseldorf sowie die gemeinsame Verteilung der Overheadkosten personelle und finanzielle Ressourcen in Essen schonen.
Für die Einrichtung der Webseite und des Servers sind im Jahr 2025 einmalige Kosten in Höhe von rund 18.493 Euro vorgesehen. Ab dem Jahr 2026 werden jährliche Kosten für Hosting, Wartung und Netzwerkkoordination von etwa 9.109 Euro veranschlagt. Die Umsetzung der Plattform ist in mehreren Modulen geplant, wobei der Launch des ersten Moduls für das erste Quartal 2026 angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.BSachstand und Perspektiven zur „Stadtwunde/Schwarze Poth“Zur Vorlage · 0753/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Essen setzt sich mit dem Sachstand und den Perspektiven der Kunstinstallation „Stadtwunde/Schwarze Poth“ auseinander. Das im Jahr 2002 realisierte Werk der Künstler Astrid Bartels und Werner Ruhnau thematisiert das ehemalige KZ-Außenlager „Schwarze Poth“.
Die aktuelle Situation des Kunstwerks ist durch bauliche Veränderungen geprägt. Im Zuge der Errichtung eines Verwaltungszentrums wurde ein Treppenabgang vermauert, wodurch die Installation nicht mehr begehbar ist. Zudem wurde die Frontseite mit einem Gitter versehen, um Verschmutzungen entgegenzuwirken. Derzeit wird der Ort von Teilen der Bevölkerung als Angstraum wahrgenommen.
Neuere Forschungen des Hauses der Essener Geschichte belegen zudem, dass der heutige Standort nicht den authentischen Ort der Lagerkommandantur darstellt, da sich dieser nach aktuellen Erkenntnissen unter dem heutigen Gebäude der Rathaus-Galerie befand. Rechtlich handelt es sich bei der „Stadtwunde“ um ein temporäres Kunstwerk und nicht um eine Gedenkstätte. Der Vertrag mit den Urhebern sieht vor, dass die Stadt Essen nicht zur dauerhaften Erhaltung und Unterhaltung verpflichtet ist, jedoch eine Bemühung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten beabsichtigt.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Änderung der Satzung des KulturbeiratesZur Vorlage · 0718/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Satzung des Kulturbeirates ändern. Hintergrund ist eine im Jahr 2021 beauftragte Überprüfung der Neukonzeption des Beirates, die unter Einbeziehung der Verwaltung sowie der Beiratsmitglieder durchgeführt wurde. Ziel der Anpassungen ist es, die Arbeitsweise des Gremiums zu optimieren und die Verankerung in stadtentwicklungspolitischen Prozessen, wie der Folkwang-Dekade 2022–2032, zu festigen.
Im Rahmen der Neufassung soll der Wechsel der Jury für Projektförderungen künftig nach Ablauf einer fünfjährigen Ratswahlperiode erfolgen statt bisher nach drei Jahren. Zudem werden Stellvertretungen für Jurymitglieder eingeführt, um eine breitere Vertretung der einzelnen Kultursparten sicherzustellen. Die Regelungen zu den Arbeitskreisen werden präzisiert, insbesondere hinsichtlich der Einladung von Gästen und der Berichterstattung an das Plenum.
Die Mitgliederstruktur wird erweitert, indem die Themenbereiche „Interkultur“, „Kultur und Inklusion“ sowie „Jugend“ aufgenommen werden. Um die Arbeitsfähigkeit des Beirates zu gewährleisten, wird die Anzahl der Institutionen pro Themenbereich auf maximal drei begrenzt, wodurch sich die Gesamtzahl der Mitglieder von 26 auf 27 erhöht. Die Änderungen treten mit Ablauf der aktuellen Wahlperiode des Rates in Kraft. Der Beschlussvorschlag liegt dem Kulturbeirat und dem Kulturausschuss zur Empfehlung vor.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.05.2025 · Kulturbeirat (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit einer Enthaltung
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Satzungsänderungen des Hauses der Essener Geschichte / Stadtarchiv
- 10.1Änderung der Gebührensatzung für das Haus der Essener Geschichte / StadtarchivZur Vorlage · 0674/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Änderung der Gebührensatzung für das Haus der Essener Geschichte und das Stadtarchiv beschließen. Die Empfehlung hierzu soll vom Haupt- und Finanzausschuss sowie vom Kulturausschuss ausgehen. Die aktuelle Satzung ist seit dem Jahr 2012 in Kraft.
Die Anpassungen werden mit der Digitalisierung des Archivbetriebs und gestiegenen Kosten begründet. Laut der vorliegenden Vorlage orientieren sich die neuen Gebühren an den Standards anderer Kommunalarchive in Nordrhein-Westfalen. Es wird eine Steigerung der Einnahmen um etwa 50 Prozent erwartet. Auf Basis der Einnahmen von 47.440 Euro aus dem Jahr 2024 würde die neue Satzung einen Betrag von rund 71.160 Euro ergeben. Für das laufende Jahr 2025 wird ab Anfang Juni ein Mehreinnahmen von knapp 12.000 Euro prognostiziert.
Die Zahl der Anfragen beim Institut ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, wobei zwischen 2018 und 2024 eine Zunahme von 54 Prozent verzeichnet wurde. Im Jahr 2024 erreichte die Anzahl der Anfragen mit 2.842 einen Höchststand; etwa 85 Prozent dieser Anfragen sind gebührenpflichtig. Zeitgleich mit der Gebührensatzung werden in einer weiteren Vorlage auch die Satzung des Stadtarchivs sowie die Benutzungsordnung aktualisiert.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.2Änderung der Archivsatzung und Benutzungsordnung für das Haus der Essener Geschichte / StadtarchivZur Vorlage · 0676/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Änderung der Archivsatzung sowie der Benutzungsordnung für das Haus der Essener Geschichte (HdEG). Die Vorlage des Kulturamtes sieht eine Aktualisierung der seit 1996 geltenden Regelungen vor, um das veränderte Aufgabenprofil des Instituts rechtlich abzubilden.
Die geplante Änderung der Archivsatzung integriert die seit dem Umzug in die Luisenschule im Jahr 2010 hinzugekommenen Funktionen. Dazu gehören die Fachbibliothek „Stadt & Region“, die Dauerausstellung zur Essener Stadtgeschichte sowie der Erinnerungsort „Archiv Dr. Ernst Schmidt“. Zudem wird die Satzung an das novellierte Archivgesetz Nordrhein-Westfalen angepasst, wodurch Aufgaben wie die elektronische Langzeitarchivierung und die Beratung von Dienststellen bei der Einführung elektronischer Systeme rechtlich verankert werden. Die Funktion des Zwischenarchivs entfällt in der neuen Fassung, da dieser Betrieb bereits 2009 eingestellt wurde.
Die Neufassung der Benutzungsordnung berücksichtigt die Digitalisierung sowie das erweiterte Angebot des Instituts. So werden nun auch die Nutzung und Ausleihe von Medien der Fachbibliothek sowie der Besuch der Dauerausstellungen als Nutzungsarten aufgeführt. Parallel dazu wird in einer separaten Vorlage die Gebührensatzung aktualisiert.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Überarbeitung der Satzung über die Benutzung und Gebühren der Stadtbibliothek EssenZur Vorlage · 0765/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant zum 1. Juli 2025 eine Neufassung der Satzung über die Benutzung und Gebühren der Stadtbibliothek. Die Überarbeitung erfolgt aufgrund technischer, rechtlicher und organisatorischer Entwicklungen seit der letzten Änderung im Jahr 2018.
Durch die Einführung eines neuen Bibliothekmanagementsystems sind künftig Online-Anmeldungen für digitale Angebote sowie E-Payments möglich. Im Bereich der Serviceleistungen werden die bisher getrennten Dienste für Vormerkungen und Bestellungen zu einem kostenpflichtigen Vorbestellservice zusammengefasst, der eine Gebühr von 0,50 Euro vorsieht. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bleibt dieser Service weiterhin kostenfrei. Zudem werden die Leihfristen angepasst und Regelungen zur Fernleihe entfernt, da dieser Dienst bereits im Jahr 2022 eingestellt wurde.
Organisatorisch wird die Hausordnung künftig nicht mehr als Bestandteil der Satzung geführt, sondern direkt durch die Direktion angepasst, um standortbezogene Regelungen – etwa für Open-Library-Angebote – zu erleichtern. Rechtliche Neuerungen betreffen unter anderem die Haftung an Selbstbedienungsgeräten, die Nutzung digitaler Angebote sowie die Ausleihe technischer Geräte aus der „Bibliothek der Dinge“. Die Satzung umfasst zudem Anpassungen zum Datenschutz und Urheberrecht sowie die automatisierte Verlängerung von Servicekarten für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr. Eine erneute Überprüfung der Satzung ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.ARathaus Heisingen, Hagmanngarten 5/Gathergang 1 hier: Umnutzung der beiden ehemaligen Hausmeisterwohnungen im Dachgeschoss und Beseitigung von BrandschutzproblematikenZur Vorlage · 0180/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im ehemaligen Rathaus Heisingen sollen zwei leerstehende Hausmeisterwohnungen im Dachgeschoss zu Unterrichtsräumen für die Folkwang Musikschule umgebaut werden. Die Maßnahme umfasst neben der Anpassung der Raumzuschnitte auch die Beseitigung von Brandschutzproblematiken im Gebäudeteil Gathergang. Durch Wanddurchbrüche soll ein erforderlicher zweiter Rettungsweg geschaffen werden, der eine Verbindung zwischen den Treppenhäusern der Gebäudeteile Hagmanngarten und Gathergang ermöglicht. Im Zuge dessen werden drei Bäder zurückgebaut und die verbleibenden Sanitärbereiche zu separaten Damen- und Herren-WCs modernisiert.
Zusätzlich sind umfassende Schall- und Brandschutzsanierungen sowie die Erneuerung der elektrischen Installationen, der Heizkörper und der Bodenbeläge geplant. Ziel ist es, die Räumlichkeiten für den Musikunterricht zu optimieren und die Nutzung der bisher wegen fehlender Fluchtwege untersagten Räume wieder zu ermöglichen. Für das Vorhaben werden Gesamtkosten in Höhe von rund 611.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme nicht im Haushalt veranschlagt war, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt: 360.000 Euro für das Jahr 2025 sowie 251.000 Euro für das Jahr 2026. Die Arbeiten sollen bis Anfang 2026 abgeschlossen sein; mit der Schadstoffsanierung wurde bereits begonnen.
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Beratungsfolge
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Beschlusskontrollliste
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Anfragen und Mitteilungen
- 15.AMuseum Folkwang hier: BauunterhaltungsmaßnahmenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 15.BKonzession des Benennungsrechts für den Gartensaal der Philharmonie/Saalbau EssenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 16.Aktueller Sachstand zum Bauvorhaben Zentralbibliothek, Markt 5/6