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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 35 über die Sitzung des Kulturausschusses vom 07.05.2025
- 2.Anträge
- 3.Bericht der Volkshochschule Essen 2024Zur Vorlage · 0780/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In seiner Sitzung am 3. Juni 2025 befasst sich der Kulturausschuss mit dem Tätigkeitsbericht der Volkshochschule Essen für das Jahr 2024. Die vorliegende Vorlage des Kulturamtes sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht offiziell zur Kenntnis nimmt.
Der Bericht dient als Dokumentation der Aktivitäten der Volkshochschule im vergangenen Kalenderjahr. Er beinhaltet eine Übersicht über die verschiedenen Unterrichtsangebote sowie die durchgeführten Programme und Projekte der Einrichtung. Neben der Darstellung des operativen Betriebs umfasst das Dokument zudem Informationen zu den Planungen für die Zukunft sowie statistische Auswertungen zur institutionellen Entwicklung.
Die Vorlage, die von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet wurde, bietet eine Zusammenfassung der wesentlichen Entwicklungen der Volkshochschule Essen im Zeitraum 2024. Weitere Einzelheiten zu den Inhalten des Berichts sind dem entsprechenden Anhang der Vorlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Fortführung von Integrations- und Berufssprachkursen an der Volkshochschule hier: Einrichtung von 17 MehrstellenZur Vorlage · 0555/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Volkshochschule Essen beantragt die Einrichtung von 17 Planstellen der Entgeltgruppe E 11 TVöD, um die Fortführung von Integrations- und Berufssprachkursen sicherzustellen. Hintergrund der Vorlage ist die rechtliche Unsicherheit bei der Beschäftigung von Honorarkräften, die sich aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergibt.
Die jährlichen Personalkosten für diese Stellen belaufen sich auf 1.446.800 Euro. Die Finanzierung soll durch Erstattungen vom Bund in Höhe von 787.700 Euro sowie durch einen Minderaufwand bei den bisherigen Honorarleistungen in Höhe von 509.200 Euro erfolgen. Zusätzlich fallen jährliche Sachkosten von etwa 14.500 Euro für die IT-Arbeitsplatzausstattung an. Für die Jahre 2025 und 2026 müssen nicht refinanzierte Mehraufwendungen aus der laufenden Bewirtschaftung kompensiert werden. Für die Haushaltsplanaufstellung 2027 ist eine Budgetaufstockung in Höhe der Personalkosten anzumelden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Einrichtung der Stellen beschließt und die Verwaltung beauftragt, die Planstellen im Rahmen einer Organisationsmaßnahme zu konkretisieren. Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge über den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Kulturausschuss. Eine erste Einschätzung zur Klimarelevanz ergab eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.AFolkwang Dekade 2022 | 2032: Bericht zum Pilotprojekt [#realitycheckkultur] 2024Zur Vorlage · 0781/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0781/2025/4 befasst sich mit dem Bericht zum Pilotprojekt „#realitycheckkultur 2024“, das im Rahmen der Folkwang Dekade 2022–2032 durchgeführt wurde. Das Projekt, eine Kooperation zwischen dem Kulturamt und STUDIO WUNDERMATERIAL, setzte ein Beratungsteam aus zwölf Personen im Alter zwischen 15 und 27 Jahren ein, um die Zukunftsfähigkeit von Kulturorten durch junge Perspektiven zu unterstützen. Im Zeitraum vom 17. Juli 2024 bis zum 12. Februar 2025 wurden hierzu das GRENDTheater, die Philharmonie Essen und die Stiftung Zollverein beraten. Die Vergütung für die Teilnehmenden des Beratungsteams belief sich auf 15 Euro pro Stunde. Ein Rückblick-Gespräch mit den beteiligten Kulturorten ist für den Herbst 2025 vorgesehen.
Für die nächste Ausgabe des Projekts, „#realitycheckkultur25“, ist der 11. August 2025 geplant. Die Ausschreibungsfrist für die Besetzung des Beratungsteams mit einem Fokus auf die Bezirke Altenessen, Karnap und Vogelheim läuft vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2025. Interessierte Kulturorte aus dem gesamten Stadtgebiet können sich bewerben, wobei auch bereits beratene Institutionen erneut zur Wahl stehen können. Es wird davon ausgegangen, dass sich die thematischen Schwerpunkte durch die wechselnden Teams mit jeder Ausgabe verändern werden. Die Vorprüfung der Vorlage ist erforderlich, wobei die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz positiv ausfällt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kulturausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft: KURTI – das Fördernetzwerk und Portal hier: Umsetzung in 2025Zur Vorlage · 0504/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Umsetzung des Fördernetzwerks und Portals für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Essen, KURTI, für das Jahr 2025 liegt vor. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die finanzielle Situation von kulturell und kreativ tätigen Personen zu verbessern sowie das Start-up-Ökosystem im Stadtgebiet zu stärken.
Im Zuge der bisherigen Umsetzung wurde im Jahr 2024 eine zusätzliche Stelle im Team KURTI geschaffen. Mit der Position des Nightlife Koordinators (NiKO) wird die Nachtkultur und -ökonomie in der Essener Innenstadt, insbesondere in der City Nord, adressiert. Ziel dieser Funktion ist die Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung der Akteure sowie die Förderung der Belebung des Stadtzentrums.
Das Angebot von Team KURTI richtet sich neben Gründern, Selbstständigen und Kleinunternehmen auf Empfehlung des Beirats nun verstärkt auch an Schüler, Auszubildende und Studierende der entsprechenden Berufsfelder. Der Bericht wird den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt, um die Umsetzung der im Rat definierten Handlungsfelder zu dokumentieren.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Institutionelle Förderung des Kulturamtes 2025 - Neu- und ErhöhungsanträgeZur Vorlage · 0348/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Essen wird über die Gewährung zusätzlicher Fördermittel im Rahmen der institutionellen Förderung des Kulturamtes für das Jahr 2025 entscheiden. Laut einer Vorlage von Beigeordnetem Al Ghusain wird vorgeschlagen, Neu- und Erhöhungsanträge in Höhe von insgesamt 175.353,52 Euro zu bewilligen.
Die bereits laufend bewilligten institutionellen Förderungen belaufen sich auf 2.812.451,36 Euro. Dem Haushalt 2025 stehen für diesen Bereich insgesamt 2.988.650,00 Euro zur Verfügung, was vor Berücksichtigung neuer Anträge ein freies Budget von 176.198,64 Euro ergibt. Für das Jahr 2025 liegen jedoch zusätzliche Neu- und Erhöhungsanträge über eine Gesamtsumme von 279.427,52 Euro vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die beantragten Mittel in Höhe von 175.353,52 Euro an die entsprechenden Vereine und Träger zu verteilen. Die Zuwendungen sollen per Bescheid gewährt und zunächst für das Jahr 2025 ausgezahlt werden. Die Vorlage führt aus, dass diese Zuschüsse einen wesentlichen Finanzierungsbeitrag für die Institutionen darstellen und für den Aufrechterhalt des Betriebs notwendig sind.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Vergabe von Ateliers im Atelierhaus an der Viehoferstraße 38-52Zur Vorlage · 0777/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Essen entscheidet am 3. Juni 2025 über die Neuvergabe von vier Ateliers im Atelierhaus an der Viehoferstraße 38-52. Die Räumlichkeiten werden durch die Stadt Essen gefördert, wobei das Kulturamt bei der Verwaltung durch den Kunsthaus Essen e.V. unterstützt wird.
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung des Kunsthaus Essen e.V. bewarben sich bis zum 23. April 2025 insgesamt 15 Personen aus dem Bereich der bildenden Kunst, darunter Studierende und junge Kulturarbeitende. Eine Jury, bestehend aus Kathili Bruns, Sven Dirkmann und Marita Bullmann, hat die Bewerbungen geprüft und eine Empfehlung für die Besetzung der freien Plätze erarbeitet. Die Auswahl basierte auf Kriterien wie dem Nachweis künstlerischer Tätigkeit, einer Einschreibung an einer Kunsthochschule sowie der Repräsentation unterschiedlicher künstlerischer Ansätze.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Vergabe der vier Atelierräume an vier ausgewählte Personen vor. Die Empfehlungen umfassen einen Künstler mit Schwerpunkt auf Fotografie, Text und Installation, eine Künstlerin und Kuratorin mit Fokus auf Video- und Fotomedien, eine interdisziplinäre Künstlerin sowie eine Studentin der Fotografie.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig mit Änderungen beschlossen
Ergebnis: einstimmig mit Änderungen beschlossen - 8.Regionale Kulturförderung aus GFG-Mitteln des LVR hier: Anträge an den LVR für das Jahr 2026Zur Vorlage · 0790/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Kulturausschuss der Stadt Essen wird über die regionale Kulturförderung aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für das Jahr 2026 beraten. Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0790/2025/4 behandelt die Anträge auf Zuwendung von Fördermitteln, welche den Bereich der Mitgliedskörperschaft Essen betreffen.
Für das Förderjahr 2026 wurden insgesamt zehn Anträge an den LVR weitergeleitet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kulturausschuss diese Anträge zur Kenntnis nimmt. Die in der Vorlage enthaltenen Informationen dienen der Information über die beantragten Zuwendungen aus dem Bereich der regionalen Kulturförderung. Die Details zu den einzelnen Anträgen sind der Anlage des Dokuments zu entnehmen. Die Unterlagen wurden von Beigeordnetem Al Ghusain vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.ANeueinrichtung der Online-Plattform für Kulturelle Bildung „Musenkuss“ für die Stadt EssenZur Vorlage · 0596/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0596/2025/4 sieht die Neueinrichtung und den Betrieb der Online-Plattform für Kulturelle Bildung „Musenkuss“ sowie den Beitritt zum Kommunalen Musenkuss-Netzwerk vor. Das Kulturamt plant die Plattform als zentrales Instrument des kommunalen Gesamtkonzepts Kulturelle Bildung der Stadt Essen. Ziel ist es, Informationen über Angebote der kulturellen Bildung für Kinder, Jugendliche, Familien sowie Lehrpersonal und pädagogische Fachkräfte bereitzustellen und Bedarfe für die kommunale Kulturplanung sichtbar zu machen. Die technische Umsetzung soll über die bestehende Infrastruktur des kommunalen Netzwerks erfolgen.
Für den Start im Jahr 2025 sind einmalige Kosten in Höhe von 18.492,60 Euro veranschlagt, die sich aus der Einrichtung und der Betreuung zusammensetzen. Die laufenden Kosten belaufen sich für das Jahr 2025 auf 4.554,73 Euro, während ab 2026 mit jährlichen Kosten von 9.109,45 Euro zu rechnen ist. Die Finanzierung erfolgt über das PSP-Element 1.04.10.01.05. Der Launch der Webseite ist für das erste Quartal 2026 geplant, wobei die Umsetzung modular erfolgt. Für die Redaktionsleitung ist ein Stellenanteil von 10 Stunden pro Woche vorgesehen.
Die Kooperationsvereinbarung ist bis zum 31.07.2025 außerordentlich und ab dem 01.01.2028 mit einer sechsmonatigen Frist kündbar. Der Kulturausschuss soll über die Vorlage beschließen, während der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Integrationsrat und der Inklusionsbeirat die Entscheidung zur Kenntnis nehmen. Eine Vorlagenprüfung ist nicht erforderlich, und die Klimaschutzrelevanz wird als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.BSachstand und Perspektiven zur „Stadtwunde/Schwarze Poth“Zur Vorlage · 0753/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0753/2025/4 des Kulturamtes befasst sich mit dem aktuellen Sachstand sowie den künftigen Perspektiven der Kunstinstallation „Stadtwunde/Schwarze Poth“. Das im Jahr 2002 realisierte Werk thematisiert das ehemalige KZ-Außenlager „Schwarze Poth“. Die Installation, die den Rat der Stadt Essen im Jahr 2004 als Geschenk der Urheber erhielt, ist aufgrund von Baumaßnahmen des Bistums Essen seit 2011 durch ein Gitter verschlossen und nicht mehr begehbar. Historische Recherchen des Hauses der Essener Geschichte und des Stadtarchivs ergaben, dass der derzeitige Standort nicht der ursprüngliche Ort der Lagerkommandantur ist. Das Lager „Schwarze Poth“ existierte zwischen Januar 1944 und März 1945 und beherbergte bis zu 150 Häftlinge.
Im Rahmen der historischen Aufarbeitung der Lagerstandorte „Schwarze Poth“ und „Humboldtstraße“ sind verschiedene Maßnahmen geplant. Dazu gehört die Aktualisierung der Informationstafeln im Denkmalpfad „Essen erinnert“ sowie die Errichtung einer neuen Gedenktafel. Die Lagerstandorte sollen zudem verstärkt in die historische Bildungsarbeit mit Schulen einbezogen werden. Für die weitere Aufarbeitung der Lagergeschichte sind Forschungsprojekte mit Kooperationspartnern und Drittmitteln vorgesehen. Die Verwaltung organisiert zudem eine Begehung des Areals für Mitglieder des Kulturausschusses vor den Sommerferien 2025. Eine öffentliche Veranstaltung zum Thema ist für den 1. Juli 2025 in der Alten Synagoge angesetzt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kulturausschuss die Vorlage zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Änderung der Satzung des KulturbeiratesZur Vorlage · 0718/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Satzung des Kulturbeirates ändern. Hintergrund ist eine im Jahr 2021 beauftragte Überprüfung der Neukonzeption des Beirates, die unter Einbeziehung der Verwaltung sowie der Beiratsmitglieder durchgeführt wurde. Ziel der Anpassungen ist es, die Arbeitsweise des Gremiums zu optimieren und die Verankerung in stadtentwicklungspolitischen Prozessen, wie der Folkwang-Dekade 2022–2032, zu festigen.
Im Rahmen der Neufassung soll der Wechsel der Jury für Projektförderungen künftig nach Ablauf einer fünfjährigen Ratswahlperiode erfolgen statt bisher nach drei Jahren. Zudem werden Stellvertretungen für Jurymitglieder eingeführt, um eine breitere Vertretung der einzelnen Kultursparten sicherzustellen. Die Regelungen zu den Arbeitskreisen werden präzisiert, insbesondere hinsichtlich der Einladung von Gästen und der Berichterstattung an das Plenum.
Die Mitgliederstruktur wird erweitert, indem die Themenbereiche „Interkultur“, „Kultur und Inklusion“ sowie „Jugend“ aufgenommen werden. Um die Arbeitsfähigkeit des Beirates zu gewährleisten, wird die Anzahl der Institutionen pro Themenbereich auf maximal drei begrenzt, wodurch sich die Gesamtzahl der Mitglieder von 26 auf 27 erhöht. Die Änderungen treten mit Ablauf der aktuellen Wahlperiode des Rates in Kraft. Der Beschlussvorschlag liegt dem Kulturbeirat und dem Kulturausschuss zur Empfehlung vor.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.05.2025 · Kulturbeirat (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit einer Enthaltung
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Satzungsänderungen des Hauses der Essener Geschichte / Stadtarchiv
- 10.1Änderung der Gebührensatzung für das Haus der Essener Geschichte / StadtarchivZur Vorlage · 0674/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Änderung der Gebührensatzung für das Haus der Essener Geschichte und das Stadtarchiv beschließen. Die Empfehlung hierzu soll vom Haupt- und Finanzausschuss sowie vom Kulturausschuss ausgehen. Die aktuelle Satzung ist seit dem Jahr 2012 in Kraft.
Die Anpassungen werden mit der Digitalisierung des Archivbetriebs und gestiegenen Kosten begründet. Laut der vorliegenden Vorlage orientieren sich die neuen Gebühren an den Standards anderer Kommunalarchive in Nordrhein-Westfalen. Es wird eine Steigerung der Einnahmen um etwa 50 Prozent erwartet. Auf Basis der Einnahmen von 47.440 Euro aus dem Jahr 2024 würde die neue Satzung einen Betrag von rund 71.160 Euro ergeben. Für das laufende Jahr 2025 wird ab Anfang Juni ein Mehreinnahmen von knapp 12.000 Euro prognostiziert.
Die Zahl der Anfragen beim Institut ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, wobei zwischen 2018 und 2024 eine Zunahme von 54 Prozent verzeichnet wurde. Im Jahr 2024 erreichte die Anzahl der Anfragen mit 2.842 einen Höchststand; etwa 85 Prozent dieser Anfragen sind gebührenpflichtig. Zeitgleich mit der Gebührensatzung werden in einer weiteren Vorlage auch die Satzung des Stadtarchivs sowie die Benutzungsordnung aktualisiert.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.2Änderung der Archivsatzung und Benutzungsordnung für das Haus der Essener Geschichte / StadtarchivZur Vorlage · 0676/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0676/2025/4 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Archivsatzung sowie der Benutzungsordnung für das Haus der Essener Geschichte und das Stadtarchiv vor. Ziel der Neufassung ist die rechtliche Anpassung an das seit 2010 erweiterte Aufgabenspektrum, die Einbindung der Fachbibliothek Stadt & Region, der Dauerausstellung sowie des Erinnerungsortes Archiv Dr. Ernst Schmidt. Zudem erfolgt eine Anpassung an das novellierte Archivgesetz NRW. Die bisherigen Regelungen stammen aus dem Jahr 1996.
Die Neufassung der Benutzungsordnung erweitert die Nutzungsarten um die Ausleihe von Medien der Fachbibliothek Stadt & Region sowie den Besuch der historischen Dauerausstellung und der Wechselausstellungen. Für die Fachbibliothek gilt die Satzung der Stadtbibliothek Essen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Berücksichtigung der Digitalisierung. Die Ordnung umfasst nun Online-Angebote zur Archivnutzung, wie die Recherche in der Online-Datenbibliothek und im regionalen Archivportal NRW sowie die Bereitstellung von Digitalisaten. Seit dem 1. Januar 2024 erfolgt die Bestellung von Archivgut ausschließlich digital. Um die Originale zu schonen, wird digitalisiertes Archivgut nach dem Prinzip der Schutzdigitalisierung nur noch als Digitalisat genutzt. Eine kostenfreie Selbstfotografie im Lesesaal ist auf Antrag möglich.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kulturausschuss die Änderungen empfiehlt und der Rat der Stadt Essen diese beschließt. Die Beratung im Kulturausschuss ist für den 3. Juni 2025 und die Entscheidung im Rat für den 4. Juni 2025 vorgesehen. Es sind keine Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Überarbeitung der Satzung über die Benutzung und Gebühren der Stadtbibliothek EssenZur Vorlage · 0765/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant zum 1. Juli 2025 eine Neufassung der Satzung über die Benutzung und Gebühren der Stadtbibliothek. Die Überarbeitung erfolgt aufgrund technischer, rechtlicher und organisatorischer Entwicklungen seit der letzten Änderung im Jahr 2018.
Durch die Einführung eines neuen Bibliothekmanagementsystems sind künftig Online-Anmeldungen für digitale Angebote sowie E-Payments möglich. Im Bereich der Serviceleistungen werden die bisher getrennten Dienste für Vormerkungen und Bestellungen zu einem kostenpflichtigen Vorbestellservice zusammengefasst, der eine Gebühr von 0,50 Euro vorsieht. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bleibt dieser Service weiterhin kostenfrei. Zudem werden die Leihfristen angepasst und Regelungen zur Fernleihe entfernt, da dieser Dienst bereits im Jahr 2022 eingestellt wurde.
Organisatorisch wird die Hausordnung künftig nicht mehr als Bestandteil der Satzung geführt, sondern direkt durch die Direktion angepasst, um standortbezogene Regelungen – etwa für Open-Library-Angebote – zu erleichtern. Rechtliche Neuerungen betreffen unter anderem die Haftung an Selbstbedienungsgeräten, die Nutzung digitaler Angebote sowie die Ausleihe technischer Geräte aus der „Bibliothek der Dinge“. Die Satzung umfasst zudem Anpassungen zum Datenschutz und Urheberrecht sowie die automatisierte Verlängerung von Servicekarten für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr. Eine erneute Überprüfung der Satzung ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.ARathaus Heisingen, Hagmanngarten 5/Gathergang 1 hier: Umnutzung der beiden ehemaligen Hausmeisterwohnungen im Dachgeschoss und Beseitigung von BrandschutzproblematikenZur Vorlage · 0180/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im ehemaligen Rathaus Heisingen sollen zwei leerstehende Hausmeisterwohnungen im Dachgeschoss zu Unterrichtsräumen für die Folkwang Musikschule umgebaut werden. Die Maßnahme umfasst neben der Anpassung der Raumzuschnitte auch die Beseitigung von Brandschutzproblematiken im Gebäudeteil Gathergang. Durch Wanddurchbrüche soll ein erforderlicher zweiter Rettungsweg geschaffen werden, der eine Verbindung zwischen den Treppenhäusern der Gebäudeteile Hagmanngarten und Gathergang ermöglicht. Im Zuge dessen werden drei Bäder zurückgebaut und die verbleibenden Sanitärbereiche zu separaten Damen- und Herren-WCs modernisiert.
Zusätzlich sind umfassende Schall- und Brandschutzsanierungen sowie die Erneuerung der elektrischen Installationen, der Heizkörper und der Bodenbeläge geplant. Ziel ist es, die Räumlichkeiten für den Musikunterricht zu optimieren und die Nutzung der bisher wegen fehlender Fluchtwege untersagten Räume wieder zu ermöglichen. Für das Vorhaben werden Gesamtkosten in Höhe von rund 611.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme nicht im Haushalt veranschlagt war, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt: 360.000 Euro für das Jahr 2025 sowie 251.000 Euro für das Jahr 2026. Die Arbeiten sollen bis Anfang 2026 abgeschlossen sein; mit der Schadstoffsanierung wurde bereits begonnen.
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Beratungsfolge
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Beschlusskontrollliste
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Anfragen und Mitteilungen
- 15.AMuseum Folkwang hier: BauunterhaltungsmaßnahmenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 15.BKonzession des Benennungsrechts für den Gartensaal der Philharmonie/Saalbau EssenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 16.Aktueller Sachstand zum Bauvorhaben Zentralbibliothek, Markt 5/6