Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 28 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft am 11.12.2024
- 2.Niederschrift Nr. 29 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft am 12.02.2025
- 3.Niederschrift Nr. 30 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft am 12.03.2025
- 4.Vortrag von Herrn Dr. Küpker zum Bildungsbericht Ruhr 2024
- 5.Sachstandsbericht zum Handlungskonzept "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus"Zur Vorlage · 0556/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Vorlagennummer 0556/2025/OB informiert über den aktuellen Stand des Handlungskonzepts „Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus“. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt über das Förderprogramm „NRWeltoffen“ des Landes Nordrhein-Westfalen, dessen aktuelle Förderperiode bis zum 31. Dezember 2025 läuft. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Essen, den Integrationsrat sowie verschiedene Ausschüsse, darunter den Kulturausschuss und den Jugendhilfeausschuss.
Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist der Initiativenfonds. Die Höchstfördersumme pro Träger wurde von 1.000 Euro im Jahr 2023 auf 2.000 Euro im Jahr 2024 angehoben. Im Jahr 2024 wurden acht Projekte gefördert, die eine Reichweite von über 1.200 Personen erzielten. Weitere Bestandteile des Programms sind die Internationalen Wochen gegen Rassismus sowie Gedenkveranstaltungen. Zur Weiterentwicklung von Fortbildungsangeboten für städtische Beschäftigte wird eine externe Beratung fortgeführt, deren Abschlussbericht für Juni 2025 erwartet wird. Zudem ist die Veröffentlichung eines Newsletters nach der Kenntnahme des Berichts vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Bewertung sind keine spezifischen Beträge für Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen. Die Vorprüfung der Klimarelevanz erfolgte auf Stufe 1 mit einer positiven Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz. Eine Vorlagenvorprüfung ist gemäß der Checkliste als erforderlich markiert. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters.
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Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Ordnungsamt -Verkehrsüberwachung- Berichterstattung zur Schulwegsicherung 2024Zur Vorlage · 0072/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat einen Bericht über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung für das Jahr 2024 vorgelegt. Die Vorlage, die von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnet wurde, dokumentiert die Maßnahmen im Bereich des fließenden und ruhenden Verkehrs im Umfeld von Schulen. Ziel der Überwachungen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder durch die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie das Verhindern von Parkverstößen, welche Sichtachsen beeinträchtigen könnten.
Nach Angaben des Ordnungsamtes wurden die im Konzept „Essen, Großstadt für Kinder“ festgelegten Zielvorgaben erreicht. Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs fanden 3.444 Kontrollen im Schulumfeld statt, was einem Anteil von 39,82 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet entspricht und damit über dem angestrebten Wert von 20 % liegt. Die Geschwindigkeitsübertretungsquote lag bei den Schulwegen mit 3,43 % unter der Zielmarke von 10 %.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs wurden 1.177 Einsätze an Schulen durchgeführt. Mit einem Anteil von 17,33 % an den Gesamtkontrollen wurde auch hier das Ziel von mindestens 15 % erreicht. Ergänzend wird in der Vorlage auf eine stadtweite durchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungsquote von etwa 3,9 % hingewiesen. Die Berichterstattung dient der Kenntnisnahme in verschiedenen Ausschüssen und Bezirksvertretungen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung)
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Konzept Schulwege RüttenscheidZur Vorlage · 0408/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0408/2025/6 mit dem Titel „Schulwege Rüttenscheid“ befasst sich mit der Beurteilung der Verkehrssicherheit im Umfeld mehrerer Schulen und Einrichtungen im Stadtteil Rüttenscheid. Grundlage des Berichts sind Anträge aus dem Jahr 2024. Im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen im Zeitraum vom 1. bis 15. Oktober 2024 wurden auf übergeordneten Straßen 222 Geschwindigkeitsüberschreitungen bei über 31.000 Fahrzeugen registriert, während auf untergeordneten Straßen fünf Verstöße ermittelt wurden. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zeitraum der Kalenderwochen 34 bis 41 im Jahr 2024 führte zu 16 Einsätzen, 23 Verwarnungen und 9 Abschleppmaßnahmen. Zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 23. Oktober 2024 ereigneten sich drei Unfälle, wovon einer einen Bezug zu Schulen aufwies.
Auf Basis einer Videobeobachtung zwischen Dezember 2024 und Februar 2025 werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. In der Rosastraße sollen gegenüberliegende Einfahrten durch herausnehmbare Poller gesperrt werden, um Wendemanöver zu verhindern. Im Bereich der Querspange Rosastraße/Von-Einem-Straße ist der Ersatz eines gepflasterten Radwegs durch Gehwegplatten sowie die Erneuerung der Beleuchtung und die Sicherung von Pflanzbeeten bis Ende 2025 geplant. Zudem soll die Beleuchtung an der Müller-Breslau-Straße/Isenbergstraße erneuert werden. Die Situation am neuen Haupteingang der Sternschule soll nach Abschluss der dortigen Bauarbeiten erneut geprüft werden. Ein Vorschlag zur Einrichtung einer Einbahnstraße in der Rosastraße wurde abgelehnt. Die Klimarelevanzprüfung der Maßnahmen ergab eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz. Der Rat, die relevanten Ausschüsse und die Bezirksvertretung II sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Ensembleentwicklung Zeche Carl hier: Beauftragung von NRW.URBAN mit dem Vergabe- und ProjektmanagementZur Vorlage · 0394/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Fortsetzung der Planung für das Projekt „Zeche Carl Junior Universität“ bis zur Leistungsphase 3 beschließen. Damit einher geht die Beauftragung von NRW.URBAN mit dem Vergabe- und Projektmanagement der ersten Auftragsstufe. Die Planungskosten belaufen sich auf insgesamt rund 560.000 Euro, wofür im Rat der Stadt Essen eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 385.000 Euro beantragt wird.
Die Entwicklung des Ensembles Zeche Carl sieht unter anderem den Neubau eines Gebäudes für die Junior Universität als Anbau an den Malakowturm vor. Weitere Maßnahmen umfassen die Sanierung des Malakowturms sowie der Grubenschreinerei und des Maschinenhauses sowie die Gestaltung der Freiflächen. Ein Bodengutachten aus dem Jahr 2024 ergab, dass keine Verunreinigungen vorliegen, die einer Bebauung entgegenstehen, wobei für die Bodenaufbereitung Kosten von etwa 360.000 Euro kalkuliert wurden.
Aufgrund fehlender Kapazitäten in der städtischen Immobilienwirtschaft soll NRW.URBAN mit dem Vergabemanagement betraut werden. Das geplante Verfahren zur Auswahl von Architekten- und Ingenieurleistungen soll im Sommer 2025 beginnen, wobei die Erteilung des Auftrags für Februar 2026 vorgesehen ist. Eine Entscheidung über eine einheitliche Umsetzung oder eine Realisierung in Bauabschnitten erfolgt nach Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse unter Berücksichtigung der Kostenprognose und der Haushaltslage.
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Beratungsfolge
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (38. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020); hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 2. Halbjahr 2024Zur Vorlage · 0309/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Umsetzung verschiedener Förderprogramme im zweiten Halbjahr 2024 legt den Abschluss des Programms „Gute Schule 2020“ dar. Mit einem Kreditrahmen von 81,4 Millionen Euro wurde das Programm vollständig abgeschlossen, wobei die Verwendungsnachweise für die letzte Tranche in Höhe von 39,7 Millionen Euro Ende 2024 vorgelegt wurden. Im Bereich KInvFöG Kapitel 2 wurden bereits rund 81 Millionen Euro verausgabt, während das Gesamtfördervolumen bei etwa 56,7 Millionen Euro liegt. Eine Maßnahme an der Neuessener Schule wurde mit Gesamtkosten von rund 2,8 Millionen Euro und einem Förderanteil von etwa 2,1 Millionen Euro beendet. Zudem wurde für die OGS-Förderung im Februar 2025 ein Bewilligungsbescheid über rund 26,2 Millionen Euro erteilt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der Akquise von Mitteln aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW Bank. Für vier Schulprojekte – die Gesamtschule Altenessen Süd, die Schule an der Ruhr, das Gymnasium Nord-Ost sowie die Grundschule Rüttenscheid – wurden bereits Förderbeträge in Höhe von insgesamt 8.046.875 Euro gesichert. Weitere Förderanträge für den Bereich Kita und Kultur befinden sich in Vorbereitung. Für künftige Baumaßnahmen ist eine Kofinanzierung durch BEG-Mittel vorgesehen, sofern die bundespolitischen Rahmenbedingungen dies zulassen. Die Vorlage wird den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Konzept zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung Dritter Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms, Stand März 2025Zur Vorlage · 0495/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der dritte Fortschrittsbericht zum Schulbauprogramm mit Stand März 2025 dient der Information des Rates der Stadt Essen und der zuständigen Ausschüsse über den aktuellen Sachstand der Schulentwicklungsplanung. Die Arbeitsgruppe Schulbau Essen fungiert dabei als zentrale Schnittstelle. Zur Deckung des Personalbedarfs sind 36,5 Planstellen vorgesehen, von denen 34 Stellen aktuell besetzt sind. Im Rahmen des 5-Säule-Modells werden Maßnahmen der Immobilienwirtschaft, der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH, der Immobilien Management Essen GmbH sowie Investorenmodelle koordiniert. Bei den von der Immobilien Management Essen GmbH betreuten Projekten erhöht sich der Kostenrahmen von 192.290.000 Euro auf insgesamt 219.000.000 Euro. Die Verwaltung ist ermächtigt, bei beschlossenen Projekten Kostenerhöhungen bis maximal 30 Prozent des Grobkostenrahmens eigenverantwortlich zu regeln.
Im Bereich der Pavillonlösungen sind die Helmut-Rahn-Realschule und die Realschule im Bezirk Zollverein seit Januar 2025 in Nutzung, während die Parkschule seit Ende 2024 in Betrieb ist. Die Schule am Steeler Tor soll nach der Bauabnahme im April 2025 genutzt werden. Im Bereich SEP I sind elf Neubauten geplant, darunter die Tiegelschule und die Schule an der Ruhr. Für die Grundschule Bochold sind Rückbauarbeiten bis Ende 2025 vorgesehen, während für die Grundschule an der Moltkestraße Entkernungsarbeiten bis April 2025 avisiert sind. In Kupferdreh wurde ein Grundstück übernommen; ein Beschluss über eine fünfzügige Schule wird vorbereitet.
Weitere Vorhaben umfassen die Erweiterung der Alfred-Krupp-Schule durch den Bau einer Zweifach-Sporthalle sowie Modulbauprojekte am Grashof-Gymnasium und der Meisenburgschule bis zum Schuljahr 2026/27. Das Theodor-Heuss-Gymnasium und die Ardeyschule planen Neubauten, wobei die entsprechenden Beschlussvorlagen im April 2025 vorgelegt werden. Die UNESCO-Schule plant Sanierungen ab den Sommerferien 2025. Die Projektfortschritte werden quartalsweise in Datenblättern dokumentiert und über verschiedene Kommunikationskanäle der Stadt Essen veröffentlicht.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 1. Quartal 2025Zur Vorlage · 0480/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstand zur Sanierung der Essener Schultoiletten für das erste Quartal 2025 zeigt, dass nach der Fertigstellung von vier Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 1.848.000 Euro noch 66 Standorte einen Sanierungsbedarf aufweisen. Damit sank die Zahl der betroffenen Anlagen im Vergleich zum Februar 2025 von 70 auf 66. Die Umsetzung der verbleibenden Arbeiten verteilt sich auf verschiedene Bereiche: Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) übernimmt 36 Maßnahmen, während die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) für 17 und der Fachbereich Immobilienwirtschaft für 13 Standorte zuständig ist.
Bei den Maßnahmen der GVE befinden sich 14 Projekte in der Bauausführung, während bei weiteren Anlagen bereits Schadstoffsanierungen laufen oder kurz bevorstehen. Die Arbeiten der EABG umfassen zehn laufende Baumaßnahmen sowie weitere Starts im dritten Quartal 2025. Im Fachbereich Immobilienwirtschaft sind acht Maßnahmen in der Ausführung und fünf in der Planung.
Die Kostenentwicklung wird durch detailliertere Planungen, Preissteigerungen sowie zusätzliche Anforderungen wie etwa Lüftungsanlagen oder Dachsanierungen beeinflusst. Für sieben Standorte der GVE wurden aktuelle Kostenschätzungen eingereicht, die zu einer zusätzlichen Belastung von rund 2,2 Millionen Euro führen. Davon entfallen etwa eine Million Euro auf konsumtive Maßnahmen. Die Finanzierung dieser Deckungslücke muss vor Baubeginn geklärt werden.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Leibniz-Gymnasium, Stankeitstraße 22, 45326 Essen Beschaffung und Errichtung eines Ersatzbaus am Abzweig Mallinckrodtstraße 11 als Interimslösung für den geplanten Erweiterungsbau am Hauptstandort; hier: Bereitstellung von PlanungsmittelnZur Vorlage · 0428/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Beauftragung von Planungsleistungen für eine Interimslösung des Leibniz-Gymnasiums beschließen. Konkret geht es um die Leistungsphasen 1 bis 5 für das Projekt am Abzweig Mallinckrodtstraße 11 mit einem Volumen von 400.000 Euro. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt die Vorlage, wobei die Bezirksvertretung V keine Bedenken erhebt.
Die Maßnahme ist Teil eines größeren Erweiterungsprojekts am Hauptstandort in der Stankeitstraße, das durch den Übergang vom G8- zum G9-System notwendig geworden ist. Um den Schulbetrieb während der Bauphase sowie die Logistik des Erweiterungsbaus zu gewährleisten, soll ein Ersatzbau errichtet werden. Die Inbetriebnahme der Interimslösung ist für September 2026 geplant und soll voraussichtlich bis zum Sommer 2030 bestehen bleiben.
Die Gesamtkosten für das Interimsprojekt werden auf etwa 4,6 Millionen Euro geschätzt. Zur Finanzierung der zusätzlich benötigten Planungsleistungen in Höhe von 165.000 Euro ist eine Mittelumschichtung aus dem Pool-Topf Neubauprogramm Schulerweiterung vorgesehen. Durch die Durchführung der ersten Planungsphasen sollen Projektrisiken minimiert und die Kosten für den späteren Bau konkretisiert werden. Ein Beschluss zum Baubeginn wird für den Spätsommer 2025 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.ALeibniz-Gymnasium - Erweiterung des 5-zügigen Gymnasiums inklusive Neubau von zwei Doppel-Turnhallen am Standort Stankeitstraße 22, 45326 Essen hier: Bereitstellung von PlanungsmittelnZur Vorlage · 0361/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Erweiterung des Leibniz-Gymnasiums am Standort Stankeitstraße 22 in Essen. Das Projekt umfasst den Neubau von zwei Doppelturnhallen sowie die Vorbereitung des Baufeldes.
Der Beschlussvorschlag sieht die Beauftragung von Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 5 der HOAI in Höhe von 7,7 Millionen Euro vor. Zudem wird ein Teilbaubeginn für Abbrucharbeiten und Baufeldherrichtungen mit Kosten von 1,87 Millionen Euro beantragt. Hierfür wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2025 in Höhe von insgesamt 7,97 Millionen Euro angefordert. Der aktuelle Gesamtkostenrahmen für das gesamte Vorhaben beläuft sich auf 78.190.000 Euro brutto.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Baufeldherrichtung im ersten Quartal 2027 vor, wobei die Finanzierung der Mittel bereits im vierten Quartal 2026 sichergestellt sein muss. Parallel zum Abriss der Einfeld-Sporthalle sind Mietkosten für einen Umkleidecontainer in Höhe von 130.000 Euro für den Zeitraum von 2026 bis 2028 vorgesehen. Der Bau der Freilufthalle und des Umkleidegebäudes soll im Sommer 2027, der Bau des Schulgebäudes im Winter 2027 beginnen. Die Fertigstellung der Anlagen ist für den Sommer 2030 geplant. Für die Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen werden zusätzliche Mittel in Höhe von 9.570.000 Euro benötigt, die zwischen 2025 und 2028 durch Mittelumschichtungen und budgetneutrale Anmeldungen bereitgestellt werden sollen. Die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel liegt beim Stadtkämmerer unter Zustimmung des Rates.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Grundschule Haarzopf, Raadter Straße 50 hier: Ankauf MietcontainerZur Vorlage · 0192/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Kauf eines bisher angemieteten Pavillons in der Raadter Straße 50 für die Grundschule Haarzopf. Laut der vorliegenden Vorlage der Immobilienwirtschaft soll der zweistöckige Container für einen Gesamtkostenbetrag von 276.000 Euro brutto erworben werden. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor.
Der Pavillon wurde ursprünglich im Jahr 2018 als sechsmonatige Übergangslösung aufgestellt und seither mehrfach verlängert, um dem Raumbedarf der Schule sowie der Unterbringung von Geflüchteten gerecht zu werden. Die Räumlichkeiten werden aktuell für die offene Ganztagsschule (OGS), als Kunst-, Musik- und Werkräume sowie als Büroflächen für das Schulpersonal genutzt. Da der Raumbedarf dauerhaft besteht und die Nachfrage nach OGS-Plätzen hoch ist, wird der Erwerb als langfristige Lösung betrachtet. Zudem kann das Gebäude als Ausweichstandort bei künftigen Bauarbeiten an der Hatzper Straße 186 dienen.
Finanziell soll der Kauf durch eine Mittelumschichtung innerhalb des Deckungsverbundes Schulbau aus dem Projekt Neubauprogramm Schulerweiterung finanziert werden. Im Vergleich zu den derzeitigen jährlichen Mietkosten von rund 121.500 Euro wird eine Kostenneutralität nach etwa 27 Monaten erwartet. Der Kauf zum 1. Juli 2025 steht unter dem Vorbehalt eines positiven Bescheids der Bauordnung zur Standzeitverlängerung.
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Beratungsfolge
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Gymnasium Essen-Überruhr, Langenberger Straße 394 hier: Einbau einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA-Anlage)Zur Vorlage · 0233/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Gymnasium Essen-Überruhr ist der Einbau einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) in der Aula geplant. Eine brandschutztechnische Untersuchung ergab, dass die Rauchableitung gemäß der Sonderbauverordnung NRW unzureichend ist. Da die Aula als Versammlungsstätte für bis zu 535 Personen genutzt wird, ist die Nachrüstung erforderlich, um die Sicherheit der Flucht- und Rettungswege zu gewährleisten. Die geplante Maßnahme umfasst die Installation einer maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsanlage (MRA) mit vier Brandgas-Dachventilatoren sowie die Einrichtung von Luftkanälen zur Nachströmung über automatisch öffnende Fenster in der Fassade. Die Steuerung soll in die bestehende Brandmeldeanlage integriert werden.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 520.000 Euro. In dieser Kalkulation sind ein Sicherheitszuschlag von 15 Prozent sowie eine prognostizierte jährliche Baupreissteigerung von fünf Prozent enthalten. Die Finanzierung soll durch eine Mittelumschichtung in Höhe von 502.000 Euro aus dem Neubauprogramm für Schulerweiterungen erfolgen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bau und den Baubeginn des Projekts genehmigt. Die geplante Dauer für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt zwei Jahre.
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Beratungsfolge
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Bischof-von-Ketteler-Schule, Kampstr. 32 hier: Errichtung einer Stahlaußentreppe und Nachrüstung der SicherheitsbeleuchtungZur Vorlage · 0130/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
An der Bischof-von-Ketteler-Schule in der Kampstraße 32 sollen eine Stahlaußentreppe errichtet und die Sicherheitsbeleuchtung nachgerüstet werden. Hintergrund ist eine Brandschau vom Juni 2019, bei der das Fehlen eines baulich unabhängigen zweiten Rettungsweges festgestellt wurde. Bisher war die Sicherstellung der Personenrettung auf den Einsatz von Feuerwehrleitern angewiesen.
Die Maßnahme umfasst den Bau einer Stahlfluchttreppe auf der Nordwestseite des Nebengebäudes sowie den Einbau einer Fluchttür mit Oberlicht. Zudem soll die Sicherheitsbeleuchtung in beiden Gebäudeteilen nachgerüstet werden, wofür im Keller ein Zentralbatterieraum für die Notbeleuchtung eingerichtet wird.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 365.000 Euro. Während für Planungsleistungen bereits 50.000 Euro im Jahr 2025 bereitgestellt wurden, sollen die verbleibenden 315.000 Euro durch eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm für Schulerweiterungen finanziert werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Baubeginn genehmigt. Die Bezirksvertretung IV hat zu diesem Vorhaben keine Einwände.
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Beratungsfolge
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Kostenerhöhung Turnhallensanierung an der Realschule Schloss BorbeckZur Vorlage · 0477/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Kostenerhöhung bei der Generalsanierung der Turnhalle an der Realschule am Schloss Borbeck beraten. Die Kosten für das Projekt sollen sich von bisher 5.050.000 Euro um 2.180.000 Euro auf insgesamt 7.230.000 Euro erhöhen.
Als Gründe für die Kostenanpassung werden zusätzliche Sanierungsarbeiten an den Betonstützen auf der Nord- und Südseite sowie Risse in den Geschossdecken angeführt. Zudem führte die Kündigung einer Abbruchfirma wegen Nichtleistung zu einer erneuten Ausschreibung und Vergabe, was die Bauzeit verlängerte. Preissteigerungen sowie Verzögerungen bei den Dacharbeiten, die erst nach Abschluss der Arbeiten an der Gebäudehülle beginnen konnten, trugen ebenfalls zur Kostenentwicklung bei. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Ende März 2026 vorgesehen.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll durch Mittelumschichtungen aus dem Projekt Neubau der Gesamtschule Bockmühle erfolgen, da dort für die Jahre 2025 und 2026 ein geringerer Bedarf veranschlagt wurde. Dabei sind 1.500.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 und 680.000 Euro im Jahr 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.ASchule an der Ruhr, Mintarder Weg 43, 45219 Essen hier: Kostenanpassung für den Neubau einer Grundschule im Rahmen der fortgeschriebenen PlanungZur Vorlage · 0321/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der fortgeschrittenen Planung für den Neubau der Schule an der Ruhr in Essen wird eine Anpassung der Projektkosten beantragt. Die Kosten für das Vorhaben Abbruch und Neubau sollen von bisher 23.890.000 Euro auf insgesamt 29.340.000 Euro erhöht werden. Die Differenz von 5.450.000 Euro resultiert aus notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen, Planungsfortschreibungen sowie Genehmigungsauflagen der Oberen Wasserschutzbehörde. Die Kostensteigerungen betreffen die Kostengruppen 200 bis 700 sowie einen Sicherheitszuschlag in Höhe von etwa 528.000 Euro.
Die Finanzierung des Projekts ist durch Haushaltsansätze für die kommenden Jahre sichergestellt. Während bis einschließlich 2024 bereits rund 3.550.000 Euro verausgabt wurden, ist für das Jahr 2025 ein Ansatz von etwa 12.090.000 Euro vorgesehen. Im Doppelhaushalt 2025/2026 wurden zudem Mittel in Höhe von 10.000.000 Euro für das Jahr 2026 und 3.700.000 Euro für das Jahr 2027 gebildet. Kalkulatorisch ergeben sich aus der Gesamtsumme eine jährliche Abschreibung von 90.833 Euro über einen Zeitraum von 60 Jahren sowie kalkulatorische Zinsen von 106.275 Euro.
Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2025 geplant, wobei die Fertigstellung für die Sommerferien 2027 vorgesehen ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Kostenanpassung nach den Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse und ohne Bedenken der Bezirksvertretung IX beschließt. Die Beratung der Vorlage ist für den Zeitraum zwischen dem 14. Mai 2025 und dem 4. Juni 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Mehrheitlich keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.BAltfriedschule, Frintroper Straße 432a, 45359 Essen hier: Mehrkosten bei der Sanierung im Bestandsgebäude einschließlich TurnhalleZur Vorlage · 0436/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kosten für das Projekt zur Bestandssanierung der Altfriedschule, welches das Schulgebäude sowie die Turnhalle umfasst, erhöhen sich nach Angaben der Immobilienwirtschaft von ursprünglich 4.400.000 Euro auf insgesamt 10.400.000 Euro. Als Gründe für die Kostensteigerung um 6.000.000 Euro werden Bauzeitenverlängerungen, Preissteigerungen sowie ein erhöhter Sanierungsbedarf aufgrund von Schadstoffbefunden und notwendigen Erneuerungen der Haustechnik angeführt.
Die Finanzierung der zusätzlichen 8.400.000 Euro soll über den originären Haushalt in mehreren Teilbeträgen erfolgen, die sich auf die Jahre 2025 bis 2029 verteilen. Für das Haushaltsjahr 2025 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 6.400.000 Euro mit Kassenwirksamkeit in den Jahren 2026 bis 2029 benötigt. Die Verteilung der Mittel sieht für die Jahre 2025, 2026 und 2027 jeweils 2.000.000 Euro vor, während für 2028 1.400.000 Euro und für 2029 1.000.000 Euro vorgesehen sind.
Die Vorlage enthält zudem Angaben zu kalkulatorischen Kosten, wobei die Abschreibung auf 100.000 Euro und die kalkulatorischen Zinsen auf 117.000 Euro beziffert werden. Rechtlich wird auf die Verpflichtung des Schulträgers zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs gemäß dem Schulgesetz NRW verwiesen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde als positiv eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung keine Bedenken gegen die Kostenerhöhung erhebt und die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat die Erhöhung beschließen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Projekt "vhs-Lerntreff- aufsuchende Bildungsarbeit im Quartier"Zur Vorlage · 0083/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Volkshochschule Essen setzt mit dem Projekt „vhs-Lerntreff – aufsuchende Bildungsarbeit im Quartier“ ein neues Konzept um, das darauf abzielt, Menschen mit geringen Lese- und Schreibkompetenzen direkt in ihrem Lebensumfeld zu erreichen. Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Alpha Dekade gefördert. In Zusammenarbeit mit dem Bürgerbegegnungszentrum Kon-Takt wurde bereits ein Lernangebot in Katernberg etabliert, das ohne vorherige Anmeldung genutzt werden kann. Das Projekt ist bis Oktober 2025 angelegt.
Das Angebot umfasst Unterstützung beim Verstehen von Briefen, dem Ausfüllen von Formularen sowie der Erstellung von Lebensläufen und Bewerbungen. Zudem sollen digitale Grundkompetenzen vermittelt und ergänzend Angebote zur gesundheitlichen Grundbildung eingeführt werden, um die Selbsthilfe zu fördern. Hintergrund der Initiative ist die Tatsache, dass in Essen schätzungsweise 30.000 Personen Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben, während die regulären Grundbildungskurse der VHS Essen mit elf Kursen pro Semester eine begrenzte Reichweite aufweisen. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain zur Kenntnisnahme in die zuständigen Ausschüsse eingebracht.
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Beratungsfolge
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Verstetigung der "Klassenassistenzen für schulische Inklusion - KASI" an 16 Essener Grundschulen und Pilotierung an drei weiterführenden SchulenZur Vorlage · 0161/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Verstetigung und Erweiterung des Projekts „Klassenassistenzen für schulische Inklusion – KASI“ sieht vor, das Angebot an 16 Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027 dauerhaft fortzuführen. Zusätzlich soll das Projekt für die Jahrgänge 5 bis 7 an drei weiterführenden Schulen, namentlich der Hauptschule an der Wächtlerstraße, der Gesamtschule Bockmühle und der Gertrud-Bäumer-Realschule, pilotiert werden. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung inklusiver Lernorte sowie die Reduktion von Anträgen auf Individualassistenz nach den Regelungen des SGB VIII und SGB IX.
Evaluierungen der Fachhochschule Südwestfalen und des Instituts für Kinder- und Jugendhilfe belegen Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Kinder. Die Daten zeigen einen steigenden Anteil an Schülern mit Unterstützungsbedarf an den teilnehmenden Grundschulen, der von 67,58 % im Schuljahr 2022/2023 auf 73,15 % im Schuljahr 2024/2025 gestiegen ist. Für die Umsetzung der Verstetigung und Pilotierung im Zeitraum von 2026 bis 2030 sind steigende Kosten veranschlagt, die von etwa 7,5 Millionen Euro im Jahr 2026 bis auf über 11,9 Millionen Euro im Jahr 2029 ansteigen.
Da eine Vertragsanpassung des bestehenden Vertrages aus dem Jahr 2021 eine wesentliche Änderung des öffentlichen Auftrags darstellen würde, ist ein neues europaweites Vergabeverfahren für soziale Leistungen mit einem geschätzten Nettoauftragswert von 750.000 Euro erforderlich. Die Finanzierung erfolgt über den Fachbereich 40, wobei die Fachbereiche 50 und 51 entsprechende Minderaufwände anmelden. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch die zuständigen Ausschüsse sowie den Inklusionsbeirat vor.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - Offene Ganztagsschule hier: Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2025/2026Zur Vorlage · 0449/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Fortführung und Erweiterung der Gruppen der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2025/2026 sieht eine Ausweitung der Angebote an 83 Grundschulen und fünf Förderschulen vor. Die Anzahl der Gruppen soll von 513 auf insgesamt 576 steigen, was einem Mehrbedarf von 63 Gruppen und etwa 1.523 zusätzlichen Plätzen entspricht. Der städtische Eigenanteil zur Finanzierung soll sich dabei von rund 10,73 Millionen Euro auf etwa 16,16 Millionen Euro erhöhen. Für die Ausstattung ist im Haushaltsplan 2025 ein Betrag von 3.291.000 Euro veranschlagt, wovon 1.008.000 Euro für die neuen Gruppen vorgesehen sind. Der Rat der Stadt soll die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließen.
Die Gruppenerweiterung bedingt einen Personalbedarf von 63 Neueinstellungen bei der Jugendhilfe Essen gGmbH, wodurch sich die Zuschusszahlungen um rund 4.023.117 Euro erhöhen. Zudem ist die Etablierung von drei neuen Ferienstandorten sowie die Einrichtung von 20 weiteren Koordinierungsstellen an Schulen geplant. Im Rahmen einer Qualitätsoffensive sind zudem Mehrausgaben für einen zusätzlichen Kurs im Bildungsgang PiA Sozialassistenten, Küchenhilfen, ESPO sowie Spielmaterial vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2025 und 2026 zeigen voraussichtliche Überschreitungen der Aufwendungen von 4,26 Millionen Euro beziehungsweise 9,97 Millionen Euro auf. Dem stehen Mehrerträge gegenüber, sodass ein verbleibender Mehrbedarf von 3,69 Millionen Euro für 2025 und 6,68 Millionen Euro für 2026 resultiert. Die Deckung dieser Kosten soll über den Haushaltstitel GB 4 sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.AOffene Ganztagsschule hier: Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2025/2026
- 19.Öffnung des städt. Mädchengymnasiums Borbeck für Jungen ab dem Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0560/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Mädchengymnasium Borbeck soll ab dem Schuljahr 2026/2027 für Jungen geöffnet werden. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufe I wird dem Rat der Stadt Essen vorgeschlagen, das bisherige monoedukative Konzept durch eine Koedukation mit gemischtgeschlechtlichen Klassen ab der fünften Klasse zu ersetzen. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine maximale Kapazitätsauslastung der Schule zu erreichen.
Hintergrund der Vorlage ist die Diskrepanz zwischen verfügbaren Plätzen und Anmeldungen. Während für das Schuljahr 2025/2026 in Essen eine hohe Nachfrage nach Schulplätzen besteht, verzeichnet das Gymnasium Borbeck nach dem Anmeldeverfahren lediglich 79 Anmeldungen auf insgesamt 93 Plätze. Die Umstellung soll dazu beitragen, die vorhandenen Kapazitäten der Schule besser zu nutzen.
Die Umwandlung erfordert Anpassungen am Schulprogramm sowie eine mögliche Änderung des Schulnamens. Das bestehende Profil als MINT-freundliche Schule und der Schwerpunkt im künstlerisch-musischen Bereich sollen dabei beibehalten und für beide Geschlechter weiterentwickelt werden. Bestehende Klassen sind von dieser Änderung nicht betroffen; die Koedukation gilt erst für neue Jahrgänge ab der fünften Klasse. Die Schulverwaltung wurde bereits damit beauftragt, die notwendigen baulichen Anpassungen, wie etwa die Einrichtung von Sanitäranlagen für Jungen, zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Neugründung der Tiegelschule, städtische Grundschule, zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0552/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Neugründung der städtischen Grundschule „Tiegelschule“ im Essener Nordviertel zum Schuljahr 2026/2027 beschließen. Die Schule soll am Standort Tiegelstraße 29 errichtet werden und eine Entwicklung hin zu einer dreizügigen Schule bis zum Schuljahr 2029/2030 anstreben. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine Mindestgröße von 50 Schülerinnen und Schülern. Die Schule ist als Kooperationsschule für die Lehreraus- und -fortbildung mit einem clusterbasierten Raumprogramm konzipiert, wobei die inhaltliche Ausgestaltung durch die Stadt Essen, das Schulamt für die Stadt Essen und die Universität Duisburg-Essen erfolgt.
Für die Ausstattung mit Mobiliar und Technik sind Beträge in Höhe von 697.700 Euro sowie 71.000 Euro für interaktive Displays vorgesehen. Zudem sollen Personalstellen für das Sekretariat und das Schulhausmeisterwesen eingerichtet werden, wobei die Personalkosten für diese Bereiche ab 2030 auf 90.221 Euro ansteigen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Bestimmung der Schulart gemäß Schulgesetz durchzuführen und die erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzuholen. Der Schulbetrieb sowie die Konstituierung der Schulkonferenz sind zum 1. August 2026 geplant. Die Vorlage wird im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie in der Bezirksvertretung zur Beratung und Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Schulorganisatorische Maßnahme: Zügigkeitserhöhung der Fachklasse des dualen Systems im Ausbildungsberuf "Verkäufer*innen" am Robert-Schuman-BerufskollegZur Vorlage · 0453/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft wird um die Entscheidung gebeten, eine schulorganisatorische Maßnahme am Robert-Schuman-Berufskolleg zu beschließen. Konkret soll die Zügigkeitserhöhung der Fachklasse des dualen Systems im Ausbildungsberuf „Verkäuferinnen und Verkäufer“ zum 1. August 2025 von fünf auf sechs Züge angehoben werden. Die Maßnahme erfolgt gemäß § 81 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW.
Grund für den Antrag ist eine veränderte Nachfrage nach Ausbildungsplätzen im Einzelhandel. Unternehmen wie die Deichmann SE, Aldi Nord oder die REWE Markt GmbH schließen vermehrt zweijährige Verträge für die Ausbildung zum Verkäufer bzw. zur Verkäuferin ab, die bei entsprechender Vertragslage um ein drittes Jahr zur Ausbildung als Kaufmann oder Kauffrau im Einzelhandel ergänzt werden können. Durch diese Entwicklung verschieben sich die Kapazitäten innerhalb des Schulraums und der Lehrkräfte, da gleichzeitig weniger Eingangsklassen für den dreijährigen Ausbildungsberuf benötigt werden.
Die räumlichen und personellen Voraussetzungen sind laut Vorlage ausreichend vorhanden, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die beteiligten Institutionen wie die Industrie- und Handelskammer, die Agentur für Arbeit sowie die Nachbarkommunen wurden über das Vorhaben informiert und haben keine Bedenken gegen die Maßnahme erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Schulorganisatorische Maßnahme: Zügigkeitserhöhung der Fachklasse des dualen Systems im Ausbildungsberuf "Elektroniker*in für Betriebstechnik“ am Heinz-Nixdorf-BerufskollegZur Vorlage · 0475/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft wird über eine Änderung der Schulorganisation am Heinz-Nixdorf-Berufskolleg in Essen beraten. Konkret ist vorgesehen, die Zügigkeit des dualen Systems im Ausbildungsberuf „Elektroniker/in für Betriebstechnik“ zum 1. August 2025 von bisher drei auf dauerhaft vier Züge zu erhöhen.
Hintergrund der Maßnahme ist eine hohe Nachfrage seitens der Schüler sowie ein anhaltender Bedarf der Ausbildungsbetriebe. Da die Anmeldezahlen im laufenden Schuljahr 2024/2025 die Kapazitäten der derzeit genehmigten Dreizügigkeit übersteigen, wurde bereits eine vorübergehende Mehrklasse in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf eingerichtet. Die dauerhafte Erhöhung soll sicherstellen, dass Auszubildende in Essen einen Berufsschulplatz nahe ihrer Arbeitsstätte finden können.
Die Erweiterung dient der Sicherung von Fachkräften für den Wirtschaftssektor, zu dem unter anderem Unternehmen wie die RWE Generation SE oder die Ruhrbahn GmbH gehören. Die Information der Nachbarkommunen sowie der Industrie- und Handelskammer, der Agentur für Arbeit und des Jobcenters erfolgte ohne Einwände. Laut Angaben der Schule sind ausreichende Schulräume und eine entsprechende Ausstattung vorhanden, weshalb durch die Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen.
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Beratungsfolge
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Schulorganisatorische Maßnahme: Zügigkeitserhöhung der Fachklasse des dualen Systems im Ausbildungsberuf "Fachinformatiker*für Systemintegration“ am Heinz-Nixdorf-BerufskollegZur Vorlage · 0476/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft beabsichtigt, die Zügigkeit der Fachklasse des dualen Systems im Ausbildungsberuf „Fachinformatiker für Systemintegration“ am Heinz-Nixdorf-Berufskolleg zu erhöhen. Gemäß dem Schulgesetz NRW soll die Anzahl der Züge zum 1. August 2025 von vier auf fünf angehoben werden.
Hintergrund der Maßnahme sind die kontinuierlich hohen Anmeldezahlen und die steigende Bedeutung des Berufsbildes im Zuge der Digitalisierung. Da die Kapazitäten der aktuell genehmigten Vierzügigkeit bereits überschritten werden, wurde in Abstimmung mit dem Berufskolleg und der Bezirksregierung Düsseldorf bereits eine Mehrklasse eingerichtet. Die Erhöhung auf fünf Züge soll sicherstellen, dass auch künftig ausreichend Schulplätze zur Verfügung stehen.
Die Nachbarkommunen sowie die Industrie- und Handelskammer, die Agentur für Arbeit und das Jobcenter wurden über das Vorhaben informiert; Einwände gegen die Maßnahme wurden nicht erhoben. Laut Angaben der Schule sind ausreichende Unterrichtsräume sowie eine angemessene Ausstattung vorhanden, weshalb keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Stadt Essen erfüllt damit ihre Verpflichtung zur Bereitstellung der erforderlichen Schulanlagen und Sachausstattung.
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Beratungsfolge
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Controllingbericht 4. Quartal 2024 des Fachbereichs SchuleZur Vorlage · 0592/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich Schule hat den Controllingbericht für das vierte Quartal des Jahres 2024 vorgelegt. Die vorliegende Vorlage enthält neben den spezifischen Werten des vierten Quartals auch die kumulierten Daten des gesamten Geschäftsjahres 2024. Der Bericht dient der Darstellung und Überprüfung der Kennzahlen innerhalb des Fachbereichs Schule.
Die Unterlagen wurden von Beigeordnetem Al Ghusain erstellt und sind für die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft am 14. Mai 2025 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Damit dient die Vorlage der Information des Gremiums über die im Bericht enthaltenen Werte des Fachbereichs Schule für das vergangene Kalenderjahr.
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Beratungsfolge
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 25.Zuwendung an das Bistum EssenZur Vorlage · 1389/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Gewährung einer Zuwendung an das Bistum Essen, um den Schulbetrieb verschiedener Schulen in freier Trägerschaft für den Zeitraum von 2027 bis 2031 sicherzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Bistum Essen jährlich 2,45 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, was einer Gesamtsumme von 12,25 Millionen Euro für den Fünfjahreszeitraum entspricht. Betroffen sind unter anderem das Bischöfliche Mariengymnasium Essen-Werden, das Bischöfliche Gymnasium am Stoppenberg, die Bischöfliche Sekundarschule am Stoppenberg, das Bischöfliche Nikolaus-Groß-Weiterbildungskolleg, das Don-Bosco-Gymnasium, die B.M.V.-Schule sowie die Johannes-Kessels-Akademie.
Im Gegenzug für diese finanzielle Unterstützung verpflichtet sich das Bistum zur Fortführung der Schulen in vereinbarter Zügigkeit. Zudem sind eine Kooperation mit städtischen Gymnasien in der Oberstufe, die Abstimmung der Anmeldezeiträume, eine datenschutzkonforme Datenübermittlung sowie die Unterstützung von Integrationsaufgaben Bestandteil der Vereinbarung.
Die jährlichen Aufwendungen pro Einzelschule werden auf einen Bereich zwischen etwa 561.000 Euro und 3,14 Millionen Euro beziffert. Die Finanzierung der jährlichen Sachkosten in Höhe von 2,45 Millionen Euro erfolgt über die Produktgruppe Zentrale Leistungen. Die Verwaltung führt aus, dass die aktuelle Zuwendung deutlich unter den Kosten einer möglichen Übernahme der Schulen durch die Stadt liegt. Zudem wird auf die Verpflichtung gemäß Schulgesetz NRW verwiesen, die Schulanlagen und Schulplätze aufrechtzuerhalten, um einen Kapazitätsverlust aus finanziellen Gründen zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 26.Beschlusskontrolle
- 27.Anträge
- 27.1Weiterentwicklung des SchulsozialindexZur Vorlage · 0702/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0702/2025/SPD einen Antrag gestellt, den in Essen angewendeten Schulsozialindex weiterzuentwickeln. Die Stadtverwaltung soll sich gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, dass der Index überarbeitet wird, um die Lebenslagen der Schülerinnen und Schüler adäquater abzubilden und eine gerechtere Verteilung von Ressourcen im Bildungsbereich zu ermöglichen.
Ein zentraler Aspekt des Antrags ist die Berücksichtigung des Wohnortes statt des reinen Schulstandorts in der schulischen Sozialraumanalyse. Die Fraktion weist darauf hin, dass die aktuelle Praxis aufgrund von Abweichungen zwischen Einzugsgebieten und dem tatsächlichen Herkunftsmilieu zu Unschärfen führt, da viele Schülerinnen und Schüler nicht wohnortnah beschult werden. Die zuständigen Gremien sollen eine Einschätzung zur Umsetzbarkeit eines Konzepts erhalten, das den Wohnort in die Analyse einbezieht.
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit einer Aktualisierung der Datengrundlage angeführt, da die derzeitigen Berechnungen auf dem Schuljahr 2018/2019 basieren. Der Antrag sieht zudem einen Dialog mit dem Land NRW vor, um eine landesweite einheitliche Weiterentwicklung des Index zu erreichen. Damit sollen auch Verzerrungen in der Sekundarstufe I adressiert werden, die durch die Übernahme von Sozialindexwerten aus der Grundschule entstehen können.
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Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 27.2Flächendeckende Alphabetisierung neuzugewanderter Schülerinnen und SchülerZur Vorlage · 0703/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0703/2025 einen Antrag eingebracht, der die Erarbeitung eines Konzepts zur flächendeckenden Einrichtung zentralisierter Alphabetisierungsklassen vorsieht. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, ein entsprechendes Konzept für zugewanderte Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, die über keine grundlegenden Lese- und Schreibkenntnisse verfügen.
Nach Begründung der Fraktion ist der Unterricht in regulären Deutschklassen für diese Zielgruppe nicht zielführend, da dort zu unterschiedliche Lernniveaus aufeinandertreffen. Zentralisierte Klassen an ausgewählten Schulen mit entsprechender Infrastruktur und qualifiziertem Personal sollen stattdessen spezielle Methoden und intensive phonetische Übungen ermöglichen. Durch diese individuelle Förderung soll der Übergang in reguläre Klassen nach erfolgreicher Alphabetisierung strukturiert begleitet werden.
Die Maßnahme zielt darauf ab, Bildungsbenachteiligung sowie Schulverweigerung vorzubeugen und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Der Antrag durchläuft die Beratung in den Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie im Integrationsrat, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 28.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 29.Vorstellung von Herrn Ruppert als Schulleiter des Berufskollegs West
- 30.Mitteilungen
- 31.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil