Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (7. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 6 über die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vom 23.09.2026
- 2.Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) und den Bezirksvertretungen. Hier: Neuregelung.Zur Vorlage · 1489/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1489/2026/5 befasst sich mit der Neuregelung der Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) und den Essener Bezirksvertretungen I bis IX. Anlass für die Neubetrachtung ist die Neufassung des § 27 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie Rückfragen aus dem Ausschuss zur konkreten Ausgestaltung der Teilnahme an den Sitzungen der Bezirksvertretungen.
Die bisherige Zusammenarbeit basierte auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 2015, die die Entsendung von Verbindungsmitgliedern des Integrationsrates vorsah. Aufgrund der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen der GO NRW ist eine Einbindung des ACI als beratender Ratsausschuss vorgesehen. Die rechtliche Bewertung ergibt, dass eine Teilnahme von Mitgliedern des ACI an den Sitzungen der Bezirksvertretungen nach § 36 Abs. 6 GO NRW ausschließlich in der Funktion als Zuhörer möglich ist. Eine dauerhafte Einbindung als ständige Mitglieder, etwa durch feste Sitzplätze, ist rechtlich nicht zulässig.
Alternativ bietet § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung den Bezirksvertretungen die Möglichkeit, Mitglieder des ACI themenbezogen als Sachverständige zu hören, insbesondere bei integrationspolitischen Fragestellungen. Die Entscheidung über den Umfang einer solchen Einbindung liegt bei der jeweiligen Bezirksvertretung. Da die bisherigen Regelungen rechtlich nicht mehr begründbar sind, werden die entsprechenden Beschlüsse als gegenstandslos betrachtet. Über die künftige Gestaltung der Zusammenarbeit soll sich der Vorstand des ACI beraten.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung)
- 11.11.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (7. Sitzung)
- 11.11.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung)
- 11.11.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung)
- 3.Sitzungstermine des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration im Jahr 2027Zur Vorlage · 1745/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1745/2026/5 dient der Festlegung der Sitzungstermine des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration für das Jahr 2027. Der Ausschuss soll die vorgeschlagenen Termine zur Kenntnis nehmen.
Die Planung der Termine erfolgte unter Berücksichtigung der Sitzungstage des Rates sowie seiner Ausschüsse. Zudem wurden die Schulferien und die gesetzlichen Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen in die Terminierung einbezogen. Die Sitzungen sind jeweils für Mittwoch um 17:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses angesetzt.
Für das Jahr 2027 sind folgende Sitzungsdaten vorgesehen: 24. Februar, 21. April, 26. Mai, 30. Juni, 1. September, 10. November sowie der 15. Dezember, wobei letzterer als optionale Sitzung gekennzeichnet ist. Die Sitzungen im März, Juli, August und Oktober entfallen aufgrund der Oster-, Sommer- und Herbstferien. Die Federführung der Vorlage liegt beim Kommunalen Integrationszentrum.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (7. Sitzung)
- 4.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2027/2028 zum Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“Zur Vorlage · 1797/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1797/2026/5 des Kommunalen Integrationszentrums umfasst die Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für die Jahre 2027 und 2028. Die Planung basiert auf dem Rahmenkonzept „Zusammenleben in Vielfalt“. Für beide Planungsjahre ist ein Budget von jeweils 4.512.800,00 Euro vorgesehen. Diese Summe unterteilt sich in die institutionelle Förderung (Teil A) mit 3.37lag.918,01 Euro für 2027 und 3.414.116,45 Euro für 2028 sowie in laufende Maßnahmen (Teil B) mit 909.104,42 Euro für 2027 und 911.464,14 Euro für 2028. Zusätzlich sind 140.000,00 Euro als bezirkliche Verfügungsmittel (Teil C) vorgesehen. Der vorläufige Abschluss für das Jahr 2026 beläuft sich auf 3.780.849,04 Euro.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit soll den vorläufigen Jahresabschluss 2026 sowie die Übersicht der bezirklichen Maßnahmen 2026 zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der Handlungsansätze sowie die Bereitstellung der Verfügungsmittel beschließen. Verschiedene Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Schule und Bildung, Sport- und Bäderbetriebe, Chancengleichheit und Integration sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie die Bezirksvertretungen I bis IX, sollen die Planung zur Kenntnis nehmen. Als Antragsfrist ist der 31. August 2028 festgelegt.
Die Planung dient der Unterstützung der interkulturellen Personal- und Organisationsentwicklung der Fachbereiche. Die Finanzierung soll durch die Umschichtung bestehender Haushaltsmittel erfolgen, um keine zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt zu erzeugen. Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Grundlagen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW sowie auf den Handlungsbedarf durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Folgen von Fluchtbewegungen. Eine Prüfung der Klimarelevanz ergab positive Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung)
- 11.11.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (7. Sitzung)
- 11.11.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung)
- 11.11.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung)
- 10.11.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung)
- 10.11.2026 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung)
- 5.Motto und Jury des Integrationspreises "Zusammenleben in Essen" 2027Zur Vorlage · 1775/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wird in seiner Sitzung am 11. November 2026 über das Motto sowie die Besetzung der Jury für den Integrationspreis „Zusammenleben in Essen“ im Jahr 2027 entscheiden. Die Vorlage des Kommunalen Integrationszentrums sieht vor, das Motto für die kommende Auszeichnung auf „Im Gespräch bleiben – Orte der Begegnung schaffen“ festzulegen. Ziel der Auszeichnung ist es, Menschen und Initiativen zu würdigen, die Räume für konstruktive Begegnungen und den Austausch zwischen unterschiedlichen Herkünften in der Stadt fördern.
Hinsichtlich der Jurybesetzung schlägt die Verwaltung eine Zusammensetzung vor, die unter dem Vorsitz des Stadtdirektors steht. Die Jury soll sich aus Vertretungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration, Ratsmitgliedern sowie themenspezifischen Experten zusammensetzen. Als themenspezifische Vertreter werden die Gesamtkoordinatorin des Instituts für Stadtteilentwicklung, Sozialraumorientierte Arbeit und Beratung sowie der wissenschaftliche Leiter des Zentrums für Türkeistudien und Integrationsforschung vorgeschlagen. Die weiteren Mitglieder der Jury, die die Vertretung der Ratsmitglieder übernehmen, werden durch den Ausschuss gewählt. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, wird bei der Auswahl der themenspezifischen Vertreter darauf geachtet, dass diese nicht an potenziellen Preiskandidaten beteiligt sind. Die Geschäftsführung der Jury obliegt dem Kommunalen Integrationszentrum, das in beratender Funktion tätig ist.
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- 11.11.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (7. Sitzung)
- 5.ABeratung des Haushaltsplanentwurfs 2027/2028
- 5.BFachbereich 38 Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten - Halbjahresbericht 2026Zur Vorlage · 1871/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 38, Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten, legt den Halbjahresbericht 2026 vor. Das Dokument beschreibt die Schwerpunkte der Arbeit des Fachbereichs im ersten Halbjahr 2026.
Der Bericht thematisiert eine Entwicklung im Bereich der Einbürgerungen sowie den Fortschritt der Digitalisierung. Es wird ausgeführt, dass die Digitalisierung, insbesondere im Welcome- und ServiceCenter, zu einer Verschlankung der Prozesse sowie zu kürzeren Warte- und Bearbeitungszeiten geführt hat. Zudem gibt die Vorlage den aktuellen Umsetzungsstand der Maßnahmen wieder, die im Handlungskonzept DS 1566/2022/3 vorgestellt wurden und bislang noch nicht abgeschlossen sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratungsfolge der Vorlage ist für die Monate November und Dezember 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (7. Sitzung)
- 6.Integriertes Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt „Schichtwechsel – Zollverein und Umgebung“ (IEK Schichtwechsel – Zollverein und Umgebung)Zur Vorlage · 1460/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Sozialer Zusammenhalt mit dem Titel „Schichtwechsel – Zollverein und Umgebung“ beschließen. Die Vorlage sieht vor, das Konzept gemäß § 171 e BauGB festzulegen, die Gebietsabgrenzung zu definieren und die Finanzmittel für die Jahre 2027/2028 sowie die Folgejahre in den Haushalt aufzunehmen. Der Umsetzungszeitraum des Konzepts ist auf etwa zehn Jahre ausgelegt.
Das städtische Maßnahmenvolumen beläuft sich auf insgesamt 16.815.000 Euro. Davon entfallen 11.145.000 Euro auf investive und 5.670.000 Euro auf konsumtive Maßnahmen, wobei der voraussichtliche Eigenanteil der Stadt 5.044.500 Euro beträgt. Zusätzlich sollen Maßnahmen der Stiftung Zollverein im Wert von 25.062.000 Euro in das IEK aufgenommen werden. Für diese Maßnahmen wird eine 100-prozentige Förderung angestrebt. Die Stiftung Zollverein übernimmt die Durchführung sowie die finanzielle Abwicklung, wobei die Bewilligungsbescheide des Landes direkt an die Stiftung gehen.
Die Verwaltung ist beauftragt, das Konzept beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und Förderanträge zu stellen. Der Erstantrag für das neue IEK soll im Oktober 2026 gestellt werden, um eine Aufnahme in das Städtebauförderprogramm 2027 zu ermöglichen. Innerhalb der städtischen Kosten sind jährliche Aufwendungen von 44.000 Euro für eine Stadtteilarchitektin bzw. einen Stadtteilarchitekten sowie 315.000 Euro für ein Quartiersmanagement vorgesehen. Die Projektsteuerung erfolgt durch den Geschäftsbereich 7 unter Einbeziehung einer Projektgruppe.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (7. Sitzung)
- 05.11.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung)
- 04.11.2026 · Seniorenrat (7. Sitzung)
- 03.11.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (8. Sitzung)
- 7.Wohnortnahe Elternbildung in Essen – Bericht zur Präventionsoffensive Elternbildung 2025
- 8.Unbefristete Anerkennung des Vereins Life & Culture Factories als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
- 9.Verlängerung der Anerkennung des Essener Lernzentrums (ELZ) als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um zwei weitere Jahre
- 10.Anträge und Anfragen
- 10.1Anträge und Anfragen. Hier: Islamic Relief Deutschland e.V.Zur Vorlage · 1678/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration eine Anfrage zur finanziellen und projektbezogenen Verbindung zwischen der Stadt Essen und dem Verein Islamic Relief Deutschland e. V. gestellt. Die Verwaltung wird um eine schriftliche Beantwortung von vier spezifischen Fragen gebeten.
Zunächst wird abgefragt, ob der Verein seit dem Jahr 2013 direkte oder indirekte finanzielle Zuwendungen, Sachleistungen oder sonstige Unterstützungen von der Stadt Essen oder deren Beteiligungsgesellschaften erhalten hat. Sollten solche Leistungen erfolgt sein, fordert die Fraktion Angaben zur Höhe der Mittel, zu den jeweiligen Jahren, den zugrunde liegenden Projekten, den genutzten Haushaltsstellen sowie zur rechtlichen Grundlage der Förderung.
Des Weiteren wird nach bestehenden oder vergangenen Kooperationsvereinbarungen, gemeinsamen Veranstaltungen oder Projektbeteiligungen gefragt. Hierbei soll insbesondere dargelegt werden, ob der Verein in Strukturen wie das Kommunale Integrationszentrum, das Kommunale Integrationsmanagement, den Essener Verbund der Immigrantenvereine oder die Kommission Islam und Moscheen in Essen eingebunden ist.
Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft über die Prüfkriterien und Sicherheitsbewertungen, die die Stadt bei Förderentscheidungen und Kooperationen mit religiösen oder weltanschaulichen Organisationen anwendet, sofern Hinweise auf extremistische Bezüge vorliegen. Zudem wird gefragt, ob der Verwaltung aktuell Förderanträge oder Kooperationsplanungen vorliegen, an denen der Verein unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
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- 11.11.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (7. Sitzung)
- 11.Berichte aus den Arbeitskreisen
- 12.Berichte aus den Bezirksvertretungen und Ausschüssen
- 13.Beschlusskontrolle
- 14.Mitteilungen und Aktuelles
- 15.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil