Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Vorstellung des Projektes Zukunft Welterbe Zollverein
- 3.Freiheit Emscher - Jahresstatusbericht 2025Zur Vorlage · 0903/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresstatusbericht 2025 zum interkommunalen Stadtentwicklungsprojekt „Freiheit Emscher“ wurde zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Vorhaben, das die Städte Essen und Bottrop sowie die RAG Montan Immobilien GmbH umfasst, sieht die Transformation von rund 1.700 Hektar ehemaligen Bergbauflächen in einen Wirtschafts- und Lebensstandort vor. Im Fokus stehen dabei die nachhaltige Gewerbeentwicklung sowie die Aufwertung der Infrastruktur und Freiraumqualitäten auf Flächen wie „Emil Emscher“ in Essen oder „Welheimer Mark“ in Bottrop. Die operative Umsetzung wird durch die 2023 gegründete Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH (FEEG) gesteuert, welche Aufgaben in der Flächenentwicklung, Erschließung und Vermarktung übernimmt.
Im Berichtszeitraum erlangte der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Emil Emscher“ am 24. April 2026 Rechtskraft, wodurch die konkrete Entwicklung und die Vermarktung erster Grundstücke ermöglicht wurden. Parallel dazu wird in Bottrop der Vorentwurf für das Gewerbegebiet „Welheimer Mark“ erarbeitet, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dessen Erschließung zu schaffen. Ein zentraler Bestandteil der Projektfinanzierung ist der europäische Just Transition Fund (JTF), der mit insgesamt 77 Millionen Euro Maßnahmen zur Revitalisierung und Erschließung von Brachflächen unterstützt. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide wurden am 7. Januar 2026 durch den Staatssekretär Paul Höller vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen überreicht.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 4.Städtebaulicher Rahmenplan "Gewerbepark Flughafen Essen/Mülheim" Information über die Planungen zur weiteren Entwicklung des Flughafens Essen/MülheimZur Vorlage · 1000/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den städtebaulichen Rahmenplan „Gewerbepark Flughafen Essen/Mülheim“ beschließen. Die Planungsgemeinschaft rheinflügel severin und NUWELA sieht vor, auf einer Fläche von etwa 10 Hektar im nordwestlichen Randbereich des Flughafenareals einen Gewerbepark zu entwickeln. Der Plan umfasst flexible Baufelder, eine gebündelte Erschließung über den Knotenpunkt Brunshofstraße, Zeppelinstraße und Lilienthalstraße sowie eine integrierte Freiraumstruktur. Als Optionen sind mögliche Hotelnutzungen und die Einbindung von Retentionsflächen vorgesehen, während der Flugbetrieb fortgeführt werden soll.
Die Verwaltung ist beauftragt, die fachliche, eigentumsrechtliche, organisatorische und planungsrechtliche Konkretisierung in Abstimmung mit der Stadt Mülheim an der Ruhr, der Flughafen Essen Mülheim GmbH und den Fachbehörden fortzuführen. Zudem soll die Unterstützung der Stadt Mülheim bei der Vorbereitung einer Öffentlichkeitsveranstaltung zum Bebauungsplanverfahren erfolgen. Eine solche Veranstaltung am Flughafen Essen/Mülheim ist nach den Sommerferien geplant.
Im weiteren Verfahren sollen fachgutachterliche Untersuchungen zu Themen wie Art-, Biotop-, Boden-, Immissions- und Stadtklimaschutz sowie zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit auf Basis des Rahmenplans konkretisiert werden. Der Rahmenplan dient als informelles Leitbild ohne unmittelbare planungsrechtliche Außenwirkung. Er ersetzt weder die Bauleitplanung noch abschließende Entscheidungen zu Bebauungsplanfestsetzungen, Bauvorhaben, Grundstücksveräußerungen oder Finanzierungsmodellen. Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erfolgt über eine gesonderte Vorlage. Eine Vor-Einschätzung zur Klimarelevanz des Plans fiel positiv aus.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 5.Machbarkeitsstudie zum Bauvorhaben "Palmbuschweg / Milchhof" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen-Süd Grundsatzbeschluss zur städtebaulichen Entwicklung "Palmbuschweg / ehem. Milchhof"Zur Vorlage · 1057/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1057/2026/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Machbarkeitsstudie für das Bauvorhaben „Palmbuschweg / Milchhof“ im Essener Stadtteil Altenessen-Süd. Das etwa drei Hektar große Plangebiet umfasst Flächen des ehemaligen Milchhofs „Kutel“. Ziel der Studie ist die Schaffung einer Grundlage für die städtebauliche Entwicklung sowie die bauplanungsrechtliche Beurteilung im Rahmen des sogenannten „Bauturbos“.
Das geplante Wohnquartier soll zehn Wohngebäude sowie ein Sondergebäude für eine Kindertagesstätte und Seniorengruppen umfassen. Die Belegungsstruktur ist auf etwa 40 % öffentlich geförderten und 60 % frei finanzierten Wohnraum ausgelegt. Die verkehrliche Erschließung soll primär über den Palmbuschweg sowie eine verkehrsberuhigte Anliegerstraße erfolgen, ergänzt durch die fußläufige „Zentrale Allee“. Der motorisierte Individualverkehr ist in einer Tiefgarage mit rund 390 Stellplätzen unterzubringen. Das Konzept sieht zudem etwa 8.100 m² bodenoffene Grünflächen und rund 2.200 m² intensiv begrünte Flächen auf Tiefgaragendecken vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Studie als Basis festlegt. Voraussetzung hierfür sind der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zur Wahrung städtischer Anforderungen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 36a Abs. 2 BauGB. Der Vorhabenträger beantragt eine planungsrechtliche Abweichung nach § 246e BauGB vom Bebauungsplan Nr. 326. Die Entscheidungskompetenz für die Zustimmung nach § 36a BauGB liegt beim Rat der Stadt Essen, der die Zuständigkeit an den Ausschuss delegiert hat.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 5.1TOP: Machbarkeitsstudie zum Bauvorhaben "Palmbuschweg / Milchhof" (DS 1057/2026/7) Hier: Stärkung der Quartiers- und AufenthaltsqualitätZur Vorlage · 1104/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1104/2026/CDU/SPD zum Bauvorhaben „Palmbuschweg / Milchhof“ vorgelegt. Das Schreiben richtet sich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks V, Klaus Hagen, sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, Dr. Hermann Postert.
Der Antrag fordert die Stadtverwaltung dazu auf, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags Maßnahmen zur Sicherung der Quartiers- und Aufenthaltsqualität festzulegen. Ergänzend zum Beschlussvorschlag 1057/2026/7 sollen dabei unter anderem die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete nach der Baunutzungsverordnung eingehalten werden, was eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 1,2 pro Baufeld vorsieht. Zudem wird angestrebt, einen Anteil von 40 Prozent an öffentlich gefördertem Wohnraum im Rahmen der Landesförderung zu erreichen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Gestaltung von Gemeinschaftsflächen, wie etwa Dachgärten, sowie der qualitativen Ausgestaltung von Freiräumen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts. Die Vorlage sieht zudem eine klimaresiliente Begrünung vor, die mindestens einen zusätzlichen großkronigen Baum pro fünf oberirdische Stellplätze vorsieht. Darüber hinaus werden Vorschläge für ein Straßenbegleitgrün sowie ein nachhaltiges Energiekonzept inklusive Angeboten für die Elektromobilität gefordert.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 5.2TOP 5.1. Ergänzungsantrag zum Antrag von CDU/SPD 1057/2026/7Zur Vorlage · 1139/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die Partei hat einen Ergänzungsantrag zum städtebaulichen Vertrag für das Bauvorhaben Palmbuschweg/Milchhof vorgelegt. Der Antrag, der an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, Dr. Hermann Postert, gerichtet ist, fordert die Stadtverwaltung dazu auf, verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Quartiers- und Aufenthaltsqualität festzuschreiben.
Im Bereich der sozialen Infrastruktur wird die Prüfung einer dauerhaft besetzten Anlaufstelle durch den Bauträger beantragt. Diese soll als Servicebüro zur Förderung von Nachbarschaftsprojekten und Beteiligungsprozessen dienen. Zudem sollen bereits in der Planungsphase Konzepte zur Vermeidung sozialer Segregation sowie zur Förderung gemeinschaftlicher Nutzungen vorgesehen werden.
Hinsichtlich der ökologischen Aspekte fordert die Ratsgruppe die Berücksichtigung eines integrierten Regenwassermanagements nach dem Prinzip der Schwammstadt, einschließlich unterirdischer Speicherlösungen und Bewässerungskonzepten. Im Bereich der Energieversorgung sollen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus erweiterte Photovoltaikflächen sowie Mieterstrom- und Stromsharingmodelle geprüft werden. Des Weiteren wird die Untersuchung von Ansätzen zur Nutzung von Grauwasser oder Abwasser für die Energiegewinnung und Wärmerückgewinnung beantragt. Abschließend soll das Planungsverfahren Erfahrungen aus vergleichbaren Modellquartieren, wie beispielsweise der Jenfelder Au, einbeziehen, um deren Übertragbarkeit auf das Projekt Palmbuschweg/Milchhof zu bewerten.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 6.Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Altenessener Straße / Wilhelm-Nieswandt-Allee" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen-Nord Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0850/2026/7 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0850/2026/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung behandelt den Einleitungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Altesener Straße / Wilhelm-Nieswandt-Allee“ im Essener Stadtteil Altenessen-Nord. Das etwa 0,5 Hektar große Plangebiet soll durch einen viergeschossigen Gebäudekomplex entwickelt werden. Die geplante Nutzung umfasst einen großflächigen Lebensmittelmarkt, eine Bäckerei, Büro- und Dienstleistungsflächen sowie rund 50 Wohneinheiten. Die Vorhabenträgerin Immobilienkontor Ruhr GmbH beabsichtigt, etwa 80 Prozent der Wohnflächen als öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Für den Einzelhandel sind 90 Stellplätze sowie 39 Tiefgaragenstellplätze für Bewohner und weitere Nutzungen vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken gegen das Verfahren erhebt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Aufstellung des Bebauungsplans auf Basis eines Vorhaben- und Erschließungsplans einleiten. Das Projekt beinhaltet ökologische Maßnahmen wie die Begrünung von Dachflächen sowie der östlichen und westlichen Fassaden. Da im Plangebiet keine Versickerungsmöglichkeiten vorhanden sind, soll das Niederschlagswasser von versiegelten Flächen in die Kanalisation geleitet werden. Bei der Planung ist der geplante Ausbau des Radweges in der Wilhelm-Nieswandt-Allee durch die Stadt Essen zu berücksichtigen. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Ermittlung des Umfangs der Umweltprüfung. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wird als positiv bewertet.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 7.Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Aufnahme des Leitprojekts „Betreute Aufenthaltsfläche Hoffnungstraße“Zur Vorlage · 1001/2026/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll das Leitprojekt „Betreute Aufenthaltsfläche Hoffnungstraße“ in das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ aufnehmen. Damit wird die Erweiterung der Arbeit mit Drogenabhängigen im Rahmen des Stadtumbaugebiets formalisiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, beim zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Fördermittel für eine Kofinanzierung zu beantragen und die erforderlichen Eigenmittel in die Haushaltsplanberatungen ab dem Jahr 2027 aufzunehmen.
Das Projekt sieht vor, die bestehende Außenfläche des Suchthilfezentrums an der Hoffnungstraße durch die Einbeziehung angrenzender Parkplatzflächen zu vergrößern. Ziel ist es, eine regulierte Aufenthaltsmöglichkeit für Klienten der Suchthilfe zu schaffen, um Nutzungskonflikte in öffentlichen Räumen wie Parkhäusern zu reduzieren und das Sicherheits- sowie Sauberkeitsempfinden in der Innenstadt zu beeinflussen. Geplante Maßnahmen umfassen die Installation von vandalismussicheren Sitzgelegenheiten, Sonnensegeln und Abfallbehältern sowie den Ausbau der Beleuchtung und der Reinigungsleistungen. Während der Öffnungszeiten soll zudem ein Sicherheitsdienst für geordnete Abläufe eingesetzt werden.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 80.000 Euro. Davon sollen 56.000 Euro über Städtebauförderung finanziert und 24.000 Euro als Eigenanteil der Stadt aufgebracht werden.
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- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 8.Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Durchführung von Kommunikations- und BeteiligungsprojektenZur Vorlage · 0962/2026/7 · Vorlage
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Im Rahmen des Integrierten Entwicklungskonzepts „Zukunft.Essen.Innenstadt“ ist die Durchführung von drei Leitprojekten vorgesehen. Diese umfassen die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und -plattform, die Einrichtung einer jährlichen Innenstadtkonferenz sowie die Etablierung eines Innenstadtbeirats, der zweimal pro Jahr tagen soll. Die Innenstadtkonferenz wird ab Anfang 2027 durch die Essen Marketing GmbH und die Stadt Essen als jährliches Format durchgeführt.
Für das Projekt zur Kommunikationsstrategie und -plattform sind Sachkosten in Höhe von 200.000 Euro veranschlagt, wobei ein Eigenanteil von voraussichtlich 60.000 Euro vorgesehen ist. Die Kosten für die Innenstadtkonferenz und den Innenstadtbeirat sind in der Maßnahme „Innenstadtbüro und Quartiersmanagement“ enthalten. Für die Innenstadtkonferenz sind für den Zeitraum von 2kommaz026 bis 2032 Kosten in Höhe von 60.000 Euro mit einem voraussichtlichen Eigenanteil von 18.000 Euro geplant. Das Projekt zum Innenstadtbeirat umfasst für denselben Zeitraum Kosten von 30.000 Euro, wovon 9.000 Euro als Eigenanteil veranschlagt sind.
Ziel der Maßnahmen ist die Umsetzung eines Maßnahmenpaktes im Rahmen des Entwicklungskonzepts, um durch ein einheitliches Handeln der Akteure Entwicklungen in der Essener Innenstadt zu beeinflussen. Die Verwaltung, die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH und die Essen Marketing GmbH bewerten die Klimarelevanz der Vorhaben als positiv. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung I vor. Der Rat der Stadt Essen soll die Durchführung der Projekte beschließen.
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- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 9.Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Realisierung des Leitprojektes „Eigentümerforum“Zur Vorlage · 0960/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Durchführung des Leitprojektes „Eigentümerforum“ beschließen. Das Vorhaben ist Bestandteil des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“, welches im Juli 2025 verabschiedet wurde. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat die Umsetzung des Projektes bereits empfohlen.
Das Forum ist als zentrale Austauschplattform zwischen Immobilieneigentümern der Innenstadt und der Stadtverwaltung konzipiert. Ziel ist es, gemeinsame Entwicklungsperspektiven für das Stadtzentrum zu diskutieren, Handlungsbedarfe zu identifizieren und ein Netzwerk zwischen Eigentümern, potenziellen Investoren und der Verwaltung aufzubauen. Die Veranstaltungen sollen ab dem vierten Quartal 2026 jährlich stattfinden. Als Veranstaltungsorte sind wechselnde Immobilien in der Innenstadt vorgesehen, die als Beispiele für urbane Transformation dienen können. Das Programm soll Fachvorträge, interaktive Arbeitsphasen sowie Führungen umfassen.
Die Durchführung obliegt der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) gemeinsam mit der Essen Marketing GmbH (EMG), dem Allbau, dem Amt für Stadtplanung und -entwicklung sowie der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Kosten für den Zeitraum von 2026 bis 2032 belaufen sich auf voraussichtlich 36.000 Euro und sind in der Maßnahme „Innenstadtbüro und Quartiersmanagement“ enthalten, wobei der voraussichtliche Eigenanteil der Stadt bei 10.800 Euro liegt.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 10.Schriftliche Anträge und Anfragen
- 10.1Wohnungspolitisches Leitbild für die Stadt EssenZur Vorlage · 1095/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1095/2026 vorgelegt, nach dem die Stadtverwaltung ein wohnungspolitisches Leitbild erarbeiten soll. Dieses Dokument soll als strategische Grundlage für die künftige Wohnraumentwicklung sowie als Standard für die Nutzung städtischer Grundstücke dienen und den zuständigen Gremien im ersten Quartal 2027 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Das geplante Leitbild umfasst verschiedene Zielsetzungen, darunter die Sicherung eines Anteils von grundsätzlich 40 Prozent an gefördertem Wohnraum durch Nutzung von Landesmitteln sowie die Förderung von Wohneigentum für Familien und Menschen mit mittleren Einkommen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung familienfreundlicher und generationengerechter Quartiere sowie der Priorisierung der Innenentwicklung gegenüber der Außenentwicklung. Zudem wird eine Beschleunigung von Planungsverfahren sowie die Prüfung eines „Innenentwicklungskoordinators“ als Ansprechpartner für Bauwillige angestrebt.
Bei der Erarbeitung des Leitbildes sollen bestehende Analysen zur Wohnungsnachfrage, zum seniorengerechten Wohnen und zur Innenentwicklung sowie demografische Entwicklungen und Klimaanpassungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung gebeten, die Voraussetzungen für eine Zweckentfremdungssatzung zu prüfen. Ziel dieser Prüfung ist es, Maßnahmen gegen dauerhaften Leerstand und Kurzzeitvermietungen zu finden, wobei Regelungen für Sanierungen oder Leerstände von mehr als zwei Jahren angemessen gestaltet werden sollen.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 10.2TOP 10.1 Ergänzungsantrag zum "Wohnungspolitischen Leitbild für die Stadt Essen"- Antrag 1095/2026/CDU/SPDZur Vorlage · 1141/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt/Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zum „Wohnungspolitischen Leitbild für die Stadt Essen“ vorgelegt. Mit diesem Vorhaben möchte die Fraktion den bereits bestehenden Antrag der CDU und SPD um spezifische soziale sowie klimatologische Anforderungen erweitern.
Der Antrag sieht verbindliche Standards für eine klimaresiliente Quartiersentwicklung vor, die Maßnahmen wie Baumerhalt, Entsiegelung und das Schwammstadtprinzip umfassen sollen. Ergänzt werden soll dies durch Vorgaben zur nachhaltigen Wasserbewirtschaftung sowie zur Förderung einer klimaneutralen Energieversorgung, beispielsweise durch Photovoltaik und Mieterstrommodelle. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der sozialen Quartiersentwicklung, die eine verstärkte Beteiligung der Bewohnerschaft und die Schaffung von Begegnungsräumen vorsieht.
Zudem fordert die Ratsgruppe, dass bezahlbares Wohnen nicht nur die Miete, sondern auch die Nebenkosten und Energiekosten berücksichtigen muss. Zur Qualitätssicherung in den Quartieren sollen wohnortnahe Ansprechpartner sowie die Pflege öffentlicher Räume sichergestellt werden. Abschließend beantragt die Fraktion ein regelmäßiges Monitoring des Leitbildes. Alle fünf Jahre soll anhand messbarer Kennzahlen – etwa zum Anteil geförderten Wohnraums oder zur Entwicklung von Grünflächen – überprüft werden, inwieweit die gesteckten Ziele erreicht wurden und Anpassungen an klimatische oder demografische Veränderungen notwendig sind.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 11.Mündliche Anträge und Anfragen
- 12.Verschiedenes
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 15.Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB
- 15.1Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung einer Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB
- 15.2Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung einer Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB
- 16.Grundstücksangelegenheiten
- 17.Grundstücksangelegenheiten
- 18.Grundstücksangelegenheiten
- 18.AMietangelegenheit
- 19.Schriftliche Anträge und Anfragen
- 20.Mündliche Anträge und Anfragen
- 21.Mitteilungen der Verwaltung
- 22.Pressemitteilung