Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Vorstellung des Projektes Zukunft Welterbe Zollverein
- 3.Freiheit Emscher - Jahresstatusbericht 2025Zur Vorlage · 0903/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresstatusbericht 2025 zum interkommunalen Stadtentwicklungsprojekt „Freiheit Emscher“ wurde zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Vorhaben, das die Städte Essen und Bottrop sowie die RAG Montan Immobilien GmbH umfasst, sieht die Transformation von rund 1.700 Hektar ehemaligen Bergbauflächen in einen Wirtschafts- und Lebensstandort vor. Im Fokus stehen dabei die nachhaltige Gewerbeentwicklung sowie die Aufwertung der Infrastruktur und Freiraumqualitäten auf Flächen wie „Emil Emscher“ in Essen oder „Welheimer Mark“ in Bottrop. Die operative Umsetzung wird durch die 2023 gegründete Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH (FEEG) gesteuert, welche Aufgaben in der Flächenentwicklung, Erschließung und Vermarktung übernimmt.
Im Berichtszeitraum erlangte der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Emil Emscher“ am 24. April 2026 Rechtskraft, wodurch die konkrete Entwicklung und die Vermarktung erster Grundstücke ermöglicht wurden. Parallel dazu wird in Bottrop der Vorentwurf für das Gewerbegebiet „Welheimer Mark“ erarbeitet, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dessen Erschließung zu schaffen. Ein zentraler Bestandteil der Projektfinanzierung ist der europäische Just Transition Fund (JTF), der mit insgesamt 77 Millionen Euro Maßnahmen zur Revitalisierung und Erschließung von Brachflächen unterstützt. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide wurden am 7. Januar 2026 durch den Staatssekretär Paul Höller vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen überreicht.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 4.Städtebaulicher Rahmenplan "Gewerbepark Flughafen Essen/Mülheim" Information über die Planungen zur weiteren Entwicklung des Flughafens Essen/MülheimZur Vorlage · 1000/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen berät über den städtebaulichen Rahmenplan „Gewerbepark Flughafen Essen/Mülheim“. Die Vorlage sieht die Beschlussfassung des Entwurfs der Planungsgemeinschaft rheinflügel severin und NUWELA als Grundlage für die weitere Bauleitplanung vor. Ziel ist die Entwicklung eines Gewerbeparks im nordwestlichen Randbereich des Flughafenareals, wobei der Flugbetrieb fortgeführt werden soll.
Das Konzept umfasst eine Fläche von etwa 10 Hektar und sieht flexible Baufelder sowie eine integrierte Freiraumgestaltung vor. Zur Verkehrssteuerung ist eine Erschließung über den Knotenpunkt Brunshofstraße, Zeppelinstraße und Lilienthalstraße vorgesehen, um gewerblichen Verkehr aus den angrenzenden Wohnbereichen der Flughafensiedlung fernzuhalten. Der Plan sieht zudem die Nutzung von Quartiersgaragen vor, um ebenerdige Stellplatzflächen zu reduzieren.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die fachliche, rechtliche und organisatorische Konkretisierung des Plans in Abstimmung mit der Stadt Mülheim an der Ruhr sowie der Flughafen Essen Mülheim GmbH fortzuführen. Zudem soll die Verwaltung die Stadt Mülheim bei der Vorbereitung einer Öffentlichkeitsveranstaltung zum anstehenden Bebauungsplanverfahren unterstützen. Der Rahmenplan berücksichtigt dabei auch ökologische Aspekte wie Klimaanpassung und Entwässerung durch Grünstrukturen und Retentionsflächen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 5.Machbarkeitsstudie zum Bauvorhaben "Palmbuschweg / Milchhof" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen-Süd Grundsatzbeschluss zur städtebaulichen Entwicklung "Palmbuschweg / ehem. Milchhof"Zur Vorlage · 1057/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Machbarkeitsstudie zum Bauvorhaben „Palmbuschweg / Milchhof“ als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung im Essener Stadtteil Altenessen-Süd festlegen. Das etwa drei Hektar große Areal umfasst das ehemalige Gelände des Milchhofs „Kutel“. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, die bauplanungsrechtliche Beurteilung unter Anwendung des sogenannten „Bauturbos“ nach § 246e BauGB vorzunehmen. Voraussetzung für die Genehmigung von Bauvorhaben ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zur Sicherung der städtischen Anforderungen.
Die bisherige Festsetzung des Gebiets als Gewerbegebiet wird als nicht mehr zeitgemäß betrachtet. Ein früheres Planungsverfahren wurde 2022 aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Lufthygiene und Lärmbelastung durch prognostizierte Verkehrsaufkommen eingestellt. Die aktuelle Planung sieht eine Reduzierung der Kfz-Fahrten vor, um die Grenzwerte einzuhalten. Das Ziel ist die Schaffung eines Wohnquartiers mit zehn Wohngebäuden sowie einem Gebäude für soziale Nutzungen, das eine Kindertagesstätte und seniorengerechte Wohngruppen umfasst. Geplant ist ein Mix aus 40 Prozent gefördertem und 60 Prozent frei finanziertem Wohnraum in Gebäuden mit drei bis fünf Vollgeschossen.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 5.1TOP: Machbarkeitsstudie zum Bauvorhaben "Palmbuschweg / Milchhof" (DS 1057/2026/7) Hier: Stärkung der Quartiers- und AufenthaltsqualitätZur Vorlage · 1104/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1104/2026/CDU/SPD zum Bauvorhaben „Palmbuschweg / Milchhof“ vorgelegt. Das Schreiben richtet sich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks V, Klaus Hagen, sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, Dr. Hermann Postert.
Der Antrag fordert die Stadtverwaltung dazu auf, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags Maßnahmen zur Sicherung der Quartiers- und Aufenthaltsqualität festzulegen. Ergänzend zum Beschlussvorschlag 1057/2026/7 sollen dabei unter anderem die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete nach der Baunutzungsverordnung eingehalten werden, was eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 1,2 pro Baufeld vorsieht. Zudem wird angestrebt, einen Anteil von 40 Prozent an öffentlich gefördertem Wohnraum im Rahmen der Landesförderung zu erreichen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Gestaltung von Gemeinschaftsflächen, wie etwa Dachgärten, sowie der qualitativen Ausgestaltung von Freiräumen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts. Die Vorlage sieht zudem eine klimaresiliente Begrünung vor, die mindestens einen zusätzlichen großkronigen Baum pro fünf oberirdische Stellplätze vorsieht. Darüber hinaus werden Vorschläge für ein Straßenbegleitgrün sowie ein nachhaltiges Energiekonzept inklusive Angeboten für die Elektromobilität gefordert.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 5.2TOP 5.1. Ergänzungsantrag zum Antrag von CDU/SPD 1057/2026/7Zur Vorlage · 1139/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die Partei hat einen Ergänzungsantrag zum städtebaulichen Vertrag für das Bauvorhaben Palmbuschweg/Milchhof vorgelegt. Der Antrag, der an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, Dr. Hermann Postert, gerichtet ist, fordert die Stadtverwaltung dazu auf, verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Quartiers- und Aufenthaltsqualität festzuschreiben.
Im Bereich der sozialen Infrastruktur wird die Prüfung einer dauerhaft besetzten Anlaufstelle durch den Bauträger beantragt. Diese soll als Servicebüro zur Förderung von Nachbarschaftsprojekten und Beteiligungsprozessen dienen. Zudem sollen bereits in der Planungsphase Konzepte zur Vermeidung sozialer Segregation sowie zur Förderung gemeinschaftlicher Nutzungen vorgesehen werden.
Hinsichtlich der ökologischen Aspekte fordert die Ratsgruppe die Berücksichtigung eines integrierten Regenwassermanagements nach dem Prinzip der Schwammstadt, einschließlich unterirdischer Speicherlösungen und Bewässerungskonzepten. Im Bereich der Energieversorgung sollen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus erweiterte Photovoltaikflächen sowie Mieterstrom- und Stromsharingmodelle geprüft werden. Des Weiteren wird die Untersuchung von Ansätzen zur Nutzung von Grauwasser oder Abwasser für die Energiegewinnung und Wärmerückgewinnung beantragt. Abschließend soll das Planungsverfahren Erfahrungen aus vergleichbaren Modellquartieren, wie beispielsweise der Jenfelder Au, einbeziehen, um deren Übertragbarkeit auf das Projekt Palmbuschweg/Milchhof zu bewerten.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 6.Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Altenessener Straße / Wilhelm-Nieswandt-Allee" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen-Nord Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0850/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Altenessener Straße / Wilhelm-Nieswandt-Allee“ im Essener Stadtteil Altenessen-Nord entscheiden. Auf Antrag der Immobilienkontor Ruhr GmbH ist die Aufstellung eines Bebauungsplans auf Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans vorgesehen. Gleichzeitig wird die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt.
Das etwa 0,5 Hektar große Plangebiet umfasst Flächen in der Nähe der Kreuzung Altenessener Straße und Wilhelm-Nieswandt-Allee, auf denen sich ehemalige Wohnbebauung sowie Grünflächen befinden. Die Planung sieht die Errichtung eines bis zu viergeschossigen Gebäudekomplexes mit einer Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzung vor. Im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss sollen ein großflächiger Lebensmittelmarkt mit Bäckerei sowie Flächen für Dienstleistungen oder Büronutzungen entstehen.
Für die oberen Geschosse sind rund 50 Wohneinheiten vorgesehen, wobei die Vorhabenträgerin beabsichtigt, etwa 80 Prozent der Wohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum umzusetzen. Die bauliche Gestaltung umfasst zudem einen begrünten Innenhof auf dem Dach des Lebensmittelmarktes sowie eine etwa 800 Quadratmeter große gemeinschaftliche Grünfläche mit einem Spielplatz. Zur Parkplatzversorgung sind rund 90 Stellplätze für den Einzelhandel sowie eine Tiefgarage für die Bewohner und weitere Nutzungen geplant.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 7.Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Aufnahme des Leitprojekts „Betreute Aufenthaltsfläche Hoffnungstraße“Zur Vorlage · 1001/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Leitprojekt „Betreute Aufenthaltsfläche Hoffnungstraße“ in das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ aufnehmen. Damit wird die Erweiterung der Arbeit mit Drogenabhängigen im Rahmen des Stadtumbaugebiets formalisiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, beim zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Fördermittel für eine Kofinanzierung zu beantragen und die erforderlichen Eigenmittel in die Haushaltsplanberatungen ab dem Jahr 2027 aufzunehmen.
Das Projekt sieht vor, die bestehende Außenfläche des Suchthilfezentrums an der Hoffnungstraße durch die Einbeziehung angrenzender Parkplatzflächen zu vergrößern. Ziel ist es, eine regulierte Aufenthaltsmöglichkeit für Klienten der Suchthilfe zu schaffen, um Nutzungskonflikte in öffentlichen Räumen wie Parkhäusern zu reduzieren und das Sicherheits- sowie Sauberkeitsempfinden in der Innenstadt zu beeinflussen. Geplante Maßnahmen umfassen die Installation von vandalismussicheren Sitzgelegenheiten, Sonnensegeln und Abfallbehältern sowie den Ausbau der Beleuchtung und der Reinigungsleistungen. Während der Öffnungszeiten soll zudem ein Sicherheitsdienst für geordnete Abläufe eingesetzt werden.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 80.000 Euro. Davon sollen 56.000 Euro über Städtebauförderung finanziert und 24.000 Euro als Eigenanteil der Stadt aufgebracht werden.
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- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 8.Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Durchführung von Kommunikations- und BeteiligungsprojektenZur Vorlage · 0962/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Durchführung von drei Leitprojekten im Rahmen des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ entscheiden. Diese Projekte dienen der Umsetzung von Kommunikations- und Beteiligungsmaßnahmen zur Stadtentwicklung.
Das erste Projekt umfasst die Etablierung einer Kommunikationsstrategie sowie einer digitalen Plattform. Ziel ist eine transparente Information über laufende Maßnahmen durch die Entwicklung einer Internetseite, die als digitales Innenstadtbüro fungieren soll. Hierfür ist ein Budget für professionelle Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen, wobei die Gesamtkosten auf 200.000 Euro geschätzt werden, wovon ein Eigenanteil der Stadt von 60.000 Euro erwartet wird.
Ein zweites Vorhaben ist die jährliche Innenstadtkonferenz, die ab Anfang 2027 durch die Essen Marketing GmbH in Kooperation mit dem Amt für Stadtplanung und -entwicklung durchgeführt werden soll. Das Format richtet sich an rund 200 Akteure aus Handel, Gastronomie, Politik und Verwaltung, um den Austausch über aktuelle Herausforderungen und Best-Practice-Beispiele zu fördern.
Zudem wird die Einrichtung eines Innenstadtbeirats vorgeschlagen. Dieses Gremium soll zweimal jährlich im informellen Rahmen zusammenkommen, um als beratendes Organ zwischen der Stadtverwaltung und verschiedenen Interessengruppen aus Wirtschaft, Kultur und Zivilgesellschaft zu fungieren. Der Beirat soll Empfehlungen für die Umsetzung der IEK-Maßnahmen erarbeiten und den laufenden Prozess begleiten.
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- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 9.Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Realisierung des Leitprojektes „Eigentümerforum“Zur Vorlage · 0960/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Durchführung des Leitprojektes „Eigentümerforum“ beschließen. Das Vorhaben ist Bestandteil des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“, welches im Juli 2025 verabschiedet wurde. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat die Umsetzung des Projektes bereits empfohlen.
Das Forum ist als zentrale Austauschplattform zwischen Immobilieneigentümern der Innenstadt und der Stadtverwaltung konzipiert. Ziel ist es, gemeinsame Entwicklungsperspektiven für das Stadtzentrum zu diskutieren, Handlungsbedarfe zu identifizieren und ein Netzwerk zwischen Eigentümern, potenziellen Investoren und der Verwaltung aufzubauen. Die Veranstaltungen sollen ab dem vierten Quartal 2026 jährlich stattfinden. Als Veranstaltungsorte sind wechselnde Immobilien in der Innenstadt vorgesehen, die als Beispiele für urbane Transformation dienen können. Das Programm soll Fachvorträge, interaktive Arbeitsphasen sowie Führungen umfassen.
Die Durchführung obliegt der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) gemeinsam mit der Essen Marketing GmbH (EMG), dem Allbau, dem Amt für Stadtplanung und -entwicklung sowie der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Kosten für den Zeitraum von 2026 bis 2032 belaufen sich auf voraussichtlich 36.000 Euro und sind in der Maßnahme „Innenstadtbüro und Quartiersmanagement“ enthalten, wobei der voraussichtliche Eigenanteil der Stadt bei 10.800 Euro liegt.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 10.Schriftliche Anträge und Anfragen
- 10.1Wohnungspolitisches Leitbild für die Stadt EssenZur Vorlage · 1095/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1095/2026 vorgelegt, nach dem die Stadtverwaltung ein wohnungspolitisches Leitbild erarbeiten soll. Dieses Dokument soll als strategische Grundlage für die künftige Wohnraumentwicklung sowie als Standard für die Nutzung städtischer Grundstücke dienen und den zuständigen Gremien im ersten Quartal 2027 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Das geplante Leitbild umfasst verschiedene Zielsetzungen, darunter die Sicherung eines Anteils von grundsätzlich 40 Prozent an gefördertem Wohnraum durch Nutzung von Landesmitteln sowie die Förderung von Wohneigentum für Familien und Menschen mit mittleren Einkommen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung familienfreundlicher und generationengerechter Quartiere sowie der Priorisierung der Innenentwicklung gegenüber der Außenentwicklung. Zudem wird eine Beschleunigung von Planungsverfahren sowie die Prüfung eines „Innenentwicklungskoordinators“ als Ansprechpartner für Bauwillige angestrebt.
Bei der Erarbeitung des Leitbildes sollen bestehende Analysen zur Wohnungsnachfrage, zum seniorengerechten Wohnen und zur Innenentwicklung sowie demografische Entwicklungen und Klimaanpassungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung gebeten, die Voraussetzungen für eine Zweckentfremdungssatzung zu prüfen. Ziel dieser Prüfung ist es, Maßnahmen gegen dauerhaften Leerstand und Kurzzeitvermietungen zu finden, wobei Regelungen für Sanierungen oder Leerstände von mehr als zwei Jahren angemessen gestaltet werden sollen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 10.2TOP 10.1 Ergänzungsantrag zum "Wohnungspolitischen Leitbild für die Stadt Essen"- Antrag 1095/2026/CDU/SPDZur Vorlage · 1141/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt/Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zum „Wohnungspolitischen Leitbild für die Stadt Essen“ vorgelegt. Mit diesem Vorhaben möchte die Fraktion den bereits bestehenden Antrag der CDU und SPD um spezifische soziale sowie klimatologische Anforderungen erweitern.
Der Antrag sieht verbindliche Standards für eine klimaresiliente Quartiersentwicklung vor, die Maßnahmen wie Baumerhalt, Entsiegelung und das Schwammstadtprinzip umfassen sollen. Ergänzt werden soll dies durch Vorgaben zur nachhaltigen Wasserbewirtschaftung sowie zur Förderung einer klimaneutralen Energieversorgung, beispielsweise durch Photovoltaik und Mieterstrommodelle. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der sozialen Quartiersentwicklung, die eine verstärkte Beteiligung der Bewohnerschaft und die Schaffung von Begegnungsräumen vorsieht.
Zudem fordert die Ratsgruppe, dass bezahlbares Wohnen nicht nur die Miete, sondern auch die Nebenkosten und Energiekosten berücksichtigen muss. Zur Qualitätssicherung in den Quartieren sollen wohnortnahe Ansprechpartner sowie die Pflege öffentlicher Räume sichergestellt werden. Abschließend beantragt die Fraktion ein regelmäßiges Monitoring des Leitbildes. Alle fünf Jahre soll anhand messbarer Kennzahlen – etwa zum Anteil geförderten Wohnraums oder zur Entwicklung von Grünflächen – überprüft werden, inwieweit die gesteckten Ziele erreicht wurden und Anpassungen an klimatische oder demografische Veränderungen notwendig sind.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 11.Mündliche Anträge und Anfragen
- 12.Verschiedenes
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 15.Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB
- 15.1Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung einer Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB
- 15.2Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung einer Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB
- 16.Grundstücksangelegenheiten
- 17.Grundstücksangelegenheiten
- 18.Grundstücksangelegenheiten
- 18.AMietangelegenheit
- 19.Schriftliche Anträge und Anfragen
- 20.Mündliche Anträge und Anfragen
- 21.Mitteilungen der Verwaltung
- 22.Pressemitteilung