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Vorlage

Durchführung der Maßnahme "Barnscheidtstraße" KAG-Nr. 22KAG280

1655/2023/6 09.11.2023 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über die Durchführung der Baumaßnahme in der Barnscheidtstraße entscheiden. Die Entscheidung basiert auf dem Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Regelungen des Kommunalabgabegesetzes Nordrhein-Westfalen. Das Vorhaben ist Teil des Straßen- und Wegekonzepts der Stadt Essen.

Die Asphaltfahrbahn ist aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen als erneuerungsbedürftig eingestuft worden. Eine technische Befahrung durch den TÜV im Jahr 2016 lieferte hierfür die Grundlage. Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 170.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert.

Für die Eigentümer und Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke entsteht durch das Bauvorhaben eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabegesetz. Die Stadt Essen beabsichtigt, hierfür eine Förderung in Höhe von 100 Prozent beim Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen, um die entsprechenden Straßenausbaubeiträge abzudecken. Das Amt für Straßen und Verkehr ist als Straßenbaulastträger für die Erneuerung der Fahrbahn zuständig.

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