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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 25 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 12.10.2023
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.1Radhochweg: Kreuzung Altenessener Bahnhof / HelenendammZur Vorlage · 1640/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1640/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Planung zweier Radverkehrsanlagen zur Schließung von Lücken im Radwegenetz sowie zur Realisierung der Nord-Süd-Fahrradachse an der Kreuzung Altenessener Bahnhof / Helenendamm. Das Projekt umfasst Rampen, Brückenbauwerke und ein Tunnelbauwerk mit einer geplanten Gesamtbreite von fünf Metern.
Im Rahmen der technischen Prüfung wurden zwei Varianten bewertet. Die Variante 2, welche vom Grünzug Zangenstraße über den Bahnhofsvorplatz und die Altenessener Straße bis zum Radhochweg Nr. 2 führt, würde Kosten von etwa 34,6 bis 35 Millionen Euro verursachen. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, diese Variante aufgrund von Gefährdungspotenzialen durch den Fußgängerverkehr und verkehrstechnischen Mängeln nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen wird die Umsetzung der Variante 1 angestrebt. Für diese Variante werden die Gesamtkosten auf rund 77 Millionen Euro geschätzt, wobei die Baukosten inklusive Grunderwerb 66,8 Millionen Euro und die Planungskosten etwa 10 Millionen Euro betragen.
Die Planung durch den zuständigen Fachbereich soll voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2024 aufgenommen werden. Als Risiken werden der notwendige Grunderwerb, die Abstimmung mit der Deutschen Bahn sowie die Erfordernis eines Planfeststellungsverfahrens angeführt. Eine kurzfristige Umsetzung wird aufgrund von Kapazitätsengpässen und wirtschaftlichen Erwägungen als nicht möglich eingestuft. Eine Förderung von 50 Prozent der Ausgaben über die Kommunalrichtlinie ist prüfbar. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung V sollen das Konzept und die Kostenschätzung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — Kenntnis genommen und zur Kenntnis in die BV V verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen und zur Kenntnis in die BV V verwiesen - 2.2Zwischenbericht zum Vorhaben Radanbindung der Innenstadt an den Radschnellweg (RS 1) und den Berne-RadwegZur Vorlage · 1651/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Zwischenbericht zum Vorhaben vorgelegt, die Essener Innenstadt an den Radschnellweg (RS 1) sowie an den Berne-Radweg anzubinden. Ziel des Projekts ist es, durch neue Brückenbauwerke eine Nord-Süd-Verknüpfung zu schaffen. Dabei sollen die Innenstadt von der Rottstraße über den Rheinischen Platz und der Berne-Radweg über die Blumenfeldstraße direkt an den geplanten Verlauf des RS 1 im Bereich des Eltingviertels angebunden werden. Dies soll die Erreichbarkeit des Zentrums verbessern, da das angrenzende Eltingviertel derzeit durch einen Bahndamm räumlich von der Innenstadt getrennt ist.
Hinsichtlich der Finanzierung wurde berichtet, dass ein Förderantrag beim Bundesministerium des Innern und für Heimat im Jahr 2022 abgelehnt wurde. Weitere Fördermöglichkeiten wurden geprüft, wobei die zeitliche Verfügbarkeit aktueller Programme für die Umsetzung nicht ausreichte. Die geschätzten Gesamtkosten für die geplanten Bauwerke belaufen sich derzeit auf rund 12,8 Millionen Euro, inklusive der Ingenieurleistungen.
Da aktuell keine weiteren Fördermittel erkennbar sind, müssten notwendige Machbarkeitsuntersuchungen aus dem städtischen Haushalt finanziert werden, wofür derzeit keine Mittel bereitstehen. Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten in der Verwaltung zur Begleitung einer externen Vergabe soll die Projektidee nach dem geplanten Personalzuwachs im Jahr 2024, voraussichtlich ab dem vierten Quartal, erneut aufgegriffen werden.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Regionales Aktionsprogramm zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV in der Metropole Ruhr - Mobilitätsimpuls.RUHR 2023Zur Vorlage · 1665/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Endbericht des Regionalen Aktionsprogramms „Mobilitätsimpuls.RUHR 2023“ als Aktionsprogramm beschließen. Dieser Bericht dient der Verbesserung des interkommunalen Personennahverkehrs in der Metropole Ruhr und soll den Nahverkehrsplan ergänzen, sofern die Stadt Essen als Aufgabenträger betroffen ist. Die Umsetzung der die Stadt betreffenden Verbindungen steht unter dem Vorbehalt von Finanzierungszusagen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Bereitstellung notwendiger Eigenanteile. Zudem setzt die Realisierung konkreter Projekte die Beschlüsse aller beteiligten Aufgabenträger voraus.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Programms „Mobilitätsimpuls.RUHR 2027“ an raumdifferenzierten Standards mitzuwirken, die Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes zum 1. Januar 2028 vorzubereiten und die Koordination kommunaler Stellungnahmen im Arbeitskreis Nahverkehrsplanung.RUHR beim Regionalverband Ruhr sicherzustellen. Parallel zum Beginn der Arbeiten am Programm „Mobilitätsimpuls.RUHR 2027“ im Januar 2024 ist eine Nahverkehrs- und Raumanalyse in Abstimmung mit dem zuständigen Arbeitskreis vorgesehen, um Qualitätsstandards zu entwickeln und die kommunalen Nahverkehrspläne inhaltlich zu harmonisieren.
Ein konkretes Vorhaben der Ruhrbahn sieht eine zeitweise Verdichtung der Linie SB15 auf einen 5-Minuten-Takt im Essener Stadtgebiet vor, um dem Sitzplatzmangel durch zusätzliche Nachfrage zu begegnen. Hierfür wird die Einrichtung einer Busspur auf der Ruhrallee als notwendig erachtet. Das Programm basiert auf der Identifizierung von Optimierungsmöglichkeiten, wobei bis September 202läufig 28 Projektsteckbriefe eingingen. Eine Vorlagenprüfung ist erforderlich.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Finanzieller und personeller Aufwand zur Erstellung eines Konzeptes "Sicherer Schulweg"Zur Vorlage · 1642/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung bereitet die Ermittlung des finanziellen und personellen Aufwands für die Erstellung eines Konzepts zum „Sicheren Schulweg“ vor. Ziel der Vorlage ist die Förderung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen sowie die Schaffung sicherer Rad- und Fußwegeverbindungen für alle Schulgebäude in Essen. Dabei sollen die Einbindung zivilgesellschaftlicher Partner sowie die Nutzung von Fördermitteln geprüft werden. Die inhaltliche Umsetzung umfasst die Koordination des schulischen Mobilitätsmanagements, die Förderung klimafreundlicher Mobilität sowie bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Der Aufbau einer Organisationsstruktur soll ein kindgerechtes Schulwegmanagement ermöglichen. Zu den Aufgaben gehören die Unterstützung von Schulen bei Schulwegplänen, die Durchführung von Pilotprojekten wie Schulweg-Checks oder Hol- und Bringzonen sowie die Organisation von Aktionen wie „Schulradeln“. Zudem sollen Problemstellen in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Ordnungsamt bearbeitet werden.
Für die Umsetzung wird ein zusätzlicher Personalbedarf von 2,5 Vollzeitäquivalenten in den zuständigen Fachbereichen veranschlagt. Davon entfallen 1,0 Stellen auf die Koordination des schulischen Mobilitätsmanagements, 0,5 Stellen auf die Förderung klimafreundlicher Mobilität und 1,0 Stelle auf bauliche und organisatorische Maßnahmen. Die genaue Personalbemessung erfolgt nach der Aufgabenkonkretisierung. Sachkosten für Technik, Unterrichtsmaterialien und bauliche Maßnahmen müssen noch beziffert werden. Für Gutachteraufträge stehen Fördermittel in Höhe von 80 Prozent zur Verfügung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Leitbild "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 1469/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1469/2023/7 befasst sich mit dem neuen Leitbild „Zukunft.Essen.Innenstadt“, welches als planerische Grundlage für die weitere Entwicklung der Essener Innenstadt dienen soll. Das Vorhaben umfasst die Erarbeitung eines räumlichen und programmatischen Leitbilds sowie eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) ab dem Jahr 2024. Für die anfallenden Planungsleistungen wurden Fördermittel in Höhe von 252.000 € aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ bereitgestellt. Der Planungsprozess gliedert sich in die Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen das neue Leitbild bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Innenstadtentwicklung berücksichtigt. Die relevanten Ausschüsse sowie der Integrationsrat sollen Empfehlungen abgeben, während die Bezirksvertretung I die Kenntnisnahme vornimmt. Die Handlungsebene „Gemeinschaftlich“ fokussiert dabei auf die Förderung des sozialen Zusammenhalts und die Nutzung des öffentlichen Raums.
Ein auf dem Leitbild aufbauender Integrierter Einzelhandelsentwicklungsplan soll Maßnahmen inklusive Kostenansätzen und Zeiträumen konkretisieren. Die Erarbeitung des IEK ist für einen Zeitraum von etwa 12 Monaten vorgesehen, wobei der Prozess im Herbst 2023 beginnen soll und eine öffentliche Beteiligung vorsieht. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Partei mit Enthaltung der FDP
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen - 6.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024Zur Vorlage · 1508/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024 befasst sich der Ausschuss für Verkehr und Mobilität mit den vorliegenden Teilplänen sowie den Veränderungen der Planansätze und der daraus resultierenden Änderungen des Ergebnis- und Finanzplans. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Rat der Stadt Essen die entsprechenden Anpassungen zu empfehlen.
Die Haushaltsplanung auf Ausschussebene weist für das Jahr 2024 einen Gesamtzuschussbedarf vor interner Leistungsverrechnung von rund 78,7 Millionen Euro aus. Der Teilergebnisplan nach interner Leistungsverrechnung beläuft sich auf -116,045 Millionen Euro, während im Bereich der Investitionstätigkeit ein Fehlbetrag von 105,018 Millionen Euro veranschlagt ist. Zu den aufgeführten Einzelmaßnahmen gehören unter anderem Projekte zur Bepflanzung mit Straßenbäumen, die Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen sowie die Umgestaltung der Bochumer Landstraße und des Sachsenrings.
Die Vorlage enthält zudem eine detaillierte Aufstellung von Investitionsprojekten und deren Finanzplan für den Zeitraum von 2022 bis 2027. Die Maßnahmen umfassen Infrastrukturprojekte wie Straßenerneuerungen, Brückenbau sowie Projekte im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, darunter die Citybahn und U-Bahn-Verlängerungen, sowie Maßnahmen des Radverkehrs. Die Summe der aufgeführten Positionen weist einen Saldo von -50.592 (in der Einheit der Vorlage) auf. Zudem sind jährliche Beiträge zum Fachbereich 66 von bis zu 4.550 aufgeführt. Die Maßnahmen werden in einer Vorab-Einschätzung als potenziell positiv für den Klimaschutz eingestuft.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
Ergebnis: eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen - 7.Verkehrsuntersuchung Rüttenscheid - VariantenentscheidungZur Vorlage · 1065/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1065/2023/6 1. Ergänzung aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Entscheidung über die Verkehrsuntersuchung Rüttenscheid sowie der Fortführung der Planung der Fahrradstraße Rüttenscheider Straße. Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung der Variante 3c +1a vor. Diese beinhaltet eine temporäre Sperrung für den Autoverkehr zwischen dem Rüttenscheider Stern und der Bertholdstraße an Freitagen, Samstagen sowie vor Feiertagen jeweils ab 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen zur Optimierung von Parkmöglichkeiten sowie die Errichtung eines neuen Parkhauses inklusive einer Mobilstation zu prüfen. Ein digitaler Vorschlag für ein Verkehrsleitsystem soll ebenfalls erarbeitet werden. Der Untersuchungsprozess umfasst 16 Planfälle zur Verkehrssteuerung im Bereich der Rüttenscheider Straße zwischen der A52 und der Hohenzollernstraße. Die Beratung der Vorlage ist für den Zeitraum von Oktober bis November 2023 in den Bezirksvertretungen I und II sowie in den Ausschüssen für Verkehr und Mobilität und für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vorgesehen, bevor der Rat der Stadt am 29. November 2023 entscheidet.
Weitere Planungsinhalte sind die Erstellung eines Lieferzonenkonzepts, eine Stellplatzbilanz sowie die Optimierung bestehender Parkhäuser durch E-Ladesäulen und Photovoltaik. Die Umsetzung der Maßnahmen soll innerhalb der nächsten sechs Monate zur Baureife führen, wobei die Kosten im Rahmen der aktuellen Budgets liegen. Die Stadtverwaltung plant zudem die Information von Akteuren wie der IHK zu Essen und dem DEHOGA sowie die Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.1Verkehrsuntersuchung Rüttenscheid - VariantenentscheidungZur Vorlage · 1809/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen des Antrags 1809/2023/LINKE eine Ergänzung zur Beschlussvorlage der Verwaltung bezüglich der Verkehrsuntersuchung in Rüttenscheid beantragt. Der Antrag fordert, dass dem Punkt 2 der Vorlage ein zusätzlicher Unterpunkt hinzugefügt wird, der eine Evaluierung nach einem Jahr vorsieht.
Diese Untersuchung soll die Auswirkungen der Einführung der Variante 3c+1a bewerten. Zu den Untersuchungsgegenständen gehören die Sicherheit für Radfahrende sowie die Entwicklung des Rad- und Autoverkehrs im Vergleich zur Ausgangslage. Des Weiteren sollen die Auswirkungen auf den Lieferverkehr, den Verkehr auf Nebenstraßen sowie die Schadstoff- und Lärmbelastung erfasst werden. Ein weiterer Bestandteil der geplanten Evaluierung ist die Untersuchung der Zurückdrängung der sogenannten Poserszene.
Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Verkehr und Mobilität mit der Bitte um Beratung und Empfehlung an den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - [1.]Fortsetzung der Shuttlebuslinie zur Anbindung des EVONIK-Standortes an der GerlingstraßeZur Vorlage · 1695/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung und die Ruhrbahn GmbH empfehlen, den Shuttlebus zwischen dem Hauptbahnhof Essen und dem Evonik-Standort an der Gerlingstraße dauerhaft anzubieten und in den Nahverkehrsplan aufzunehmen. Die Linie E93 wurde im Januar 2023 eingerichtet, um die Anbindung des Produktionsstandortes an den öffentlichen Personennahverkehr zu verbessern.
Seit der Einführung des Angebots ist ein Anstieg der Fahrgastzahlen zu verzeichnen. Während im Januar durchschnittlich 769 Fahrgäste pro Monat befördert wurden, stieg diese Zahl bis August auf 2.137 Personen an. Die Linie verkehrt werktags in den Morgen- und Nachmittagsstunden.
Die geschätzten Kosten für den Betrieb der Shuttlebusse belaufen sich für das Jahr 2024 auf rund 280.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über einen Zuschuss an die Ruhrbahn GmbH. Durch die Fortführung des Angebots soll die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gefördert und eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs erreicht werden. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans sollen zudem Möglichkeiten zur Integration der Linie in das bestehende Liniennetz geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Beleuchtung Müller-Breslau-Straße"Zur Vorlage · 1646/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Müller-Breslau-Straße beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass nach Empfehlungen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Haupt- und Finanzausschusses die Gesamtkosten von 1.400.000 Euro veranschlagt werden.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist vorgesehen, da die bestehenden Masten und Pfeiler nicht mehr den aktuellen technischen Normen entsprechen und die Standsicherheit der Überspannmaste nicht mehr gewährleistet ist. Im Rahmen des Projekts sollen die alten Anlagen durch neue 8-Meter-Masten ersetzt werden, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.
Finanziell ist für das Jahr 2023 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2024 wird ein Bedarf von 900.000 Euro angemeldet. Obwohl die Maßnahme eine Beitragspflicht für die anliegenden Grundstückseigentümer nach dem Kommunalabgabengesetz auslöst, führt die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu einer vollständigen Entlastung der Betroffenen. Eine verbindliche Anliegerversammlung wurde bereits durchgeführt, und die Ergebnisse werden den zuständigen Gremien zur Kenntnis gebracht.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Neubau einer Fußgängerquerung im Zuge der Brückenertüchtigung AlfredstraßeZur Vorlage · 1624/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Zuge der Brückenertüchtigung der Alfredstraße im Bereich der Grugahalle ist die Einrichtung einer neuen Fußgängerquerung geplant. Da im Rahmen der Sanierung des Stahlbetonbauwerks bestehende Rampen und Podeste durch neue, barrierefreie Anlagen ersetzt werden, verändern sich die Wegeführungen für Fußgänger im Stadtteil Rüttenscheid. Um eine kurze und sichere Überquerung der Alfredstraße auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu gewährleisten, soll eine signalisierte Fußgängerüberweganlage in Höhe der Gregorstraße geschaffen werden.
Die Maßnahme sieht eine geradlinige Führung über die Alfredstraße sowie den barrierefreien Ausbau von Bordsteinabsenkungen mit taktilen Elementen und eine neue Beleuchtung vor. Im Zuge der Baumaßnahme ist die Rodung von zwei Jungbäumen und Strauchwerk notwendig, wobei Ersatzpflanzungen in der näheren Umgebung vorgesehen sind. Die Steuerung der Lichtsignalanlage wird an die bestehenden Nebenanlagen angepasst, um die Koordination des Verkehrs im Sinne der „Grünen Welle“ auf der Alfredstraße beizubehalten.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 190.000 Euro geschätzt, wobei die Finanzierung für das Jahr 2024 sichergestellt ist. Der Baubeginn der Fußgängerquerung ist für den Sommer 2024 geplant, um die Umsetzung vor dem Rückbau der bisherigen Rampen zu ermöglichen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme zur Baureife zu bringen.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Umsetzung der Quartiersentwicklung Jahnstraße/Germaniastraße (Quartier der Generationen)Zur Vorlage · 1390/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Quartiersentwicklung Jahnstraße/Germaniastraße, auch bekannt als „Quartier der Generationen“, sieht die Fortsetzung des Projekts vor. Der Plan umfasst die Projektierung, das Bodenmanagement auf einer Fläche von 20.800 m², die Erschließung öffentlicher Verkehrsflächen sowie den Bau einer zweifachen Sporthalle und einer viergruppigen Kindertagesstätte. Zur Umsetzung wird die Beauftragung der GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH mit einem geschätzten Auftragswert von rund 1,2 Millionen Euro für Planungskosten und Nebenkosten bis zum Ratsbeschluss vorgeschlagen.
Der Finanzbedarf für die Planungskosten der Leistungsphasen 0 bis 3 beläuft sich insgesamt auf 1.246.000 Euro. Dieser setzt sich aus Kosten für das Multiprojektmanagement, das Bodenmanagement, die Erschließung sowie die Planung der Sporthalle und der Kindertagesstätte zusammen. Für die Erschließung der Germaniastraße sind im Jahr 2024 haushaltsneutrale Mittel in Höhe von 24.600 Euro vorgesehen. Die Finanzierung der Kita-Planung erfolgt 2024 ebenfalls haushaltsneutral über den Fachbereich 60, während für das Jahr 2023 ein außerplanmäßiger Bedarf von 50.000 Euro aus dem Pool-Topf des Kita-Ausbauprogramms durch den Stadtkämmerer gedeckt wird.
Die Realisierung der Gebäude ist für das erste Quartal 2026 angestrebt, wobei die GVE die Generalübernehmerleistungen übernehmen soll. Für das Bodenmanagement und die Erschließung können Fördermittel beantragt werden. Die Vorlage weist auf potenzielle Risiken durch Baupreissteigerungen sowie auf die Möglichkeit einer Nichtbewilligung der beantragten Fördermittel hin.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Be-MoVe-Projekt, hier: Evaluation und Verstetigung erprobter Standorte für Mobilpunkte (Ergänzung zurVorlage 1107/2023/06)Zur Vorlage · 1527/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts Be-MoVe, einer Kooperation zwischen der Stadt Essen, der Universität Duisburg-Essen und der Universitätsmedizin Essen, wird die dauerhafte Einrichtung von Mobilitätsstationen geprüft. Das durch das Bundesforschungsministerium geförderte Projekt untersucht die Gestaltung öffentlicher Räume zur Förderung der aktiven Mobilität.
Nach Abschluss einer etwa elfmonatigen Erprobungsphase schlägt die Verwaltung vor, die Standorte in der Gemarkenstraße 50 und in der Keplerstraße 98 als Mobilpunkte zu verstetigen. Dabei sollen die bisherigen Fahrradplattformen durch fest installierte Fahrradbügel ersetzt werden. In der Menzelstraße 26 wird zudem eine Erweiterung der Abstellanlagen für das Angebot von metropolrad Ruhr geprüft. Die Standorte an der Rottstraße 5 sowie in der Böcklinstraße sollen aufgrund geringerer Nutzung nicht weitergeführt werden, wobei an der Rottstraße eine mögliche Ausstattung mit zusätzlichen Fahrradständern geprüft wird.
Zusätzlich werden ab Anfang Oktober 2023 neue Standorte im Südviertel, in Frohnhausen, in Rüttenscheid sowie in Holsterhausen als temporäre Reallabore eingesetzt. Die Bezirksvertretung III soll über die Verstetigung der geprüften Standorte entscheiden, während die Bezirksvertretungen I und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bericht zur Kenntnis nehmen sollen.
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- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Frage nach weiterer Notwendigkeit am Standort Rottstraße)
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.DIN gerechter Standard zum barrierefreien Umbau von HaltestellenZur Vorlage · 1639/2023/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wurde über die Anpassung der Standards beim barrierefreien Umbau von Bushaltestellen und Straßenbahn-Haltestellen informiert. Hintergrund sind verschärfte Anforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Barrierefreiheit, um Fördermittel nach dem Personenverkehrsgesetz (§12 ÖPNVG) zu erhalten. Zukünftig müssen bauliche Maßnahmen exakt den Vorgaben der DIN 32984 entsprechen, da der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) eine strikte Einhaltung dieser Norm zur Sicherung der Landesförderung voraussetzt.
Bisher galt in Essen ein lokaler Standard, der auf einer Vereinbarung zwischen der Stadt Essen und der Arbeitsgemeinschaft behinderter Menschen in Essen e.V. basierte. Dieser unterschied in Details, etwa bei der Ausrichtung von Bodenindikatoren, von der aktuellen DIN-Norm. Die Anpassung an den neuen Standard ist insbesondere für die Umsetzung der Citybahn relevant.
Die Verantwortung für den Umbau der 563 Bushaltestellen im Stadtgebiet verteilt sich zwischen der Ruhrbahn und dem Amt für Straßen und Verkehr. Bereits barrierefrei umgebaute Haltestellen behalten ihren Status, wodurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der neue Standard wird ab sofort prioritär auf alle noch nicht barrierefreien Haltestellen angewendet.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 13.1Durchführung der Baumaßnahme "Schultenweg (23KAG070)"Zur Vorlage · 1638/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme „Schultenweg“. Die Entscheidung basiert auf dem Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung, die gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW durchgeführt wurde. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen verzeichnet.
Die Asphaltfahrbahn des Schultenwegs weist Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung der Fahrbahnoberfläche vorgesehen ist. Das Amt für Straßen und Verkehr ist als zuständige Stelle für die Durchführung der Maßnahme verantwortlich. Die Kosten für die Baukosten werden mit 200.000 Euro veranschlagt.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den Mitteln zur Erneuerung von Nebenstraßen. Im Rahmen des Projekts entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.2Durchführung der Maßnahme "Barnscheidtstraße" KAG-Nr. 22KAG280Zur Vorlage · 1655/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über die Durchführung der Baumaßnahme in der Barnscheidtstraße entscheiden. Die Entscheidung basiert auf dem Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Regelungen des Kommunalabgabegesetzes Nordrhein-Westfalen. Das Vorhaben ist Teil des Straßen- und Wegekonzepts der Stadt Essen.
Die Asphaltfahrbahn ist aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen als erneuerungsbedürftig eingestuft worden. Eine technische Befahrung durch den TÜV im Jahr 2016 lieferte hierfür die Grundlage. Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 170.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert.
Für die Eigentümer und Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke entsteht durch das Bauvorhaben eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabegesetz. Die Stadt Essen beabsichtigt, hierfür eine Förderung in Höhe von 100 Prozent beim Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen, um die entsprechenden Straßenausbaubeiträge abzudecken. Das Amt für Straßen und Verkehr ist als Straßenbaulastträger für die Erneuerung der Fahrbahn zuständig.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.3Durchführung der Baumaßnahme "Weißbachstraße (KAG-Nr.: 21KAG229)"Zur Vorlage · 1656/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen berät über die Durchführung der Baumaßnahme in der Weißbachstraße. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage des Ergebnisses einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Das Bauvorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen verzeichnet.
Die Kosten für die Baukosten werden mit 80.000 Euro beziffert und aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Für die von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten zu erhebenden Straßenausbaubeiträge wird eine Förderung in Höhe von 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen beantragt.
Im Zeitraum von Juli bis August 2023 wurden in der Weißbachstraße durch die Essener Entwässerungsgesellschaft mbH Kanalbauarbeiten als Sofortnotmaßnahme durchgeführt. Um Synergien zu nutzen, wurde im Zusammenhang mit diesen Arbeiten die Asphaltfahrbahn unter Kostenbeteiligung der Gesellschaft erneuert. Die Vorlage dient der Beschlussfassung über die Durchführung der Maßnahme.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 15.1Antrag: Lückenlose smarte, intelligente und insektenfreundliche Beleuchtung auf dem Rundweg BaldeneyseeZur Vorlage · 1425/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausstattung des Rundwegs am Baldeneysee mit einer durchgehenden, smarten und insektenfreundlichen Beleuchtung vorgelegt. Die Verwaltung soll ein Konzept erstellen, das eine sichere Nutzung des Weges in der Dämmerung ermöglicht. Im Rahmen dieses Vorhabens ist zu prüfen, ob eine technische Lösung wie die bereits im Bereich der Kampmannbrücke eingesetzte Beleuchtung Anwendung finden kann.
Der Antrag führt an, dass derzeit weniger als 25 Prozent des Rundweges über ausreichende Lichtquellen verfügen. Eine durchgehende Beleuchtung soll die ganzjährige Nutzung des Gebiets für verschiedene Nutzergruppen sicherstellen, darunter Pendler im Radverkehr sowie Spaziergänger, Sportler und Touristen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen, da erledigt durch neuen Antrag im Rat
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Antrag 1425/2023/FDP wurde zurückgezogen und durch Antrag 1950/2023/CDU/GRÜNE/FDP ersetzt
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — zur Beratung in die ASPB Sitzung am 07.12.2023 geschoben
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen - 15.2Erneuerung und Austausch von Ampelmännchen gegen Leuchtzeichen "Bergmännchen"Zur Vorlage · 1732/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Antrag 1732/2023/FDP eingebracht. Die Vorlage fordert die Verwaltung auf, Fußgängerampeln, die zuvor mit dem sogenannten „Bergmännchen“ ausgestattet waren, wieder mit diesen speziellen Leuchtzeichen zu versehen. Dies ist notwendig, da die betroffenen Ampeln bei Erneuerungen durch einfache Signalscheiben ersetzt wurden.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, an welchen weiteren Lichtzeichensignalanlagen ein Austausch der herkömmlichen Ampelmännchen gegen das Leuchtzeichen mit dem „Bergmännchen“ sinnvoll ist. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung der zuständigen Bezirksvertretungen zeitnah erfolgen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Schaffung eines regionalen Bezugs durch die Verwendung von Motiven aus dem Bergbau. Es wird darauf verwiesen, dass in anderen Städten ebenfalls lokalbezogene Ampelbilder eingesetzt werden und die bisherige Anwendung des „Bergmännchens“ in Essen bereits umgesetzt wurde.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 16.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Verschiedenes