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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 25 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 12.10.2023
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.1Radhochweg: Kreuzung Altenessener Bahnhof / HelenendammZur Vorlage · 1640/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung V werden über ein Konzept und eine Kostenschätzung zum geplanten Radhochweg an der Kreuzung Altenessener Bahnhof/Helenendamm informiert. Ziel der Maßnahme ist der Lückenschluss im Radwegenetz, wobei insbesondere eine Verbindung zwischen dem Grünzug Zangenstraße und dem Radweg Richtung Zeche Zollverein sowie die Anbindung der Wege im Kaiser-Wilhelm-Park und Helenenpark vorgesehen ist.
Die Planung umfasst verschiedene Ingenieurbauwerke wie Rampen, Brücken über die Schienen der Deutschen Bahn und Straßen sowie ein Tunnelbauwerk unter dem Helenendamm. Die Gesamtkosten für Bau und Planung werden auf rund 77 Millionen Euro geschätzt. Der Ausbaustandard sieht eine Breite von fünf Metern vor.
Die Verwaltung weist auf verschiedene Umsetzungshürden hin. Dazu gehören der notwendige Grunderwerb von Drittgrundstücken, noch ausstehende Verhandlungen mit der Deutschen Bahn sowie die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens. Zudem müssen die Pläne mit dem Ausbau der A52 und der Erweiterung der Straßenbahnlinie 108 abgestimmt werden. Aufgrund personeller Kapazitätsengpässe im Bereich Brückenbau und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Haushaltsführung wird eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme als nicht möglich bewertet.
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Beratungsfolge
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — Kenntnis genommen und zur Kenntnis in die BV V verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen und zur Kenntnis in die BV V verwiesen - 2.2Zwischenbericht zum Vorhaben Radanbindung der Innenstadt an den Radschnellweg (RS 1) und den Berne-RadwegZur Vorlage · 1651/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Zwischenbericht zum Vorhaben vorgelegt, die Essener Innenstadt an den Radschnellweg (RS 1) sowie an den Berne-Radweg anzubinden. Ziel des Projekts ist es, durch neue Brückenbauwerke eine Nord-Süd-Verknüpfung zu schaffen. Dabei sollen die Innenstadt von der Rottstraße über den Rheinischen Platz und der Berne-Radweg über die Blumenfeldstraße direkt an den geplanten Verlauf des RS 1 im Bereich des Eltingviertels angebunden werden. Dies soll die Erreichbarkeit des Zentrums verbessern, da das angrenzende Eltingviertel derzeit durch einen Bahndamm räumlich von der Innenstadt getrennt ist.
Hinsichtlich der Finanzierung wurde berichtet, dass ein Förderantrag beim Bundesministerium des Innern und für Heimat im Jahr 2022 abgelehnt wurde. Weitere Fördermöglichkeiten wurden geprüft, wobei die zeitliche Verfügbarkeit aktueller Programme für die Umsetzung nicht ausreichte. Die geschätzten Gesamtkosten für die geplanten Bauwerke belaufen sich derzeit auf rund 12,8 Millionen Euro, inklusive der Ingenieurleistungen.
Da aktuell keine weiteren Fördermittel erkennbar sind, müssten notwendige Machbarkeitsuntersuchungen aus dem städtischen Haushalt finanziert werden, wofür derzeit keine Mittel bereitstehen. Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten in der Verwaltung zur Begleitung einer externen Vergabe soll die Projektidee nach dem geplanten Personalzuwachs im Jahr 2024, voraussichtlich ab dem vierten Quartal, erneut aufgegriffen werden.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Regionales Aktionsprogramm zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV in der Metropole Ruhr - Mobilitätsimpuls.RUHR 2023Zur Vorlage · 1665/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Endbericht zum regionalen Aktionsprogramm „Mobilitätsimpuls.RUHR 2023“ zu verabschieden und damit den geltenden Nahverkehrsplan der Stadt in den betroffenen Bereichen zu ergänzen. Die Umsetzung der im Programm beschriebenen Verbindungen ist an die Zusage von Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie an die Bereitstellung notwendiger Eigenanteile gebunden. Zudem setzt die Realisierung der einzelnen Projekte die Beschlüsse aller beteiligten Aufgabenträger voraus. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Programms „Mobilitätsimpuls.RUHR 2027“ an der Erarbeitung einheitlicher Standards für kommunale Nahverkehrspläne mitzuwirken und die Vorbereitung der Neuaufstellung des Essener Nahverkehrsplans zum 1. Januar 2028 zu übernehmen.
Das Aktionsprogramm dient der Identifizierung von Optimierungsmöglichkeiten im interkommunalen Personennahverkehr der Metropole Ruhr. Für das Stadtgebiet Essen sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, darunter die Taktverdichtung der Straßenbahnlinie 107 in Richtung Gelsenkirchen Hauptbahnhof sowie eine Ausweitung der Betriebszeiten der Linie SB19 auf die Abendstunden und Samstage. Weitere Projekte umfassen die Taktverdichtung der Linie 104 am Samstag, die Linienverlängerung der Linie SB94 von Frintrop über Oberhausen-Borbeck bis zum Bahnhof Dellwig sowie die Verlängerung der Linie SB15 nach Hattingen-Niederwenigern zur Verkürzung der Fahrzeit.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Finanzieller und personeller Aufwand zur Erstellung eines Konzeptes "Sicherer Schulweg"Zur Vorlage · 1642/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt einen Bericht über den finanziellen und personellen Aufwand zur Erstellung eines Konzeptes für „Sichere Schulwege“ vor. Ziel der Initiative ist es, die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr zu fördern und eine selbstständige Mobilität zu ermöglichen. Damit soll auch die Mobilitätswende in Essen unterstützt werden, indem Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln attraktiver gestaltet werden.
Das geplante Konzept basiert auf drei zentralen Säulen. Die Fachabteilung Schule übernimmt die Koordination des schulischen Mobilitätsmanagements sowie die Entwicklung pädagogischer Ansregungen zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung. Die Grüne Hauptstadt-Agentur befasst sich mit der Förderung klimafreundlicher Mobilität auf den Schulwegen. Das Amt für Straßen und Verkehr ist für bauliche und organisatorische Maßnahmen zuständig, wie etwa die Einrichtung von Tempo-30-Zonen oder Haltezonen, basierend auf Analysen der Verkehrssituation.
Für die Umsetzung ist der Aufbau einer Organisationsstruktur sowie die Vernetzung verschiedener Akteure erforderlich. Dazu gehört der regelmäßige Austausch mit den zuständigen Fachbereichen, der Bezirksregierung und Schulen. Die Erarbeitung des gesamtstädtischen Konzeptes für Grund- und Förderschulen soll partizipativ erfolgen. Den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen wird zur Kenntnisnahme vorgelegt, welche personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Maßnahmen bestehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Leitbild "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 1469/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das neue Leitbild „Zukunft.Essen.Innenstadt“ als Grundlage für die weitere Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in der Innenstadt beschließen. Der Entwicklungsprozess wurde bereits im November 2021 durch einen Ratsbeschluss initiiert. Die Federführung liegt beim Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung, wobei eine fachbereichübergreifende Arbeitsgruppe sowie verschiedene städtische Beteiligungsgesellschaften in den Prozess eingebunden sind.
Zur Erarbeitung des Leitbilds wurden Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in Höhe von 252.000 Euro eingesetzt. Eine beauftragte Planungsgemeinschaft führte Workshops mit einer Vielzahl von Akteuren durch, darunter die Handelskammer, die IHK zu Essen sowie verschiedene religiöse und soziale Institutionen. Ziel ist es, eine konzeptionelle Basis für ein zukünftiges Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu schaffen, das auch als Grundlage für die Akquise weiterer Fördermittel dient.
Das Leitbild gliedert sich in die drei Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Die Ebene „Grün“ setzt auf Klimaanpassung, Biodiversität und die Aufwertung öffentlicher Räume durch Entsiegelung und Bepflanzung. Die Ebene „Durchmischt“ zielt darauf ab, die Innenstadt als Ort für Handel, Arbeit und Innovation zu stärken und die Funktionsdichte zu erhöhen. Das übergeordnete Ziel ist die Etablierung der Essener Innenstadt als dynamisches urbanes Zentrum.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Partei mit Enthaltung der FDP
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen - 6.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024Zur Vorlage · 1508/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024 sowie der darin enthaltenen Änderungen der Planansätze. Die Beratung umfasst verschiedene Teilpläne, darunter die Steuerungsstelle ÖPNV, Verkehrsangelegenheiten sowie die Planung, den Bau und die Unterhaltung von Verkehrsflächen.
Für das Haushaltsjahr 2024 weist der Zuständigkeitsbereich des Ausschusses einen Gesamtzuschussbedarf vor der internen Leistungsverrechnung von rund 78,7 Millionen Euro aus. Die ordentlichen Erträge sind mit etwa 29,4 Millionen Euro veranschlagt, während die ordentlichen Aufwendungen auf circa 108,1 Millionen Euro angesetzt sind. In den einzelnen Teilplänen ergeben sich unterschiedliche Ergebnisse; so ist für den Bereich Betrieb und Unterhaltung von Verkehrsflächen ein Überschuss vorgesehen, während der Teilplan ÖPNV (FB 66) einen Fehlbetrag von rund 1,3 Millionen Euro aufweist.
Der Entwurf beinhaltet zudem verschiedene Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2024. Zu den geplanten Projekten gehören die Erneuerung von Haupt- und Nebenstraßen, der Ausbau sicherer Radwege sowie die Umgestaltung der Bochumer Landstraße im Bereich Sachsenring. Weitere Maßnahmen umfassen den Austausch von Leuchten, die Digitalisierung von Verkehrsflächen sowie Arbeiten an Bushaltestellen und dem Radwegenetz.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
Ergebnis: eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen - 7.Verkehrsuntersuchung Rüttenscheid - VariantenentscheidungZur Vorlage · 1065/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Fortsetzung der Planung der Fahrradstraße Rüttenscheider Straße auf Basis der Variante 3c + 1a entscheiden. Diese Planung sieht eine temporäre Sperrung für den Autoverkehr im Bereich zwischen dem Rüttenscheider Stern und der Bertholdstraße vor, jeweils in den Abend- und Nachtstunden an Freitagen, Samstagen sowie vor Feiertagen ab 20:00 Uhr.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, die Nutzungskapazitäten und -qualitäten von Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Eigentümern zu optimieren. Die Prüfung der Rahmenbedingungen für ein neues Parkhaus oder eine neue Parkpalette inklusive einer Mobilstation im zentralen Bereich der Rüttenscheider Straße ist ebenfalls Bestandteil des Vorschlags. Zudem sollen Vorschläge für die Realisierung eines digitalen Verkehrsleitsystems für große Stellplatzanlagen in Rüttenscheid, etwa durch App-Anwendungen, erarbeitet werden.
Die Entscheidung basiert auf einer Verkehrsuntersuchung, die verschiedene Planfälle zur Verkehrssteuerung untersucht hat. Ziel der Untersuchung ist es, die Interessen von Rad-, Fuß- und Kraftverkehr sowie des Lieferverkehrs auszugleichen und die Erreichbarkeit des Einzelhandels zu gewährleisten. Die Untersuchung bewertete Kriterien wie den Verkehrsfluss, die Qualität der Fahrradstraße sowie die Auswirkungen auf Wohngebiete. Zukünftige Arbeitsschritte umfassen die Erstellung eines Lieferzonenkonzepts sowie die detaillierte Ausarbeitung der gewählten Planungsvariante zur späteren Umsetzung.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.1Verkehrsuntersuchung Rüttenscheid - VariantenentscheidungZur Vorlage · 1809/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen des Antrags 1809/2023/LINKE eine Ergänzung zur Beschlussvorlage der Verwaltung bezüglich der Verkehrsuntersuchung in Rüttenscheid beantragt. Der Antrag fordert, dass dem Punkt 2 der Vorlage ein zusätzlicher Unterpunkt hinzugefügt wird, der eine Evaluierung nach einem Jahr vorsieht.
Diese Untersuchung soll die Auswirkungen der Einführung der Variante 3c+1a bewerten. Zu den Untersuchungsgegenständen gehören die Sicherheit für Radfahrende sowie die Entwicklung des Rad- und Autoverkehrs im Vergleich zur Ausgangslage. Des Weiteren sollen die Auswirkungen auf den Lieferverkehr, den Verkehr auf Nebenstraßen sowie die Schadstoff- und Lärmbelastung erfasst werden. Ein weiterer Bestandteil der geplanten Evaluierung ist die Untersuchung der Zurückdrängung der sogenannten Poserszene.
Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Verkehr und Mobilität mit der Bitte um Beratung und Empfehlung an den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - [1.]Fortsetzung der Shuttlebuslinie zur Anbindung des EVONIK-Standortes an der GerlingstraßeZur Vorlage · 1695/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung und die Ruhrbahn GmbH empfehlen, den Shuttlebus zwischen dem Hauptbahnhof Essen und dem Evonik-Standort an der Gerlingstraße dauerhaft anzubieten und in den Nahverkehrsplan aufzunehmen. Die Linie E93 wurde im Januar 2023 eingerichtet, um die Anbindung des Produktionsstandortes an den öffentlichen Personennahverkehr zu verbessern.
Seit der Einführung des Angebots ist ein Anstieg der Fahrgastzahlen zu verzeichnen. Während im Januar durchschnittlich 769 Fahrgäste pro Monat befördert wurden, stieg diese Zahl bis August auf 2.137 Personen an. Die Linie verkehrt werktags in den Morgen- und Nachmittagsstunden.
Die geschätzten Kosten für den Betrieb der Shuttlebusse belaufen sich für das Jahr 2024 auf rund 280.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über einen Zuschuss an die Ruhrbahn GmbH. Durch die Fortführung des Angebots soll die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gefördert und eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs erreicht werden. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans sollen zudem Möglichkeiten zur Integration der Linie in das bestehende Liniennetz geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Beleuchtung Müller-Breslau-Straße"Zur Vorlage · 1646/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Müller-Breslau-Straße beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass nach Empfehlungen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Haupt- und Finanzausschusses die Gesamtkosten von 1.400.000 Euro veranschlagt werden.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist vorgesehen, da die bestehenden Masten und Pfeiler nicht mehr den aktuellen technischen Normen entsprechen und die Standsicherheit der Überspannmaste nicht mehr gewährleistet ist. Im Rahmen des Projekts sollen die alten Anlagen durch neue 8-Meter-Masten ersetzt werden, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.
Finanziell ist für das Jahr 2023 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2024 wird ein Bedarf von 900.000 Euro angemeldet. Obwohl die Maßnahme eine Beitragspflicht für die anliegenden Grundstückseigentümer nach dem Kommunalabgabengesetz auslöst, führt die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu einer vollständigen Entlastung der Betroffenen. Eine verbindliche Anliegerversammlung wurde bereits durchgeführt, und die Ergebnisse werden den zuständigen Gremien zur Kenntnis gebracht.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Neubau einer Fußgängerquerung im Zuge der Brückenertüchtigung AlfredstraßeZur Vorlage · 1624/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Zuge der Brückenertüchtigung der Alfredstraße im Bereich der Grugahalle ist die Einrichtung einer neuen Fußgängerquerung geplant. Da im Rahmen der Sanierung des Stahlbetonbauwerks bestehende Rampen und Podeste durch neue, barrierefreie Anlagen ersetzt werden, verändern sich die Wegeführungen für Fußgänger im Stadtteil Rüttenscheid. Um eine kurze und sichere Überquerung der Alfredstraße auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu gewährleisten, soll eine signalisierte Fußgängerüberweganlage in Höhe der Gregorstraße geschaffen werden.
Die Maßnahme sieht eine geradlinige Führung über die Alfredstraße sowie den barrierefreien Ausbau von Bordsteinabsenkungen mit taktilen Elementen und eine neue Beleuchtung vor. Im Zuge der Baumaßnahme ist die Rodung von zwei Jungbäumen und Strauchwerk notwendig, wobei Ersatzpflanzungen in der näheren Umgebung vorgesehen sind. Die Steuerung der Lichtsignalanlage wird an die bestehenden Nebenanlagen angepasst, um die Koordination des Verkehrs im Sinne der „Grünen Welle“ auf der Alfredstraße beizubehalten.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 190.000 Euro geschätzt, wobei die Finanzierung für das Jahr 2024 sichergestellt ist. Der Baubeginn der Fußgängerquerung ist für den Sommer 2024 geplant, um die Umsetzung vor dem Rückbau der bisherigen Rampen zu ermöglichen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme zur Baureife zu bringen.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Umsetzung der Quartiersentwicklung Jahnstraße/Germaniastraße (Quartier der Generationen)Zur Vorlage · 1390/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fortsetzung des Projektes „Quartier der Generationen“ im Bereich Jahnstraße/Germaniastraße beschließen. Die Vorlage sieht verschiedene Planungs- und Umsetzungsschritte vor, darunter das Multiprojektmanagement, Bodenmanagement für eine Fläche von insgesamt 20.800 m², die Erschließung öffentlicher Verkehrsflächen sowie die Errichtung einer zweifachen Sporthalle inklusive Parkplatz und einer viergruppigen Kindertagesstätte. Zur Durchführung dieser Leistungen soll die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH beauftragt werden. Der geschätzte Auftragswert für die Planungskosten inklusive Nebenkosten bis zum Baubeginn beläuft sich auf etwa 1.192.156 Euro.
Die Entwicklung des Gebiets erfolgt infolge der Aufgabe des Sportplatzes an der Germaniastraße im Rahmen des Masterplans Sport. Ziel ist eine städtebauliche Nutzung, die ein generationsübergreifendes Wohnquartier mit Sportinfrastruktur und Betreuungsangeboten umfasst. Der entsprechende Bebauungsplan trat im Mai 2023 in Kraft. Da die Kapazitäten der städtischen Fachbereiche für die Projektierung nicht ausreichen, soll die GVE als Generalübernehmer für die Umsetzung der Teilprojekte eingesetzt werden. Dies umfasst unter anderem die Vorbereitung der Erschließung und die Bodenaufbereitung, um die Anbindung an das Fernwärmenetz sowie den Neubau des Hallenbades sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Be-MoVe-Projekt, hier: Evaluation und Verstetigung erprobter Standorte für Mobilpunkte (Ergänzung zurVorlage 1107/2023/06)Zur Vorlage · 1527/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts Be-MoVe, einer Kooperation zwischen der Stadt Essen, der Universität Duisburg-Essen und der Universitätsmedizin Essen, wird die dauerhafte Einrichtung von Mobilitätsstationen geprüft. Das durch das Bundesforschungsministerium geförderte Projekt untersucht die Gestaltung öffentlicher Räume zur Förderung der aktiven Mobilität.
Nach Abschluss einer etwa elfmonatigen Erprobungsphase schlägt die Verwaltung vor, die Standorte in der Gemarkenstraße 50 und in der Keplerstraße 98 als Mobilpunkte zu verstetigen. Dabei sollen die bisherigen Fahrradplattformen durch fest installierte Fahrradbügel ersetzt werden. In der Menzelstraße 26 wird zudem eine Erweiterung der Abstellanlagen für das Angebot von metropolrad Ruhr geprüft. Die Standorte an der Rottstraße 5 sowie in der Böcklinstraße sollen aufgrund geringerer Nutzung nicht weitergeführt werden, wobei an der Rottstraße eine mögliche Ausstattung mit zusätzlichen Fahrradständern geprüft wird.
Zusätzlich werden ab Anfang Oktober 2023 neue Standorte im Südviertel, in Frohnhausen, in Rüttenscheid sowie in Holsterhausen als temporäre Reallabore eingesetzt. Die Bezirksvertretung III soll über die Verstetigung der geprüften Standorte entscheiden, während die Bezirksvertretungen I und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bericht zur Kenntnis nehmen sollen.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Frage nach weiterer Notwendigkeit am Standort Rottstraße)
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.DIN gerechter Standard zum barrierefreien Umbau von HaltestellenZur Vorlage · 1639/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wurde über die Anpassung der Standards beim barrierefreien Umbau von Bushaltestellen und Straßenbahn-Haltestellen informiert. Hintergrund sind verschärfte Anforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Barrierefreiheit, um Fördermittel nach dem Personenverkehrsgesetz (§12 ÖPNVG) zu erhalten. Zukünftig müssen bauliche Maßnahmen exakt den Vorgaben der DIN 32984 entsprechen, da der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) eine strikte Einhaltung dieser Norm zur Sicherung der Landesförderung voraussetzt.
Bisher galt in Essen ein lokaler Standard, der auf einer Vereinbarung zwischen der Stadt Essen und der Arbeitsgemeinschaft behinderter Menschen in Essen e.V. basierte. Dieser unterschied in Details, etwa bei der Ausrichtung von Bodenindikatoren, von der aktuellen DIN-Norm. Die Anpassung an den neuen Standard ist insbesondere für die Umsetzung der Citybahn relevant.
Die Verantwortung für den Umbau der 563 Bushaltestellen im Stadtgebiet verteilt sich zwischen der Ruhrbahn und dem Amt für Straßen und Verkehr. Bereits barrierefrei umgebaute Haltestellen behalten ihren Status, wodurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der neue Standard wird ab sofort prioritär auf alle noch nicht barrierefreien Haltestellen angewendet.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 13.1Durchführung der Baumaßnahme "Schultenweg (23KAG070)"Zur Vorlage · 1638/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme „Schultenweg“. Die Entscheidung basiert auf dem Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung, die gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW durchgeführt wurde. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen verzeichnet.
Die Asphaltfahrbahn des Schultenwegs weist Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung der Fahrbahnoberfläche vorgesehen ist. Das Amt für Straßen und Verkehr ist als zuständige Stelle für die Durchführung der Maßnahme verantwortlich. Die Kosten für die Baukosten werden mit 200.000 Euro veranschlagt.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den Mitteln zur Erneuerung von Nebenstraßen. Im Rahmen des Projekts entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.2Durchführung der Maßnahme "Barnscheidtstraße" KAG-Nr. 22KAG280Zur Vorlage · 1655/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über die Durchführung der Baumaßnahme in der Barnscheidtstraße entscheiden. Die Entscheidung basiert auf dem Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Regelungen des Kommunalabgabegesetzes Nordrhein-Westfalen. Das Vorhaben ist Teil des Straßen- und Wegekonzepts der Stadt Essen.
Die Asphaltfahrbahn ist aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen als erneuerungsbedürftig eingestuft worden. Eine technische Befahrung durch den TÜV im Jahr 2016 lieferte hierfür die Grundlage. Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 170.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert.
Für die Eigentümer und Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke entsteht durch das Bauvorhaben eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabegesetz. Die Stadt Essen beabsichtigt, hierfür eine Förderung in Höhe von 100 Prozent beim Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen, um die entsprechenden Straßenausbaubeiträge abzudecken. Das Amt für Straßen und Verkehr ist als Straßenbaulastträger für die Erneuerung der Fahrbahn zuständig.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.3Durchführung der Baumaßnahme "Weißbachstraße (KAG-Nr.: 21KAG229)"Zur Vorlage · 1656/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen berät über die Durchführung der Baumaßnahme in der Weißbachstraße. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage des Ergebnisses einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Das Bauvorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen verzeichnet.
Die Kosten für die Baukosten werden mit 80.000 Euro beziffert und aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Für die von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten zu erhebenden Straßenausbaubeiträge wird eine Förderung in Höhe von 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen beantragt.
Im Zeitraum von Juli bis August 2023 wurden in der Weißbachstraße durch die Essener Entwässerungsgesellschaft mbH Kanalbauarbeiten als Sofortnotmaßnahme durchgeführt. Um Synergien zu nutzen, wurde im Zusammenhang mit diesen Arbeiten die Asphaltfahrbahn unter Kostenbeteiligung der Gesellschaft erneuert. Die Vorlage dient der Beschlussfassung über die Durchführung der Maßnahme.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 15.1Antrag: Lückenlose smarte, intelligente und insektenfreundliche Beleuchtung auf dem Rundweg BaldeneyseeZur Vorlage · 1425/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausstattung des Rundwegs am Baldeneysee mit einer durchgehenden, smarten und insektenfreundlichen Beleuchtung vorgelegt. Die Verwaltung soll ein Konzept erstellen, das eine sichere Nutzung des Weges in der Dämmerung ermöglicht. Im Rahmen dieses Vorhabens ist zu prüfen, ob eine technische Lösung wie die bereits im Bereich der Kampmannbrücke eingesetzte Beleuchtung Anwendung finden kann.
Der Antrag führt an, dass derzeit weniger als 25 Prozent des Rundweges über ausreichende Lichtquellen verfügen. Eine durchgehende Beleuchtung soll die ganzjährige Nutzung des Gebiets für verschiedene Nutzergruppen sicherstellen, darunter Pendler im Radverkehr sowie Spaziergänger, Sportler und Touristen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen, da erledigt durch neuen Antrag im Rat
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Antrag 1425/2023/FDP wurde zurückgezogen und durch Antrag 1950/2023/CDU/GRÜNE/FDP ersetzt
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — zur Beratung in die ASPB Sitzung am 07.12.2023 geschoben
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen - 15.2Erneuerung und Austausch von Ampelmännchen gegen Leuchtzeichen "Bergmännchen"Zur Vorlage · 1732/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Antrag 1732/2023/FDP eingebracht. Die Vorlage fordert die Verwaltung auf, Fußgängerampeln, die zuvor mit dem sogenannten „Bergmännchen“ ausgestattet waren, wieder mit diesen speziellen Leuchtzeichen zu versehen. Dies ist notwendig, da die betroffenen Ampeln bei Erneuerungen durch einfache Signalscheiben ersetzt wurden.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, an welchen weiteren Lichtzeichensignalanlagen ein Austausch der herkömmlichen Ampelmännchen gegen das Leuchtzeichen mit dem „Bergmännchen“ sinnvoll ist. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung der zuständigen Bezirksvertretungen zeitnah erfolgen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Schaffung eines regionalen Bezugs durch die Verwendung von Motiven aus dem Bergbau. Es wird darauf verwiesen, dass in anderen Städten ebenfalls lokalbezogene Ampelbilder eingesetzt werden und die bisherige Anwendung des „Bergmännchens“ in Essen bereits umgesetzt wurde.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 16.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Verschiedenes