Bürgerbeschwerde Bachverlauf Katernberger Bach Müll / Vorschlag Bürger Anwerbung als Bachverlaufs Paten
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wurde eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW behandelt. Ein Antragsteller wies auf Verschmutzungen durch Müll sowie auf Konstruktionen im Wassergraben des Katernberger Baches hin. Es wurde die Befürchtung geäußert, dass diese Hindernisse bei Starkregenereignissen den Wasserabfluss einschränken und somit eine Überschwemmungsgefahr darstellen könnten. Zudem wurden Graffiti entlang des Bachverlaufs sowie ein ausgebrannter Müllcontainer thematisiert. Als Maßnahme schlug der Antragsteller vor, „Bachverlaufspatinnen oder -paten“ zu gewinnen, um entsprechende Stellen über solche Vorkommnisse zu informieren.
Die zuständige Fachabteilung Grün und Gruga teilte mit, dass nach einer örtlichen Überprüfung keine entsprechende Vermüllung festgestellt wurde. Aufgrund veränderter vertraglicher Grundlagen zwischen der Emscher Genossenschaft und der Stadt Essen ist nun die Emscher Genossenschaft allein für sämtliche Gewässeranlagen sowie deren Einbauten verantwortlich. Eine Reinigung durch die Emscher Genossenschaft sei bereits erfolgt.
Für die Grünanlage werden keine zusätzlichen Patenschaften benötigt, da die Fläche im Regelreinigungsplan der EBE enthalten ist und kontinuierlich kontrolliert wird. Der erwähnte Müllcontainer befinde sich zudem außerhalb des Grünzuges Katernberger Bach und liege ebenfalls in der Zuständigkeit der EBE. Der Ausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023kein Ergebnis hinterlegt