Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (16. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 15 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 12.09.2023
- 2.Mitteilungen der Verwaltung zu bereits behandelten Eingaben
- 2.1Fußgängerzone am Regattahaus
- 2.aEntscheidungen des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden über die Behandlung von Eingaben
- 2.a.1Aufstellung einer Sitzbank und eines Müllbehälters am Schiffsanleger Zweigertbrücke
- 2.a.2Einrichtung einer Hundewiese im Arenberg Park in Essen-Karnap
- 3.Bürgerbeteiligung nach dem Kölner ModellZur Vorlage · 1384/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt zur Kenntnis, welche als Antwort auf eine Eingabe eines Bürgers zum Thema „Bürgerbeteiligung nach dem Kölner Modell“ dient.
Die Vorlage beschreibt den Entwicklungsverlauf der Leitlinien in Köln, die ab 2015 durch ein Arbeitsgremium aus Vertretungen der Politik, der Verwaltung und der Bürgerschaft erarbeitet wurden. Nach einer Pilotphase werden diese Standards seit April 2023 in allen Kölner Stadtbezirken angewendet und umfassen verschiedene Themenfelder wie Stadtplanung und Stadtentwicklung.
Für Essen werden die im Juni 2010 vom Verwaltungsvorstand beschlossenen Grundsätze der Bürgerbeteiligung dargelegt. Diese sehen ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft vor sowie die Förderung von transparenten Entscheidungsprozessen und vielfältigen Beteiligungsformen in Stadtteilen und Quartieren. Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt entwickelt auf Grundlage dieser Prinzipien verschiedene Formate, wie beispielsweise das „Bezirksforum“ oder Projekte zu öffentlichen Bewegungsflächen, und berät Fachabteilungen bei der Durchführung von Beteiligungsverfahren. Zudem steht die Stabsstelle im fachlichen Austausch mit dem Deutschen Institut für Urbanistik.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (16. Sitzung)
- 12.09.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 4.Einrichtung des digitalen Beteiligungsverfahrens "Consul"
- 5.Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Sonderöffnungszeiten der EBE Recyclinghöfe bei geschädigten Stadtteilen durch StarkregenZur Vorlage · 1506/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Antragstellerin hat im Rahmen einer Anregung prüfen lassen wollen, ob die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) bei Starkregenereignissen Sonderöffnungszeiten für Recyclinghöfe einrichten können. Dabei wurde auf eine Regelung verwiesen, die nach der Flutkatastrophe im Jahr 2021 in südlichen Stadtteilen angewandt worden sein soll.
Die Verwaltung stellte dazu klar, dass nach den Überschwemmungen im Jahr 2021 keine verlängerten Öffnungszeiten an den Recyclinghöfen Lierfeldstraße oder Laupendahler Landstraße existierten. Der Standort an der Laupendahler Landstraße war selbst von den Überflutungen betroffen. Die damals durchgeführten Maßnahmen bezogen sich auf die Einrichtung vorübergehender, ortsnaher Sammelstellen zur Bewältigung der angefallenen Sperrmüllmengen. Diese Stellen verfügten nicht über die Betriebserlaubnis eines Recyclinghofs und waren an die Verfügbarkeit geeigneter Ablageflächen gebunden.
Für die Starkregenereignisse im August wurden durch die EBE zusätzliche Sammeltouren für betroffene Straßenzüge sowie die Aufstellung von Großcontainern in bestimmten Bereichen organisiert. Die Verwaltung betonte, dass die Bereitstellung von Entsorgungsmöglichkeiten stets unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Betriebserlaubnisse erfolgen muss. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat die Stellungnahme zur Kenntnis genommen.
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- 14.11.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (16. Sitzung)
- 6.Sicherheit und Gleichberechtigung auf den Straßen der Stadt EssenZur Vorlage · 1743/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr hat eine Stellungnahme zu zwei Anfragen im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vorgelegt. Die erste Anfrage betraf die Nutzung des Bussonderfahrstreifens auf der Konrad-Adenauer-Brücke an der Marie-Juchacz-Straße für Elektrofahrzeuge. Es wurde angeregt, diese Regelung aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Gleichstellung mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, möglicher Emissionssteigerungen durch Wartezeiten sowie Sicherheitsrisiken beim Einfädeln zu überdenken. Die Fachabteilung führt aus, dass der etwa 300 Meter lange Abschnitt die Voraussetzungen des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt und bereits für Taxen freigegeben ist. Laut Auskunft der Ruhrbahn wird der Linienverkehr dadurch nicht gestört. Zudem wird betont, dass die Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsflusses im allgemeinen Straßenraum Vorrang hat, was auf der Marie-Juchacz-Straße gegeben sei.
Die zweite Anfrage befasste sich mit der Prüfung einer Umwidmung des Mittelstreifens der Ruhrallee in einen Fuß- und Radweg zwischen den Parkplätzen. Das Amt für Straßen und Verkehr lehnt dieses Vorhaben ab. Als Gründe werden die Notwendigkeit angeführt, die Kfz-Fahrbahn zweimal zu kreuzen, was die Fahrzeit für den Radverkehr verlängern würde. Zudem müssten die Verkehrsflächenbreite sowie die Signalisierung an den Knotenpunkten zur Moltkestraße und Schinkelstraße angepasst werden. Auch eine Erneuerung der Oberflächenqualität wäre erforderlich.
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- 14.11.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (16. Sitzung)
- 7.Anregungen zur Verkehrsführung Richard-Wagner StraßeZur Vorlage · 1741/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Vorlage 1741/2023/6 werden verschiedene Anregungen zur Verkehrsführung in der Richard-Wagner-Straße im Bereich zwischen der Moltke- und der Kronprinzenstraße behandelt. Ein Antrag auf Einrichtung einer Mittelinsel wurde vom Amt für Straßen und Verkehr abgelehnt. Da die Straße als Hauptverkehrsstraße vier Fahrstreifen aufweist, sehen die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen Mittelinseln primär bei Querungen von maximal zwei Fahrstreifen vor. Die nächste Ampelüberquerung befindet sich etwa 150 Meter entfernt.
Hinsichtlich der Forderung nach einem Tempolimit von 30 km/h teilte die Verkehrsbehörde mit, dass auf dieser Hauptverkehrsstraße weiterhin die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Eine Reduzierung sei nur bei Vorliegen spezieller Voraussetzungen, wie etwa unmittelbar angrenzenden Schulen oder Kindergärten, möglich, was im vorliegenden Abschnitt nicht gegeben ist. Zur Überwachung der Geschwindigkeit führt das Ordnungsamt Essen regelmäßig ein bis zwei Kontrollfahrten pro Woche durch.
Bezüglich des Straßenzustands und möglicher Erschütterungen wurde festgestellt, dass die Richard-Wagner-Straße keine unmittelbare großflächige Erneuerung erfordert. Bei einer zukünftigen Sanierung wird die Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt geprüft. Punktuelle Schäden an der Fahrbahn werden durch das Amt für Straßen und Verkehr im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht behoben.
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- 30.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Tempo 30 Zone)
- 14.11.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (16. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 8.Bürgerbeschwerde Bachverlauf Katernberger Bach Müll / Vorschlag Bürger Anwerbung als Bachverlaufs PatenZur Vorlage · 1746/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wurde eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW behandelt. Ein Antragsteller wies auf Verschmutzungen durch Müll sowie auf Konstruktionen im Wassergraben des Katernberger Baches hin. Es wurde die Befürchtung geäußert, dass diese Hindernisse bei Starkregenereignissen den Wasserabfluss einschränken und somit eine Überschwemmungsgefahr darstellen könnten. Zudem wurden Graffiti entlang des Bachverlaufs sowie ein ausgebrannter Müllcontainer thematisiert. Als Maßnahme schlug der Antragsteller vor, „Bachverlaufspatinnen oder -paten“ zu gewinnen, um entsprechende Stellen über solche Vorkommnisse zu informieren.
Die zuständige Fachabteilung Grün und Gruga teilte mit, dass nach einer örtlichen Überprüfung keine entsprechende Vermüllung festgestellt wurde. Aufgrund veränderter vertraglicher Grundlagen zwischen der Emscher Genossenschaft und der Stadt Essen ist nun die Emscher Genossenschaft allein für sämtliche Gewässeranlagen sowie deren Einbauten verantwortlich. Eine Reinigung durch die Emscher Genossenschaft sei bereits erfolgt.
Für die Grünanlage werden keine zusätzlichen Patenschaften benötigt, da die Fläche im Regelreinigungsplan der EBE enthalten ist und kontinuierlich kontrolliert wird. Der erwähnte Müllcontainer befinde sich zudem außerhalb des Grünzuges Katernberger Bach und liege ebenfalls in der Zuständigkeit der EBE. Der Ausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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- 14.11.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (16. Sitzung)
- 9.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Geplanter Ausbau des Gruga-Radweges EssenZur Vorlage · 1724/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Anwohner und verschiedene Interessengruppen haben Bedenken gegen den geplanten Ausbau der Gruga-Trasse in Essen geäußert. In mehreren Schreiben an die Stadtverwaltung, politische Fraktionen und Umweltverbände wurden Kritikpunkte zur Planung sowie zur Informationspolitik vorgebracht. Die Anlieger bemängelten eine unzureichende Einbeziehung der Bevölkerung und forderten mehr Transparenz bezüglich der Detailplanung des Wegeausbaus. Inhaltlich wurden Zweifel an der Zweckmäßigkeit des Vorhabens geäußert, wobei die Priorisierung von Straßenverbesserungen gegenüber separaten Radwegen thematisiert wurde. Zudem bestanden Sorgen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Baumbestand, die lokale Fauna sowie die Entstehung von Mückenpopulationen durch neue Stillgewässer.
Die Verwaltung entgegnete, dass das Projekt als Teil des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet und des RadEntscheids zwingend erforderlich sei. Zur Kompensation von Rodungen seien Neupflanzungen vorgesehen. Die Auswirkungen auf den Artenschutz seien durch Gutachten untersucht worden. Bezüglich der Brücke am Glockenberg wurde die Notwendigkeit zur Herstellung der Barrierefreiheit erläutert. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Um die offenen Fragen zu klären, fand nach Rücksprache zwischen der zuständigen Fachabteilung und den Anwohnern am 20. Juli 2023 ein Ortstermin statt.
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- 14.11.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (16. Sitzung)
- 10.Hitzeschutz an Schulneubauten und Schulen im BestandZur Vorlage · 1268/2023/7 · Vorlage
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Die Verwaltung hat zum Sachstand des Hitzeschutzes bei Schulneubauten und Bestandsgebäuden Stellung bezogen. Bei Neubauten sowie größeren Sanierungsmaßnahmen wird der Standard „BNB Silber“ angewendet, um ökologische und gesundheitliche Qualitätsziele zu erreichen. Dies umfasst Maßnahmen zur thermischen Gebäudehülle, den Einsatz von solarer Energiegewinnung sowie die Installation von automatisierten, außenliegenden Sonnenschutzanlagen. In Unterrichtsräumen ist eine mechanische Lüftung mit Wärme- und Kälterückgewinnung vorgesehen. Spezifische Projekte wie der Neubau des Gymnasiums Nord-Ost oder der Gesamtschule Altenessen nutzen Technologien wie Wärmepumpen oder geothermische Bohrungen zur Kühlung. Zudem werden Maßnahmen zur Reduzierung der Bodenversiegelung und die Vorbereitung von Dachflächen für Begrünungen verfolgt.
Die Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen in Bestandsgebäuden unterliegt baulichen und betrieblichen Einschränkungen. Während in Kindertagesstätten sukzessive außenliegender Sonnenschutz nachgerüstet wird, sind Maßnahmen an Schulen meist an größere Sanierungen gebunden. Als kurzfristige Lösung werden an einzelnen Standorten Hitzeschutzfolien eingesetzt. Die Nachrüstung von Lüftungsanlagen wird regelmäßig geprüft, ist jedoch oft durch Anforderungen an die Statik, den Brandschutz oder die Raumhöhen begrenzt. Auch die nachträgliche Installation von Gründächern scheitert häufig an der erforderlichen Traglast. Organisatorische Entscheidungen, wie etwa die Anordnung von Hitzefrei, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Schulleitungen.
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- 14.11.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (16. Sitzung)
- 11.Sitzungstermine für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden für das Jahr 2024Zur Vorlage · 1617/2023/OB · Vorlage
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Die Vorlage 1617/2023/OB legt die Sitzungstermine für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden für das Kalenderjahr 2024 fest. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss diese Termine zur Kenntnis nimmt. Bei der Festlegung der Daten wurden die NRW-Schulferien berücksichtigt.
Sämtliche Sitzungen sind jeweils für 15:00 Uhr angesetzt. Für das Jahr 2024 wurden fünf Termine terminiert: Dienstag, der 20. Februar, Dienstag, der 14. Mai, Dienstag, der 2. Juli, Dienstag, der 10. September sowie Dienstag, der 12. November. Die Vorlage wurde durch das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation erstellt, um die zeitliche Planung der Ausschussarbeit für das kommende Jahr offiziell zu kommunizieren.
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- 14.11.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (16. Sitzung)
- 12.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 13.Mitteilungen der Verwaltung zu bereits behandelten Eingaben
- 13.1Grundstücksangelegenheit
- 14.Verschiedenes