Zuschüsse zur Unterhaltung und zum Betrieb vereinseigener Sportstätten hier: zusätzliche Förderung wegen besonderer Belastungen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen prüft die Gewährung zusätzlicher Unterhaltungszuschüsse für vereinseigene Sportstätten im Jahr 2023. Die Vorlage sieht vor, 22 antragstellende Vereine aufgrund nachgewiesener besonderer Belastungen bei der Instandhaltung ihrer Anlagen finanziell zu unterstützen. Grundlage hierfür ist die Ziffer 2.2.2.3 der städtischen Sportförderungsrichtlinien, welche eine zusätzliche Förderung im Rahmen der verfügbaren Mittel ermöglicht, sofern die Belastungen durch entsprechende Rechnungen belegt sind.
Die vorgeschlagene Regelung sieht zwei Arten der Unterstützung vor. Bei einem Teil der Vereine soll die zusätzliche Förderung 50 Prozent der nachgewiesenen besonderen Belastungen umfassen, begrenzt auf die Höhe des allgemeinen Unterhaltungszuschusses. Für weitere Vereine wird die Gewährung in voller Höhe des regulären Unterhaltungszuschusses vorgeschlagen. Das Gesamtvolumen der zusätzlichen Zuschüsse beläuft sich auf 37.398,74 Euro. Die Finanzierung soll aus den Restmitteln der Position „Unterhaltungszuschüsse“ des Wirtschaftsplanes 2023 der Sport- und Bäderbetriebe Essen erfolgen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.11.2023einstimmig beschlossen
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