Förderprogramm des Landes "Moderne Sportstätten 2022"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen soll beschließen, die im Rahmen des Landesförderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ bereitgestellten Mittel über den 31. Dezember 2023 hinaus einzusetzen. Die städtische Co-Finanzierung soll dabei längstens bis zum 31. Juli 2024 fortgeführt werden.
Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zielt darauf ab, Vereine mit eigenen Sportstätten bei der Modernisierung, Sanierung oder dem Ausbau ihrer Anlagen zu unterstützen. Gefördert werden unter anderem energetische Maßnahmen, die Barrierefreiheit sowie die digitale Modernisierung. Für die Essener Vereine steht ein Fördertopf von rund acht Millionen Euro zur Verfügung. Die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) ergänzen die Landesmittel dabei um einen städtischen Zuschuss in Höhe von fünf Prozent.
Zwar konnten bereits viele Projekte erfolgreich abgeschlossen und die Zuschüsse ausgezahlt werden, jedoch verzögern sich einige Vorhaben. Ursächlich hierfür sind unter anderem Schwierigkeiten bei der Einholung von Angeboten sowie Verzögerungen im Antragsverfahren infolge der Corona-Pandemie. Da die Staatskanzlei den Zeitraum für die Abrechnung der geförderten Maßnahmen bereits bis zum 31. Juli 2024 verlängert hat, ist eine entsprechende Sicherung der kommunalen Mittel durch den Ausschuss erforderlich.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 21.11.2023einstimmig beschlossen