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Vorlage

Naturdenkmal IX/2 "2 Silberlinden", Einigkeitstr. 65 hier: Befreiung (Genehmigung) gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz

0137/2024/6 14.02.2024 Umweltamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde berät über eine Befreiung von Schutzvorschriften für zwei Silberlinden am Einigkeitstr. 65 in Bredeney. Die Bäume sind als Naturdenkmal geschützt, da sie aufgrund ihres Alters und ihrer Größe eine besondere Bedeutung haben, auch wenn die Kronen bereits durch den Sturm Ela im Jahr 2014 beschädigt wurden.

Grundlage der Anfrage ist ein Bauvorhaben am Grundstück Frühlingstr. 30, das die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten und einer Tiefgarage vorsieht. Dieses Vorhaben würde in den Wurzel- und Kronenbereich der Naturdenkmale eingreifen. Nach Anpassungen der Planung wurde der Abstand der Tiefgaragenzufahrt zu den Baumstämmen von ursprünglich 2,5 Metern auf etwa 6,5 Meter vergrößert. Damit liegt das Bauwerk außerhalb des statisch wirksamen Wurzelbereichs. Ein Gutachten weist darauf hin, dass die Auswirkungen auf die Standsicherheit und Vitalität der Bäume gering ausfallen dürften. Für die Durchführung der Spundungsarbeiten ist ein teilweiser Kronenverlust von etwa 4,9 Prozent bei einem und 1,5 Prozent bei dem anderen Baum vorgesehen.

Die Untere Naturschutzbehörde schlägt vor, die Befreiung gemäß Bundesnaturschutzgesetz unter bestimmten Auflagen zu erteilen. Dazu gehören die Einhaltung baumschutzfachlicher Regelwerke, eine fachliche Baubegleitung sowie Maßnahmen zum Schutz der Wurzeln und zur Wundbehandlung. Ein Baum wird aufgrund einer verringerten Standfestigkeit künftig regelmäßig kontrolliert.

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