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Vorlage

Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Nr. 59 E "Holteyer Straße / Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz

0423/2025/6 Umweltamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0423/2025/6 befasst sich mit der Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans Nr. 59 E „Holteyer Straße / Im Heimberge“. Ziel der Änderung ist die Umwandlung einer bisher als Landwirtschaftsfläche ausgewiesenen Fläche in eine Wohnbaufläche. Parallel zu dieser Anpassung wird der Bebauungsplan Nummer 1/23 aufgestellt.

Das betroffene Areal im Stadtteil Burgaltendorf umfasst rund 1,5 Hektar. Die Planung sieht die Errichtung von etwa 50 bis 55 Wohneinheiten vor, die sich aus Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern zusammensetzen. Dabei ist vorgesehen, etwa 30 Prozent der Einheiten als öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Ergänzend zur Wohnbebauung ist die Anlage eines öffentlichen Spielplatzes mit einer Fläche von rund 650 m² geplant.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde keine Bedenken gegen die geplante Änderung erhebt. Die Anhörung des Beirats soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes zum Sitzungstermin am 8. April 2025 erfolgen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz auf Stufe 1 wurde durchgeführt und bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Angaben zu Personalkosten, Sachkosten oder weiteren finanziellen Aufwendungen sind in der Vorlage nicht enthalten. Federführend für das Vorhaben ist das Umweltamt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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