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Vorlage

Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Nr. 59 E "Holteyer Straße / Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz

0423/2025/6 08.04.2025 Umweltamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans Nr. 59 E „Holteyer Straße / Im Heimberge“ im Essener Stadtteil Burgaltendorf wurde dem Beirat der Unteren Naturschutzbehörde zur Anhörung vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, die derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesene Fläche in eine Wohnbaufläche umzuwandeln. In diesem Bereich sollen etwa 50 bis 55 Wohneinheiten in Form von Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern entstehen, wobei rund 30 Prozent der Wohnfläche als öffentlich geförderter Wohnungsbau geplant sind. Zudem ist die Einrichtung eines öffentlichen Spielplatzes mit einer Fläche von etwa 650 Quadratmetern vorgesehen.

Das betroffene Areal umfasst rund 1,5 Hektar und beinhaltet das Gelände des ehemaligen Tennisclubs TC Burg, welches derzeit brachliegt. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans wird der Bebauungsplan Nummer 1/23 aufgestellt. Im Rahmen der Planung ist die Berücksichtigung von Waldflächen sowie die damit verbundene Pflicht zur Ersatzaufforstung vorgesehen. Ein Artenschutzgutachten hat für das Änderungsverfahren keine grundlegenden artenschutzrechtlichen Restriktionen ergeben. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde hat gegen die vorgeschlagene Änderung des Flächennutzungsplans keine Bedenken erhoben.

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