Nutzungsänderungen auf dem Rutherhof (Rutherweg 39) hier: Befreiung (Genehmigung) gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Vorlage (0806/2025/6) wird eine Befreiung gemäß § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes für Nutzungsänderungen auf dem 10,3 Hektar großen Gelände des Rutherhofes beantragt. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung des Freizeitangebots durch eine Adventure-Golf- und Minigolfanlage sowie die Umgestaltung von Stellplatzflächen. Zudem sind die Errichtung eines Biergartens, eines Witterungsschutzzeltes und eines Anbaus südlich des Rutherweges geplant.
Ein entstandenes Defizit von 19.230 Biotopwertpunkten soll über ein privates Ökokonto ausgeglichen werden. Hierfür stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, die insgesamt einen Ausgleich von 57.164 Biotopwertpunkten ermöglichen. Nach Abzug der bereits zugeordneten Punkte verbleibt ein Restwert von 23.244 Biotopwertpunkten. Für die Maßnahme M1 ist bis zum Jahr 2028 eine Kontrolle des Entwicklungsstandes vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahmen muss innerhalb eines Jahres nach Zuordnung zu einem Eingriff erfolgen und dauerhaft gepflegt werden.
Im Bereich des besonderen Artenschutzes ist eine Flächenerweiterung von weniger als 400 Quadratmetern für die Nutzung als Swing- und Fußballgolf-Anlage sowie das Bistro vorgesehen. Die Erweiterung des Parkplatzes nach Süden sowie die Ergänzung des Parkstreifens am Rutherweg um sechs Stellplätze führt zum Entfall einer Birke und weiterer Sträucher. Da keine Verschlechterung des Erhaltungszustands geschützter Arten zu erwarten ist, wurde auf eine Artenschutzprüfung verzichtet. Die Klimarelevanz des Vorhabens wird als positiv bewertet. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde vor.
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Ort
📍 Rutherhof · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025kein Ergebnis hinterlegt
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