Essen Transparent

← Alle Vorlagen

Vorlage

Nutzungsänderungen auf dem Rutherhof (Rutherweg 39) hier: Befreiung (Genehmigung) gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz

0806/2025/6 11.06.2025 Umweltamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde soll am 11. Juni 2025 über eine Befreiung gemäß § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes für Nutzungsänderungen auf dem Rutherhof in Essen-Schuir entscheiden. Die Vorlage sieht vor, der von der Unteren Naturschutzbehörde vorgeschlagenen Befreiung zuzustimmen, um die Erweiterung der dortigen Swing- und Fußballgolfanlage zu ermöglichen. Im Zuge einer geplanten Übernahme durch Nachfolger soll das Angebot durch eine Adventure-Golf- und Minigolfanlage ergänzt werden.

Die baulichen Veränderungen betreffen Flächen nördlich und südlich des Rutherweges. Nördlich der Straße sollen ein Spielplatz erweitert, die Stellplätze um sechs Plätze ergänzt und 40 Fahrradstellplätze geschaffen werden. Südlich des Weges sind die Einrichtung eines Biergartens, eine Erweiterung der Terrasse sowie die Errichtung eines Anbaus zur Ablösung bestehender Nebenanlagen vorgesehen. Zudem soll der Parkplatz nach Süden erweitert und ein Witterungsschutz-Zelt aufgestellt werden. Zur Abgrenzung der Flächen und zur Vermeidung von ungenehmigtem Parken sind Neupflanzungen von Gehölzstrukturen geplant.

Ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag stellt fest, dass das Vorhaben einen nachhaltigen Eingriff in den Naturhaushalt darstellt, da Gehölzbestände verloren gehen und Bodenfunktionen verändert werden. Ein Ausgleich der daraus resultierenden Biotopwertdefizite soll durch Maßnahmen auf einem privaten Ökokonto erfolgen. Dazu gehören die Entwicklung von Waldflächen, Streuobstwiesen sowie Gehölzstreifen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge