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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Formalia, Feststellung der Tagesordnung
- 2.Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung des Beirates Untere Naturschutzbehörde vom 21.11.2024
- 3.Niederschrift Nr. 17 über die Sitzung des Beirates Untere Naturschutzbehörde vom 08.04.2025
- 4.Nutzungsänderungen auf dem Rutherhof (Rutherweg 39) hier: Befreiung (Genehmigung) gemäß § 67 BundesnaturschutzgesetzZur Vorlage · 0806/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Vorlage (0806/2025/6) wird eine Befreiung gemäß § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes für Nutzungsänderungen auf dem 10,3 Hektar großen Gelände des Rutherhofes beantragt. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung des Freizeitangebots durch eine Adventure-Golf- und Minigolfanlage sowie die Umgestaltung von Stellplatzflächen. Zudem sind die Errichtung eines Biergartens, eines Witterungsschutzzeltes und eines Anbaus südlich des Rutherweges geplant.
Ein entstandenes Defizit von 19.230 Biotopwertpunkten soll über ein privates Ökokonto ausgeglichen werden. Hierfür stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, die insgesamt einen Ausgleich von 57.164 Biotopwertpunkten ermöglichen. Nach Abzug der bereits zugeordneten Punkte verbleibt ein Restwert von 23.244 Biotopwertpunkten. Für die Maßnahme M1 ist bis zum Jahr 2028 eine Kontrolle des Entwicklungsstandes vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahmen muss innerhalb eines Jahres nach Zuordnung zu einem Eingriff erfolgen und dauerhaft gepflegt werden.
Im Bereich des besonderen Artenschutzes ist eine Flächenerweiterung von weniger als 400 Quadratmetern für die Nutzung als Swing- und Fußballgolf-Anlage sowie das Bistro vorgesehen. Die Erweiterung des Parkplatzes nach Süden sowie die Ergänzung des Parkstreifens am Rutherweg um sechs Stellplätze führt zum Entfall einer Birke und weiterer Sträucher. Da keine Verschlechterung des Erhaltungszustands geschützter Arten zu erwarten ist, wurde auf eine Artenschutzprüfung verzichtet. Die Klimarelevanz des Vorhabens wird als positiv bewertet. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde vor.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung)
- 5.Kanaluferpark hier: Anhörung gemäß § 70 LandesnaturschutzgesetzZur Vorlage · 0858/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) ist die Entwicklung des Projekts „Kanaluferpark“ geplant. Die Maßnahme sieht die Anlage eines etwa 1.400 Meter langen, barrierearmen Wegesystems zwischen der Zweigertbrücke und der Schurenbildhalde vor. Das Vorhaben umfasst asphaltierte Wege mit einer Breite von bis zu 5,9 Metern sowie die Schaffung von Aufenthaltsflächen, um die Nahmobilität und den Naturschutz zu fördern. Die Finanzierung soll über die Förderrichtlinie Nahmobilität erfolgen.
Ein Defizit von 27.479 Biotopwertpunkten aus der Eingriffsbilanzierung wird durch einen Kompensationsüberhang von 27.556 Biotopwertpunkten aus anderen Radwegebauprojekten, namentlich dem Hörster Feld und dem Grünzug Zangenstraße, ausgeglichen. Durch die Neuanlage von Gehölzen und Vegetationsstrukturen sollen zudem die Habitatstrukturen für die Kreuzkröte sowie das Landschaftsbild aufgewertet werden.
Auf Basis artenschutzrechtlicher Fachbeiträge sind spezifische Auflagen für die Umsetzung festgelegt. Um europäische Vogelarten und die Kreuzkröte zu schützen, dürfen Bautätigkeiten, insbesondere Baufeldräumungen, nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar stattfinden. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für Fledermäuse ist eine ökologische Baubegleitung durch Grün und Gruga zu beauftragen sowie eine Kontrolle von Höhlenbäumen durchzuführen. Sensible Bereiche sollen durch Totholz und Findlinge abgeschirmt werden. Eine vorgezogene ökologische Baubegleitung zur Überwachung der Kreuzkröten-Population wurde bereits beauftragt. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde keine Bedenken erhebt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung)
- 6.Bebauungsplan "Holteyer Straße/Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 LandesnaturschutzgesetzZur Vorlage · 0809/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0809/2025/6 des Umweltamtes befasst sich mit der Anhörung des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde zum Bebauungsplan Nr. 1/23 „Holteyer Straße/Im Heimberge“. Die Stadt Essen plant die Entwicklung eines etwa 1,6 Hektar großen Gebiets in Essen-Burgaltendorf. Das Vorhaben sieht die Schaffung von 50 bis 55 Wohneinheiten vor, wobei 25 bis 30 Einheiten in Mehrfamilienhäusern und 24 in Einfamilienhäusern entstehen sollen. Ein Anteil von 30 % der Wohnflächen ist für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Die Bebauung umfasst Gebäude mit zwei Vollgeschossen, Flachdächern und extensiver Begrünung sowie eine 8,0 Meter breite Mischverkehrsfläche.
Im Rahmen der Eingriffsregelung wird ein Defizit von 77.040 Biotopwertpunkten ausgewiesen. Für den Verlust von 8.922 m² Wald ist ein Waldausgleich im Verhältnis 2:1 in Höhe von insgesamt 17.844 m² vorgesehen. Da das Plangebiet in einer noch nicht förmlich festgesetzten Wasserschutzzone III liegt, sind Vorgaben zur Abwasserbeseitigung und Geothermie-Planung gemäß der Muster-Wasserschutzzonenverordnung einzuhalten und mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Klimaschutzrelevante Maßnahmen umfassen die Gestaltung öffentlicher Grünflächen, die Minderung von Versiegelungseffekten sowie die Schaffung von Versickerungsflächen und eine Mulde zur Niederschlagswasserrückhaltung. Dach- und Tiefgaragenbegrünungen sowie private Gartenflächen sollen zur Kühlung und Entlastung der Kanalisation beitragen. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde als positiv bewertet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat keine Bedenken gegen den Bebauungsplan erhebt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung)
- 7.Die asiatische Hornisse (Vespa velutina) hier: Weitere Vorgehensweise der Unteren NaturschutzbehördeZur Vorlage · 0807/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Untere Naturschutzbehörde plant ein angepasstes Vorgehen im Umgang mit der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina). Nach einer Neuklassifizierung der Art als „weit verbreitet“ durch die EU-Kommission ist eine flächendeckende Bekämpfung in Deutschland nicht mehr verpflichtend. Die Behörde orientiert sich an der Vorgabe, dass Maßnahmen künftig anlassbezogen an sogenannten Konfliktpunkten durchgeführt werden sollen.
Dazu beabsichtigt das Umweltamt, Flächen mit potenziell hoher Artenvielfalt als Konfliktpunkte zu definieren. Die Entfernung von Nestern innerhalb eines Radius von bis zu 850 Metern um diese Punkte wird aus den Haushaltsmitteln des Naturschutzes finanziert, sofern die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Für Nester außerhalb dieses Bereichs übernimmt die Stadt Essen keine Kosten; die Beseitigung muss in diesen Fällen durch die Betroffenen selbst getragen werden.
Als mögliche Konfliktpunkte werden unter anderem das Naturschutzgebiet Mechtenberg, die Heisinger Ruhraue, Gebiete am Flughafen Essen Mülheim sowie der Zollverein und der Gleispark Frintrop geprüft. Zur Identifizierung weiterer insektenreicher Standorte im Stadtgebiet wurden bereits Anfragen an den NABU, den BUND sowie die Biologische Station Westliches Ruhrgebiet gestellt. Bis die endgültige Festlegung der Konfliktpunkte erfolgt ist, wird die Bekämpfung von Nestern in einem Umkreis von 850 Metern um die aktuell vorgeschlagenen Gebiete aus den Naturschutzmitteln finanziert.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung)
- 8.Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung – Leitfaden zur Vermeidung von LichtverschmutzungZur Vorlage · 0599/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Leitfaden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung erstellt, der unter dem Titel „Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung“ veröffentlicht werden soll. Die Entwicklung des Dokuments geht auf den Antrag 0992/2021/CDU/GRÜNE zurück. Ziel ist es, eine Grundlage für die Bauberatung, die Bauleitplanung sowie die Wirtschaftsförderung zu schaffen und als Orientierungshilfe für die Beleuchtung städtischer Liegenschaften zu dienen.
Die Broschüre, die in einem quadratischen Format mit Abbildungen und Fotos gestaltet ist, richtet sich vorrangig an externe Akteure wie Bauherren und Betreiber von Beleuchtungsanlagen. Sie enthält Informationen über die Folgen von Lichtimmissionen auf den Naturhaushalt, allgemeine Grundsätze für Beleuchtungssysteme sowie Hinweise zu konkreten Anwendungsfällen. Da rechtliche Beschränkungen aufgrund einer noch ausstehenden Rechtsverordnung im Bundesnaturschutzgesetz derzeit nur für Naturschutzgebiete bestehen, sind die Empfehlungen im Leitfaden als Soll-Formulierungen verfasst. Durch Verweise auf die jeweils geltende Gesetzeslage soll die Aktualität des Leitfadens auch bei künftigen rechtlichen Änderungen gewahrt bleiben.
Die Umsetzung der Broschüre erfolgt über die städtische Druckerei. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Befolgung der Empfehlungen zu Energieeinsparungen und einer Reduktion von CO2-Emissionen führen kann, wobei eine genaue Quantifizierung derzeit nicht möglich ist. Der Entwurf wird in den kommenden Monaten verschiedenen Gremien sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt, bevor im Rat der Stadt Essen eine Entscheidung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Arten- und Naturschutzrechtliche Befreiungen - Mai 2025 (öffentlich)Zur Vorlage · 0811/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde setzt sich in seiner Sitzung am 11. Juni 2025 mit den arten- und naturschutzrechtlichen Befreiungen für den Monat Mai 2025 auseinander. Die entsprechende Vorlage des Umweltamtes mit der Nummer 0811/2025/6 dient dazu, das Gremium über die vorliegenden Sachverhalte zu informieren.
Der inhaltliche Fokus der Unterlagen liegt auf den im öffentlichen Teil beigefügten Listen, welche die Details zu den entsprechenden Befreiungen gemäß dem Arten- und Naturschutzrecht enthalten. Der Beschlussvorschlag sieht für den Beirat lediglich die formale Kenntnisnahme der aufgeführten Informationen vor. In der Vorlage wird zudem eine positive Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz aufgeführt. Die Unterlagen wurden von der zuständigen Beigeordneten zur Beratung vorgelegt.
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- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung)
- 10.Berichte der Verwaltung
- 11.Berichte des Vorsitzenden
- 12.Anfragen / Mitteilungen
- 13.Nächster Sitzungstermin
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.Arten- und Naturschutzrechtliche Befreiungen - Mai 2025 (nichtöffentlich)
- 15.Berichte und Anfragen