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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Formalia, Feststellung der Tagesordnung
- 2.Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung des Beirates Untere Naturschutzbehörde vom 21.11.2024
- 3.Niederschrift Nr. 17 über die Sitzung des Beirates Untere Naturschutzbehörde vom 08.04.2025
- 4.Nutzungsänderungen auf dem Rutherhof (Rutherweg 39) hier: Befreiung (Genehmigung) gemäß § 67 BundesnaturschutzgesetzZur Vorlage · 0806/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde soll am 11. Juni 2025 über eine Befreiung gemäß § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes für Nutzungsänderungen auf dem Rutherhof in Essen-Schuir entscheiden. Die Vorlage sieht vor, der von der Unteren Naturschutzbehörde vorgeschlagenen Befreiung zuzustimmen, um die Erweiterung der dortigen Swing- und Fußballgolfanlage zu ermöglichen. Im Zuge einer geplanten Übernahme durch Nachfolger soll das Angebot durch eine Adventure-Golf- und Minigolfanlage ergänzt werden.
Die baulichen Veränderungen betreffen Flächen nördlich und südlich des Rutherweges. Nördlich der Straße sollen ein Spielplatz erweitert, die Stellplätze um sechs Plätze ergänzt und 40 Fahrradstellplätze geschaffen werden. Südlich des Weges sind die Einrichtung eines Biergartens, eine Erweiterung der Terrasse sowie die Errichtung eines Anbaus zur Ablösung bestehender Nebenanlagen vorgesehen. Zudem soll der Parkplatz nach Süden erweitert und ein Witterungsschutz-Zelt aufgestellt werden. Zur Abgrenzung der Flächen und zur Vermeidung von ungenehmigtem Parken sind Neupflanzungen von Gehölzstrukturen geplant.
Ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag stellt fest, dass das Vorhaben einen nachhaltigen Eingriff in den Naturhaushalt darstellt, da Gehölzbestände verloren gehen und Bodenfunktionen verändert werden. Ein Ausgleich der daraus resultierenden Biotopwertdefizite soll durch Maßnahmen auf einem privaten Ökokonto erfolgen. Dazu gehören die Entwicklung von Waldflächen, Streuobstwiesen sowie Gehölzstreifen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung)
- 5.Kanaluferpark hier: Anhörung gemäß § 70 LandesnaturschutzgesetzZur Vorlage · 0858/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) ist die Entwicklung des Kanaluferparks Schurenbachhalde geplant. Das Projekt erstreckt sich entlang des Rhein-Herne-Kanals zwischen den Stadtteilen Altenessen-Nord und Karnap bis zur Schurenbachhalde und soll die Verbindung nach Gelsenkirchen stärken. Kern der Maßnahme ist die Schaffung eines etwa 1.400 Meter langen, barrierefreien Wegesystems für den Fuß- und Radverkehr sowie die Einrichtung von Aufenthaltsplätzen mit Sitzmöglichkeiten und Grünanlagen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Förderung des Habitats der Kreuzkröte durch die Schaffung eines Biotopverbunds und eines Informationspfades mit Skulpturen. Naturschutzrechtlich wurde im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgestellt, dass die Eingriffe in Natur und Landschaft durch Kompensationsüberstände aus anderen Projekten ausgeglichen werden können. Konkret steht ein Defizit von 27.479 Biotopwertpunkten einem Überschuss von 27.556 Punkten aus den Radwegebauprojekten im Grünzug Hörster Feld und im Grünzug Zangenstraße gegenüber.
Die Umsetzung der Baumaßnahme unterliegt ökologischen Auflagen, darunter eine naturschutzfachliche Begleitung sowie die Sicherung der Kreuzkrötenhabitate. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde hat in der vorliegenden Vorlage keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung)
- 6.Bebauungsplan "Holteyer Straße/Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 LandesnaturschutzgesetzZur Vorlage · 0809/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde berät am 11. Juni 2025 über den Bebauungsplan Nr. 1/23 „Holteyer Straße / Im Heimberge“. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat gegen die Aufstellung des Plans keine Bedenken erhebt. Das rund 1,6 Hektar große Plangebiet im Essener Stadtteil Burgaltendorf umfasst das Areal eines ehemaligen Tennisplatzes.
Die Planung sieht die Entwicklung eines Wohnstandortes mit etwa 50 bis 55 Wohneinheiten vor, wobei 30 Prozent der Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind. Die Bebauung soll aus Ein- und Mehrfamilienhäusern bestehen, die mit extensiv begrünten Flachdächern ausgestattet werden. Im nördlichen Bereich des Gebiets ist eine öffentliche Grünfläche mit einem Spielplatz sowie eine Mulde zur Rückhaltung von Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen geplant. Die Erschließung erfolgt über die Straße „Im Heimberge“ unter Einhaltung einer Tempo-30-Zone.
Hinsichtlich des Naturschutzes ergeben sich laut Artenschutzprüfung keine grundsätzlichen Hindernisse für die Planungsziele, wenngleich weitere Untersuchungen zu Fledermausarten sowie Anpassungen am Gutachten möglich sind. Da das Vorhaben den Verlust von etwa 8.922 Quadratmetern Wald zur Folge hat, ist ein Waldausgleich im Verhältnis von zwei zu eins erforderlich. Parallel zum Bebauungsplanverfahren läuft die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans, der das Gebiet derzeit noch als landwirtschaftliche Fläche ausweist.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung)
- 7.Die asiatische Hornisse (Vespa velutina) hier: Weitere Vorgehensweise der Unteren NaturschutzbehördeZur Vorlage · 0807/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Untere Naturschutzbehörde plant ein angepasstes Vorgehen im Umgang mit der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina). Nach einer Neuklassifizierung der Art als „weit verbreitet“ durch die EU-Kommission ist eine flächendeckende Bekämpfung in Deutschland nicht mehr verpflichtend. Die Behörde orientiert sich an der Vorgabe, dass Maßnahmen künftig anlassbezogen an sogenannten Konfliktpunkten durchgeführt werden sollen.
Dazu beabsichtigt das Umweltamt, Flächen mit potenziell hoher Artenvielfalt als Konfliktpunkte zu definieren. Die Entfernung von Nestern innerhalb eines Radius von bis zu 850 Metern um diese Punkte wird aus den Haushaltsmitteln des Naturschutzes finanziert, sofern die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Für Nester außerhalb dieses Bereichs übernimmt die Stadt Essen keine Kosten; die Beseitigung muss in diesen Fällen durch die Betroffenen selbst getragen werden.
Als mögliche Konfliktpunkte werden unter anderem das Naturschutzgebiet Mechtenberg, die Heisinger Ruhraue, Gebiete am Flughafen Essen Mülheim sowie der Zollverein und der Gleispark Frintrop geprüft. Zur Identifizierung weiterer insektenreicher Standorte im Stadtgebiet wurden bereits Anfragen an den NABU, den BUND sowie die Biologische Station Westliches Ruhrgebiet gestellt. Bis die endgültige Festlegung der Konfliktpunkte erfolgt ist, wird die Bekämpfung von Nestern in einem Umkreis von 850 Metern um die aktuell vorgeschlagenen Gebiete aus den Naturschutzmitteln finanziert.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung)
- 8.Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung – Leitfaden zur Vermeidung von LichtverschmutzungZur Vorlage · 0599/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Leitfaden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung erstellt, der unter dem Titel „Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung“ veröffentlicht werden soll. Die Entwicklung des Dokuments geht auf den Antrag 0992/2021/CDU/GRÜNE zurück. Ziel ist es, eine Grundlage für die Bauberatung, die Bauleitplanung sowie die Wirtschaftsförderung zu schaffen und als Orientierungshilfe für die Beleuchtung städtischer Liegenschaften zu dienen.
Die Broschüre, die in einem quadratischen Format mit Abbildungen und Fotos gestaltet ist, richtet sich vorrangig an externe Akteure wie Bauherren und Betreiber von Beleuchtungsanlagen. Sie enthält Informationen über die Folgen von Lichtimmissionen auf den Naturhaushalt, allgemeine Grundsätze für Beleuchtungssysteme sowie Hinweise zu konkreten Anwendungsfällen. Da rechtliche Beschränkungen aufgrund einer noch ausstehenden Rechtsverordnung im Bundesnaturschutzgesetz derzeit nur für Naturschutzgebiete bestehen, sind die Empfehlungen im Leitfaden als Soll-Formulierungen verfasst. Durch Verweise auf die jeweils geltende Gesetzeslage soll die Aktualität des Leitfadens auch bei künftigen rechtlichen Änderungen gewahrt bleiben.
Die Umsetzung der Broschüre erfolgt über die städtische Druckerei. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Befolgung der Empfehlungen zu Energieeinsparungen und einer Reduktion von CO2-Emissionen führen kann, wobei eine genaue Quantifizierung derzeit nicht möglich ist. Der Entwurf wird in den kommenden Monaten verschiedenen Gremien sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt, bevor im Rat der Stadt Essen eine Entscheidung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Arten- und Naturschutzrechtliche Befreiungen - Mai 2025 (öffentlich)Zur Vorlage · 0811/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde setzt sich in seiner Sitzung am 11. Juni 2025 mit den arten- und naturschutzrechtlichen Befreiungen für den Monat Mai 2025 auseinander. Die entsprechende Vorlage des Umweltamtes mit der Nummer 0811/2025/6 dient dazu, das Gremium über die vorliegenden Sachverhalte zu informieren.
Der inhaltliche Fokus der Unterlagen liegt auf den im öffentlichen Teil beigefügten Listen, welche die Details zu den entsprechenden Befreiungen gemäß dem Arten- und Naturschutzrecht enthalten. Der Beschlussvorschlag sieht für den Beirat lediglich die formale Kenntnisnahme der aufgeführten Informationen vor. In der Vorlage wird zudem eine positive Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz aufgeführt. Die Unterlagen wurden von der zuständigen Beigeordneten zur Beratung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung)
- 10.Berichte der Verwaltung
- 11.Berichte des Vorsitzenden
- 12.Anfragen / Mitteilungen
- 13.Nächster Sitzungstermin
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.Arten- und Naturschutzrechtliche Befreiungen - Mai 2025 (nichtöffentlich)
- 15.Berichte und Anfragen