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Vorlage

Die asiatische Hornisse (Vespa velutina) hier: Weitere Vorgehensweise der Unteren Naturschutzbehörde

0807/2025/6 11.06.2025 Umweltamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Untere Naturschutzbehörde plant ein angepasstes Vorgehen im Umgang mit der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina). Nach einer Neuklassifizierung der Art als „weit verbreitet“ durch die EU-Kommission ist eine flächendeckende Bekämpfung in Deutschland nicht mehr verpflichtend. Die Behörde orientiert sich an der Vorgabe, dass Maßnahmen künftig anlassbezogen an sogenannten Konfliktpunkten durchgeführt werden sollen.

Dazu beabsichtigt das Umweltamt, Flächen mit potenziell hoher Artenvielfalt als Konfliktpunkte zu definieren. Die Entfernung von Nestern innerhalb eines Radius von bis zu 850 Metern um diese Punkte wird aus den Haushaltsmitteln des Naturschutzes finanziert, sofern die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Für Nester außerhalb dieses Bereichs übernimmt die Stadt Essen keine Kosten; die Beseitigung muss in diesen Fällen durch die Betroffenen selbst getragen werden.

Als mögliche Konfliktpunkte werden unter anderem das Naturschutzgebiet Mechtenberg, die Heisinger Ruhraue, Gebiete am Flughafen Essen Mülheim sowie der Zollverein und der Gleispark Frintrop geprüft. Zur Identifizierung weiterer insektenreicher Standorte im Stadtgebiet wurden bereits Anfragen an den NABU, den BUND sowie die Biologische Station Westliches Ruhrgebiet gestellt. Bis die endgültige Festlegung der Konfliktpunkte erfolgt ist, wird die Bekämpfung von Nestern in einem Umkreis von 850 Metern um die aktuell vorgeschlagenen Gebiete aus den Naturschutzmitteln finanziert.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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