Bebauungsplan "Holteyer Straße/Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde berät am 11. Juni 2025 über den Bebauungsplan Nr. 1/23 „Holteyer Straße / Im Heimberge“. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat gegen die Aufstellung des Plans keine Bedenken erhebt. Das rund 1,6 Hektar große Plangebiet im Essener Stadtteil Burgaltendorf umfasst das Areal eines ehemaligen Tennisplatzes.
Die Planung sieht die Entwicklung eines Wohnstandortes mit etwa 50 bis 55 Wohneinheiten vor, wobei 30 Prozent der Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind. Die Bebauung soll aus Ein- und Mehrfamilienhäusern bestehen, die mit extensiv begrünten Flachdächern ausgestattet werden. Im nördlichen Bereich des Gebiets ist eine öffentliche Grünfläche mit einem Spielplatz sowie eine Mulde zur Rückhaltung von Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen geplant. Die Erschließung erfolgt über die Straße „Im Heimberge“ unter Einhaltung einer Tempo-30-Zone.
Hinsichtlich des Naturschutzes ergeben sich laut Artenschutzprüfung keine grundsätzlichen Hindernisse für die Planungsziele, wenngleich weitere Untersuchungen zu Fledermausarten sowie Anpassungen am Gutachten möglich sind. Da das Vorhaben den Verlust von etwa 8.922 Quadratmetern Wald zur Folge hat, ist ein Waldausgleich im Verhältnis von zwei zu eins erforderlich. Parallel zum Bebauungsplanverfahren läuft die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans, der das Gebiet derzeit noch als landwirtschaftliche Fläche ausweist.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025kein Ergebnis hinterlegt