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Vorlage

Kanaluferpark hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz

0858/2025/6 11.06.2025 Umweltamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) ist die Entwicklung des Kanaluferparks Schurenbachhalde geplant. Das Projekt erstreckt sich entlang des Rhein-Herne-Kanals zwischen den Stadtteilen Altenessen-Nord und Karnap bis zur Schurenbachhalde und soll die Verbindung nach Gelsenkirchen stärken. Kern der Maßnahme ist die Schaffung eines etwa 1.400 Meter langen, barrierefreien Wegesystems für den Fuß- und Radverkehr sowie die Einrichtung von Aufenthaltsplätzen mit Sitzmöglichkeiten und Grünanlagen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Förderung des Habitats der Kreuzkröte durch die Schaffung eines Biotopverbunds und eines Informationspfades mit Skulpturen. Naturschutzrechtlich wurde im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgestellt, dass die Eingriffe in Natur und Landschaft durch Kompensationsüberstände aus anderen Projekten ausgeglichen werden können. Konkret steht ein Defizit von 27.479 Biotopwertpunkten einem Überschuss von 27.556 Punkten aus den Radwegebauprojekten im Grünzug Hörster Feld und im Grünzug Zangenstraße gegenüber.

Die Umsetzung der Baumaßnahme unterliegt ökologischen Auflagen, darunter eine naturschutzfachliche Begleitung sowie die Sicherung der Kreuzkrötenhabitate. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde hat in der vorliegenden Vorlage keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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