Kanaluferpark hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) ist die Entwicklung des Projekts „Kanaluferpark“ geplant. Die Maßnahme sieht die Anlage eines etwa 1.400 Meter langen, barrierearmen Wegesystems zwischen der Zweigertbrücke und der Schurenbildhalde vor. Das Vorhaben umfasst asphaltierte Wege mit einer Breite von bis zu 5,9 Metern sowie die Schaffung von Aufenthaltsflächen, um die Nahmobilität und den Naturschutz zu fördern. Die Finanzierung soll über die Förderrichtlinie Nahmobilität erfolgen.
Ein Defizit von 27.479 Biotopwertpunkten aus der Eingriffsbilanzierung wird durch einen Kompensationsüberhang von 27.556 Biotopwertpunkten aus anderen Radwegebauprojekten, namentlich dem Hörster Feld und dem Grünzug Zangenstraße, ausgeglichen. Durch die Neuanlage von Gehölzen und Vegetationsstrukturen sollen zudem die Habitatstrukturen für die Kreuzkröte sowie das Landschaftsbild aufgewertet werden.
Auf Basis artenschutzrechtlicher Fachbeiträge sind spezifische Auflagen für die Umsetzung festgelegt. Um europäische Vogelarten und die Kreuzkröte zu schützen, dürfen Bautätigkeiten, insbesondere Baufeldräumungen, nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar stattfinden. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für Fledermäuse ist eine ökologische Baubegleitung durch Grün und Gruga zu beauftragen sowie eine Kontrolle von Höhlenbäumen durchzuführen. Sensible Bereiche sollen durch Totholz und Findlinge abgeschirmt werden. Eine vorgezogene ökologische Baubegleitung zur Überwachung der Kreuzkröten-Population wurde bereits beauftragt. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde keine Bedenken erhebt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025kein Ergebnis hinterlegt
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