Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/19 "Gladbecker Straße / Blumenfeldstraße" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde wird im Rahmen einer Anhörung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 / 19 „Gladbecker Straße / Blumenfeldstraße“ beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat gegen das Bauvorhaben keine Bedenken erhebt.
Das etwa 0,5 Hektar große Plangebiet im Essener Nordviertel soll neu bebaut werden. Das Vorhaben umfasst die Errichtung von zwei Gebäudeeinheiten: Ein Turm mit 15 Etagen ist für eine Mischnutzung aus Büroflächen und Wohnungen vorgesehen, während ein zweiter Turm mit sieben Etagen für Studentenapartments geplant ist. Im Erdgeschoss sollen ein Lebensmitteldiscountmarkt sowie Gastronomieflächen entstehen. Die Planung sieht zudem zwei Tiefgarageneben vor. Da die aktuelle Planung lediglich eine viergeschossige Bebauung zulässt, ist die Aufstellung dieses neuen Bebauungsplans notwendig, um die rechtliche Grundlage für die höhere Bebauung zu schaffen.
Da das Gebiet bereits weitgehend versiegelt ist, führt das Vorhaben zu keiner zusätzlichen Versiegelung von Flächen. Zur Klimaanpassung und zur Förderung der Biodiversität sind Maßnahmen wie eine extensive Dachbegrünung sowie Anpflanzungen von Gehölzen festgeschrieben. Zum Schutz von Arten wie Falken oder Fledermäusen müssen Abrissarbeiten außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten, also nicht im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September, durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025kein Ergebnis hinterlegt