Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. § 113 Abs.2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen befasst sich in seiner Sitzung am 29. Mai 2024 mit der personellen Neubesetzung der Vertretung der Stadt in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW. Der vorliegende Beschlussvorschlag des Beteiligungsmanagements sieht Anpassungen bei den bestehenden Vollmachten vor.
Konkret wird vorgeschlagen, die bisherige Vollmacht für Maurice Durka zu widerrufen. Hintergrund dieser Maßnahme ist der Wechsel von Herrn Durka in eine andere Stadtverwaltung. Um die Vertretung der Stadt Essen in entsprechenden Gremien weiterhin sicherzustellen, soll Katrin Schilling als neue Vertreterin bestellt werden.
Die Aufgaben der neuen Vertreterin umfassen die Teilnahme an Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Genossenschaftsversammlungen sowie an ähnlichen Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen. Mit dieser Neubesetzung reagiert die Verwaltung auf einen personellen Zugang im Fachbereich 02-02, um die ordnungsgemäße Vertretung der Stadt in den genannten Gremien zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024einstimmig beschlossen