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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0875/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 0875/2024/AFD einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen eingereicht, der eine personelle Umbesetzung in einem städtischen Gremium zum Gegenstand hat. Der Antrag betrifft den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden und sieht eine Änderung in der Besetzung der stellvertretenden Mitglieder vor.
Im Rahmen dieses Antrags wird beantragt, das bisherige zweite stellvertretende Mitglied durch ein neues Mitglied der Fraktion zu ersetzen. Die entsprechende Vorlage wurde im Kontext von Wahlen und Ersatzwahlen zu den Ausschüssen für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 29. Mai 2024 vorgelegt. Das Dokument wurde vom Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation als federführendes Amt erstellt, um über die Neubesetzung der genannten Position innerhalb der Fraktionsbesetzung im betreffenden Ausschuss zu entscheiden.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Entsendung in den Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbHZur Vorlage · 0779/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH für den verbleibenden Zeitraum der Wahlperiode 2020 bis 2025. Hintergrund des Antrags ist der anstehende Ruhestand des bisherigen Vertreters, der als Betriebsleiter des Essener Systemhauses tätig war. Da diese Funktion zum 1. Juni 2024 entfällt, sieht der Gesellschaftsvertrag der Ruhr:HUB GmbH die Neubesetzung des durch den Rat entsandten Mitglieds vor.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters soll ein Beigeordneter als Nachfolger in das Gremium entsandt werden. Der Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH besteht laut Gesellschaftsvertrag aus insgesamt zwölf stimmberechtigten Mitgliedern. Davon werden zwei Mitglieder durch den Rat der Stadt Essen benannt, wobei eines dieser Mitglieder entweder der Oberbürgermeister selbst oder eine von ihm vorgeschlagene Person aus der Verwaltung sein muss.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.aVeranstaltungsvertrag zwischen der Messe Essen GmbH und der Partei Alternative für DeutschlandZur Vorlage · 0876/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über einen Beschlussvorschlag zum Veranstaltungsvertrag zwischen der Messe Essen GmbH und der Partei Alternative für Deutschland (AfD) für den 15. Bundesparteitag in der Grugahalle. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Messe Essen GmbH soll die Geschäftsführung anweisen, von der AfD eine schriftliche, strafbewehrte Selbstverpflichtung einzufordern. Diese soll sicherstellen, dass die Verwendung und Verbreitung von strafbaren Äußerungen sowie anderen Handlungen im Sinne der §§ 86 und 86a StGB während der Veranstaltung verhindert und unterbunden werden. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von bis zu 500.000 Euro vorgesehen. Sollte diese Erklärung nicht bis zum 4. Juni 2024 vorliegen, soll der Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, um eine Nutzung der Grugahalle zu verhindern.
Die Stadt Essen verpflichtet sich zudem, die Messe Essen GmbH von allen Nachteilen und Schadensersatzverpflichtungen aus dieser Weisung freizustellen und diese finanziell auszugleichen. Dies umfasst auch die Freistellung des Geschäftsführers gegenüber etwaigen Ansprüchen. Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit einem Gutachten eines Soziologen, wonach konkrete Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten im Rahmen der Veranstaltung vorliegen. Es wird darauf verwiesen, dass ein Anspruch auf Nutzung kommunaler Einrichtungen entfallen kann, wenn mit Rechtsbrüchen zu rechnen ist.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2023Zur Vorlage · 0539/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2023 wurde zur Kenntnisnahme vorgelegt. Es ist vorgesehen, den Entwurf dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu überweisen. Das Ergebnis dieser Prüfung soll in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst und dem Rat der Stadt Essen zur Feststellung vorgelegt werden.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 16,1 Millionen Euro aus. Dieser Wert liegt laut Vorlage um 15,3 Millionen Euro über dem fortgeschriebenen Plan für das Jahr 2023 und stellt eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 6,9 Millionen Euro dar. Das ordentliche Ergebnis beläuft sich auf einen Überschuss von 37,0 Millionen Euro, was einer Verbesserung von 7,0 Millionen Euro gegenüber der Planung entspricht. Demgegenüber steht ein Finanzergebnis mit einem Fehlbetrag von 20,9 Millionen Euro.
Die Ertragssteigerungen sind primär auf höhere Steuererträge, insbesondere bei der Gewerbesteuer, sowie auf Zuweisungen vom Land und vom Bund zurückzuführen. Auf der Ausgabenseite wurden Mehraufwendungen bei den Personalaufwendungen, den Sach- und Dienstleistungen – etwa für die Instandhaltung von Infrastruktur – sowie bei den Transferaufwendungen verzeichnet. Die Bilanzsumme der Stadt Essen beträgt zum Stichtag 6.909,8 Millionen Euro. Während die Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten gegenüber dem Vorjahr um 101,1 Millionen Euro gesunken sind, erhöhte sich der Bestand an Investitionskrediten um 124,5 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Standortkonzept zur Errichtung von dezentralen Recyclingstationen hier: StandortkonzeptZur Vorlage · 0276/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Standortkonzept für dezentrale Recyclingstationen liegt den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vor. Ziel des Vorhabens ist es, durch zusätzliche oder erweiterte Stationen ein umfassendes Abfallannahmeangebot in allen Essener Stadtbezirken zu gewährleisten.
Die Suche nach geeigneten Flächen konzentriert sich aktuell auf die Stadtbezirpre II, IV, VII und III. Erforderlich sind Flächen zwischen 1.200 und 2.000 Quadratmetern, die eine gute Erreichbarkeit für PKW sowie für Entsorgungsfahrzeuge ermöglichen. Bisher wurde eine Fläche als grundsätzlich geeignet identifiziert, deren Verfügbarkeit jedoch erst in etwa vier Jahren gegeben ist. Die Flächensuche steht dabei im Wettbewerb mit anderen städtischen Prioritäten wie dem Schul- und Kita-Ausbau oder dem Katastrophenschutz.
Die verwaltungsinterne Prüfung der Flächenpotentiale soll bis zum Herbst 2024 abgeschlossen sein, damit Anfang 2025 erste Ergebnisse den Ratsgremien vorgelegt werden können. Mögliche Auswirkungen auf die Abfallgebühren hängen von der finalen Standortwahl und dem Aufwand für die Inbetriebnahme ab. Beispielhafte Berechnungen deuten darauf hin, dass die Einrichtung weiterer Stationen zu einer jährlichen Mehrbelastung für Haushalte führen könnte. Parallel dazu ist für die zweite Jahreshälfte 2024 ein Pilotprojekt an der Recyclingstation Langenberger Straße geplant, um die Öffnungszeiten mittels einer App zu erweitern.
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Beratungsfolge
- 06.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (46. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Ertüchtigung des Recyclinghofes Lierfeldstraße sowie Erweiterung der Recyclingstation PferdebahnstraßeZur Vorlage · 0703/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen plant eine Neuausrichtung bei den Recyclinganlagen im Stadtgebiet. Ein Beschluss vom November 2022, der den Neubau eines Recyclinghofes an der Pferdebahnstraße vorsah, soll aufgehoben werden. Grund hierfür ist die Steigerung der geschätzten Kosten von rund 8,8 Millionen Euro auf etwa 13,4 Millionen Euro. Statt des ursprünglichen Neubauprojekts wird nun die Erweiterung der Recyclingstation Pferdebahnstraße sowie die Ertüchtigung des Recyclinghofes Lierfeldstraße angestrebt.
Die Erweiterung an der Pferdebahnstraße soll Kapazitäten für verschiedene Abfallarten wie Papier, Elektroaltgeräte und Kunststoffe erhöhen, wobei der Verkehrsfluss so zu gestalten ist, dass kein Rückstau auf die Straße entsteht. Die Fertigstellung wird für Juni 2025 erwartet. Parallel dazu soll der Standort Lierfeldstraße baulich und verkehrlich modernisiert werden. Geplant sind unter anderem eine neue Flächenentwässerung, eine dritte Fahrspur für Anlieferungen sowie die Einführung eines bargeldlosen Zahlungssystems und der EasyDrop-Bauweise. Hier ist mit einer Fertigstellung um Februar 2026 zu rechnen.
Die Investitionskosten belaufen sich nach ersten Schätzungen auf etwa 3,3 Millionen Euro für die Pferdebahnstraße und rund 2,87 Millionen Euro für die Lierfeldstraße. Die Kosten werden von den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE) getragen. Mögliche Auswirkungen auf die Abfallgebühren können erst nach Abschluss der Genehmigungsverfahren und einer Prüfung der Abfallfraktionen abschließend beurteilt werden.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Mit Aussprache kein Beschluss gefasst, zur Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: Gründung einer Flächenentwicklungs- und HafengesellschaftZur Vorlage · 0750/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Gründung einer neuen Flächenentwicklungs- und Hafengesellschaft beschließen. Hierzu soll die derzeit nicht operativ tätige essen.net GmbH genutzt, umfirmiert und in die „Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH“ (EUH) umgewandelt werden. Im Zuge dieser Transaktion ist die Abspaltung des Betriebsteils Hafen Essen von der Stadtwerke Essen AG (SWE) auf die neue Gesellschaft vorgesehen. Dies umfasst auch die Übertragung der dazugehörigen Grundstücke sowie der bestehenden Verträge.
Die Vorlage sieht zudem die Anpassung der Satzungen der SWE, der EVV und der künftigen EUH sowie den Abschluss eines Spaltungsvertrags vor. Für die Minderheitsaktionäre der EVV ist eine Ausgleichsleistung von voraussichtlich etwa 5,1 Millionen Euro vorgesehen. Die Stadt Essen wird zudem beauftragt, eine Verpflichtungserklärung gegenüber der RZVK im Hinblick auf die künftige Mitgliedschaft der EUH zu prüfen. Ein Teil der Gewinnausschüttung der SWE soll als Einlage in die neue Gesellschaft fließen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Aufgaben des Hafenbetriebs, der Immobilienverwaltung und der Flächenentwicklung in einer einzigen Beteiligungsgesellschaft zu bündeln. Damit sollen die Gewerbe- und Industrieflächenentwicklung im Essener Norden sowie die Entwicklung von Hafenimmobilien vorangetrieben werden, während sich die SWE auf ihre Kernaufgaben in der Energie- und Wärmewende konzentrieren kann.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. § 113 Abs.2 GO NRWZur Vorlage · 0529/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen befasst sich in seiner Sitzung am 29. Mai 2024 mit der personellen Neubesetzung der Vertretung der Stadt in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW. Der vorliegende Beschlussvorschlag des Beteiligungsmanagements sieht Anpassungen bei den bestehenden Vollmachten vor.
Konkret wird vorgeschlagen, die bisherige Vollmacht für Maurice Durka zu widerrufen. Hintergrund dieser Maßnahme ist der Wechsel von Herrn Durka in eine andere Stadtverwaltung. Um die Vertretung der Stadt Essen in entsprechenden Gremien weiterhin sicherzustellen, soll Katrin Schilling als neue Vertreterin bestellt werden.
Die Aufgaben der neuen Vertreterin umfassen die Teilnahme an Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Genossenschaftsversammlungen sowie an ähnlichen Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen. Mit dieser Neubesetzung reagiert die Verwaltung auf einen personellen Zugang im Fachbereich 02-02, um die ordnungsgemäße Vertretung der Stadt in den genannten Gremien zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Neubenennung von Mitgliedern für den Fachbeirat des Fachbereiches 56 - JobCenterZur Vorlage · 0403/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Neubenennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Fachbeirat des JobCenters (Fachbereich 56) entscheiden. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer personellen Neubesetzung aufgrund von Veränderungen in den bisherigen Gremien.
Gemäß Paragraph 18d des Sozialgesetzbuches II sind solche örtlichen Fachbeiräte dazu verpflichtet, über die Auswahl und Gestaltung von Eingliederungsinstrumenten sowie Eingliederungsmaßnahmen zu beraten. Die vorgeschlagene Neubesetzung umfasst Vertreter der Kreishandwerkerschaft, der SPD-Fraktion sowie der Agentur für Arbeit Essen.
Der Prozess sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Neubenennung zunächst zur Kenntnis nimmt. Im Anschluss erfolgt die Entscheidung über die endgültige Berufung der Mitglieder durch den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Nachbesetzung im InklusionsbeiratZur Vorlage · 0491/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die personelle Nachbesetzung im Inklusionsbeirat. Die entsprechende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen sieht vor, die Zusammensetzung des Gremiums durch die Ernennung neuer Mitglieder anzupassen.
Die vorgeschlagenen Änderungen basieren auf einem gemeinsamen Vorschlag der Organisationen, Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe in Essen, die im Facharbeitskreis Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit vertreten sind. Im Rahmen dieses Verfahrens soll Christina Schlünder als neues ordentliches Mitglied in den Inklusionsbeirat berufen werden. Sie übernimmt damit den Sitz von Robert Grebe.
Durch diesen Wechsel ergibt sich zudem eine Neubesetzung im Bereich der stellvertretenden Mitglieder. Tina Waning wird als stellvertretendes Mitglied nominiert und ersetzt damit Christina Schlünder, die durch ihre neue Funktion als ordentliches Mitglied aus der Stellvertreterrolle ausscheidet. Der Inklusionsbeirat wird über diese personellen Veränderungen in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Inklusionsbeirat (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Anpassung der Satzung des InklusionsbeiratesZur Vorlage · 0662/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Anpassung der Satzung des Inklusionsbeirates. Im Zentrum der vorliegenden Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen steht die Neugestaltung des Benennungsverfahrens für bestimmte Mitglieder des Beirats.
Nach dem Entwurf sollen die Mitglieder, welche die Ratsfraktionen, Wohlfahrtsverbände, die organisierte Selbsthilfe sowie die Inklusionsbeauftragten vertreten, künftig anders bestellt werden. Die Bestellung durch den Rat der Stadt Essen soll auf Vorschlag der jeweiligen Ratsfraktion, der zuständigen Träger, der organisierten Selbsthilfe oder der Bezirksvertretung erfolgen. Diese Bestellung gilt für die Dauer einer Wahlperiode des Rates.
Unverändert bleiben hingegen die Vorgaben zum Benennungsverfahren für jene Mitglieder des Inklusionsbeirates, welche die Gruppe der Menschen mit Schwerbehinderung oder chronischen Erkrankungen repräsentieren. Die Änderung der Satzung wurde im Inklusionsbeirat beraten und soll nach der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen weitergeleitet werden.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.05.2024 · Inklusionsbeirat (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Erstellung eines Umsetzungskonzeptes für Freiflächen-Solarenergieanlagen auf dem Parkplatz P 10 der Messe Essen an der LilienthalstraßeZur Vorlage · 0636/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 0als 0636/2024 einen Antrag auf Erstellung eines Umsetzungskonzeptes für Freiflächen-Solarenergieanlagen auf dem Messeparkplatz P 10 an der Lilienthalstraße gestellt. Die Stadtverwaltung wird gebeten, dieses Konzept in Zusammenarbeit mit der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) und der Messe Essen auszuarbeiten.
Das angeforderte Konzept soll detaillierte Angaben zu den Kosten und deren Deckung, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung sowie den Betrieb und die zeitliche Realisierbarkeit enthalten. Die Vorlage sieht vor, dass das Ergebnis der Ausarbeitung zur Sitzung des Rates am 28. August 2024 vorgelegt wird.
Grundlage des Antrags ist eine bereits durch die EVV beauftragte Machbarkeitsstudie. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die Errichtung einer Solarenergieanlage in Form eines Solar-Carports auf der betreffenden Fläche technisch möglich und wirtschaftlich darstellbar ist. Die geplante Anlage könnte eine installierte Leistung von etwa 11 MWp bei einer Gesamtfläche von circa 52.500 m² umfassen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Katastrophen- und Brandschutzbedarfsplan (DS 1536/2021/3, DS 0624E1/2022/3) hier: Konzeptionierung einer Redundanzleitstelle der Feuerwehr Essen hier: gem. Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE vom 23.04.2024Zur Vorlage · 0650/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Konzeptionierung einer Redundanzleitstelle der Feuerwehr Essen eingebracht. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, ein Konzept zu erstellen, das einen geeigneten Standort sowie die notwendigen Realisierungsvoraussetzungen benennt. Dabei soll auch die Möglichkeit einer interkommunalen Kooperation in Betracht gezogen werden.
Die zuständigen Ratsgremien sollen über den Fortschritt der Planungen durch kontinuierliche Sachstandsberichte informiert werden. Hintergrund des Antrags ist die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Leitstelle im Falle eines Ausfalls. Da die Notrufe für den Brandschutz, den Rettungsdienst sowie den Katastrophenschutz zentral in der Leitstelle der Feuerwehr Essen eingehen und dort rund um die Uhr koordiniert werden, soll durch die Schaffung einer Redundanzleitstelle die Aufrechterhaltung dieser Dienste bei Störungen gewährleistet werden.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Katastrophenschutzbedarfsplan (DS 0624E1/2022/3) hier: Sicherung der kommunalen Trinkwassernotversorgung hier: gem. Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE vom 23.04.2024Zur Vorlage · 0652/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Sicherung der kommunalen Trinkwassernotversorgung gestellt. Mit der Vorlage 0652/2024/CDU/GRÜNE wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, ein ressortübergreifendes Rahmenkonzept zu erstellen, das Teil des Katastrophenschutzbedarfsplans ist. Ziel des Antrags ist es, die organisatorischen Abläufe für den Fall einer Notversorgung verbindlich festzulegen.
Zudem wird verlangt, dass die zuständigen Ratsgremien durch regelmäßige Sachstandsberichte über den Fortschritt der Planungen informiert werden. Die Grundlage des Vorhabens ist die konzeptionelle Regelung der Inbetriebnahme, des Betriebs sowie der Wasserlogistik von 81 Trinkwassernotbrunnen der Stadtwerke Essen. Diese Anlagen sollen im Ernstfall durch die Feuerwehr Essen bedient werden können. Das beantragte Rahmenkonzept soll die notwendigen Prozesse für diesen Vorgang strukturiert regeln.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Einführung des Orientierungssystems "Gütersloher Modell" an städtischen Schulen und öffentlichen EinrichtungenZur Vorlage · 0601/2024/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 060HE01/2024/FDP einen Antrag auf Einführung des Orientierungssystems „Gütersloher Modell“ an städtischen Schulen und in öffentlichen Einrichtungen eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Vorbereitungen für eine Implementierung dieses Systems trifft. Ein entsprechender Vorschlag zur Beschlussfassung soll dem Rat der Stadt Essen bis zur Sitzung am 27. November 2024 vorgelegt werden.
Das als im Land Nordrhein-Westfalen prämiertes System beschriebene „Gütersloher Modell“ (OGM) dient der Orientierung von Einsatzkräften der Polizei und der Feuerwehr. Ziel des Systems ist es, die Navigation in Gefahrensituationen zu unterstützen und durch die Vermeidung unnötigen Wegeaufwands eine Handlungsfähigkeit der Rettungskräfte zu ermöglichen. Die FDP-Fraktion begründet das Vorhaben mit der Absicht, die Effektivität der Einsätze in den betreffenden Essener Einrichtungen zu fördern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.Versetzung des Kriegermahnmals Peterstr./Stoppenberger Str./Kleine Stoppenberger Str.Zur Vorlage · 0600/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Versetzung des Kriegermahnmals an der Kreuzung Peterstraße, Stoppenberger Straße und Kleine Stoppenberger Straße gestellt. Das Denkmal, das in der Denkmalliste unter der Nummer 781 geführt wird, soll nach den Plänen der Fraktion auf den Kopstadtplatz verlegt werden.
Mit diesem Vorhaben möchte die EBB-FW ein Zeichen gegen gewalttätige Konflikte und kriegerische Auseinandersetzungen in den öffentlichen Fokus rücken. Als Hintergrund führt die Fraktion die aktuelle weltpolitische Lage, insbesondere den Krieg in der Ukraine sowie die Situation im Nahen Osten, an. Das Mahnmal soll dazu dienen, die Notwendigkeit von Frieden zu verdeutlichen und als Ort der Erinnerung wieder stärker wahrnehmbar zu sein. Darüber hinaus sieht der Antrag in der Versetzung eine Möglichkeit zur städtebaulichen Aufwertung des Kopstadtplatzes sowie der Essener Innenstadt. Die Fraktion verweist dabei auf den gegenwärtigen Zustand des Platzes und schlägt das Denkmal als Element vor, um die Attraktivität des Ortes zu steigern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 06.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (46. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben (15 Stimmen dagegen CDU, Grüne, SPD, PARTEI/Linke, 1 Stimme dafür fraktionslos, 2 Enthaltungen FDP/EBB)
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes - Streifendienst - durch 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RGEZur Vorlage · 0640/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, um den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) im Bereich des Streifendienstes personell zu verstärken. Der Antrag sieht vor, die Unterstützung durch vier weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RGE bis zum 30. September 2024 fortzusetzen. Dabei soll der Einsatzbereich auf die Innenstadt ausgeweitet werden, mit einem Fokus auf die Haltestellen am Essener Rathaus.
Hinsichtlich der Finanzierung wird beantragt, dass die Personal- und Sachkosten für das Jahr 2025 im Haushalt 2025 berücksichtigt werden. Die anteiligen Kosten für das Jahr 2024 sollen aus Umschichtungen von Mitteln der Straßeninstandhaltung gedeckt werden.
Als Begründung führt die Fraktion Ergebnisse einer Umfrage des Wirtschaftsprüfungsunternehmens PwC zur Wohlfühlqualität in deutschen Städten an, wonach Essen in den Kategorien Sicherheit und Sauberkeit sowie bei der Entwicklung der Innenstadt niedrige Platzierungen aufweist. Die Fraktion befürwortet eine erhöhte Präsenz der Doppelstreifen im City-Bereich und an Haltepunkten, unter Verweis auf die personelle Situation bei der Polizei.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 20.Neubau Eingangs- und Gastronomiegebäude im Grugapark hier: Planungsbeschluss und Bereitstellung von PlanungsmittelnZur Vorlage · 0485/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Beauftragung von Planungsleistungen für ein neues Eingangs- und Gastronomiegebäude im Grugapark entscheiden. Das Vorhaben umfasst den Rückbau der ehemaligen Orangerie sowie die Neuerrichtung eines Gebäudekomplexes. Beantragt werden Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 5 in Höhe von rund 1,55 Millionen Euro netto, ergänzt durch Mittel für weitere Gutachten und Ingenieurleistungen. Zudem wird eine überplanmäßige Bereitstellung von 600.000 Euro für das Jahr 2024 vorgeschlagen.
Die Grundlage bildet eine Machbarkeitsstudie, die aufgrund von Schäden am Bestand den Rückbau und Neubau empfahl. Der neue Komplex soll nach dem Zertifizierungssystem der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziert werden. Ein Realisierungswettbewerb zur Ermittlung des Siegerentwurfs wird derzeit durchgeführt; die Ergebnisse werden im Juni 2024 erwartet. Im Rahmen des Projekts soll erstmals die BIM-Methodik (Building Information Modeling) eingesetzt werden, um Prozesse und Kosten zu optimieren.
Die Gesamtkosten des Projekts werden auf etwa 15,11 Millionen Euro netto geschätzt. Die Finanzierung der Planungsleistungen für 2024 erfolgt über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung aus verschiedenen städtischen Haushaltsposten. Der Baubeginn ist für Anfang 2026 vorgesehen. Eine endgültige Entscheidung über die Durchführung der Baumaßnahme sowie die vollständige Finanzierung soll nach Abschluss der Leistungsphase 3 im Jahr 2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Erneuerungsprogramm Straßeninfrastruktur 2045Zur Vorlage · 0482/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Erneuerungsprogramm Straßeninfrastruktur 2045 wurde dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Planung für rund 1.540 Kilometer Straßen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Straßen und Verkehr. Im Hauptverkehrsstraßennetz von etwa 340 Kilometern Länge weist rund ein Drittel der Verkehrsfläche einen Erneuerungsbedarf auf.
Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist die Modernisierung der rund 650 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet. Etwa 40 Prozent dieser Anlagen haben ihre rechnerische Nutzungsdauer von 20 Jahren bereits überschritten. Die Erneuerung umfasst den Austausch technischer Komponenten, wie etwa Glühlampentechnik und nicht mehr verfügbare Steuergeräte, sowie den barrierefreien Ausbau durch taktile Leitsysteme und akustische Signale. Parallel dazu ist die barrierefreie Umgestaltung von rund 630 Haltesteigen vorgesehen.
Das Programm gliedert sich in Teilbereiche für Haupt- und Nebenstraßen sowie für Signalanlagen und Bushaltestellen. Ziel ist es, die jährliche Erneuerungsleistung im Hauptverkehrsnetz von bisher 22.500 m² auf 38.500 m² zu steigern. Dabei strebt die Verwaltung Synergieeffekte an, indem Baumaßnahmen mit den Vorhaben der Versorgungsträger koordiniert werden, um wiederholte Aufbrüche der Straßenoberflächen zu vermeiden.
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- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Fahrplanänderungen in Mülheim an der Ruhr mit Anpassungen des Essener NahverkehrsangebotesZur Vorlage · 0614/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Mülheim an der Ruhr plant zum Fahrplanwechsel am 9. Juni 2024 Anpassungen im Nahverkehrsangebot, die auch Auswirkungen auf das Essener Verkehrsnetz haben. In Abstimmung mit der Ruhrbahn sind diese Maßnahmen so gestaltet, dass sie für die Stadt Essen kostenneutral bleiben. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den dargestellten Maßnahmen zuzustimmen.
Im Bereich der Straßenbahnlinie 104 wird der 15-Minuten-Takt morgens erst um 6:00 Uhr statt um 5:00 Uhr beginnen, dafür wird die Taktung am Abend bis 20:00 Uhr statt bis 19:00 Uhr verlängert. Bei den Ringlinien 129 und 139 findet ein Routenwechsel zwischen Heißen und dem Essener Stadtgebiet statt. Die Linie 129 wird künftig Haarzopf und Erbach anfahren, während die Linie 139 die Gebiete Frohnhausen und Breilsort bedient. Zudem wird die Buslinie 130 erweitert: Sie fährt künftig nicht mehr nur bis zum Mülheimer Hauptbahnhof, sondern übernimmt die Strecke bis Oberhausen City Forum, wodurch das Angebot der bisherigen Linie 122 in die Linie 130 integriert wird.
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- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) hier: Anpassungen der Richtlinie zur Förderung energetischer Modernisierung in EssenZur Vorlage · 0615/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die angepasste „Richtlinie zur Förderung energetischer Modernisierung in Essen“ zum 1. Juli 2024 beschließen. Die Neuregelung erfolgt als Anpassung an veränderte Bundesförderstrukturen sowie an Erkenntnisse aus der bisherigen Anwendung des Programms.
Die Änderungen umfassen die Gewährung von Fördermitteln für Modernisierungsmaßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sofern eine fachgerechte Ausführung durch zertifizierte Energie-Effizienz-Experten oder Fachunternehmen bestätigt wird. In Gebieten mit vorhandenen Wärmenetzen wird künftig vorrangig der Anschluss an Fern- oder Nahwärme gefördert. Der entsprechende Fördersatz steigt von 1.000 Euro auf 2.000 Euro, und der Bewilligungszeitraum verlängert sich für diese Maßnahmen von 12 auf 24 Monate. Die Förderung von Biomasseanlagen entfällt hingegen.
Zusätzlich wird ein einkommensabhängiger Bonus für Haushalte mit geringem Einkommen oder Transferleistungsempfang eingeführt. Durch diesen Bonus kann die maximale Fördersumme pro Gebäude von 10.000 Euro auf bis zu 14.000 Euro steigen. Im Antragsverfahren werden künftig auch Verträge mit auflösenden oder aufschiebenden Bedingungen zugelassen, um eine Abstimmung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude zu ermöglichen. Das gesamte Förderverfahren wird auf eine rein digitale Plattform umgestellt, über die auch Sanierungsnachweise hochgeladen werden können.
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- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Sportanlage Uhlenstraße 4 - Erneuerung des Tennenkleinspielfeldes in ein Kunstrasenkleinspielfeld, Bau einer Kunststofflaufbahn sowie Erneuerung des Kunstrasengroßspielfeldes und Bau einer leichtathletischen NebenanlageZur Vorlage · 0520/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Genehmigung von Planungs- und Bauarbeiten an der Sportanlage in der Uhlenstraße 4 im Stadtteil Heisingen. Das Vorhaben sieht die Umwandlung des Tennenkleinspielfeldes in ein Kunstrasenkleinspielfeld sowie den Bau einer Kunststofflaufbahn und einer leichtathletischen Nebenanlage vor, die unter anderem eine Hochsprunganlage, eine Kugelstoßanlage und einen weiteren Weitsprungsektor umfasst. Diese Maßnahmen sind zur Sicherung des Sportbetriebs der Vereine TV Kupferdreh und DJK Heisingen vorgesehen, nachdem der Verein TV Kupferdreh seinen Sitz infolge eines Hochwasserschadens an die Anlage verlagert hat.
Zusätzlich ist die Erneuerung des Kunstrasengroßspielfeldes geplant. Durch die Zusammenlegung dieser Maßnahmen sollen Synergieeffekte bei den Kosten genutzt und die Bauzeit der Anlagenverfügbarkeit minimiert werden. Die geschätzten Netto-Investitionskosten belaufen sich auf insgesamt 1.120.000 Euro. Die Finanzierung der Arbeiten am Kleinspielfeld und der Leichtathletikanlagen ist im Wirtschaftsplan 2024 vorgesehen, während die Kosten für die Erneuerung des Großspielfeldes über den Wirtschaftsplan 2025 abgedeckt werden sollen. Die zeitliche Abstimmung der Bauarbeiten mit den nutzenden Vereinen erfolgt einvernehmlich.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.05.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Langenberger Straße/Kupferdreher Straße"Zur Vorlage · 0353/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung auf der Langenberger Straße und Kupferdreher Straße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 9.430.000 Euro beziffert. Hierfür wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1.000.000 Euro für das Jahr 2024 sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 8.330.000 Euro beantragt.
Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Auffahrt A44 Anschlussstelle Essen-Überruhr bis zur Poststraße. Geplant ist der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt sowie die Erneuerung von Entwässerungsleitungen, Rinnen und Nebenanlagen. Im Zuge dessen soll eine Radverkehrsanlage zur Erweiterung des städtischen Radroutennetzes errichtet werden. Zudem werden die Bushaltestellen Fahrenberg, Hinsbecker Löh und Poststraße barrierefrei umgebaut. Vor Beginn der eigentlichen Straßenbauarbeiten sind aufgrund früherer Bergbauaktivitäten im Bereich der Geländeoberfläche gezielte Erkundungsbohrungen zur Überprüfung der geotechnischen Gegebenheiten vorgesehen. Die Baumaßnahme soll in mehreren Abschnitten mit einer Einbahnstraßenregelung durchgeführt werden, wobei die Gesamtbauzeit auf etwa 18 Monate geschätzt wird.
Die Finanzierung erfolgt teilweise durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die rund 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten decken sollen. Die verbleibenden Kosten trägt die Stadt Essen aus verschiedenen Projektmitteln.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 26.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Beschleunigung des ÖPNV durch Beeinflussung der Lichtsignalanlagen (LSA)"Zur Vorlage · 0563/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn einer Maßnahme zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschließen. Das Vorhaben umfasst die Beeinflussung von Lichtsignalanlagen im westlichen Teil des innerstädtischen Bereichs, konkret in den Stadtteilen Rüttenscheid, Holsterhausen und Frohnhausen. Hierbei sollen insgesamt 15 Lichtsignalanlagen auf Verkehrsunabhängigkeit umgerüstet und teilweise erneuert werden, was insbesondere die Straßenbahnlinien 101 und 106 betrifft.
Ergänzend zur technischen Umrüstung der Ampelanlagen sind infrastrukturelle Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die Markierung von Sperrflächen, um Behinderungen der Straßenbahnen durch Rückstau oder andere Verkehrsteilnehmer zu verringern. Zudem soll die Bushaltestelle „Landgericht“ baulich umgestaltet werden, damit Busse der Linie 160 vor dem Individualverkehr ausfahren können. Die zuständigen Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden vor der Umsetzung informiert.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 2.494.800 EUR. Durch einen Förderbescheid des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) wird die Stadt mit einer Quote von 65 Prozent unterstützt, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 873.180 EUR beläuft. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des ÖPNV zu steigern und durch verringerte Wartezeiten an Ampeln zur Reduktion von CO2-Emissionen beizutragen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung der Lichtsignalanlage 196 Burggrafenstraße/ Frillendorfer Straße"Zur Vorlage · 0565/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den Bau und Baubeginn der Erneuerung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Burggrafenstraße/Frillendorfer Straße vorgeschlagen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 470.000 EUR. Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 313.000 EUR sowie eine Verpflichtungsermächtigung über 157.000 EUR beantragt, deren Kassenwirksamkeit im Jahr 2025 eintritt. Die Finanzierung soll aus dem Projekt zur Erneuerung von Lichtsignalanlagen und Steuerkabeln erfolgen.
Die technische Überprüfung der bestehenden Anlage ergab, dass aufgrund des Alters und der Nichtverfügbarkeit des Steuergerätes eine vollständige Erneuerung erforderlich ist. Die Maßnahme dient dazu, die Vorgaben der Unfallkommission umzusetzen, die im September 2023 eine gesicherte Führung des linksabbiegenden Verkehrs beschlossen hat. Zudem soll die neue Anlage mit Signalisierungseinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderungen ausgestattet werden und die Vorrangschaltung für die Buslinien 160, 161 und 166 ermöglichen.
Die technische Umsetzung erfolgt nach aktuellen Richtlinien (RiLSA 2015) und berücksichtigt die zukünftige Entwicklung der Frillendorfer Straße als Radfahrachse. Die neuen Einrichtungen sollen so gestaltet sein, dass sie auch bei späteren Erweiterungen des Radverkehrskonzepts weiterverwendet werden können. Durch die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Unterstützung des Radverkehrs wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz erwartet.
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- 27.06.2024 · Inklusionsbeirat (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Fahrzeugersatzbeschaffungen für die Feuerwehr im Jahr 2024Zur Vorlage · 0180/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Ersatzbeschaffung von insgesamt 31 Fahrzeugen für die Feuerwehr entscheiden. Das Vorhaben umfasst ein Gesamtvolumen von voraussichtlich 15.990.000 Euro. Der Beschlussvorschlag durchläuft vor der endgültigen Entscheidung den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Beschaffung umfasst verschiedene Fahrzeugtypen, darunter 13 Rettungstransportwagen, sechs Notarzteinsatzfahrzeuge, sechs Krankentransportwagen, zwei Infektions-Rettungstransportwagen, ein Löschfahrzeug, einen Rüstwagen, einen Feuerwehrkran sowie einen Gerätewagen Atemschutz. Die Maßnahmen sind zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes und des Rettungsdienstes notwendig, da die Fahrzeuge ihre technisch-wirtschaftliche Lebensdauer bis spätestens 2027 erreichen. Aufgrund aktueller Lieferzeiten ist mit Auslieferungen bis zum Jahr 2027 zu rechnen. Zudem wird auf mögliche Preisnachlässe bei größeren Bestellmengen hingewiesen. Die Neubeschaffung des Feuerwehrkrans ist erforderlich, da der ursprüngliche Lieferant Insolvenz angemeldet hat.
Die Finanzierung ist im Haushaltsplan für die Jahre 2024 bis 2027 in den Produktgruppen Gefahrenabwehr und Rettungsdienst vorgesehen. Die Kosten für die Rettungstransportwagen sowie Krankentransportwagen werden durch Gebühreneinnahmen teilweise refinanziert.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2024/2025Zur Vorlage · 0441/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fortführung der bestehenden Gruppen an den Offenen Ganztagsschulen (OGS) sowie deren Erweiterung für das Schuljahr 2024/2025 beschließen. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf sieht die Vorlage vor, die bisherigen 466 Gruppen beizubehalten und um 47 neue Gruppen an 82 Grundschulen sowie fünf Förderschulen im Primarbereich zu ergänzen. Damit würde die Gesamtzahl der OGS-Gruppen auf 513 steigen.
Mit dieser Erweiterung ist eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils zur Finanzierung der Angebote von rund 7,85 Millionen Euro auf etwa 10,92 Millionen Euro für das Schuljahr 2024/2025 verbunden. Die Maßnahme umfasst zudem den Ausbau der acht-bis-eins-Betreuung um sechs Gruppen. Hintergrund der Planung ist ein steigender Betreuungsbedarf und die Notwendigkeit, auf bestehende Wartelisten an verschiedenen Schulstandorten zu reagieren.
Im Hinblick auf den ab 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung bereitet sich die Stadt auf einen weiteren Zuwachs an Betreuungsplätzen vor. Prognosen gehen davon aus, dass der Bedarf bis zum Jahr 2029 erheblich steigen wird. Zur Vorbereitung werden derzeit Schulbegehungen durchgeführt, um die räumlichen Kapazitäten zu prüfen und bedarfsgerechte Raumkonzepte für die verschiedenen Standorte zu entwickeln.
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Beratungsfolge
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Fortschreibung Entwicklungskonzept Baldeneysee Bericht Masterplan Erlebnisketten, Ausblick Erlebnisraum Baldeneysee und weiteres VorgehenZur Vorlage · 0454/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bericht zur Masterplanung „Erlebnisketten“ sowie zum „Erlebnisraum Baldeneysee“ als künftige Handlungs- und Planungsgrundlage für die Verwaltung beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, weitere Planungs- und Umsetzungsschritte gemäß einer festgelegten Vorgehensweise durchzuführen.
Die Vorlage dient der Fortschreibung des Entwicklungskonzepts von 2013, das aufgrund veränderter Mobilitäts- und Freizeitgewohnheiten sowie steigender Attraktivität des Sees aktualisiert wurde. Das neue Konzept verfolgt die Strategie „Verbinden, Verlagern, Vernetzen“. Ziel ist es, Besucherströme durch die Verknüpfung von drei Bereichen – der Uferpromenade, dem Baldeneysteig und einer dritten peripheren Reihe – zu entzerren und die Nutzungsmöglichkeiten am See zu erweitern.
Im Rahmen der Planung werden verschiedene Standorte wie Werden, Heisingen und Kupferdreh analysiert, um deren Potenziale für die Naherholung zu nutzen. Zu den prioritären Projekten gehören die Umgestaltung der Regattastrecke inklusive eines Tribünenneubaus, die Verlängerung der Seepromenade sowie die Entwicklung einer Mobilitätsstation in Heisingen. Zudem werden laufende Vorhaben wie die Internationale Gartenbauausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 und Maßnahmen zur Barrierefreiheit am Stauwehr in den räumlichen und zeitlichen Kontext des Ausblicks integriert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.05.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 07.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 31.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 1. Quartal 2024Zur Vorlage · 0433/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Sanierungsprogramm der Essener Schultoiletten für das erste Quartal 2024 weist aus, dass von den insgesamt 189 Schulstandorten noch 82 Anlagen einen Sanierungsbedarf aufweisen. Im aktuellen Berichtszeitraum wurden durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft und die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) drei Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 1.872.500 Euro abgeschlossen.
Die Umsetzung der verbleibenden Maßnahmen verteilt sich auf verschiedene Akteure: Die Immobilienwirtschaft führt 19 Projekte durch, wovon elf sich in der Bauausführung befinden oder kurz vor dem Beginn stehen. Die EABG betreut 26 Maßnahmen, darunter fünf in der Bauausführung und vier im Vergabeabschnitt. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) ist für 37 Maßnahmen zuständig. Zur Beschleunigung des Programms wurden fünf Projekte von der EABG an die GVE übertragen. Ein Teil der GVE-Maßnahmen soll bis Ende 2024, die restlichen bis Ende 2025 abgeschlossen werden.
Die Finanzierung der Instandhaltungsrücklagen wurde aufgrund fortgeschrittener Planung und gestiegener Preise von rund 27,1 Millionen Euro auf etwa 37,7 Millionen Euro angehoben. Die Kostensteigerungen bei den GVE-Maßnahmen resultieren aus präziseren Berechnungen nach Abschluss der Leistungsphase 3. Für die Jahre 2024 und 2025 ist im Haushalt ein jährlicher Betrag von fünf Millionen Euro für das Neubauprogramm Schultoiletten veranschlagt.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 32.Planungsänderung und Kostenanpassung Erweiterungsbau Käthe-Kollwitz-Schule, Christinenstr. 2-4Zur Vorlage · 0196/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Kostenanpassung für den Erweiterungsbau der Käthe-Kollwitz-Schule entscheiden. Das Projekt, dessen Kosten ursprünglich auf rund 4,78 Millionen Euro geschätzt wurden, soll aufgrund von Planungsänderungen auf insgesamt 7,5 Millionen Euro erhöht werden.
Die Anpassung resultiert aus der begrenzten Fläche zwischen dem Schulgebäude, der Turnhalle und dem Christinenpark. Eine herkömmliche Bauweise hätte eine größere Baustelleneinrichtung erfordert, was den Rückbau von Teilen des Spielplatzes sowie Baumfällungen im angrenzenden Park zur Folge gehabt hätte. Als Lösung wurde die Umstellung auf eine Stahlmodulbauweise beschlossen. Diese Methode ermöglicht eine schnellere Aufstellung während der Schulferien und verringert die Lärm- und Staubbelastung für den laufenden Schulbetrieb. Die Planänderungen umfassen zudem Anpassungen zur Barrierefreiheit sowie die Integration einer Photovoltaikanlage und der Kosten für die Möblierung.
Durch die neue Planung und das erforderliche Genehmigungsverfahren für die Modulbauweise durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen verzögert sich der Zeitplan. Der Baubeginn ist nun für die Herbstferien 2025 vorgesehen, während die Fertigstellung für April 2026 geplant ist. Die Finanzierung erfolgt über mehrere Jahre, wobei für den Doppelhaushalt 2025/2026 jeweils 2,5 Millionen Euro veranschlagt sind.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — erhebt mit den vorgetragenen Anmerkungen einstimmig keine Bedenken
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Verwaltungsgebäude Altendorfer Straße 103 - Baubeginn Generalsanierung sowie überplanmäßige Mittelbereitstellung und die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zur Durchführung der GeneralsanierungZur Vorlage · 0610/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über den Baubeginn der Generalsanierung des Verwaltungsgebäudes in der Altendorfer Straße 103. Der Beschlussvorschlag sieht Gesamtkosten in Höhe von 32.070.000 Euro vor. Zur Finanzierung werden eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 9.090.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024 sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 20.180.000 Euro beantragt.
Nach einer detaillierten Bestandsaufnahme wurde festgestellt, dass eine moderate Modernisierung nicht ausreicht, um die Anforderungen an eine langfristige Nutzung und die energetischen Ziele der Stadt zu erfüllen. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen die vollständige Erneuerung der Heizungsanlage, die Erneuerung der IT- und Elektroverkabelung sowie die Sanierung der Oberböden. Zudem soll die Gebäudehülle durch neue Fenster und Dachdämmungen energetisch aufgewertet werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Barrierefreiheit und der Anpassung an die höhere Belegungsdichte des Gebäudes. Geplant sind unter anderem der Ausbau von Sanitäranlagen, die Erneuerung der Aufzüge sowie die Installation rollstuhlgerechter Bodenbeläge in Publikumsbereichen. Das Vorhaben ist mit der geplanten Verlagerung des Amtes für Soziales und Wohnen aus der Steubenstraße 53 verknüpft, da dort der Mietvertrag aufgrund von Baumaßnahmen des Vermieters nicht verlängert wird.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.05.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — verwiesen in ASAGI zur Kenntnisnahme, kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Bebauungsplan Nr. 6/22 "Kreuzeskirchstraße/Kastanienallee ('Weberplatz)" Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0422/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Bebauungsplan Nummer 6/22 „Kreuzeskirchstraße/Kastanienallee (Weberplatz)“ als Satzung entscheiden. Das etwa 0,25 Hektar große Plangebiet liegt im Stadtbezirk I und umfasst die Flächen zwischen der Kastanienallee und dem Weberplatz. Ziel der Planung ist die Schaffung eines modern bebauten, gemischt genutzten urbanen Blocks. Dieser soll neben Wohnraum, der zu bis zu 100 Prozent gefördert werden kann, auch Büro- und Gewerbeflächen sowie gastronomische Einrichtungen umfassen. Durch die Neugestaltung der angrenzenden Treppenanlage soll zudem eine städtebauliche Verbindung zwischen dem Universitätsviertel und der nördlichen Innenstadt hergestellt werden.
Das Planungsverfahren wurde als beschleunigtes Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen Stellungnahmen unter anderem der Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf, der E.ON SE sowie der Emschergenossenschaft vor. Der Rat wird gebeten, nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange die im Verfahren eingegangenen Anregungen zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung hat hierzu die entsprechenden Stellungnahmen zur Berücksichtigung der jeweiligen Anregungen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Niederschrift Nr. 30 über die Sitzung des Rates vom 24.04.2024
- 36.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 37.Mitteilungen der Verwaltung
- 38.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 39.Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-WestfalenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 40.Ruhrbahn GmbH: Beschaffung von StraßenbahnfahrzeugenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 41.Einführung der Anwärtersonderzuschläge für die Laufbahngruppe 2 im feuerwehrtechnischen DienstErgebnis: einstimmig beschlossen
- 42.Verwaltungsgebäude Altendorfer Straße 101 - Baubeginn der AusbaumaßnahmenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 43.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil