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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0875/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 0875/2024/AFD einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen eingereicht, der eine personelle Umbesetzung in einem städtischen Gremium zum Gegenstand hat. Der Antrag betrifft den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden und sieht eine Änderung in der Besetzung der stellvertretenden Mitglieder vor.
Im Rahmen dieses Antrags wird beantragt, das bisherige zweite stellvertretende Mitglied durch ein neues Mitglied der Fraktion zu ersetzen. Die entsprechende Vorlage wurde im Kontext von Wahlen und Ersatzwahlen zu den Ausschüssen für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 29. Mai 2024 vorgelegt. Das Dokument wurde vom Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation als federführendes Amt erstellt, um über die Neubesetzung der genannten Position innerhalb der Fraktionsbesetzung im betreffenden Ausschuss zu entscheiden.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Entsendung in den Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbHZur Vorlage · 0779/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH für den verbleibenden Zeitraum der Wahlperiode 2020 bis 2025. Hintergrund des Antrags ist der anstehende Ruhestand des bisherigen Vertreters, der als Betriebsleiter des Essener Systemhauses tätig war. Da diese Funktion zum 1. Juni 2024 entfällt, sieht der Gesellschaftsvertrag der Ruhr:HUB GmbH die Neubesetzung des durch den Rat entsandten Mitglieds vor.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters soll ein Beigeordneter als Nachfolger in das Gremium entsandt werden. Der Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH besteht laut Gesellschaftsvertrag aus insgesamt zwölf stimmberechtigten Mitgliedern. Davon werden zwei Mitglieder durch den Rat der Stadt Essen benannt, wobei eines dieser Mitglieder entweder der Oberbürgermeister selbst oder eine von ihm vorgeschlagene Person aus der Verwaltung sein muss.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.aVeranstaltungsvertrag zwischen der Messe Essen GmbH und der Partei Alternative für DeutschlandZur Vorlage · 0876/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Messe Essen GmbH anzuweisen, der Geschäftsführung der Messe Essen GmbH die Erteilung einer schriftlichen, strafbewehrten Selbstverpflichtung durch die AfD als Bestandteil des Mietvertrags vom 20. Januar 2023 zu ermöglichen. Diese Verpflichtung soll die Verwendung strafbarer Äußerungen, insbesondere der Verwendung von Parolen sowie Verstöße gegen die Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuches, verhindern und unterbinden. Im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung soll eine Vertragsstrafe von bis zu 500.000 Euro festgesetzt werden.
Sollte diese Erklärung nicht bis zum 4. Juni 2024 vorliegen, sieht die Vorlage vor, dass der Mietvertrag fristlos gekündigt bzw. vom Vertrag zurückgetreten wird, um eine Nutzung der Grugahalle zu verhindern. Die Stadt Essen verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, der Messe Essen GmbH alle daraus resultierenden Nachteile sowie etwaige Schadensersatzansprüche durch Geldzahlung auszugleichen und die Geschäftsführung der Gesellschaft gegenüber Verpflichtungen freizustellen.
Nach der aktuellen Sachlage besteht für die AfD kein Anspruch auf die Nutzung der Grugahalle für ihren Bundesparteitag. Die Vorlage sieht als Maßnahme zur Verhinderung von Straftaten während der Veranstaltung die Kündigung oder den Rücktritt des Mietvertrages durch die Messe Essen vor, was durch eine entsprechende Weisung an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung unterstützt werden soll. Alternativ kann der bestehende Mietvertrag durch die genannte schriftliche Selbstverpflichtung ergänzt werden.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2023Zur Vorlage · 0539/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2023 liegt vor. Der Abschluss wurde unter Anwendung des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Nordrhein-Westfalen erstellt und weist einen Jahresüberschuss von 16,1 Millionen Euro aus. Im Vergleich zur Planung von 0,7 Millionen Euro sowie zum Vorjahr, das einen Überschuss von 6,9 Millionen Euro aufwies, zeigt sich eine entsprechende Veränderung. Das ordentliche Ergebnis beläuft sich auf 37,0 Millionen Euro. Die Bilanzsumme beträgt 6.909,8 Millionen Euro, wobei die Verbindlichkeiten mit 3.422,0 Millionen Euro und die Pensionsrückstellungen mit 1.779,6 Millionen Euro die größten Posten darstellen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf gemäß § 95 GO NRW zur Kenntnis zu nehmen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen. Nach Vorliegen des Prüfergebnisses in Form eines Bestätigungsvermerks soll der Rat die Feststellung vornehmen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 22. Mai 2024 angesetzt, die Entscheidung im Rat der Stadt Essen für den 29. Mai 2024.
Der Bestand der Kredite stieg von 3.047,271 Millionen Euro zum Jahresende 2022 auf 3.070,671 Millionen Euro zum 31. Dezember 2023, was einer Zunahme von 23,4 Millionen Euro entspricht. Während die Liquiditätskredite um 101,113 Millionen Euro auf 1.546,156 Millionen Euro sanken, erhöhten sich die Investitionskredite um 124,513 Millionen Euro auf 1.524,515 Millionen Euro. Das Eigenkapital verringerte sich von 130,1 Millionen Euro auf 95,5 Millionen Euro. Diese Entwicklung resultiert aus einer Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage in Höhe von minus 47,3 Millionen Euro sowie einem Jahresüberschuss von 12,7 Millionen Euro. Das Eigenkapital setzt sich aus der allgemeinen Rücklage von 82,3 Millionen Euro, Sonderrücklagen von 0,5 Millionen Euro und dem bilanziellen Jahresüberschuss von 12,7 Millionen Euro zusammen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Standortkonzept zur Errichtung von dezentralen Recyclingstationen hier: StandortkonzeptZur Vorlage · 0276/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Standortkonzept für dezentrale Recyclingstationen liegt den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vor. Ziel des Vorhabens ist es, durch zusätzliche oder erweiterte Stationen ein umfassendes Abfallannahmeangebot in allen Essener Stadtbezirken zu gewährleisten.
Die Suche nach geeigneten Flächen konzentriert sich aktuell auf die Stadtbezirpre II, IV, VII und III. Erforderlich sind Flächen zwischen 1.200 und 2.000 Quadratmetern, die eine gute Erreichbarkeit für PKW sowie für Entsorgungsfahrzeuge ermöglichen. Bisher wurde eine Fläche als grundsätzlich geeignet identifiziert, deren Verfügbarkeit jedoch erst in etwa vier Jahren gegeben ist. Die Flächensuche steht dabei im Wettbewerb mit anderen städtischen Prioritäten wie dem Schul- und Kita-Ausbau oder dem Katastrophenschutz.
Die verwaltungsinterne Prüfung der Flächenpotentiale soll bis zum Herbst 2024 abgeschlossen sein, damit Anfang 2025 erste Ergebnisse den Ratsgremien vorgelegt werden können. Mögliche Auswirkungen auf die Abfallgebühren hängen von der finalen Standortwahl und dem Aufwand für die Inbetriebnahme ab. Beispielhafte Berechnungen deuten darauf hin, dass die Einrichtung weiterer Stationen zu einer jährlichen Mehrbelastung für Haushalte führen könnte. Parallel dazu ist für die zweite Jahreshälfte 2024 ein Pilotprojekt an der Recyclingstation Langenberger Straße geplant, um die Öffnungszeiten mittels einer App zu erweitern.
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Beratungsfolge
- 06.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (46. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Ertüchtigung des Recyclinghofes Lierfeldstraße sowie Erweiterung der Recyclingstation PferdebahnstraßeZur Vorlage · 0703/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0703/2024/2 sieht eine Änderung der bisherigen Planung für die Recyclingstandorte in Essen vor. Der Rat der Stadt soll den Beschluss vom 30. November 2022 aufheben, der den Neubau eines Recyclinghofes an der Pferdebahnstraße in Modulo-Bauweise vorsah. Anstelle dieses Neubaus wird die Erweiterung der Recyclingstation Pferdebahnstraße sowie die bauliche und verkehrliche Ertüchtigung des Standorts Lierfeldstraße beantragt.
Für die Erweiterung der Station Pferdebahnstraße sind Kosten in Höhe von etwa 3.336 T€ veranschlagt, wovon 2.378 T€ auf die Erweiterung und 958 T€ auf einen Waschplatz entfallen. Die Fertigstellung ist für Juni 2025 geplant. Für die Maßnahmen an der Lierfeldstraße werden Kosten von circa 2.874 T€ kalkuliert, die Konstruktionsarbeiten, Außenanlagen, Entwässerung sowie Honorare und Gebühren umfassen. Die Fertigstellung des Standorts Lierfeldstraße ist für Februar 2026 vorgesehen.
Die Planung umfasst zudem die Verlegung des Kehrmaschinenwaschplatzes auf die gegenüberliegende Straßenseite der Pferdebahnstraße auf eine ehemalige Metrofläche. Ziel der Maßnahmen ist es, Rückstau zu vermeiden, den Betriebsablauf zu sichern und die Verkehrssituation sowie den Immissionsausstoß zu verbessern. Durch die Umleitung gewerblicher Abfallannahmen an die Stauderstraße sollen Staubildung minimiert werden. Die Vertreterin der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der EBE soll ermächtigt werden, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Die Gesellschafterversammlung der EBE hat eine gleichlautende Beschlussfassung empfohlen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Mit Aussprache kein Beschluss gefasst, zur Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: Gründung einer Flächenentwicklungs- und HafengesellschaftZur Vorlage · 0750/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0750/2024/2 beschreibt die geplante Gründung der Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH (EUH) durch die Umfirmierung der essen.net GmbH. Im Rahmen dieser Transaktion soll der Betriebsteil Hafen Essen nebst den dazugehörigen Grundstücken und Verträgen von der Stadtwerke Essen AG (SWE) auf die neue Gesellschaft übertragen werden. Der Beschlussvorschlag umfasst die Zustimmung zur Abspaltung, notwendige Satzungsänderungen sowie die Anpassung von Konsortial- und Gewinnabführungsverträgen.
Finanziell sieht die Planung eine Gewinnausschüttung der SWE in Höhe von insgesamt 3.368.805,73 EUR vor, wovon 1.718.090,92 EUR als Einlage an die neue Gesellschaft fließen sollen. Eine Ausgleichsleistung an Minderheitsaktionäre ist mit etwa 5,1 Mio. EUR veranschlagt. Die Stadt Essen beabsichtigt zudem, eine Verpflichtungserklärung gegenüber der RZVK abzugeben. Die notarielle Beurkundung ist für den 23. Juli 2024 vorgesehen, die Anmeldung zum Handelsregister soll bis spätestens 31. August 2024 erfolgen.
Die EUH soll die Entwicklung und Vermarktung von Flächen übernehmen, wobei die Mobilisierung von Gewerbeflächen durch Erwerb, Sanierung und Veräußerung das Ziel ist. Der Wirtschaftsplan für den Zeitraum 2024 bis 2028 prognostiziert konstante Umsatzerlöse von 4,653 Mio. EUR. Die personelle Leitung der Gesellschaft erfolgt durch zwei nebenamtliche Geschäftsführer, während Personal- und IT-Leistungen vorläufig über Dienstleistungsverträge der SWE sichergestellt werden. Projekte mit einem Volumen von über 2 Mio. EUR verbleiben zur Entscheidung beim Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. § 113 Abs.2 GO NRWZur Vorlage · 0529/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen befasst sich in seiner Sitzung am 29. Mai 2024 mit der personellen Neubesetzung der Vertretung der Stadt in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW. Der vorliegende Beschlussvorschlag des Beteiligungsmanagements sieht Anpassungen bei den bestehenden Vollmachten vor.
Konkret wird vorgeschlagen, die bisherige Vollmacht für Maurice Durka zu widerrufen. Hintergrund dieser Maßnahme ist der Wechsel von Herrn Durka in eine andere Stadtverwaltung. Um die Vertretung der Stadt Essen in entsprechenden Gremien weiterhin sicherzustellen, soll Katrin Schilling als neue Vertreterin bestellt werden.
Die Aufgaben der neuen Vertreterin umfassen die Teilnahme an Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Genossenschaftsversammlungen sowie an ähnlichen Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen. Mit dieser Neubesetzung reagiert die Verwaltung auf einen personellen Zugang im Fachbereich 02-02, um die ordnungsgemäße Vertretung der Stadt in den genannten Gremien zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Neubenennung von Mitgliedern für den Fachbeirat des Fachbereiches 56 - JobCenterZur Vorlage · 0403/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Neubenennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Fachbeirat des JobCenters (Fachbereich 56) entscheiden. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer personellen Neubesetzung aufgrund von Veränderungen in den bisherigen Gremien.
Gemäß Paragraph 18d des Sozialgesetzbuches II sind solche örtlichen Fachbeiräte dazu verpflichtet, über die Auswahl und Gestaltung von Eingliederungsinstrumenten sowie Eingliederungsmaßnahmen zu beraten. Die vorgeschlagene Neubesetzung umfasst Vertreter der Kreishandwerkerschaft, der SPD-Fraktion sowie der Agentur für Arbeit Essen.
Der Prozess sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Neubenennung zunächst zur Kenntnis nimmt. Im Anschluss erfolgt die Entscheidung über die endgültige Berufung der Mitglieder durch den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Nachbesetzung im InklusionsbeiratZur Vorlage · 0491/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die personelle Nachbesetzung im Inklusionsbeirat. Die entsprechende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen sieht vor, die Zusammensetzung des Gremiums durch die Ernennung neuer Mitglieder anzupassen.
Die vorgeschlagenen Änderungen basieren auf einem gemeinsamen Vorschlag der Organisationen, Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe in Essen, die im Facharbeitskreis Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit vertreten sind. Im Rahmen dieses Verfahrens soll Christina Schlünder als neues ordentliches Mitglied in den Inklusionsbeirat berufen werden. Sie übernimmt damit den Sitz von Robert Grebe.
Durch diesen Wechsel ergibt sich zudem eine Neubesetzung im Bereich der stellvertretenden Mitglieder. Tina Waning wird als stellvertretendes Mitglied nominiert und ersetzt damit Christina Schlünder, die durch ihre neue Funktion als ordentliches Mitglied aus der Stellvertreterrolle ausscheidet. Der Inklusionsbeirat wird über diese personellen Veränderungen in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Inklusionsbeirat (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Anpassung der Satzung des InklusionsbeiratesZur Vorlage · 0662/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Anpassung der Satzung des Inklusionsbeirates. Im Zentrum der vorliegenden Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen steht die Neugestaltung des Benennungsverfahrens für bestimmte Mitglieder des Beirats.
Nach dem Entwurf sollen die Mitglieder, welche die Ratsfraktionen, Wohlfahrtsverbände, die organisierte Selbsthilfe sowie die Inklusionsbeauftragten vertreten, künftig anders bestellt werden. Die Bestellung durch den Rat der Stadt Essen soll auf Vorschlag der jeweiligen Ratsfraktion, der zuständigen Träger, der organisierten Selbsthilfe oder der Bezirksvertretung erfolgen. Diese Bestellung gilt für die Dauer einer Wahlperiode des Rates.
Unverändert bleiben hingegen die Vorgaben zum Benennungsverfahren für jene Mitglieder des Inklusionsbeirates, welche die Gruppe der Menschen mit Schwerbehinderung oder chronischen Erkrankungen repräsentieren. Die Änderung der Satzung wurde im Inklusionsbeirat beraten und soll nach der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen weitergeleitet werden.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.05.2024 · Inklusionsbeirat (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Erstellung eines Umsetzungskonzeptes für Freiflächen-Solarenergieanlagen auf dem Parkplatz P 10 der Messe Essen an der LilienthalstraßeZur Vorlage · 0636/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 0als 0636/2024 einen Antrag auf Erstellung eines Umsetzungskonzeptes für Freiflächen-Solarenergieanlagen auf dem Messeparkplatz P 10 an der Lilienthalstraße gestellt. Die Stadtverwaltung wird gebeten, dieses Konzept in Zusammenarbeit mit der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) und der Messe Essen auszuarbeiten.
Das angeforderte Konzept soll detaillierte Angaben zu den Kosten und deren Deckung, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung sowie den Betrieb und die zeitliche Realisierbarkeit enthalten. Die Vorlage sieht vor, dass das Ergebnis der Ausarbeitung zur Sitzung des Rates am 28. August 2024 vorgelegt wird.
Grundlage des Antrags ist eine bereits durch die EVV beauftragte Machbarkeitsstudie. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die Errichtung einer Solarenergieanlage in Form eines Solar-Carports auf der betreffenden Fläche technisch möglich und wirtschaftlich darstellbar ist. Die geplante Anlage könnte eine installierte Leistung von etwa 11 MWp bei einer Gesamtfläche von circa 52.500 m² umfassen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Katastrophen- und Brandschutzbedarfsplan (DS 1536/2021/3, DS 0624E1/2022/3) hier: Konzeptionierung einer Redundanzleitstelle der Feuerwehr Essen hier: gem. Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE vom 23.04.2024Zur Vorlage · 0650/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Konzeptionierung einer Redundanzleitstelle der Feuerwehr Essen eingebracht. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, ein Konzept zu erstellen, das einen geeigneten Standort sowie die notwendigen Realisierungsvoraussetzungen benennt. Dabei soll auch die Möglichkeit einer interkommunalen Kooperation in Betracht gezogen werden.
Die zuständigen Ratsgremien sollen über den Fortschritt der Planungen durch kontinuierliche Sachstandsberichte informiert werden. Hintergrund des Antrags ist die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Leitstelle im Falle eines Ausfalls. Da die Notrufe für den Brandschutz, den Rettungsdienst sowie den Katastrophenschutz zentral in der Leitstelle der Feuerwehr Essen eingehen und dort rund um die Uhr koordiniert werden, soll durch die Schaffung einer Redundanzleitstelle die Aufrechterhaltung dieser Dienste bei Störungen gewährleistet werden.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Katastrophenschutzbedarfsplan (DS 0624E1/2022/3) hier: Sicherung der kommunalen Trinkwassernotversorgung hier: gem. Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE vom 23.04.2024Zur Vorlage · 0652/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Sicherung der kommunalen Trinkwassernotversorgung gestellt. Mit der Vorlage 0652/2024/CDU/GRÜNE wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, ein ressortübergreifendes Rahmenkonzept zu erstellen, das Teil des Katastrophenschutzbedarfsplans ist. Ziel des Antrags ist es, die organisatorischen Abläufe für den Fall einer Notversorgung verbindlich festzulegen.
Zudem wird verlangt, dass die zuständigen Ratsgremien durch regelmäßige Sachstandsberichte über den Fortschritt der Planungen informiert werden. Die Grundlage des Vorhabens ist die konzeptionelle Regelung der Inbetriebnahme, des Betriebs sowie der Wasserlogistik von 81 Trinkwassernotbrunnen der Stadtwerke Essen. Diese Anlagen sollen im Ernstfall durch die Feuerwehr Essen bedient werden können. Das beantragte Rahmenkonzept soll die notwendigen Prozesse für diesen Vorgang strukturiert regeln.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Einführung des Orientierungssystems "Gütersloher Modell" an städtischen Schulen und öffentlichen EinrichtungenZur Vorlage · 0601/2024/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 060HE01/2024/FDP einen Antrag auf Einführung des Orientierungssystems „Gütersloher Modell“ an städtischen Schulen und in öffentlichen Einrichtungen eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Vorbereitungen für eine Implementierung dieses Systems trifft. Ein entsprechender Vorschlag zur Beschlussfassung soll dem Rat der Stadt Essen bis zur Sitzung am 27. November 2024 vorgelegt werden.
Das als im Land Nordrhein-Westfalen prämiertes System beschriebene „Gütersloher Modell“ (OGM) dient der Orientierung von Einsatzkräften der Polizei und der Feuerwehr. Ziel des Systems ist es, die Navigation in Gefahrensituationen zu unterstützen und durch die Vermeidung unnötigen Wegeaufwands eine Handlungsfähigkeit der Rettungskräfte zu ermöglichen. Die FDP-Fraktion begründet das Vorhaben mit der Absicht, die Effektivität der Einsätze in den betreffenden Essener Einrichtungen zu fördern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.Versetzung des Kriegermahnmals Peterstr./Stoppenberger Str./Kleine Stoppenberger Str.Zur Vorlage · 0600/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Versetzung des Kriegermahnmals an der Kreuzung Peterstraße, Stoppenberger Straße und Kleine Stoppenberger Straße gestellt. Das Denkmal, das in der Denkmalliste unter der Nummer 781 geführt wird, soll nach den Plänen der Fraktion auf den Kopstadtplatz verlegt werden.
Mit diesem Vorhaben möchte die EBB-FW ein Zeichen gegen gewalttätige Konflikte und kriegerische Auseinandersetzungen in den öffentlichen Fokus rücken. Als Hintergrund führt die Fraktion die aktuelle weltpolitische Lage, insbesondere den Krieg in der Ukraine sowie die Situation im Nahen Osten, an. Das Mahnmal soll dazu dienen, die Notwendigkeit von Frieden zu verdeutlichen und als Ort der Erinnerung wieder stärker wahrnehmbar zu sein. Darüber hinaus sieht der Antrag in der Versetzung eine Möglichkeit zur städtebaulichen Aufwertung des Kopstadtplatzes sowie der Essener Innenstadt. Die Fraktion verweist dabei auf den gegenwärtigen Zustand des Platzes und schlägt das Denkmal als Element vor, um die Attraktivität des Ortes zu steigern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 06.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (46. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben (15 Stimmen dagegen CDU, Grüne, SPD, PARTEI/Linke, 1 Stimme dafür fraktionslos, 2 Enthaltungen FDP/EBB)
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes - Streifendienst - durch 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RGEZur Vorlage · 0640/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, um den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) im Bereich des Streifendienstes personell zu verstärken. Der Antrag sieht vor, die Unterstützung durch vier weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RGE bis zum 30. September 2024 fortzusetzen. Dabei soll der Einsatzbereich auf die Innenstadt ausgeweitet werden, mit einem Fokus auf die Haltestellen am Essener Rathaus.
Hinsichtlich der Finanzierung wird beantragt, dass die Personal- und Sachkosten für das Jahr 2025 im Haushalt 2025 berücksichtigt werden. Die anteiligen Kosten für das Jahr 2024 sollen aus Umschichtungen von Mitteln der Straßeninstandhaltung gedeckt werden.
Als Begründung führt die Fraktion Ergebnisse einer Umfrage des Wirtschaftsprüfungsunternehmens PwC zur Wohlfühlqualität in deutschen Städten an, wonach Essen in den Kategorien Sicherheit und Sauberkeit sowie bei der Entwicklung der Innenstadt niedrige Platzierungen aufweist. Die Fraktion befürwortet eine erhöhte Präsenz der Doppelstreifen im City-Bereich und an Haltepunkten, unter Verweis auf die personelle Situation bei der Polizei.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 20.Neubau Eingangs- und Gastronomiegebäude im Grugapark hier: Planungsbeschluss und Bereitstellung von PlanungsmittelnZur Vorlage · 0485/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0485/2024/6 der Fraktion Grün und Gruga behandelt den Planungsbeschluss sowie die Bereitstellung von Mitteln für den Neubau eines Eingangs- und Gastronomiegebäudes im Grugapark. Das Projekt sieht den vollständigen Rückbau des bestehenden Gebäudes der ehemaligen Orangerie und eine Neuerrichtung nach dem DGNB-Standard (Gold/Silber) vor.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Beauftragung von Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 5 sowie die Bereitstellung von Planungsmitteln in Höhe von 1.550.000 Euro netto. Zusätzlich wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 600.000 Euro beantragt. Die Gesamtkosten des Vorhabens werden auf etwa 15.110.000 Euro netto geschätzt. Für die Anwendung der BIM-Methodik sind Kosten von rund 30.000 Euro netto für die Stufe 2 sowie etwa 32.600 Euro netto für das BIM-Management vorgesehen. Der Zeitplan sieht den Abschluss des Realisierungswettbewerbs im Juni 2024 und einen Baubeginn zu Beginn des Jahres 2026 vor. Die Entscheidung über die überplanmäßige Mittelbereitstellung liegt beim Stadtkämmerer nach Zustimmung des Rates.
Als Hintergrund der Maßnahme werden Sanierungsrückstände, Undichtigkeiten und veraltete technische Anlagen im Bestand angeführt, welche die langfristige Nutzung der Gastronomie sowie die Verpachtung an die OKto-Rail gefährden könnten. Ziel der Neugestaltung ist die Sicherung laufender Einnahmen und die Vermeidung einer Verringerung des Bilanzvermögens der Stadt Essen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Erneuerungsprogramm Straßeninfrastruktur 2045Zur Vorlage · 0482/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0482/2024/6 zum Erneuerungsprogramm Straßeninfrastruktur 2045 legt die Planung für die Instandhaltung des Essener Straßennetzes bis zum Jahr 2045 dar. Das Amt für Straßen und Verkehr verantwortet etwa 1.540 Kilometer Straßen sowie 650 Lichtsignalanlagen. Im Hauptverkehrsstraßennetz sind 33 Prozent der Verkehrsfläche stark geschädigt, und bei 58 Prozent der Lichtsignalanlagen besteht vordringlicher Erneuerungsbedarf. Zudem ist der barrierefreie Umbau von 630 Bushaltestellen vorgesehen.
Um die Erneuerungsziele zu erreichen, strebt das Programm eine Steigerung der jährlichen Erneuerungsleistung im Hauptverkehrsnetz von 22.500 auf 38.500 Quadratmeter an. Bis 2045 sind zudem Lärmsanierungen und der Ausbau von Radverkehrsanlagen geplant. Für die Erneuerung der Lichtsignalanlagen wird eine Erhöhung des jährlichen Budgets von 1,0 Millionen Euro auf 2,5 bis 3,0 Millionen Euro angestrebt. Im Bereich der Nebenstraßen sollen 800 Abschnitte innerhalb von 20 Jahren saniert werden, wofür die jährlichen Mittel von 4,0 Millionen Euro auf etwa 6,4 Millionen Euro steigen müssten.
Die Vorlage weist auf ein jährliches Finanzierungsloch von etwa 2 Millionen Euro hin, um die langfristigen Ziele zu realisieren. Insgesamt ist eine Erhöhung der jährlichen Investitionsmittel von 13,12 Millionen Euro auf 19,02 Millionen Euro vorgesehen. Zur Sicherung der Bauleistung wird ein zusätzlicher Personalbedarf von mehreren Stellen, unter anderem für die Bauleitung und technische Dienste, in der Haushaltsplanung 2025/2026 angemeldet.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Fahrplanänderungen in Mülheim an der Ruhr mit Anpassungen des Essener NahverkehrsangebotesZur Vorlage · 0614/2024/6 · Vorlage
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Die Stadt Mülheim an der Ruhr plant zum Fahrplanwechsel am 9. Juni 2024 Anpassungen im Nahverkehrsangebot, die auch Auswirkungen auf das Essener Verkehrsnetz haben. In Abstimmung mit der Ruhrbahn sind diese Maßnahmen so gestaltet, dass sie für die Stadt Essen kostenneutral bleiben. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den dargestellten Maßnahmen zuzustimmen.
Im Bereich der Straßenbahnlinie 104 wird der 15-Minuten-Takt morgens erst um 6:00 Uhr statt um 5:00 Uhr beginnen, dafür wird die Taktung am Abend bis 20:00 Uhr statt bis 19:00 Uhr verlängert. Bei den Ringlinien 129 und 139 findet ein Routenwechsel zwischen Heißen und dem Essener Stadtgebiet statt. Die Linie 129 wird künftig Haarzopf und Erbach anfahren, während die Linie 139 die Gebiete Frohnhausen und Breilsort bedient. Zudem wird die Buslinie 130 erweitert: Sie fährt künftig nicht mehr nur bis zum Mülheimer Hauptbahnhof, sondern übernimmt die Strecke bis Oberhausen City Forum, wodurch das Angebot der bisherigen Linie 122 in die Linie 130 integriert wird.
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- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) hier: Anpassungen der Richtlinie zur Förderung energetischer Modernisierung in EssenZur Vorlage · 0615/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die angepasste „Richtlinie zur Förderung energetischer Modernisierung in Essen“ zum 1. Juli 2024 beschließen. Die Neuregelung erfolgt als Anpassung an veränderte Bundesförderstrukturen sowie an Erkenntnisse aus der bisherigen Anwendung des Programms.
Die Änderungen umfassen die Gewährung von Fördermitteln für Modernisierungsmaßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sofern eine fachgerechte Ausführung durch zertifizierte Energie-Effizienz-Experten oder Fachunternehmen bestätigt wird. In Gebieten mit vorhandenen Wärmenetzen wird künftig vorrangig der Anschluss an Fern- oder Nahwärme gefördert. Der entsprechende Fördersatz steigt von 1.000 Euro auf 2.000 Euro, und der Bewilligungszeitraum verlängert sich für diese Maßnahmen von 12 auf 24 Monate. Die Förderung von Biomasseanlagen entfällt hingegen.
Zusätzlich wird ein einkommensabhängiger Bonus für Haushalte mit geringem Einkommen oder Transferleistungsempfang eingeführt. Durch diesen Bonus kann die maximale Fördersumme pro Gebäude von 10.000 Euro auf bis zu 14.000 Euro steigen. Im Antragsverfahren werden künftig auch Verträge mit auflösenden oder aufschiebenden Bedingungen zugelassen, um eine Abstimmung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude zu ermöglichen. Das gesamte Förderverfahren wird auf eine rein digitale Plattform umgestellt, über die auch Sanierungsnachweise hochgeladen werden können.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Sportanlage Uhlenstraße 4 - Erneuerung des Tennenkleinspielfeldes in ein Kunstrasenkleinspielfeld, Bau einer Kunststofflaufbahn sowie Erneuerung des Kunstrasengroßspielfeldes und Bau einer leichtathletischen NebenanlageZur Vorlage · 0520/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Genehmigung von Planungs- und Bauarbeiten an der Sportanlage in der Uhlenstraße 4 im Stadtteil Heisingen. Das Vorhaben sieht die Umwandlung des Tennenkleinspielfeldes in ein Kunstrasenkleinspielfeld sowie den Bau einer Kunststofflaufbahn und einer leichtathletischen Nebenanlage vor, die unter anderem eine Hochsprunganlage, eine Kugelstoßanlage und einen weiteren Weitsprungsektor umfasst. Diese Maßnahmen sind zur Sicherung des Sportbetriebs der Vereine TV Kupferdreh und DJK Heisingen vorgesehen, nachdem der Verein TV Kupferdreh seinen Sitz infolge eines Hochwasserschadens an die Anlage verlagert hat.
Zusätzlich ist die Erneuerung des Kunstrasengroßspielfeldes geplant. Durch die Zusammenlegung dieser Maßnahmen sollen Synergieeffekte bei den Kosten genutzt und die Bauzeit der Anlagenverfügbarkeit minimiert werden. Die geschätzten Netto-Investitionskosten belaufen sich auf insgesamt 1.120.000 Euro. Die Finanzierung der Arbeiten am Kleinspielfeld und der Leichtathletikanlagen ist im Wirtschaftsplan 2024 vorgesehen, während die Kosten für die Erneuerung des Großspielfeldes über den Wirtschaftsplan 2025 abgedeckt werden sollen. Die zeitliche Abstimmung der Bauarbeiten mit den nutzenden Vereinen erfolgt einvernehmlich.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.05.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Langenberger Straße/Kupferdreher Straße"Zur Vorlage · 0353/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0353/2024/6 des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit dem Bau und dem geplanten Baubeginn der Maßnahme zur Fahrbahnerneuerung der Langenberger Straße und der Kupferdreher Straße. Das Projekt umfasst die Erneuerung der Fahrbahnen mit lärmoptimiertem Asphalt, die Instandsetzung der Entwässerungsanlagen sowie den Ausbau einer Radverkehrsanlage. Zudem ist eine barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen Fahrenberg, Hinsbecker Löh und Poststraße vorgesehen. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 9.430.000 € beziffert, wobei sich diese Summe auf den Straßenbau (8.400.000 €), die Beleuchtung (660.000 €) und Lichtsignalanlagen (370.000 €) verteilen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.000.000 € für das Jahr 2024 sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 8.330.000 € für 2024 vor. Die Kassenwirksamkeit ist mit 6.750.000 € in 2025 und 1.580.000 € in 2026 geplant. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Bauabschnitten über eine geschätzte Gesamtdauer von etwa 18 Monaten.
Die Maßnahme dient dem Lückenschluss im Ergänzungsnetz des Radroutennetzes und unterstützt das Ziel der Stadt Essen, den Anteil des Radverkehrs am Modal-Split bis 2035 zu erhöhen. Die Verwaltung bewertet die Maßnahme im Hinblick auf den Klimaschutz als positiv, da die Förderung des Radverkehrs zur Reduktion des Kfz-Verkehrsanteils beitragen soll. Die Bezirksvertretung VIII nimmt den Vorgang zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 26.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Beschleunigung des ÖPNV durch Beeinflussung der Lichtsignalanlagen (LSA)"Zur Vorlage · 0563/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn einer Maßnahme zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschließen. Das Vorhaben umfasst die Beeinflussung von Lichtsignalanlagen im westlichen Teil des innerstädtischen Bereichs, konkret in den Stadtteilen Rüttenscheid, Holsterhausen und Frohnhausen. Hierbei sollen insgesamt 15 Lichtsignalanlagen auf Verkehrsunabhängigkeit umgerüstet und teilweise erneuert werden, was insbesondere die Straßenbahnlinien 101 und 106 betrifft.
Ergänzend zur technischen Umrüstung der Ampelanlagen sind infrastrukturelle Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die Markierung von Sperrflächen, um Behinderungen der Straßenbahnen durch Rückstau oder andere Verkehrsteilnehmer zu verringern. Zudem soll die Bushaltestelle „Landgericht“ baulich umgestaltet werden, damit Busse der Linie 160 vor dem Individualverkehr ausfahren können. Die zuständigen Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden vor der Umsetzung informiert.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 2.494.800 EUR. Durch einen Förderbescheid des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) wird die Stadt mit einer Quote von 65 Prozent unterstützt, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 873.180 EUR beläuft. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des ÖPNV zu steigern und durch verringerte Wartezeiten an Ampeln zur Reduktion von CO2-Emissionen beizutragen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung der Lichtsignalanlage 196 Burggrafenstraße/ Frillendorfer Straße"Zur Vorlage · 0565/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den Bau und Baubeginn der Erneuerung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Burggrafenstraße/Frillendorfer Straße vorgeschlagen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 470.000 EUR. Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 313.000 EUR sowie eine Verpflichtungsermächtigung über 157.000 EUR beantragt, deren Kassenwirksamkeit im Jahr 2025 eintritt. Die Finanzierung soll aus dem Projekt zur Erneuerung von Lichtsignalanlagen und Steuerkabeln erfolgen.
Die technische Überprüfung der bestehenden Anlage ergab, dass aufgrund des Alters und der Nichtverfügbarkeit des Steuergerätes eine vollständige Erneuerung erforderlich ist. Die Maßnahme dient dazu, die Vorgaben der Unfallkommission umzusetzen, die im September 2023 eine gesicherte Führung des linksabbiegenden Verkehrs beschlossen hat. Zudem soll die neue Anlage mit Signalisierungseinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderungen ausgestattet werden und die Vorrangschaltung für die Buslinien 160, 161 und 166 ermöglichen.
Die technische Umsetzung erfolgt nach aktuellen Richtlinien (RiLSA 2015) und berücksichtigt die zukünftige Entwicklung der Frillendorfer Straße als Radfahrachse. Die neuen Einrichtungen sollen so gestaltet sein, dass sie auch bei späteren Erweiterungen des Radverkehrskonzepts weiterverwendet werden können. Durch die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Unterstützung des Radverkehrs wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz erwartet.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Inklusionsbeirat (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Fahrzeugersatzbeschaffungen für die Feuerwehr im Jahr 2024Zur Vorlage · 0180/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr der Stadt Essen plant die Ersatzbeschaffung von insgesamt 31 Fahrzeugen, um die Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes sowie der Gefahrenabwehr und des Brandschutzes sicherzustellen. Das Vorhaben umfasst verschiedene Fahrzeugtypen, darunter Krankentransportwagen, Rettungstransportwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge, ein Löschfahrzeug, einen Rüstwagen, einen Feuerwehrkran sowie einen Gerätewagen Atemschutz. Das voraussichtliche Gesamtvolumen der Investitionen beläuft sich auf 15.990.000 Euro. Aufgrund marktüblicher Fertigungszeiten ist mit Auslieferungen bis zum Jahr 2027 zu rechnen, weshalb die Einleitung der Maßnahmen bereits im Jahr 2024 vorgesehen ist. Die jährlichen kalkulatorischen Kosten werden mit 367.770 Euro für Zinsen und 2.237.833,33 Euro für Abschreibungen beziffert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Ersatzbeschaffung empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen diese beschließt. Im Rahmen einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde die Auswirkung des Vorhabens auf den Klimaschutz als positiv bewertet. Zudem wurde die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit gemäß § 82 der Gemeindeordnung festgestellt.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2024/2025Zur Vorlage · 0441/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0441/2024/4) behandelt die Fortführung und Erweiterung von Gruppen an Offenen Ganztagsschulen (OGS) für das Schuljahr 2024/2025. Geplant ist eine Erweiterung um 47 Gruppen, bestehend aus 46 Gruppen an Grundschulen und einer Gruppe an Förderschulen, wodurch sich die Gesamtzahl auf 513 Gruppen erhöht. Damit soll ein Mehrbedarf von etwa 1.254 zusätzlichen Plätzen gedeckt werden. Der städtische Eigenanteil steigt in diesem Zusammenhang von 7.850.152 Euro auf 10.919.255 Euro.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen der Erweiterung und der Erhöhung des Eigenanteils unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf zustimmt. Während der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX sowie der Integrationsrat die Vorlage zur Kenntnis nehmen sollen, sind Empfehlungen des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie des Haupt- und Finanzausschusses vorgesehen.
Finanziell sieht das Programm „Ganztagsausbau“ Förderungen von bis zu 26.246.535 Euro für Schulgebäude und Ausstattung vor. Der konsumtive Aufwand steigt von 34.770.321 Euro im Vorjahr auf 42.571.561 Euro für das Schuljahr 2024/2025. Dies umfasst unter anderem Personalkosten durch Neueinstellungen und Tariferhöhungen sowie Kosten für Spielmaterial und DeutschlandTickets für Nachwuchskräfte. Die Gesamterträge steigen auf 31.873.541 Euro, gestützt durch Landesförderungen und höhere Elternbeiträge. Die Sachkosten belaufen sich auf 42.401.922 Euro, wovon ein Betrag von 38.383.113 Euro als Zuschuss an die Jugendhilfe Essen gGmbH fließt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Fortschreibung Entwicklungskonzept Baldeneysee Bericht Masterplan Erlebnisketten, Ausblick Erlebnisraum Baldeneysee und weiteres VorgehenZur Vorlage · 0454/2024/7 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage 0454/2024/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes Baldeneysee aus dem Jahr 2013 sowie dem Bericht zum Masterplan „Erlebnisketten“ und dem Ausblick „Erlebnisraum Baldeneysee“ für den Zeitraum von 2023 bis 2033. Ziel der Maßnahmen ist die Entzerrung der Besucherströme durch eine stärkere Vernetzung der Uferpromenade, des Baldeneysteigs und peripherer Orte. Zu den als prioritär eingestuften Projekten gehören die Umgestaltung der Regattastrecke inklusive eines Tribünenneubaus, die Verlängerung der Seepromenade, die Schaffung eines barrierefreien Stauwehrs, die Mobilitätsstation Heisingen sowie die Projekte Haus Scheppen im Rahmen der IGA 2027 und ein Seepavillon in Kupferdreh.
Der Rat der Stadt soll den Bericht als künftige Handlungs- und Planungsgrundlage beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung weiterer Planungs- und Umsetzungsschritte beauftragen. Die zuständigen Bezirksvertretungen sowie verschiedene Ausschüsse sollen die Vorlage zur Kenntnis nehmen oder Empfehlungen abgeben. Die Verwaltung wird angewiesen, die in den Projektsteckbriefen aufgeführten Maßnahmen zu konkretisieren, Einzelbeschlüsse einzuholen und die Öffentlichkeit einzubinden. Die Baldeneyseekonferenz soll künftig weitere Projekte entwickeln und dem Rat vorlegen. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Essen werden erst mit den jeweiligen Einzelbeschlüssen ersichtlich, wobei die Umsetzung unter einem Finanzierungsvorbehalt steht. Der spezifische Bedarf an Ressourcen wird in den zuständigen Gremien separat dargestellt.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.05.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 07.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 31.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 1. Quartal 2024Zur Vorlage · 0433/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Sanierungsprogramm der Essener Schultoiletten für das erste Quartal 2024 weist aus, dass von den insgesamt 189 Schulstandorten noch 82 Anlagen einen Sanierungsbedarf aufweisen. Im aktuellen Berichtszeitraum wurden durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft und die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) drei Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 1.872.500 Euro abgeschlossen.
Die Umsetzung der verbleibenden Maßnahmen verteilt sich auf verschiedene Akteure: Die Immobilienwirtschaft führt 19 Projekte durch, wovon elf sich in der Bauausführung befinden oder kurz vor dem Beginn stehen. Die EABG betreut 26 Maßnahmen, darunter fünf in der Bauausführung und vier im Vergabeabschnitt. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) ist für 37 Maßnahmen zuständig. Zur Beschleunigung des Programms wurden fünf Projekte von der EABG an die GVE übertragen. Ein Teil der GVE-Maßnahmen soll bis Ende 2024, die restlichen bis Ende 2025 abgeschlossen werden.
Die Finanzierung der Instandhaltungsrücklagen wurde aufgrund fortgeschrittener Planung und gestiegener Preise von rund 27,1 Millionen Euro auf etwa 37,7 Millionen Euro angehoben. Die Kostensteigerungen bei den GVE-Maßnahmen resultieren aus präziseren Berechnungen nach Abschluss der Leistungsphase 3. Für die Jahre 2024 und 2025 ist im Haushalt ein jährlicher Betrag von fünf Millionen Euro für das Neubauprogramm Schultoiletten veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 32.Planungsänderung und Kostenanpassung Erweiterungsbau Käthe-Kollwitz-Schule, Christinenstr. 2-4Zur Vorlage · 0196/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Vorlage zur Planungsänderung und Kostenanpassung für den Abbruch sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus der Käthe-Kollwitz-Schule vorgelegt. Aufgrund der begrenzten Flächenverhältnisse im Bereich des Christinenparks ist eine Änderung der ursprünglichen Bauweise vorgesehen. Geplant ist der Einsatz einer Stahlmodulbauweise, um die Baustelleneinrichtung zu optimieren und die Auswirkungen auf den Schulbetrieb sowie den Park zu reduzieren.
Durch diese Anpassung erhöht sich das geplante Kostenvolumen von ursprünglich 4.786.000 Euro um 2.714.000 Euro auf insgesamt 7.500.000 Euro. Die Kosten umfassen unter anderem die Modulbauweise, Grundleitungen, Ingenieurleistungen, eine Photovoltaikanlage sowie die Möblierung. Der Neubau wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus dem Jahr 2023 geplant, was eine energetische Verbesserung gegenüber dem Bestand zur Folge hat.
Der Baubeginn ist für die Herbstferien im Oktober 2025 vorgesehen, wobei die Fertigstellung für April 2026 geplant ist. Der Rat der Stadt Essen soll die Kostenanpassung beschließen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über verschiedene Haushaltsjahre, wobei für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 2.500.000 Euro veranschlagt sind.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — erhebt mit den vorgetragenen Anmerkungen einstimmig keine Bedenken
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Verwaltungsgebäude Altendorfer Straße 103 - Baubeginn Generalsanierung sowie überplanmäßige Mittelbereitstellung und die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zur Durchführung der GeneralsanierungZur Vorlage · 0610/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn der Generalsanierung des Verwaltungsgebäudes in der Altendorfer Straße 103 beschließen. Das Projekt umfasst die technische Erneuerung, die energetische Modernisierung sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit. Zu den geplanten Arbeiten gehören der Austausch der Fenster, die Innendämmung der Fassade, die Optimierung der Heizungsanlage, die Erneuerung der IT- und Elektroverkabelung sowie der Austausch der Beleuchtung gegen LED-Systeme. Zudem sind Arbeiten an den Oberböden, den WC-Anlagen und der Brandmeldeanlage vorgesehen.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 32.070.000 Euro. Diese setzen sich aus Kosten für die Baukonstruktion, technische Anlagen, Baunebenkosten sowie einem Sicherheitszuschlag zusammen. Für die Finanzierung ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 9.090.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 20.180.000 Euro für 2024 vorgesehen, wobei die Kassenwirksamkeit für 2025 geplant ist.
Das Gebäude soll nach der Sanierung durch das Amt für Soziales und Wohnen genutzt werden. Da der Mietvertrag für die derzeitige Fläche in der Steubenstraße am 30. Juni 2025 endet, ist ein Einzugstermin im Mai 2025 vorgesehen. Durch die geplante Abmietung der Standorte Steubenstraße und Klinkestraße werden jährliche Mietminderkosten von mindestens 1.827.600 Euro erwartet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Entscheidung empfehlen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.05.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — verwiesen in ASAGI zur Kenntnisnahme, kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Bebauungsplan Nr. 6/22 "Kreuzeskirchstraße/Kastanienallee ('Weberplatz)" Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0422/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Bebauungsplan Nummer 6/22 „Kreuzeskirchstraße/Kastanienallee (Weberplatz)“ als Satzung entscheiden. Das etwa 0,25 Hektar große Plangebiet liegt im Stadtbezirk I und umfasst die Flächen zwischen der Kastanienallee und dem Weberplatz. Ziel der Planung ist die Schaffung eines modern bebauten, gemischt genutzten urbanen Blocks. Dieser soll neben Wohnraum, der zu bis zu 100 Prozent gefördert werden kann, auch Büro- und Gewerbeflächen sowie gastronomische Einrichtungen umfassen. Durch die Neugestaltung der angrenzenden Treppenanlage soll zudem eine städtebauliche Verbindung zwischen dem Universitätsviertel und der nördlichen Innenstadt hergestellt werden.
Das Planungsverfahren wurde als beschleunigtes Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen Stellungnahmen unter anderem der Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf, der E.ON SE sowie der Emschergenossenschaft vor. Der Rat wird gebeten, nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange die im Verfahren eingegangenen Anregungen zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung hat hierzu die entsprechenden Stellungnahmen zur Berücksichtigung der jeweiligen Anregungen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Niederschrift Nr. 30 über die Sitzung des Rates vom 24.04.2024
- 36.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 37.Mitteilungen der Verwaltung
- 38.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 39.Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-WestfalenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 40.Ruhrbahn GmbH: Beschaffung von StraßenbahnfahrzeugenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 41.Einführung der Anwärtersonderzuschläge für die Laufbahngruppe 2 im feuerwehrtechnischen DienstErgebnis: einstimmig beschlossen
- 42.Verwaltungsgebäude Altendorfer Straße 101 - Baubeginn der AusbaumaßnahmenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 43.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil