Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) hier: Anpassungen der Richtlinie zur Förderung energetischer Modernisierung in Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die angepasste „Richtlinie zur Förderung energetischer Modernisierung in Essen“ zum 1. Juli 2024 beschließen. Die Neuregelung erfolgt als Anpassung an veränderte Bundesförderstrukturen sowie an Erkenntnisse aus der bisherigen Anwendung des Programms.
Die Änderungen umfassen die Gewährung von Fördermitteln für Modernisierungsmaßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sofern eine fachgerechte Ausführung durch zertifizierte Energie-Effizienz-Experten oder Fachunternehmen bestätigt wird. In Gebieten mit vorhandenen Wärmenetzen wird künftig vorrangig der Anschluss an Fern- oder Nahwärme gefördert. Der entsprechende Fördersatz steigt von 1.000 Euro auf 2.000 Euro, und der Bewilligungszeitraum verlängert sich für diese Maßnahmen von 12 auf 24 Monate. Die Förderung von Biomasseanlagen entfällt hingegen.
Zusätzlich wird ein einkommensabhängiger Bonus für Haushalte mit geringem Einkommen oder Transferleistungsempfang eingeführt. Durch diesen Bonus kann die maximale Fördersumme pro Gebäude von 10.000 Euro auf bis zu 14.000 Euro steigen. Im Antragsverfahren werden künftig auch Verträge mit auflösenden oder aufschiebenden Bedingungen zugelassen, um eine Abstimmung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude zu ermöglichen. Das gesamte Förderverfahren wird auf eine rein digitale Plattform umgestellt, über die auch Sanierungsnachweise hochgeladen werden können.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024einstimmig beschlossen
- 07.05.2024mehrheitlich empfohlen