Bebauungsplan Nr. 6/22 "Kreuzeskirchstraße/Kastanienallee ('Weberplatz)" Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Bebauungsplan Nummer 6/22 „Kreuzeskirchstraße/Kastanienallee (Weberplatz)“ als Satzung entscheiden. Das etwa 0,25 Hektar große Plangebiet liegt im Stadtbezirk I und umfasst die Flächen zwischen der Kastanienallee und dem Weberplatz. Ziel der Planung ist die Schaffung eines modern bebauten, gemischt genutzten urbanen Blocks. Dieser soll neben Wohnraum, der zu bis zu 100 Prozent gefördert werden kann, auch Büro- und Gewerbeflächen sowie gastronomische Einrichtungen umfassen. Durch die Neugestaltung der angrenzenden Treppenanlage soll zudem eine städtebauliche Verbindung zwischen dem Universitätsviertel und der nördlichen Innenstadt hergestellt werden.
Das Planungsverfahren wurde als beschleunigtes Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen Stellungnahmen unter anderem der Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf, der E.ON SE sowie der Emschergenossenschaft vor. Der Rat wird gebeten, nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange die im Verfahren eingegangenen Anregungen zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung hat hierzu die entsprechenden Stellungnahmen zur Berücksichtigung der jeweiligen Anregungen vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.05.2024einstimmig beschlossen
- 16.05.2024einstimmig empfohlen
- 23.04.2024einstimmig keine Bedenken erhoben