Anpassung der Satzung des Inklusionsbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Anpassung der Satzung des Inklusionsbeirates. Im Zentrum der vorliegenden Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen steht die Neugestaltung des Benennungsverfahrens für bestimmte Mitglieder des Beirats.
Nach dem Entwurf sollen die Mitglieder, welche die Ratsfraktionen, Wohlfahrtsverbände, die organisierte Selbsthilfe sowie die Inklusionsbeauftragten vertreten, künftig anders bestellt werden. Die Bestellung durch den Rat der Stadt Essen soll auf Vorschlag der jeweiligen Ratsfraktion, der zuständigen Träger, der organisierten Selbsthilfe oder der Bezirksvertretung erfolgen. Diese Bestellung gilt für die Dauer einer Wahlperiode des Rates.
Unverändert bleiben hingegen die Vorgaben zum Benennungsverfahren für jene Mitglieder des Inklusionsbeirates, welche die Gruppe der Menschen mit Schwerbehinderung oder chronischen Erkrankungen repräsentieren. Die Änderung der Satzung wurde im Inklusionsbeirat beraten und soll nach der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen weitergeleitet werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 20.06.2024Kenntnis genommen
- 29.05.2024einstimmig beschlossen
- 23.05.2024einstimmig empfohlen
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