Schlechte Erkennbarkeit von Pollern auf Radwegen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bezirksausschuss I den Antrag 0534/2024/GRÜNE eingebracht. Darin wird die Verwaltung gebeten, alle Poller auf Radwegen sowie auf Wegen, die für den Fahrradverkehr genutzt werden dürfen, kurzfristig mit einer weiß-roten reflektierenden Schutzmarkierung zu versehen.
Hintergrund ist ein Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Januar 2024. Dieser regelt den Umgang mit Verkehrseinrichtungen wie Pollern oder Umlaufsperren auf Straßen und Radwegen. Gemäß dieser Regelung sind künftig nur noch Poller zulässig, die weiß-rot und reflektierend gestrichen sind.
Die Fraktion führt im Antrag konkrete Stellen im Stadtbezirk I an, an denen eine unzureichende Erkennbarkeit von Pollern besteht. Genannt werden unter anderem Zufahrten zur grünen Mitte, ein Verbindungsweg entlang der Kreuzeskirche im Bereich der Weberstraße sowie der Weg zwischen der Seumannstraße und der Katzenbruchstraße am Nord-Ost-Gymnasium sowie der Isenbergplatz.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024kein Ergebnis hinterlegt