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Umsetzung des Startchancen-Programmes in der Stadt Essen

0644/2024/4 08.05.2024 Schule

🟢 Beschlossen 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Ab dem 1. August 2024 wird in Essen das bundesweite Startchancen-Programm umgesetzt. Ziel der zehnjährigen Initiative ist es, die Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Die Finanzierung erfolgt durch Bund und Land in gleichem Umfang. Das Programm basiert auf drei Säulen: einem Investitionsbudget für die Infrastruktur, einem Chancen-Budget für pädagogische Beratung sowie einem Personalbudget zur Verstärkung multiprofessioneller Teams, etwa durch Schulsozialarbeiter.

In der ersten Phase des Programms nehmen in Essen 28 Schulen teil. Die Auswahl umfasst 20 Grundschulen, verschiedene Sekundarschulformen wie Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie ein Gymnasium und ein Berufskolleg. Förderschulen und Talentschulen sollen ab dem Schuljahr 2025/26 folgen. Für Maßnahmen aus der ersten Säule ist vonseiten der Schulträger ein Eigenanteil von 30 Prozent zu leisten.

Da die Verwaltung für Aufgaben wie den Mittelabruf, die Ausschreibung von Leistungen und das Netzwerkmanagement zusätzliches Personal benötigt, plant der Fachbereich Schule die Einrichtung von zwei überplanmäßigen Stellen im Personalhaushalt. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft hat das Verfahren zur Teilnahme der Stadt Essen am Programm zur Kenntnis genommen.

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