Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Niederschrift Nr. 21 über die Sitzung ds Ausschusses für Schule, Bildung und Wisenschaft vom 14.02.2024
- 2.Niederschrift Nr. 22 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft vom 20.03.2024
- 3.Situation in den Schulsekretariaten hier: Neuberechnung des Schulsekretariatsbemessungsschlüssels (SBS) für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026Zur Vorlage · 0418/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft hat den Sachstand zur Personalsituation in den städtischen Schulsekretariaten zur Kenntnis genommen. Für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 wird der Schulsekretariatsbemessungsschlüssel neu berechnet. Auf Basis der amtlichen Schuldaten vom Oktober 2023 ergibt sich ein Gesamtbedarf von 4.445,49 Wochenstunden. Dies bedeutet eine Erhöhung um etwa 226 Wochenstunden gegenüber dem vorherigen Bemessungszeitraum.
Dieser Anstieg ist auf eine Zunahme der Schülerzahlen um insgesamt 2.913 Personen sowie den Ausbau von Betreuungsplätzen im Offenen Ganztag zurückzuführen. Zudem hat die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit spezifischen Fördermerkmalen zugenommen. Die wöchentlichen Stunden verteilen sich auf verschiedene Schulformen, wobei Grundschulen mit 1.482,78 Stunden den größten Anteil beanspruchen.
Die Verwaltung strebt langfristig eine Erreichbarkeit der Schulseinrichtungen von mindestens 20 Wochenstunden während der Schulzeit an allen Standorten an. Da einige Grundschulen diesen Wert derzeit noch nicht erreichen, plant der Fachbereich Schule die Einführung einer generellen Mindestwochenstundenzahl. Parallel dazu wird in einer Arbeitsgruppe ein neues Arbeitszeitbemessungsmodell entwickelt, das ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten soll. Dieses Modell soll unter anderem den Schulsozialindex berücksichtigen und die bisherige Abfrage einzelner Merkmale ersetzen.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.AOffene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2024/2025Zur Vorlage · 0441/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fortführung der bestehenden Gruppen an den Offenen Ganztagsschulen (OGS) sowie deren Erweiterung für das Schuljahr 2024/2025 beschließen. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf sieht die Vorlage vor, die bisherigen 466 Gruppen beizubehalten und um 47 neue Gruppen an 82 Grundschulen sowie fünf Förderschulen im Primarbereich zu ergänzen. Damit würde die Gesamtzahl der OGS-Gruppen auf 513 steigen.
Mit dieser Erweiterung ist eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils zur Finanzierung der Angebote von rund 7,85 Millionen Euro auf etwa 10,92 Millionen Euro für das Schuljahr 2024/2025 verbunden. Die Maßnahme umfasst zudem den Ausbau der acht-bis-eins-Betreuung um sechs Gruppen. Hintergrund der Planung ist ein steigender Betreuungsbedarf und die Notwendigkeit, auf bestehende Wartelisten an verschiedenen Schulstandorten zu reagieren.
Im Hinblick auf den ab 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung bereitet sich die Stadt auf einen weiteren Zuwachs an Betreuungsplätzen vor. Prognosen gehen davon aus, dass der Bedarf bis zum Jahr 2029 erheblich steigen wird. Zur Vorbereitung werden derzeit Schulbegehungen durchgeführt, um die räumlichen Kapazitäten zu prüfen und bedarfsgerechte Raumkonzepte für die verschiedenen Standorte zu entwickeln.
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Beratungsfolge
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Sachstandsbericht zur Arbeit der Fachstelle Schule und Beruf/ Kommunale Koordinierungsstelle "Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)"Zur Vorlage · 0515/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft hat den Sachstandsbericht zur Arbeit der Fachstelle Schule und Beruf sowie der Kommunalen Koordinierungsstelle „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) zur Kenntnis genommen. Der Bericht konzentriert sich auf die Übergänge von der Schule in den Beruf, insbesondere auf junge Menschen, die im Jahr 2023 ohne Anschlussperspektive blieben.
Zur Unterstützung dieser Zielgruppe wurde eine Verantwortungskette etabliert, in der verschiedene Akteure gemeinsam Maßnahmen zur Identifizierung und Begleitung von Schülern umsetzen. Lehrkräfte identifizieren Schülerinnen und Schüler ohne Anschlussperspektiven und melden diese an die Jugendberufsagentur weiter. Der Prozess umfasst strukturierte Beratungsangebote vor, während und nach den Sommerferien sowie die Zusammenarbeit mit Partnern wie Kammern, Verbänden und verschiedenen regionalen Projekten.
Die Maßnahmen beinhalten zudem die Bereitstellung von Informationen über Bildungswege und die Durchführung von Unterstützungsformaten zur Sicherung des Übergangs. Ein weiterer Bestandteil ist die Erhebung der kumulierten Ausbildungswünsche (KARL) in bestimmten Schulformen. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen es der Jugendberufsagentur sowie Kammern und Verbänden, gezielt Kontakt zu den Jugendlichen aufzunehmen und die Vermittlung in eine Berufsausbildung oder alternative Übergangsangebote zu unterstützen.
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- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Übersicht über die Sozialindexstufen der Schulen in der Stadt EssenZur Vorlage · 0583/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft hat eine Übersicht über die Sozialindexstufen der Schulen in Essen zur Kenntnis genommen. Das System basiert auf einem Modell des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW, das für das Schuljahr 202läufig 24 aktualisiert wurde. Der schulscharfe Sozialindex unterscheidet neun Stufen, wobei die Stufe 1 die geringste und die Stufe 9 die höchste soziale Belastung einer Schule beschreibt.
Die Einstufung stützt sich auf vier Indikatoren: Kinder- und Jugendarmut, den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache, den Anteil der Zuzüge aus dem Ausland sowie den Anteil der Lernenden mit Förderschwerpunkten in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionaler und sozialer Entwicklung. Die zuständige Fachabteilung nutzt diesen Index zur bedarfsorientierten Verteilung kommunaler Mittel, etwa bei der Verortung von Schulsozialarbeit oder der Ausbildung von Familiengrundschulzentren. Die Indexstufen erlauben dabei keine Rückschlüsse auf die Qualität der pädagogischen Arbeit.
In Essen sind rund die Hälfte aller Grund- und weiterführenden Schulen den Stufen 6 bis 9 zugeordnet, wobei über 30 Prozent der Schulen in den Stufen 8 oder 9 liegen. Die Stadtverwaltung ist für insgesamt 147 städtische Schulen verantwortlich.
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- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Umsetzung des Startchancen-Programmes in der Stadt EssenZur Vorlage · 0644/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ab dem 1. August 2024 wird in Essen das bundesweite Startchancen-Programm umgesetzt. Ziel der zehnjährigen Initiative ist es, die Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Die Finanzierung erfolgt durch Bund und Land in gleichem Umfang. Das Programm basiert auf drei Säulen: einem Investitionsbudget für die Infrastruktur, einem Chancen-Budget für pädagogische Beratung sowie einem Personalbudget zur Verstärkung multiprofessioneller Teams, etwa durch Schulsozialarbeiter.
In der ersten Phase des Programms nehmen in Essen 28 Schulen teil. Die Auswahl umfasst 20 Grundschulen, verschiedene Sekundarschulformen wie Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie ein Gymnasium und ein Berufskolleg. Förderschulen und Talentschulen sollen ab dem Schuljahr 2025/26 folgen. Für Maßnahmen aus der ersten Säule ist vonseiten der Schulträger ein Eigenanteil von 30 Prozent zu leisten.
Da die Verwaltung für Aufgaben wie den Mittelabruf, die Ausschreibung von Leistungen und das Netzwerkmanagement zusätzliches Personal benötigt, plant der Fachbereich Schule die Einrichtung von zwei überplanmäßigen Stellen im Personalhaushalt. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft hat das Verfahren zur Teilnahme der Stadt Essen am Programm zur Kenntnis genommen.
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- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Erarbeitung einer Ernährungsstrategie für EssenZur Vorlage · 0412/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen entwickelt im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie und des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima eine neue Ernährungsstrategie. Ziel des Vorhabens ist es, Beiträge zum Klimaschutz, zur Ressourcenschonung, zur Gesundheit und zum Tierwohl zu leisten. Ein Netzwerk aus etwa 50 Akteuren aus der Verwaltung, Landwirtschaft, Gastronomie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft trägt die Erarbeitung gemeinsam.
Die Beteiligten haben bereits ein Leitbild verabschiedet, das den weiteren Prozess steuert. Die Strategie konzentriert sich auf Handlungsfelder wie die Gemeinschaftsverpflegung, Ernährungsbildung sowie die Förderung von Regionalität und Saisonalität. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Lebensmittelwertschätzung und der Reduzierung von Lebensmittelverschwendung. Geplante Maßnahmen im Rahmen des Prozesses umfassen unter anderem Fachvorträge, Gastronomietreffen und Informationsbroschüren.
Der Erarbeitungsprozess ist auf eine Dauer von einem Jahr ausgelegt, wobei die Vorstellung der Rahmenbedingungen und Grundlagen der Strategie für das Frühjahr 2025 vorgesehen ist. Die geschätzten Kosten für die Erarbeitung belaufen sich auf 45.000 Euro. Diese werden durch das Budget der Grünen Hauptstadt Agentur gedeckt und umfassen Posten wie Raummiete, Moderation, Catering sowie Öffentlichkeitsarbeit.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Sachstand zur Unterstützung von einkommensschwächeren Haushalten bei den Kosten zur Verpflegung in Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag (OGS) hier: Runder Tisch "Fairpflegung in Essener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen"Zur Vorlage · 0973/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0973/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Einrichtung eines wiederkehrenden Runden Tisches zum Thema Ernährung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen vorsieht. Die Stadtverwaltung soll dazu Akteure aus der Verwaltung, von Schulen, Wohlfahrtsverbänden sowie privaten und ehrenamtlichen Initiativen einladen.
Ziel des Gremiums ist es, einen Überblick über die bestehenden Verpflegungsangebote und deren Nachfrage zu gewinnen. Der Antrag sieht vor, kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung einkommensschwächerer Familien zu erarbeiten und langfristig Lösungen zu finden, damit jedes Kind in Essen perspektivmäßig eine tägliche warme Mahlzeit erhält. Zudem soll die Ausweitung des Projekts „Fünf am Tag – machen Kinder stark“ geprüft werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf der unbürokratischen Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie der Sicherung einer finanziellen Basis für Verpflegungsangebote in Jugendhäusern. Um die Entwicklung der Angebote analysieren zu können, sollen messbare Indikatoren entwickelt werden. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Kinderarmutsquote in Essen und dem Bedarf an einer übergeordneten Strategie zur Vernetzung von Ernährungsangeboten in der Stadt.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Der Tagesordnungspunkt 12.1.1 wird in den Rat geschoben.
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.Verpflegung an Essener SchulenZur Vorlage · 1375/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1375/2023/SPD den Antrag gestellt, einen wiederkehrenden Runden Tisch zum Thema Ernährung und Verpflegung an Essener Schulen einzurichten. Die Stadtverwaltung soll hierfür Akteure aus der Verwaltung, von Schulen, Wohlfahrtsverbänden sowie privaten und ehrenamtlichen Initiativen zusammenbringen.
Im Fokus des Gremiums stehen verschiedene Zielsetzungen. Dazu gehören die Erstellung eines Überblicks über bestehende Verpflegungsangebote und deren Nachfrage sowie die Entwicklung kurzfristiger Maßnahmen, um Schülern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu vorhandenen Angeboten zu erleichtern. Langfristig wird angestrebt, eine tägliche warme Mahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler in Essen sicherzustellen.
Der Antrag sieht zudem vor, die Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unbürokratischer zu gestalten und die finanzielle Basis der Verpflegungsangebote dauerhaft zu sichern. Ein einheitliches Bestell- und Abrechnungssystem sowie die Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Entlastung der Schulleitungen sollen ebenfalls geprüft werden. Zudem soll die Einrichtung einer permanenten Vernetzungsstelle für Schulverpflegung untersucht werden, um Synergien zu nutzen. Ziel ist es, durch messbare Indikatoren die Weiterentwicklung der Angebote und deren Auswirkungen auf die Nachfrage analysieren zu können.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.Ordnungsamt -Verkehrsüberwachung- Berichterstattung zur Schulwegsicherung 2023Zur Vorlage · 0217/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung im Jahr 2023 berichtet. Die Vorlage von Beigeordnetem Kromberg dokumentiert, dass die im Ziel- und Maßnahmenplan „Essen, Großstadt für Kinder“ festgelegten Vorgaben erreicht wurden.
Im Bereich des fließenden Verkehrs fanden im Umfeld von Schulen 3.098 Geschwindigkeitsüberwachungen statt. Mit einem Anteil von 39,94 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet wurde das Ziel von mindestens 20 % überschritten. Bei über 833.603 gemessenen Fahrzeugen wurden 36.956 Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt, was einer Quote von etwa 4,43 % entspricht und somit unter dem festgelegten Grenzwert von 10 % liegt.
Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs wurden 1.397 Einsätze an Schulen durchgeführt. Mit einem Anteil von 18,04 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet wurde die Zielvorgabe von mindestens 15 % erfüllt. Die Maßnahmen umfassten neben Verwarnungen und rechtlichen Schritten auch verkehrserzieherische Gespräche mit Fahrzeugführenden.
Im Vergleich dazu lag die durchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungsquote im gesamten Stadtgebiet bei etwa 5,8 %. Die Berichterstattung wird den zuständigen Ausschüssen sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 1. Quartal 2024Zur Vorlage · 0433/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Sanierungsprogramm der Essener Schultoiletten für das erste Quartal 2024 weist aus, dass von den insgesamt 189 Schulstandorten noch 82 Anlagen einen Sanierungsbedarf aufweisen. Im aktuellen Berichtszeitraum wurden durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft und die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) drei Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 1.872.500 Euro abgeschlossen.
Die Umsetzung der verbleibenden Maßnahmen verteilt sich auf verschiedene Akteure: Die Immobilienwirtschaft führt 19 Projekte durch, wovon elf sich in der Bauausführung befinden oder kurz vor dem Beginn stehen. Die EABG betreut 26 Maßnahmen, darunter fünf in der Bauausführung und vier im Vergabeabschnitt. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) ist für 37 Maßnahmen zuständig. Zur Beschleunigung des Programms wurden fünf Projekte von der EABG an die GVE übertragen. Ein Teil der GVE-Maßnahmen soll bis Ende 2024, die restlichen bis Ende 2025 abgeschlossen werden.
Die Finanzierung der Instandhaltungsrücklagen wurde aufgrund fortgeschrittener Planung und gestiegener Preise von rund 27,1 Millionen Euro auf etwa 37,7 Millionen Euro angehoben. Die Kostensteigerungen bei den GVE-Maßnahmen resultieren aus präziseren Berechnungen nach Abschluss der Leistungsphase 3. Für die Jahre 2024 und 2025 ist im Haushalt ein jährlicher Betrag von fünf Millionen Euro für das Neubauprogramm Schultoiletten veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Beschlussfassung über die Umsetzung von Maßnahmen der durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) betreuten Maßnahmen der SchulentwicklungsplanungZur Vorlage · 0399/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Umsetzung von Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung entscheiden, die durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) betreut werden. Die Vorlage umfasst den Bau und Baubeginn der Projekte 5.600401 bis 5.600411 mit einem veranschlagten Gesamtkostenvolumen von rund 182,3 Millionen Euro. Im Rahmen des Beschlussvorschlags wird die IME mit der Umsetzung dieser Schulbauprojekte beauftragt. Zudem erhält die Verwaltung die Ermächtigung, bei Kostenerhöhungen bis zu einer Höhe von fünf Millionen Euro abweichend von der Ausschusszuständigkeitsordnung eigenverantwortlich zu entscheiden.
Die Maßnahmen beinhalten verschiedene Erweiterungen bestehender Schulen, wie etwa für die Alfred-Krupp-Schule oder das Carl-Humann-Gymnasium, sowie Neubauten von Grundschulen in Bochold und im Bereich Rüttenscheid. Die Finanzierung der Projekte erfolgt über den städtischen Investivhaushalt. Die Personalkosten der IME werden dabei so erstattet, dass der städtische Ergebnishaushalt nicht belastet wird. Über die inhaltliche und finanzielle Entwicklung der Maßnahmen soll der Rat der Stadt Essen halbjährlich per Bericht informiert werden.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH hier: Umbau Haus 12 im Bildungspark (Karolinger Straße 94)Zur Vorlage · 0465/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 10,7 Millionen Euro an die Grundstücksverwaltung Essen GmbH (GVE) gewähren. Dieser Zuschuss ist für den Umbau und die Sanierung des Gebäudes Haus 12 im Bildungspark in der Karolinger Straße 94 vorgesehen. Das Objekt wurde bereits im März 2023 für 11,8 Millionen Euro erworben.
Die Maßnahme umfasst zwei Ausbauphasen. In der ersten Phase soll das Gebäude als Schulungsgebäude für die Bfz Essen GmbH genutzt werden können. Die zweite Phase sieht Anpassungen der Räumlichkeiten für die spätere Nutzung als Schulgebäude der Sekundarstufe I vor. Bauliche Maßnahmen beinhalten die Anpassung der Grundrisse, die Umsetzung brandschutztechnischer Anforderungen sowie energetische Optimierungen, wie die Installation einer Photovoltaikanlage und die Erneuerung der Dachbegrünung. Zudem ist die Schaffung barrierefreier Zugänge geplant.
Die Finanzierung des Zuschusses soll über den Doppelhaushalt 2025/2026 erfolgen, wobei die Mittel in etwa gleichen Teilen in den Jahren 2025 und 2026 anfallen werden. Als potenzielle Risiken für das Vorhaben werden mögliche Preissteigerungen bei Bauleistungen, ein Fachkräftemangel sowie zusätzliche Anforderungen im Bereich des Schallschutzes oder Brandschutzes angeführt. Die Umsetzung der Bauphase ist für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Baubeginnbeschluss Brandschutzsanierung Ernst-Schmidt-Platz 1 (Abendrealschule)Zur Vorlage · 0334/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die Brandschutzsanierung am Ernst-Schmidt-Platz 1 beschließen. Das Gebäude, ein ehemaliger Teil des Burggymnasiums, ist für die künftige Nutzung als Standort der Abendrealschule vorgesehen. Für das Bauvorhaben sind Investitionskosten in Höhe von zwei Millionen Euro veranschlagt.
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen verschiedene Bauteile des Gebäudekomplexes. Im denkmalgeschützten Bereich müssen Brandschutzvorkehrungen wie neue Brandschutz- und Rauchschutztüren sowie die Installation einer neuen Brandmeldeanlage umgesetzt werden. Zudem ist eine Erneuerung der elektrischen Anlagen und der ITK-Struktur geplant. In der Aula muss die Deckenkonstruktion aufgrund von Defiziten bei der Tragfähigkeit ausgetauscht werden. Im Bauteil B sind die Instandsetzung von Sanitäranlagen, naturwissenschaftlichen Räumen sowie die Erneuerung von Bodenbelägen vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist zudem die Entfernung von Schadstoffen wie PCB und Asbest, die bei Untersuchungen in mehreren Bereichen festgestellt wurden. Auch die Sanierung von Flachdachkuben gehört zu den geplanten Arbeiten.
Die Verwaltung hat den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft um nachträgliche Kenntnisnahme gebeten. Da der Ausschuss im April 2024 nicht tagt, soll durch dieses Vorgehen eine Verzögerung des Baubeginns verhindert werden, damit die geplante Nutzung des Gebäudes durch die Abendrealschule realisiert werden kann.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.APlanungsänderung und Kostenanpassung Erweiterungsbau Käthe-Kollwitz-Schule, Christinenstr. 2-4Zur Vorlage · 0196/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Kostenanpassung für den Erweiterungsbau der Käthe-Kollwitz-Schule entscheiden. Das Projekt, dessen Kosten ursprünglich auf rund 4,78 Millionen Euro geschätzt wurden, soll aufgrund von Planungsänderungen auf insgesamt 7,5 Millionen Euro erhöht werden.
Die Anpassung resultiert aus der begrenzten Fläche zwischen dem Schulgebäude, der Turnhalle und dem Christinenpark. Eine herkömmliche Bauweise hätte eine größere Baustelleneinrichtung erfordert, was den Rückbau von Teilen des Spielplatzes sowie Baumfällungen im angrenzenden Park zur Folge gehabt hätte. Als Lösung wurde die Umstellung auf eine Stahlmodulbauweise beschlossen. Diese Methode ermöglicht eine schnellere Aufstellung während der Schulferien und verringert die Lärm- und Staubbelastung für den laufenden Schulbetrieb. Die Planänderungen umfassen zudem Anpassungen zur Barrierefreiheit sowie die Integration einer Photovoltaikanlage und der Kosten für die Möblierung.
Durch die neue Planung und das erforderliche Genehmigungsverfahren für die Modulbauweise durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen verzögert sich der Zeitplan. Der Baubeginn ist nun für die Herbstferien 2025 vorgesehen, während die Fertigstellung für April 2026 geplant ist. Die Finanzierung erfolgt über mehrere Jahre, wobei für den Doppelhaushalt 2025/2026 jeweils 2,5 Millionen Euro veranschlagt sind.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — erhebt mit den vorgetragenen Anmerkungen einstimmig keine Bedenken
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 14.BWeiterentwicklung Sportschule NRW, Helmholtz-Gymnasium, Rosastr.86, 45130 Essen hier: Mehrkosten Neubau DoppelturnhalleZur Vorlage · 0462/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss soll über die Erhöhung der Kosten für den Neubau der Doppelturnhalle der Sportschule NRW am Helmholtz-Gymnasium entscheiden. Die Gesamtkosten des Projekts sollen sich von bisher 8.875.000 Euro auf nunmehr 9.620.000 Euro erhöhen, was einem Mehrbedarf von 745.000 Euro entspricht.
Die Kostensteigerung resultiert aus Vergaben in den Bereichen Fassade, Heizung, Lüftung und Sanitär sowie aus notwendigen Maßnahmen zur Baugrundverbesserung aufgrund hoher Bodenfeuchtigkeit. Im Zuge der Kostenberechnung wurde zudem eine doppelte Verrechnung von Managementgebühren der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH korrigiert. Die Gestaltung der Außenanlagen wird als eigenständiges Projekt mit einem Budget von 578.000 Euro geführt.
Der bauliche Stand der Turnhalle ist weit fortgeschritten; die Gebäudehülle ist nahezu fertiggestellt und die Innenausbauarbeiten haben begonnen. Der Termin für die bauliche Fertigstellung ist für Ende September 2024 angesetzt. Zur Deckung des Finanzierungsbedarfs im Haushaltsjahr 2024 ist eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung vorgesehen. Der städtische Eigenanteil an den Gesamtkosten steigt durch die Anpassung auf 5.428.763 Euro.
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Beratungsfolge
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 15.Controllingbericht 4. Quartal 2023 des Fachbereiches SchuleZur Vorlage · 0225/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft befasst sich in seiner Sitzung am 8. Mai 2024 mit dem Controllingbericht des Fachbereichs Schule. Die Vorlage mit der Nummer 0225/2024/4 umfasst die Ergebnisse des vierten Quartals 2023 sowie die kumulierten Werte für das gesamte Kalenderjahr 2023.
Mit der Einreichung werden dem Ausschuss die zusammengefassten Controlling-Daten des Fachbereichs Schule zur Einsicht vorgelegt. Der Bericht beinhaltet die Kennzahlen, die den Zeitraum des letzten Quartals sowie das gesamte Geschäftsjahr 2023 abdecken. Die Vorlage wurde durch den zuständigen Beigeordneten unterzeichnet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Damit wird die Information des Gremiums über die im Bericht enthaltenen Zahlen des Fachbereichs Schule formalisiert. Die Vorlage ist Teil der regelmäßigen Berichterstattung innerhalb des Geschäftsbereichs Schule.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Beschlusskontrolle
- 17.Anträge
- 18.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 19.Mitteilungen
- 20.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil