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Vorlage

Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gemäß § 48 Kinderbildungsgesetz für das Kitajahr 2024/2025

0741/2024/4 11.06.2024 Jugendamt

🟢 Beschlossen 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss hat die Umsetzung der Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für das Kitajahr 2024/2025 beschlossen. Die Maßnahme basiert auf § 48 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und dient der finanziellen Förderung von Angeboten, die den Bedarfen der Familien Rechnung tragen.

Für das kommende Kindergartenjahr ist eine Gesamtfördermenge von rund 2.043.636 Euro vorgesehen. Davon entfallen etwa 1.634.909 Euro auf Landesmittel und rund 408.727 Euro auf kommunale Mittel. Die Verteilung der Fördermittel umfasst verschiedene Schwerpunkte: Über 1,48 Millionen Euro sind für erweiterte Öffnungszeiten in 105 Kindertageseinrichtungen eingeplant. Ein Betrag von etwa 53.728 Euro dient der Förderung von Einrichtungen mit maximal 15 Schließtagen im Jahr. Zudem werden 501.409 Euro für Angebote im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens bereitgestellt, die unter anderem Notfallbetreuung oder Angebote an Wochenenden umfassen können.

Die Bezuschussung soll den zusätzlichen Personalaufwand abgelten, der durch längere Öffnungszeiten über 47 Stunden pro Woche, Wochenend- oder Feiertagsbetreuung sowie Betreuungsangebote außerhalb der Kernzeiten entsteht. Die Umsetzung spezifischer Konzepte, wie etwa die Ausweitung von Notfallbetreuungsangeboten oder Samstagsbetreuungen, ist abhängig von der Verfügbarkeit von Fachkräften im laufenden Jahr.

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