Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gemäß § 48 Kinderbildungsgesetz für das Kitajahr 2024/2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen für das Kitajahr 2024/2025 beschließen. Die Stadt Essen erhält hierfür einen Landeszuschuss von bis zu 2.734.452 Euro, der durch kommunale Mittel in Höhe von bis zu 683.613 Euro ergänzt werden muss. Die Förderung umfasst erweiterte Öffnungszeiten, Nichtschließungstage sowie Angebote aus einem Interessenbekundungsverfahren. Für das Kitajahr 2024/2025 ist eine Gesamtfördersumme von 2.043.636,29 Euro vorgesehen, die sich aus 1.488.498,79 Euro für erweiterte Öffnungszeiten, 53.728,50 Euro für Nichtschließungstage und 501.409,00 Euro für das Interessenbekundungsverfahren zusammensetzt.
Im Rahmen der Flexibilisierung nach § 48 KiBiz werden für das kommende Kitajahr Mittel in Höhe von 2.043.636,29 Euro bereitgestellt, bestehend aus einer Landesförderung von 1.634.909,03 Euro und kommunalen Mitteln von 408.727,26 Euro. Für den städtischen Träger sind 31 Einrichtungen mit einer Förderung von rund 306.745 Euro vorgesehen. Die Personalkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten belaufen sich für das Jahr 2024 auf 157.325 Euro und für 2025 auf 225.957 Euro, finanziert durch Landeszuweisungen und das Budget des Jugendamtes. Bei freien Trägern werden Kosten von 851.515,15 Euro für 2024 und 1.192.121,21 Euro für 2025 veranschlagt. In der Kindertagespflege wurde die Vergütung für Randzeiten um 25 Prozent erhöht, wobei die Betreuung auf zehn Stunden täglich bzw. 50 Wochenstunden begrenzt ist. Als Nachweis für die erweiterten Zeiten dient eine schriftliche Vereinbarung zum Betreuungsvertrag.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.06.2024einstimmig beschlossen
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