Bürgereingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Aufstellung von Müllboxen im Bereich der Viehofer Straße
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 wird eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW behandelt. Der Gegenstand der Eingabe betrifft die Aufstellung von Müllboxen im Bereich der Viehofer Straße. Die vorliegende Unterlage thematisiert die Situation an diesem Standort und verweist auf die durch die Boxen verursachten Gegebenheiten. Zur Veranschaulichung der Sachlage ist der Eingabe eine Fotodokumentation beigefügt, welche die örtlichen Zustände darstellt.
Der Beschlussvorschlag für die Sitzung der Bezirksvertretung I sieht vor, die Bürgereingabe zur Kenntnis zu nehmen. Damit wird der Inhalt der Einreichung im Gremium registriert. Die Vorlage dient der Information der Mitglieder der Bezirksvertretung über die von den Antragstellenden vorgebrachten Anliegen bezüglich der Müllboxen in der Viehofer Straße. Durch die bloße Kenntnisnahme erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Entscheidung oder Maßnahme durch das Gremium hinsichtlich der Aufstellung dieser Boxen.
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