Aufstellung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Ladenlokal in der Rüttenscheider Str. 121 in Essen-Rüttenscheid
✦ KI-Zusammenfassung
Der neue Betreiber eines Ladenlokals in der Rüttenscheider Straße 121 in Essen-Rüttenscheid hat die Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche beantragt. Das Vorhaben sieht vor, Tische und Stühle ganzjährig auf einer Fläche von zwei Metern Tiefe und zwei Metern Breite unmittelbar vor dem Geschäft aufzustellen.
Der Gehweg weist in diesem Bereich eine Breite von etwa 4,50 Metern auf. Durch die Inanspruchnahme der Sondernutzungsfläche verbleibt eine Restbreite von 2,50 Metern, sodass ein störungsfreier Fußgängerverkehr gewährleistet bleibt. Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben; das Amt für Straßen und Verkehr beabsichtigt daher, dem Antrag auf Einrichtung des Straßencafés zu entsprechen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II keine Bedenken gegen die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Aufstellung des Straßencafés erhebt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 13.06.2024einstimmig keine Bedenken erhoben
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