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Vorlage

Aufstellung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Ladenlokal in der Annastr. 35 in Essen-Rüttenscheid

0883/2024/6 13.06.2024 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) · einstimmig keine Bedenken erhoben

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk II wird über die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Aufstellung eines Straßencafés in Essen-Rüttenscheid beraten. Die Betreiberin eines Ladenlokals in der Annastraße 35 hat beantragt, die öffentliche Gehwegfläche unmittelbar vor ihrem Geschäft für die Nutzung durch Tische und Stühle bereitzustellen.

Die geplante Sondernutzung soll jährlich im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober stattfinden. Die beanspruchte Fläche vor dem Ladenlokal ist mit einer Tiefe von einem Meter und einer Breite von zehn Metern dimensioniert. Da der Gehweg in diesem Abschnitt eine Gesamtbreite von 2,50 Metern aufweist, bleibt nach der Aufstellung der Gastronomieelemente eine Restgehwegbreite von 1,50 Metern erhalten. Damit ist die erforderliche Mindestbreite für den Fußgängerverkehr gewährleistet.

Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben. Das Amt für Straßen und Verkehr beabsichtigt, dem Antrag auf Einrichtung des Straßencafés stattzugeben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II keine Bedenken gegen die Erteilung der unbefristeten Erlaubnis erhebt.

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