Errichtung einer Außengastronomie auf der Parkplatzfläche vor dem Ladenlokal Marienstr. 52, 45307 Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII hat dem Antrag auf Errichtung einer Außengastronomie in der Marienstraße 52 in Essen teilweise zugestimmt. Der ursprüngliche Antrag der Betreiberin sah die Nutzung der gesamten Parkplatzfläche vor dem Ladenlokal vor, welche etwa 48 Quadratmeter umfasst und Platz für vier bis fünf Fahrzeuge bietet.
Die Entscheidung basiert auf den Vorgaben des Essener Stadtrats zur Nutzung öffentlicher Parkflächen für die Gastronomie. Demnach ist eine Inanspruchnahme von Parkplätzen nicht vorgesehen, wenn ausreichend private Flächen vorhanden sind. Im vorliegenden Fall besteht eine Differenz bei der Angabe der nutzbaren Privatfläche: Während die Betreiberin aufgrund von Baumbewuchs und baulichen Einschränkungen eine Fläche von etwa 32 Quadratmetern angab, sieht die gaststättenrechtliche Konzession für den Betrieb eine Fläche von 56 Quadratmetern vor.
Nach Abwägung der Interessen des Gastronomiebetriebs und der Verkehrsteilnehmenden wurde die Nutzung von zwei Parkplatzflächen in einer Gesamtgröße von etwa 16 Quadratmetern bewilligt. Diese Erlaubnis ist zeitlich befristet und gilt bis zum 31. Oktober 2024.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 152 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 11.06.2024Die Bezirksvertretung VII stimmt dem Antrag auf Errichtung einer Außengastronomie auf der Parkplatzfläche direkt vor dem Ladenlokal Marienstraße 52 in vollem Umfang - wie zu Corona-Zeiten - aufgrund des öffentlichen Interesses einstimmig zu.