Kapitalrücklage bei Stiftungen (Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Essen berät über die Zuführung von Mitteln zur Kapitalrücklage der Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst. Laut dem vorliegenden Beschlussvorschlag von Beigeordnetem Al Ghusain soll ein Drittel der Erträge des Jahres 2024 der Stiftungsrücklage zugeführt werden. Diese Entscheidung ist gemäß der Stiftungssatzung erforderlich, um über die Mittelverwendung und die Bildung einer Sonderrücklage zu bestimmen.
Die Bildung einer jährlichen Sonderrücklage dient der Werterhaltung des Stiftungsvermögens im Einklang mit dem Stiftungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Seit 2016 wird dabei ein Höchstbetrag von maximal einem Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung verwendet, um Schwankungen der Inflationsraten über längere Zeiträume auszugleichen. Aufgrund einer veränderten Anlagestrategie, die verstärkt auf Nachhaltigkeitsfonds setzt, sind die Erträge zu Beginn eines Haushaltsjahres nicht mehr fest planbar, sondern basieren auf Prognosen.
Für das Jahr 2024 werden die Stiftungserträge auf etwa 92.700 Euro geschätzt, woraus sich ein vorläufiger Planbetrag von rund 30.900 Euro für die Rücklage ergibt. Die Stadtkämmerei wird diesen Höchstbetrag vorsorglich einbehalten; der endgültige Betrag wird im Rahmen des Jahresabschlusses festgestellt. Für die Jahre 2025 bis 2027 prognostiziert die Kämmerei jährliche Erträge von etwa 54.000 Euro nach Abzug der Rücklagenzuführung.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024einstimmig beschlossen