Bürgereingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Vermeidung von Schleichverkehr "Auf dem Holleter"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I setzt sich mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW auseinander, die eine Anpassung der Verkehrsführung in der Straße „Auf dem Holleter“ fordert. Hintergrund der Eingabe ist das Ziel, Schleichverkehr in diesem Bereich zu vermeiden.
Der Antrag sieht vor, die Straße „Auf dem Holleter“ im Abschnitt zwischen dem Erntedankweg und dem Jürgengang dauerhaft für Kraftfahrzeuge in beide Fahrtrichtungen zu sperren. Durch diese Sperrung soll der Durchgangsverkehr in der betreffenden Straße unterbunden werden.
Im Rahmen der Vorlage 1145/2024/BV I wird der Bezirksvertretung neben der Eingabe auch die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr vorgelegt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung sowohl die Bürgereingabe als auch die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde zur Kenntnis nimmt.
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- 27.08.2024Kenntnis genommen