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Vorlage

Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2024 des Essener Systemhauses

1188/2024/1 17.09.2024 Essener Systemhaus

🟢 Beschlossen 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus berät am 17. September 2024 über die Benennung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2024 des Essener Systemhauses. Auf Grundlage eines Vorschlags der Betriebsleitung soll die in Essen ansässige Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft als Prüfer eingesetzt werden.

Die Entscheidung über die Benennung erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung sowie der Betriebssatzung des Essener Systemhauses. Demnach obliegt dem Betriebsausschuss die Entscheidung über den Vorschlag der Betriebsleitung zur Auswahl einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss. Die Märkische Revision GmbH ist bereits seit dem Jahr 2023 mit der Prüfung des Unternehmens beauftragt.

Die anfallenden Prüfkosten werden auf etwa 50.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung dieser Kosten erfolgt über den Wirtschaftsplan des Essener Systemhauses.

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