Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Sitzungstermine des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (ADWBT) für das Jahr 2025Zur Vorlage · 1306/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus hat die Sitzungstermine für das Jahr 2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Planung der Termine orientiert sich an den Vorgaben des Rates der Stadt Essen sowie des Haupt- und Finanzausschusses. Bei der Festlegung wurden zudem die Schulferien, Feiertage und die im September 2025 stattfindende Kommunalwahl berücksichtigt.
Da die aktuelle Wahlperiode am 31. Oktober 2025 endet, ist die Konstituierung des neuen Rates für den 4. November 2025 vorgesehen. Die personelle Besetzung der Ausschüsse soll im Anschluss am 11. November 2025 erfolgen.
Die vorgeschlagenen Sitzungstermine für den Ausschuss im Jahr 2025 sind der 18. Februar, der 1. April, der 27. Mai, der 24. Juni, der 16. September sowie der 2. Dezember.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - Essener Systemhaus
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge hier: Essener Systemhaus
- 3.Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2024 des Essener SystemhausesZur Vorlage · 1188/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus berät am 17. September 2024 über die Benennung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2024 des Essener Systemhauses. Auf Grundlage eines Vorschlags der Betriebsleitung soll die in Essen ansässige Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft als Prüfer eingesetzt werden.
Die Entscheidung über die Benennung erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung sowie der Betriebssatzung des Essener Systemhauses. Demnach obliegt dem Betriebsausschuss die Entscheidung über den Vorschlag der Betriebsleitung zur Auswahl einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss. Die Märkische Revision GmbH ist bereits seit dem Jahr 2023 mit der Prüfung des Unternehmens beauftragt.
Die anfallenden Prüfkosten werden auf etwa 50.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung dieser Kosten erfolgt über den Wirtschaftsplan des Essener Systemhauses.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Anträge und Anfragen hier: Essener Systemhaus
- 5.Mitteilungen der Verwaltung hier: Essener Systemhaus
- Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligung und Tourismus
- 6.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 7.Sachstand Digitalpakt Schule
- 7 a.Einrichtung eines politischen Beirats für die ruhrfibre Essen Netz GmbH & Co. KGZur Vorlage · 1332/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einrichtung eines politischen Beirats für die ruhrfibre Essen Netz GmbH & Co. KG. Die Maßnahme basiert auf Entscheidungen des Rates vom März 2022 zum Glasfaserausbau in Essen sowie der Beteiligung der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH an dem Unternehmen.
Der geplante Beirat soll als Gremium für Information und Austausch dienen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Vorstellung und Beratung der geschäftlichen Entwicklungen von ruhrfibre, unter anderem im Hinblick auf andere Marktakteure. Das Gremium ist als beratendes Organ konzipiert und verfügt nicht über eigene Entscheidungskompetenzen. Die Konstituierung des Beirats ist für den Herbst 2024 vorgesehen, da mittlerweile erste Erkenntnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit vorliegen.
Für die Besetzung des Beirates ist vorgesehen, dass jede Fraktion im Rat der Stadt Essen jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter benennt. Die entsprechenden Vorschläge für die Mitglieder umfassen Vertreter der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE, AfD, DIE LINKE, FDP sowie EBB-FW.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7 b.Messe Essen GmbH hier: Anpassung der von der Stadt Essen gewährten SchuldscheindarlehenZur Vorlage · 1160/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die bestehenden Schuldscheindarlehen an die Messe Essen GmbH anzupassen. Mit dem Ende der Zinsbindungsfrist am 10. Dezember 2025 sollen die fünf bisherigen Darlehen zu einem einzigen Vertrag zusammengefasst werden. Dabei ist vorgesehen, die jährliche Tilgungsleistung in Höhe von 3,68 Millionen Euro bis zum 10. Dezember 2030 auszusetzen. Die endgültige Rückzahlung der Darlehen soll jedoch wie ursprünglich geplant zum 10. Dezember 2039 abgeschlossen sein.
Grund für diesen Schritt ist die Sicherung der Liquidität der Messe Essen GmbH, da die Finanzierungsplanung für den Zeitraum von 2027 bis 2033 aufgrund saisonaler Schwankungen im Messegeschäft eine Lücke aufweist. Nach dem Ende der Tilgungsaussetzung im Jahr 2030 sollen die jährlichen Rückzahlungen ab dem 10. Dezember 2031 auf 5,72 Millionen Euro erhöht werden, da zu diesem Zeitpunkt andere Fremddarlehen bei der KfW und der Helaba vollständig getilgt sein werden.
Die Anpassung führt dazu, dass der Darlehensrestbetrag bis zum Ende der Laufzeit höher bleibt, was bei der Messe Essen GmbH zu zusätzlichen Zinsaufwendungen führt. Für die Stadt Essen entstehen durch den geänderten Tilgungsplan und die Vorfinanzierung der Beträge voraussichtlich zusätzliche Zinsaufwendungen von rund 3,6 Millionen Euro über die gesamte Laufzeit, während gleichzeitig höheren Zinserträgen seitens der Messe gegenüberstehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7 c.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: KapitaleinlageZur Vorlage · 1341/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) im Jahr 2024 eine Kapitaleinlage von 25 Millionen Euro zuzuführen. Die Maßnahme dient dazu, die Liquidität der EVV zu sichern und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber Tochterunternehmen, insbesondere der Ruhrbahn GmbH, zu gewährleisten.
Der Kapitalbedarf resultiert aus den operativen Verlusten der Ruhrbahn GmbH, die für das Jahr 2024 auf 106,2 Millionen Euro geschätzt werden. Die aktuellen Guthaben im Cash Pool der Stadt Essen sind nicht ausreichend, um die anfallenden Verluste bis zum Jahresende zu decken. Zudem wurden Mittel aus der Veräußerung der STEAG GmbH zweckgebunden für die kommunale Energie- und Wärmewende bereitgestellt.
Zur Finanzierung der Einlage sollen außerplanmäßige Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro bereitgestellt werden. Diese stammen aus Projekten, deren Umsetzung sich zeitlich verzögert hat, darunter Neubauten von Schulen sowie Sanierungen am Stadtbad Borbeck und dem Freibad Oststadt. Der Beschlussvorschlag wird nach der Beratung im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7 d.Einrichtung einer Beratungsstelle Migrationsökonomie aufgrund der Handlungsempfehlungen der Essener Studie zur MigrationsökonomieZur Vorlage · 1297/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) plant die Einrichtung einer Beratungsstelle Migrationsökonomie, um die Wirtschaftsentwicklung und Innovationskraft migrantischer Unternehmen in der Stadt zu fördern. Das Projekt ist für den Zeitraum vom Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 angelegt. Die Umsetzung konzentriert sich auf die Stadtbezirke I, III, V, VI und VII. Die Beratungsangebote sollen Schwerpunkte wie Gründungsunterstützung, Fördermittelberatung und die Förderung der Ausbildungsfähigkeit umfassen. Zudem sollen bürokratische Prozesse vereinfacht und durch mehrsprachige Angebote Sprachbarrieren abgebaut werden.
Der Personalbedarf für das Vorhaben beläuft sich auf insgesamt sechs Vollzeitäquivalente. Davon entfallen drei Stellen auf die EWG, zwei Stellen auf das Kommunale Integrationszentrum Essen und eine Stelle auf das JobCenter Essen. Die Gesamtkosten für die dreijährige Laufzeit sind mit 1.377.407,38 Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsbudgets der beteiligten Fachbereiche sowie über Mittel der EWG.
Neben der personellen Ausstattung sind Budgets für die Öffentlichkeitsarbeit, die Evaluation sowie für internationale Projekte vorgesehen. Die Ergebnisse der Pilotphase sollen jährlich in den Fachausschüssen wissenschaftlich evaluiert werden. Die EWG wird beauftragt, die begleitende Evaluation vor Projektstart auszuschreiben. Grundlage für die Konzeptionierung ist ein Ratsbeschluss vom 26. Juni 2024. Ziel der Maßnahme ist die Nutzung wirtschaftlicher Potenziale von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zur Steigerung der gesellschaftlichen Teilhabe.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben - 8.Einstellung der Linie E91Zur Vorlage · 1115/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über die Einstellung der Buslinie E91 entscheiden. Die Linie wurde als Ergänzung zur Linie 142 zwischen der Endstation der U11 an der Haltestelle Messe West/Süd/Gruga und der Karstadt-Hauptverwaltung in Bredeney betrieben.
Eine Auslastungsanalyse der Ruhrbahn für die Jahre 2022 und 2023 belegt eine geringe Fahrgastnachfrage. In den Morgenstunden sind die Fahrten meist mit maximal fünf Personen besetzt, während auch auf den Rückfahrten am Nachmittag in der Regel weniger als fünf Fahrgäste genutzt werden. Da die Karstadt-Hauptverwaltung ihren Standort an der Theodor-Althoff-Straße aufgibt, wird mit einem weiteren Rückgang des Fahrgastaufkommens gerechnet. Die parallel verlaufende Linie 142 verfügt laut Vorlage über ausreichende Kapazitäten, um die Fahrgäste der E91 zu übernehmen.
Durch die Einstellung der Linie sollen jährliche Kosten in Höhe von 210.000 Euro eingespart werden, die derzeit für einen Subunternehmer anfallen. Eine Verlängerung des bestehenden Vertrages mit dem Dienstleister würde voraussichtlich höhere Kosten verursachen. Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus wird über diesen Vorgang zur Kenntnisnahme informiert.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8 a.Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IXZur Vorlage · 1222/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IX durch die Einführung der Parkzone 4 am Baldeneysee. Betroffen von dieser Maßnahme sind die Freiherr-vom-Stein-Straße mit etwa 400 Parkplätzen sowie der Parkplatz „Regattaturm“ mit circa 250 Stellplätzen. Die Gebührenstruktur sieht vor, dass Parkvorgänge bis zu einer Dauer von 15 Minuten kostenfrei bleiben. Für längere Zeiträume fallen Gebühren zwischen 0,40 EUR und 0,60 EUR pro Intervall an, wobei die Kosten für bis zu 120 Minuten insgesamt 3,90 EUR betragen. Ein Tagesticket ist für 5,00 EUR verfügbar. Der Beginn der Bewirtschaftung ist für den 1. Januar 2025 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Rat der Stadt am 25. September 2024 vor. Vor der Umsetzung sind Abstimmungen mit Anrainern sowie die Anschaffung von Parkscheinautomaten geplant. Die Kosten für die Installation, Programmierung und Beschilderung sollen durch die generierten Einnahmen gedeckt werden. Die einmaligen Investitionen für die neuen Automaten belaufen sich auf 35.000 EUR, ergänzt durch kalkulatorische Abschreibungen, Zinsen und Sachkosten für die Unterhaltung.
Zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sind verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs vorgesehen. Eine Bewertung der personellen und sachlichen Kapazitäten sowie eine Berichterstattung an die zuständigen Gremien, darunter der Rat der Stadt und die relevanten Ausschüsse, soll vor der Sommerpause 2025 erfolgen. Ein etwaiger Personalmehrbedarf ist im Doppelhaushalt 2025/2026 zu berücksichtigen. Die Maßnahme wird hinsichtlich ihrer Klimarelevanz als förderlich für die Nutzung des Umweltverbunds eingestuft.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8 b.Weiterführung des On-Demand-Verkehrs BussiZur Vorlage · 0866/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0866/2024/6 sieht die Weiterführung des On-Demand-Verkehrs „Bussi“ der Ruhrbahn GmbH bis zum 31. Dezember 2025 vor. Für die Umsetzung des Projekts im Jahr 2025 werden Sachkosten in Höhe von 617.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung soll haushaltsneutral über eine Verlustausgleichszahlung aus der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW erfolgen.
Das Vorhaben strebt einen Kostendeckungsgrad von 30,4 % an, basierend auf einer prognostizierten Anzahl von 41.000 Fahrten pro Jahr. Hierbei werden eine geplante Tariferhöhung auf die Zuschlagsstufe von 60 % sowie eine Reduzierung der Lizenzgebühren um etwa 63.000 Euro berücksichtigt. Es sind keine Investitions-, Personalkosten oder weiteren Sachkosten ausgewiesen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Erweiterung des Angebots der Kundenbindung im öffentlichen Personennahverkehr dient. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz prognostiziert, da das Pooling von Fahrtwünschen die Nutzung des ÖPNV in den Abendstunden stärken und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen soll.
Die Entscheidung über die Weiterführung obliegt dem Rat der Stadt Essen, wobei die Ausschüsse für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen abgeben. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Entscheidung nachträglich zur Kenntnis. Ohne einen entsprechenden Beschluss endet das Angebot im Dezember 2024. Eine neue Ratsvorlage ist für November 2025 vorgesehen. Federführend ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben - 9.Ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an DritteZur Vorlage · 1265/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant, die Nutzungsbedingungen für bestimmte städtische Einrichtungen und Räumlichkeiten zu ändern. Laut einem Beschlussvorschlag sollen die Alte Synagoge – Haus jüdischer Kultur, das Museum Folkwang, das Aalto Musiktheater, das Grillo-Theater, die Casa sowie das Haus der Essener Geschichte beziehungsweise das Stadtarchiv künftig nicht mehr für parteipolitische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft Veranstaltungen, die von politischen Parteien organisiert oder finanziert werden oder deren Hauptziel die Förderung parteipolitischer Positionen ist.
Die Verwaltung soll bestehende Satzungen und privatrechtliche Verträge um entsprechende Bestimmungen ergänzen. Diese Klauseln sollen Nutzer darauf hinweisen, dass eine Nutzung der Räume für die Verbreitung von verfassungs- oder gesetzwidrigem Gedankengut ausgeschlossen ist. Zudem wird vorgesehen, dass Veranstalter bei einem Ausbleiben eines Einschreitens gegen strafbare Äußerungen von Teilnehmenden mit bußgeld- oder zivilrechtlichen Sanktionen belegt werden können.
Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der Fraktionen CDU, Grüne und FDP. Die Stadtverwaltung begründet die Maßnahme mit dem Ziel, den ordnungsgemäßen Betrieb öffentlicher Einrichtungen sicherzustellen und deren Missbrauch für politisch motivierte Straftaten zu verhindern. Als Grundlage dient dabei der Verfassungsschutzbericht 2023 des Bundesinnenministeriums, der einen Anstieg politisch motivierter Kriminalität im rechts- und linksextremistischen Milieu beschreibt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben - 9.1Änderungsantrag zur Vorlage 1265/2024/7: Ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an DritteZur Vorlage · 1309/2024/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage 1309/2024/PARTEI einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1265/2024/7 vorgelegt. Der Antrag betrifft ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an Dritte.
Der Antrag sieht vor, die Liste der Objekte, die nicht zu vermieten sind, um die Philharmonie zu erweitern. Zudem soll der Beschlussvorschlag dahingehend angepasst werden, dass Organisationen von der Überlassung ausgeschlossen werden, die von einer politischen Partei aus dem In- oder Ausland, parteinahen Organisationen wie Stiftungen und Vereinen sowie religiös-fundamentalistischen Organisationen organisiert, finanziert oder maßgeblich beeinflusst werden. Dies gilt ebenso für Einrichtungen, deren Hauptziel die Förderung oder Verbreitung politischer oder religiös-fundamentalistischer Inhalte und Positionen einer bestimmten politischen Partei ist.
Der Antrag durchläuft im weiteren Verfahren die Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus. Nach der Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss soll die Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben - 9.2Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Vorlage 1265/2024/7: Ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen DritterZur Vorlage · 1336/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 1336/2024/AFD einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1265/2024/7 eingebracht. Der Antrag betrifft ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen sowie Anlagen Dritter.
Der Antrag sieht vor, die Regelungen zur Benennung von Verantwortlichen zu präzisieren. Veranstalter sollen spätestens eine Woche vor Beginn einer Veranstaltung eine Veranstaltungsleitung sowie eine Vertretung benennen müssen, die dazu berechtigt ist, Störer von der Veranstaltung auszuschließen. Für Versammlungen im Sinne des Parteiengesetzes, bei denen die Versammlungsleitung erst am Tag der Veranstaltung gewählt wird, soll die Benennung unverzüglich nachgeholt werden können.
Zudem soll eine Bestimmung ergänzt werden, die es Veranstaltern und der Veranstlungsleitung ermöglicht, den Nachweis zu führen, dass Äußerungen, die in der Laiensphäre als strafbar erkennbar sein könnten, aus rechtswissenschaftlicher oder gerichtlicher Sicht als nicht strafbar einzustufen sind.
Der Antrag durchläuft in der kommenden Zeit verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor er am 25. September 2024 im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben - 9.3Änderungsantrag zur Vorlage 1265/2024/7: Ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an DritteZur Vorlage · 1371/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Ratsfraktion Die Linke hat mit der Vorlage 1371/2024/LINKE einen Antrag eingereicht, die Verwaltungsvorlage 1265/2024/7 zu ergänzen. Ziel ist die Einführung zusätzlicher Vertragszusätze und Bestimmungen für die Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an Dritte.
Der Antrag umfasst drei wesentliche Punkte. Erstens sollen Veranstalter von künftigen Vermietungen ausgeschlossen werden können, wenn es bei einer Veranstaltung zu politischen Äußerungsdelikten im Sinne der Nutzungssatzung gekommen ist und die Organisatoren diese geduldet oder nicht gemäß den Vorgaben sanktioniert haben. Zweitens wird die Hinterlegung einer Kaution zur Sicherstellung der Vollziehung von ordnungs- und zivilrechtlichen Sanktionen vorgeschlagen, wobei sich die Höhe nach den zu erwartenden Ordnungsgeldern richten soll. Drittens sollen städtischen Ordnungsbeschäftigten zum Zweck der Überprüfung der Einhaltung von Nutzungsbedingungen ungehinderter Zugang zu Veranstaltungen gewährt werden.
Die Vorlage ist zur Beratung und Empfehlung in den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie in den Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen. Eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen wird für Ende September erwartet.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben - 10.Anträge und Anfragen
- 10.1Einstellung des Projektes "Bussi" zum 31.12.2024Zur Vorlage · 1171/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat unter der Vorlagennummer 1171/2024/EBB einen Antrag an den Rat der Stadt Essen eingebracht. Der Antrag fordert die Einstellung des Projekts „Bussi“ zum 31. Dezember 2024.
Zur Begründung führt die Fraktion an, dass die jährlichen Kosten für das Projekt 950.000 Euro betragen. Bei einer jährlichen Anzahl von 13.560 Fahrten ergeben sich daraus Kosten in Höhe von etwa 70 Euro pro Fahrt. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass der Zuschussbedarf der Ruhrbahn minimiert werden sollte, um den Betrieb möglichst auskömmlich zu gestalten. Dabei wird auf den aktuellen jährlichen Finanzbedarf der Ruhrbahn von mehr als 100 Millionen Euro sowie auf einen prognostizierten Investitionsbedarf von bis zu zwei Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre verwiesen.
Der Vorgang ist für die Sitzung des Rates am 28. August 2024 zur Entscheidung vorgesehen. Die weiteren Beratungen in den zuständigen Ausschüssen für Verkehr und Mobilität sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sind für September 2024 geplant, bevor der Rat am 25. September 2024 eine endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben - 10.2Bewirtschaftung von Niederschlagswasser gemäß DWA-M 102-4 / BWK-M 3-4Zur Vorlage · 1172/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag mit der Nummer 1172/2024/EBB vorgelegt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, darzulegen, wie bei anstehenden städtebaulichen Entwicklungen sowie der Erschließung von Siedlungs- und Gewerbeflächen die Anforderungen der Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung von Niederschlagswasser gemäß den Regelwerken DWA-M 102-4 und BWK-M 3-4 erfüllt werden können.
Hintergrund des Antrags ist ein Merkblatt der Verbände DWA und BWK, das ein Rechenverfahren für den lokalen Wasserhaushalt in Siedlungsgebieten sowie Empfehlungen zur Bewirtschaftung von Regenwasserabflüssen enthält, die in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Die Regelungen zielen darauf ab, den Wasserhaushalt eines Siedlungsgebietes dem einer natürlichen, unbebauten Referenzlandschaft anzugleichen. Laut der Begründung des Antrags können diese Vorgaben bei städtebaulichen oder entwässerungstechnischen Neuerschließungen von Flächen berücksichtigt werden. Die Fraktion sieht eine entsprechende Berücksichtigung dieser Anforderungen für künftige Projekte in Essen vor.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — abgesetzt/ zurückgenommen; als Anfrage gestellt
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/ zurückgenommen; als Anfrage gestellt - 11.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- Essener Systemhaus
- 12.Das Essener Systemhaus als konzerninterner IT-Dienstleister (Bericht 1. Halbjahr 2024)Ergebnis: Kenntnis genommen
- 13.Vorbereitung des Stellenplans 2025/2026, hier: Stellenplanänderungen für das Essener SystemhausErgebnis: Kenntnis genommen
- 14.Fortschreibung der ITK-Sicherheit beim ESH sowie Zertifizierung des ESH nach ISO/IEC 27001Ergebnis: Kenntnis genommen
- 15.Anträge und Anfragen hier: Essener Systemhaus
- 16.Mitteilungen der Verwaltung hier: Essener Systemhaus
- Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligung und Tourismus
- 17.Berichterstattung zum Thema Informationssicherheit der Stadtverwaltung EssenErgebnis: Kenntnis genommen
- 17 a.Vorzeitige Verlängerung des Entsorgungsvertrages für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Essen zwischen der Stadt Essen und der Stadtwerke Essen AGErgebnis: einstimmig empfohlen
- 18.Anträge und Anfragen
- 19.Mitteilungen der Verwaltung