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Vorlage

Bauvorhaben Am Tann (Wasserhochbehälter) gegenüber Haus-Nr. 1 hier: Befreiung (Genehmigung) gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz

1210/2024/6 11.09.2024 Umweltamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde entscheidet über eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebietes „Kruppwald“. Gegenstand ist das Bauvorhaben „Am Tann“, bei dem ein ehemaliger Wasserhochbehälter in ein Seniorenwohnheim mit zwölf Wohneinheiten, Gartenflächen und einer Tiefgarage umgebaut werden soll.

Die Untere Naturschutzbehörde beantragt die Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz. Die Begründung stützt sich auf das öffentliche Interesse am Erhalt des als Baudenkmal eingetragenen Wasserhochbehälters durch eine dauerhafte Wohnnutzung. Die Untere Denkmalbehörde hat hierzu bereits eine positive Stellungnahme abgegeben.

Nach den vorliegenden Planungen wird das Landschaftsbild nicht wesentlich verändert, da die Dachkonstruktion mit der Oberkante des Walls abschließt und eine Dachbegrünung vorgesehen ist. Der Schutz des angrenzenden Waldes soll durch einen 30 Meter breiten Schutzstreifen sichergestellt werden.

Hinsichtlich des Artenschutzes liegen Untersuchungen vor, die kein Sommerquartier von Fledermäusen bestätigen; im Rahmen des weiteren Baugenehmigungsverfahrens ist jedoch ein aktuelles Gutachten einzureichen. Zudem müssen Vorgaben für vogelfreundliches Bauen bei Glasflächen und Außenbeleuchtung berücksichtigt werden. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen soll dem der bereits genehmigten Wohnbebauung in der Umgebung entsprechen. Eine abschließende Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird im weiteren Verfahren festgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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