Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Einrichtung von Fahrradständern für die Stiftsschule
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II wurde ein Antrag zur Einrichtung von Fahrradständern für die Stiftsschule behandelt. Ein Bürger hatte im Juni 2023 vorgeschlagen, auf dem breiten Fußweg zwischen der Frankenstraße 203 und 215 Fahrradbügel zu installieren. Ergänzend wurde die Installation einer Fahrradschiene oder einer kleinen Rampe an der dortigen Treppe angeregt.
Die Verwaltung hat sich nach einer Begehung des Geländes gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. Laut einer Stellungnahme vom Juni 2024 ist der Standort für die Installation von Fahrradbügeln ungeeignet, da der Weg steil ist und die Treppen überwunden werden müssen. Die Einrichtung einer Rampe würde zudem eine zusätzliche Gefahrenstelle darstellen, da das Befahren des Anstiegs mit Fahrrädern und schwerer Ausrüstung, wie etwa Sporttaschen oder Tornistern, für Kinder erschwert sei. Zudem wurde auf Rückmeldungen der Schulleitung verwiesen, wonach Schüler selbst angaben, den Weg und die Treppe mit dem Fahrrad kaum bewältigen zu können.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024Die BV II beschließt keine Änderungen vorzunehmen,
- 05.09.2024abgesetzt/vertagt